Taxivermitttlung 030/202020
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Re: Taxivermitttlung 030/202020
Du kannst fragen stellen,taxipost.
Ich würde allerdings wirklich empfehlen die in eigenen Thread auszulagern.
Und ja, der Taxifahrer hat die Beförderungspflicht. Aber wie will der Kunde die Inanspruchnahme für sich geltend machen und belegen?
Das bleibt alles reines Kopfkino ohne praktischen Nährwert.
Ich würde allerdings wirklich empfehlen die in eigenen Thread auszulagern.
Und ja, der Taxifahrer hat die Beförderungspflicht. Aber wie will der Kunde die Inanspruchnahme für sich geltend machen und belegen?
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Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 28.05.2015, 00:13, insgesamt 1-mal geändert.
- AsphaltRunner
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Re: Taxivermitttlung 030/202020
Auch in diesem Falle ist die Zentrale juristisch gesehen raus aus der Haftung, denn zumindest in der berliner TO steht:taxipost hat geschrieben: mich stört, in erster linie, das verhalten der zentralen bei fehlfahrten.
Es sei denn, du kannst der Zentrale nachweisen, dass sie dir einen Auftrag vermittelt hat, der so niemals aufgegeben wurde.§ 3 Beförderungsentgelte
...
(2) Kommt eine Fahrt aus Gründen, die in der Person des Bestellers liegen, nicht zustande, ist das bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordene und auf dem Fahrpreisanzeiger ausgewiesene Beförderungsentgelt zu erheben.
...
Ansonsten kannst du deine Anfahrtskosten beim Besteller einklagen, vorausgesetzt, dieser ist solvent
Beachtimer, Ihnen kann ich nur empfehlen, Ihre Vorbestellungen zukünftig mit mytaxi vorzunehmen. Dort bekommen Sie eine Bestätigung und erhalten die Daten des Taxifahrers, der Ihre Vorbestellung angenommen hat. Damit besitzen Sie die rechtliche Grundlage gegen den Fahrer/Unternehmer vorzugehen, falls die Vorbestellung kurzfristig storniert oder nicht ausgeführt wurde. Jedenfalls können sie auf Ihrem Smartphone verfolgen, ob ein Taxi zu Ihnen unterwegs ist und können mit dem Taxifahrer direkten kONTAKT aufnehmen. Andererseits: Haben Sie kurz vor dem Vorbestellungstermin keine Bestätigung eines Großraumtaxis erhalten, was zu bestimmten Spitzenzeiten durchaus der Fall sein kann, dann empfehle ich Ihnen umgehend die Suche nach zwei normalen Taxis aufzunehmen, die in der Regel nur zu Silvester knapp sind.
Sie müssen wissen, Zentralen sind eine aussterbende Spezies, nicht zuletzt wegen der Unzulänglichkeiten, die zur Eröffnung dieses Themas führten.
Mich würde aber wie Kollege Löwenzahn brennend interessieren, ob sie eine Bestätigungs-SMS mit der Konzessionsnummer des Taxis, wie im allgemeinen üblich, wenn Sie über das Handy bestellt haben, erhielten?
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Re: Taxivermitttlung 030/202020
Wenn der FG im ganzen Ablauf eingebunden wird, ist einfach gut / besser.
Ganz wichtig für den FG, dass er ein (push) Signal bekommt,
dass die Anfahrt (rd 10-15 Min vorher / je nach Ortslage) startet und keine Angst haben muss,
vergessen zu werden.
PS
Dass bei mytaxi anstelle GR plötzlich normale Taxen kommen, sollte dem FG auch mitgeteilt werden.
Z.B. weil kein GR verfügbar....................mitteilen
Dann sollten aber auch wirklich 2 Taxen kommen und nicht nur eine Limo,
wie ich es schon oft hatte und dann das Geschrei, der Zank groß ist.
Ich kann nach (10-15 Min warten ....neuerdings) gerne wieder wegfahren, .....
weil:..........war so ja nicht bestellt, schlechte Bewertung noch dazu..........
Einfach nur zum Kotzen
Ganz wichtig für den FG, dass er ein (push) Signal bekommt,
dass die Anfahrt (rd 10-15 Min vorher / je nach Ortslage) startet und keine Angst haben muss,
vergessen zu werden.
PS
Dass bei mytaxi anstelle GR plötzlich normale Taxen kommen, sollte dem FG auch mitgeteilt werden.
Z.B. weil kein GR verfügbar....................mitteilen
Dann sollten aber auch wirklich 2 Taxen kommen und nicht nur eine Limo,
wie ich es schon oft hatte und dann das Geschrei, der Zank groß ist.
Ich kann nach (10-15 Min warten ....neuerdings) gerne wieder wegfahren, .....
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Re: Taxivermitttlung 030/202020
Na, also ich bitte Dich, im Großen und Ganzen kann man das vielleicht sagen.AsphaltRunner hat geschrieben:Damit besitzen Sie die rechtliche Grundlage gegen den Fahrer/Unternehmer vorzugehen, falls die Vorbestellung kurzfristig storniert oder nicht ausgeführt wurde.
Aber als Taxiunternehmer kann ich sicher nicht für sämtliche Geschäftsvorfälle meiner Kunden haften.
Stell Dir mal vor, da verklagt Dich ein Kunde weil er seinen Abgabetermin bei Gericht verpasst hat und verliert einen millionenschweren Prozess.
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Re: Taxivermitttlung 030/202020
Es gibt ja auch die Schadenminderungspflicht. Und in einem solchen Fallbeispiel käme es auch auf die rechtzeitige Bestellung, im Falle einer VB eine sichere Abholzeit an. Wenn die übliche Fahrzeit zum Flughafen eine Stunde beträgt und der Check in um 0900 endet, dürfte eine vom Kunden gewünschte Abholzeit um 07:30 wohl kaum als ausreichend sicher anzusehen sein.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: Taxivermitttlung 030/202020
Kein Mensch kan dich zwingen, eine Vorbestellung anzunehmen. Wenn du einen Beförderungsvertrag schließt, dann solltest du dir über die Konzequenzenm klar sein. Darum geht's, um mehr nicht.Guter_Kollege hat geschrieben: Stell Dir mal vor, da verklagt Dich ein Kunde weil er seinen Abgabetermin bei Gericht verpasst hat und verliert einen millionenschweren Prozess.
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Ich nehme im Prinzip keine Vorbestellung an. Bei mytaxi habe ich von mittlerweile über 1500 Touren und keine einzig Vorbestellung gefahren. Aber nicht aus Haftungsgründen, sondern weil ich der Meinung bin, dass dieser Service bezahlt gehört, denn ich verliere bei einer VB mindestens 20 Minuten Arbeitszeit. Aber das ist auch ein anderes Thema.
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Re: Taxivermitttlung 030/202020
Du bist ja auf einer völlig anderen Baustelle. In beachtimers Fall gilt es herauszufinden, ob ein Beförderungsvertrag vorlag oder nicht. Wenn ja, kannst du immer noch mit deiner Schadenminderungspflicht kommen. Wenn keiner Vorlag, dann kann auch niemand dafür haftbar gemacht werden. Eigentlich ganz einfach, oder?am hat geschrieben:Es gibt ja auch die Schadenminderungspflicht. Und in einem solchen Fallbeispiel käme es auch auf die rechtzeitige Bestellung, im Falle einer VB eine sichere Abholzeit an. Wenn die übliche Fahrzeit zum Flughafen eine Stunde beträgt und der Check in um 0900 endet, dürfte eine vom Kunden gewünschte Abholzeit um 07:30 wohl kaum als ausreichend sicher anzusehen sein.
Ich warte übrigens immer noch auf dein Urteil, denn das, was du weiter oben zitiert hast, trifft nicht auf beachtimer zu; er hat nicht bei einem TAXIUNTERNEHMER vorbestellt, sondern bei einer nicht genossenschaftlich organisierten Zentrale.
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Re: Taxivermitttlung 030/202020
Ich kann es nicht mehr finden, so einfach ist es. Und die Datei liegt auf einem gecrashten Rechner. Reasoner hatte hierzu mal was gepostet aber die Dropboxdatei ist auch nicht mehr verfügbar.
Die Diskussion ist zwischenzeitlich weiter fortgeschritten. Und nein, es geht nicht um einen Beförderungsvertrag, sondern darum, ob grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch besteht, wovon ich überzeugt bin, egal ob die Bestellung beim Unternehmer direkt oder nur bei einer Zentrale gelandet ist, solange diese dem Kunden bestätigt wurde. Und es geht hier ganz und gar nicht um Personenbeförderungsrecht.
Die Diskussion ist zwischenzeitlich weiter fortgeschritten. Und nein, es geht nicht um einen Beförderungsvertrag, sondern darum, ob grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch besteht, wovon ich überzeugt bin, egal ob die Bestellung beim Unternehmer direkt oder nur bei einer Zentrale gelandet ist, solange diese dem Kunden bestätigt wurde. Und es geht hier ganz und gar nicht um Personenbeförderungsrecht.
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Re: Taxivermitttlung 030/202020
Mensch ihr redet ja als sei Berlin der Ar... der Welt. Bei über 7000 Taxen die hier rumgurken, braucht man vor der Haustür nur mal die Hand heben. Irgendwann kommt ein freies vorbei. Gut, diesmal sollte es ein Großraumtaxi sein, aber trotzdem. Das ist das erste Mal, dass sich ein Kunde beschwert, dass er hier kein Taxi bekommt. Werden wohl alle am Flughafen gestanden haben.
Mein Tipp an die Kunden: Zuerst beim Flughafen Tegel anrufen, die sollen mal einen von der Flughafenpolizei zum Nachrückeplatz mit einem Megaphon schicken und mal ganz laut "Polizeikontrolle" rufen. Ihr glaubt gar nicht wie schnell der Platz leer ist.
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Re: Taxivermitttlung 030/202020
Hier mal eine recht umfangreiche Haftungsregelung aus den Verträgen der Fra Port mit Taxiunternehmen.
http://deutscherfahrdienst.de/pdf/agb.pdf
Was schreibt eigentlich Hans Meißner zu dem Thema?
"Soweit eine Zentrale in einer von den angeschlossenen Unternehmern abgegrenzten Rechtsform wie z.B. Genossenschaft, GmbH oder Vereinigung betrieben wird, die Zentrale also selbst kein Beförderungsunternehmer ist, schließt die Zentrale bei Auftragsannahme mit dem Fahrgast selbst keinen Beförderungsvertrag, sondern lediglich einen Vermittlungsvertrag ab. Erst mit Weiterleitung des Beförderungsauftrages an ein angeschlossenes Unternehmen kommt ein Beförderungsvertrag zwischen Fahrgast und Unternehmen zustande, und die Beförderungspflicht tritt mit allen Konsequenzen ein.
Selbstverständlich hat die Vermittlungszentrale den eingegangenen Vermittlungsvertag mit der größtmöglichen Sorgfalt zu erfüllen und den Auftrag weiterzuleiten. Gelingt dies nicht, so ist die Zentrale nachweispflichtig, um nicht in Haftung genommen zu werden."
http://deutscherfahrdienst.de/pdf/agb.pdf
Was schreibt eigentlich Hans Meißner zu dem Thema?
"Soweit eine Zentrale in einer von den angeschlossenen Unternehmern abgegrenzten Rechtsform wie z.B. Genossenschaft, GmbH oder Vereinigung betrieben wird, die Zentrale also selbst kein Beförderungsunternehmer ist, schließt die Zentrale bei Auftragsannahme mit dem Fahrgast selbst keinen Beförderungsvertrag, sondern lediglich einen Vermittlungsvertrag ab. Erst mit Weiterleitung des Beförderungsauftrages an ein angeschlossenes Unternehmen kommt ein Beförderungsvertrag zwischen Fahrgast und Unternehmen zustande, und die Beförderungspflicht tritt mit allen Konsequenzen ein.
Selbstverständlich hat die Vermittlungszentrale den eingegangenen Vermittlungsvertag mit der größtmöglichen Sorgfalt zu erfüllen und den Auftrag weiterzuleiten. Gelingt dies nicht, so ist die Zentrale nachweispflichtig, um nicht in Haftung genommen zu werden."
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 29.05.2015, 00:27, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Taxivermitttlung 030/202020
Exakt genau so ist es.am hat geschrieben:
Die Diskussion ist zwischenzeitlich weiter fortgeschritten. Und nein, es geht nicht um einen Beförderungsvertrag, sondern darum, ob grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch besteht, wovon ich überzeugt bin, egal ob die Bestellung beim Unternehmer direkt oder nur bei einer Zentrale gelandet ist, solange diese dem Kunden bestätigt wurde. Und es geht hier ganz und gar nicht um Personenbeförderungsrecht.
Der Kunde hat nicht im Ansatz gefragt ob es korrekt ist irgendeinen Taxi-Fahrer oder Unternehmer haftbar zu machen!
Der Kunde ist sich relativ sicher, dass "irgendwer" jetzt auch schuld (= haftbar sein muss) und ihm seinen Schaden ersetzen muss.
Und genau so ist es!
In erster Linie ist hier die Vermittlung sein Ansprechpartner.
Die können sich dann erklären und wenn ein Beförderungsauftrag im Namen des Kunden geschlossen wurde, ist der Taxi-Fahrer bzw. Unternehmer haftbar.
Ich bin immer wieder ob des mega begrenzten Denk-Horizonts vieler Taxi-Fahrer erschrocken!
Den Kunden interessiert eure Organisation nicht! Für den Kunden ist das DAS TAXI-GEWERBE - bzw. "DAS TAXI"!
Der Kunde wird es sich nicht gefallen lassen, dass er wissen muss, ob er bei einer eG, einem Vermittlung oder einem Großwagen-Unternehmer anruft!
Merkt ihr das wirklich immer noch nicht?
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
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Re: Taxivermitttlung 030/202020
Es gibt das "Taxi" nicht. Genauso wenig wie es das Auto, das Smartphone, die Wohnung usw. nicht gibt. Auch wenn sich das Erwachsene mit dem Intellekt einer verwöhnten Göre so wünschen.
Re: Taxivermitttlung 030/202020
welcher intellekt?
Zuletzt geändert von tatutata am 29.05.2015, 09:54, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Taxivermitttlung 030/202020
Auf bloße Behauptungen wird kein Richter in Deutschland einen Schadensersatzanspruch zusprechen.Sascha1979 hat geschrieben:In erster Linie ist hier die Vermittlung sein Ansprechpartner.
Die können sich dann erklären und wenn ein Beförderungsauftrag im Namen des Kunden geschlossen wurde, ist der Taxi-Fahrer bzw. Unternehmer haftbar.
Nur auf vorheriger Nachfrage dürfen Telefonate aufgezeichnet werden.
0,0 Chance für einen Kunden vor Gericht.
Ich bin immer wieder ob des mega begrenzten Denk-Horizonts vieler Taxi-Kunden erschrocken!
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
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Re: Taxivermitttlung 030/202020
Beweisbarkeit sind immer komplett andere Sachen!!!Pirat hat geschrieben:Auf bloße Behauptungen wird kein Richter in Deutschland einen Schadensersatzanspruch zusprechen.Sascha1979 hat geschrieben:In erster Linie ist hier die Vermittlung sein Ansprechpartner.
Die können sich dann erklären und wenn ein Beförderungsauftrag im Namen des Kunden geschlossen wurde, ist der Taxi-Fahrer bzw. Unternehmer haftbar.
Nur auf vorheriger Nachfrage dürfen Telefonate aufgezeichnet werden.
0,0 Chance für einen Kunden vor Gericht.
Ich bin immer wieder ob des mega begrenzten Denk-Horizonts vieler Taxi-Kunden erschrocken!
Wenn alle Leute sagen, dass sie von nichts etwas wissen, wird nichts zu bekommen sein.
Die Wahrscheinlichkeit ist aber extrem groß, dass die Zentrale sich zu dem Thema bekennen wird. Schon alleine das Zahlen des Gutscheines kann ein nachweisbares Schuldeingeständnis sein.
Die Wahrscheinlichkeit ist auch sehr groß, dass die Zentrale korrekt gehandelt hat und den Fahrer / Unternehmer mit belasten wird und vielleicht sogar den vermittelten und bestätigen Beförderungsauftrag nachweisen kann.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
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Re: Taxivermitttlung 030/202020
@Sascha
wenn du von deiner sicht der dinge so überzeugt bist,
und wie wir alle wissen, geld spielt für dich keine rolle,
dann schlage ich vor,
du greifst beachtimer etwas unter die arme.
du streckst die gesamten streitkosten vor
und hast am ende eine gerichtliche bestätigung.
bei derartigen unterstützung ist beachtimer bestimmt nicht abgeneigt
weitere schritte zu unternehmen.
oder bist du doch nicht konsequent genug?
wenn du von deiner sicht der dinge so überzeugt bist,
und wie wir alle wissen, geld spielt für dich keine rolle,
dann schlage ich vor,
du greifst beachtimer etwas unter die arme.
du streckst die gesamten streitkosten vor
und hast am ende eine gerichtliche bestätigung.
bei derartigen unterstützung ist beachtimer bestimmt nicht abgeneigt
weitere schritte zu unternehmen.
oder bist du doch nicht konsequent genug?
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Re: Taxivermitttlung 030/202020
Und da liegst du falsch!E. G. Engel hat geschrieben:Es gibt das "Taxi" nicht. Genauso wenig wie es das Auto, das Smartphone, die Wohnung usw. nicht gibt. Auch wenn sich das Erwachsene mit dem Intellekt einer verwöhnten Göre so wünschen.
Für den Kunden ist es "DAS TAXI"!
Frag doch einen Kunden am Ende der Fahrt mal, womit er gefahren ist. "Mit dem TAXI".
Frag ihn doch mal mit welchem Unternehmer. "Keine Ahnung. Mit nem TAXI".
Frag ihn doch mal wo er angerufen hat. "Keine Ahnung. Die Nummer, wo TAXI stand."
90% der Kunden haben keine Ahnung ob sie eine Zentrale, einen Mehrwagenunternehmer oder einen Einwagenunternehmer anrufen.
Der Kunde wird genau das hier bei Google eingeben:
http://d.pr/i/1iKfF
Und dann nach der Reihe die Nummer anrufen und ein Taxi bestellen.
Ob der jetzt eine Zentrale, eine Genossenschaft oder einen privaten Taxi-Vermittler angerufen hat, wissen 90% der Kunden nicht.
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Re: Taxivermitttlung 030/202020
oh man, wie blöd muß man sein um soviel mist zu schreiben?
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Re: Taxivermitttlung 030/202020
Kurzer Realitätscheck:tatutata hat geschrieben:oh man, wie blöd muß man sein um soviel mist zu schreiben?
Wo stehst du?
Wo stehe ich?
Ja, OK, einverstanden.
Ich bin der Weltfremde *** von uns beiden.
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