Taxivermitttlung 030/202020

Der Bereich für Fragen rund um das Taxigewerbe.
Sascha1979
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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von Sascha1979 » 27.05.2015, 14:13

Löwenzahn hat geschrieben: Eine Frechheit ist es, dass Sie Ihre misslungene Taxibestellung auf das gesamte Taxigewerbe beziehen!

Von wegen, wenn ihr eine Bestellung schon nicht abwickeln könnt, dann dürftet ihr auf dem Arbeitsmarkt nicht existieren.

Wenn Sie Sitzplätze oder Theaterkarten reservieren, dann bezahlen Sie den Preis im Voraus. Bei einer Taxibestellung bezahlen sie nichts. Selbst der Anruf ist kostenlos.

Eine Taxibestellung ist ein beidseitiger mündlicher Vertrag. Was glauben Sie denn, warum ich geschrieben habe, dass Vorbestellungen erst 10 oder 15 Minuten vor Termin vermittelt werden?

Bei Ihrem Anfangsbeitrag gehe ich davon aus, dass Sie Tage vorher, vielleicht eine Woche vorher die Taxibestellung getätigt haben. Schön und gut, damit wurden Sie ins System aufgenommen. Ihr Auftrag ist aber trotzdem erst eine Stunde vor Termin sichtbar mit der Info welcher Sektor und Uhrzeit des Termins, eventuell noch Sonderwünsche, mehr nicht. In Zentrumnähe werden Vorbestellungen 10 Minuten vorher vermittelt, Randbezirke 15 Minuten vorher. Erst zum Zeitpunkt, wo beim Taxifahrer das PDA/Smartphone klingelt, entsteht eine Auftragsbindung. Dann muss der Taxifahrer Sie abholen. Jedoch bis zu diesem Zeitpunkt weiß kein Taxifahrer, dass Sie ein Taxi möchten. Wäre ja auch skandalös, wenn jeder Taxifahrer ihre persönlichen Daten in Erfahrung bringen würde. Wichtig für Sie: Bis zum Zeitpunkt der Auftragsannahme können Sie kostenfrei bei der Zentrale anrufen und ihren Auftrag stornieren. Dann nimmt man Sie aus dem System und die Sache hat sich erledigt.

Versuchen Sie mal eine Reise zu stornieren oder wie in ihrem Fall eine Theaterkarte.


Nichts desto trotz, ich finde es auch bedauernswert, dass das mit ihrem Taxi nicht geklappt hat.
Boah, was redest du hier für einen Mist. Und zwar vom ersten bis zum letzten Buchstaben. Daher auch der Full-Quote!

a) Der Kunde hat in diesem Thread die Antwort bekommen, dass eine "Vorbestellung" das Papier nicht wert ist, auf dem es nicht steht.
Weil irgendjemand hier den Quatsch behauptet hat, dass eine Vorbestellung vielleicht erfüllt wird - und vielleicht auch nicht. Dann hat der Kunde pech.

Genau darauf hin hat er - vollkommen korrekt - die Daseinsberechtigung dieser Unternehmerart hinterfragt!

b) Spielt dein Vergleich mit den Theater-Karten überhaupt keine Rolle - vielleicht sind hier vertragliche Randbedingungen anders - muss aber nicht - interessiert auch keinen!
Es steht nämlich nirgendswo, dass die "Vorteile" gerecht ausgeglichen sein müssen!

Beispiel: Unverbindliche-Hotel-Reservierung

Ich habe ein Anspruch auf das Hotel-Zimmer bis 18 Uhr. Komme ich später, verfällt meine Reservierung.

Komme ich um 17 Uhr, und es gibt kein Hotel-Zimmer mehr, so muss das Hotel für den gesamten Schaden aufkommen.
Komme ich einfach nicht, muss ich nichts bezahlen!

Das spielt also überhaupt gar keine Rolle, dass ein Taxi-Vertrag einseitig vom Kunden kostenlos storniert werden kann! Das heißt nicht im Ansatz, dass der Taxi-Unternehmer sich nicht auch dran halten muss!

c) Spielt es für den Kunden nicht im geringsten eine Rolle wie es praktisch dazu kommen kann, dass eine Vorbestellung nicht erfüllt werden kann!
Das ist euer unternehmerisches Risiko!

Und wenn ich eben mehrere Vorbestellungen zusage, und dann ist kein GWT mehr vorhanden, dann muss ich eben für den Schaden gerade stehen!
Ist ja auch kein Problem:

In diesem Fall fährt dann das 2. TAXI einfach (für den Kunden) kostenfrei!

Wenn eine Airline die Sitzplätze überbucht, dann muss sie mir im Zweifelsfall auch Schadensersatz bezahlen, wenn ich der Betroffene bin!

An beachtimer:
Ich ermutige dich unbedingt und bitte, bitte es sich auf sich sitzen zu lassen und dir anwaltlichen Rat einzuholen!!!!

Diese Kosten sind vom Verlierer auch mitzutragen!
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von Sascha1979 » 27.05.2015, 14:17

beachtimer hat geschrieben: ich möchte ihnen nicht zu nah treten - aber ich beziehe es nicht auf das gesamte taxigewerbe. es geht auch nicht gegen die taxifahrer! es geht auch nicht gegen die vermittler im allgemeinen! es geht um das prinzip welches ich hier hinterfrage!
ich stelle nur in frage warum, wenn ich schon reserviere, ich als kunde der dumme bin .
auf wen kann ich mich im fall einer reservierung verlassen? warum wird dann eine reservierung angeboten? reservierungen sind nach meinem gusto verbindlich - sonst wären es wünsche!

mir ist es auch schlicht weg egal wie und wann die vermittlungen es an die taxifahrer/ unternehmen weiter routen. das muss mich als kunde nicht interessieren! ich habe reserviert, mehrfach nachgefragt und immer die antwort bekommen - "ja ist reserviert - ja es kommt (das taxi)!

wie würden sie reagieren? 4 koffer, oma und opa dabei , kleinkind 5 monate, ich und meine frau, kinderwagen! flug geht in zwei stunden! taxi wurde reserviert mit babysitz und kommt nicht.
sind sie da entspannt und sagen - ach die taxen bekommen den auftrag erst eine stunde vorher, da müssen wir mal gucken ob überhaupt was kommt?
oder sind sie nicht der ansicht dass sie dann davon ausgehen alles dafür getan zu haben ihre beförderung zum flughafen sichergestellt zu haben?
sind sie auch so entspannt wenn es dann darum geht freiwillig 60 euro mehr zu bezahlen? nur weil die reservierung nicht geklappt hat?

mir als kunde ist es egal wie die vermittlung arbeitet -von mir aus mit brieftaube und steintafel. aber ich habe reserviert. wenn etwas nicht möglich (wie sie sinngemäß beschreiben) ist dann kann man mir das am telefon sagen - dann sei es mir aber auch vergönnt das system der reservierungen und vermittlung in frage zu stellen
1000% richtig. Jeder einzelne, verfluchte Buchstabe ist korrekt.

Und zwar nicht nur wie man es schon alleine aus Service-Gründen erwarten könnte, sondern auch rechtlich zu 1000% korrekt.

Daher:
Bitte, bitte lass es nicht auf dir sitzen! Schreibe einen Brief und fordere die Differenz des 2. Taxis zum GWT zurück!
Übersende das per Einschreiben an den Auftragnehmer!
Die Kosten für das Einschreiben schlägst du auf!

Setze eine angemessene Frist von 10 Werktagen - und wenn das Geld dann nicht da ist, dann informiere in jedem Fall die lokalen Medien und gib es einem Anwalt!

Du wirst die Anwalts-Kosten zurück bekommen!

Taxi-Unternehmer sind extrem stark darin die Kunden zu ver***en und alles zu ihren Gunsten zu drehen und auf die Rechte der Kunden zu ..., wenn es ihnen nicht in den Kram passt!

Aber wehe du möchtest mal dein Recht, was dir zweifelsfrei und unbestritten zusteht! (Kreditkarten-Zahlung, nicht das 1. Taxi nehmen, eine kurze Strecke fahren, etc. etc.)
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von Guter_Kollege » 27.05.2015, 14:35

AsphaltRunner hat geschrieben:D.h. Sie müssen jetzt herausfinden, ob ihre Vorbestellung bei Taxi Berlin an einen Fahrer vermittelt worden ist. Wenn ja, dann wäre daraus ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Taxiunternehmen ableitbar, jedoch nicht gegenüber der Zentrale.
Wenn im Binnenverhältnis von Tourvermittler und Taxenunternehmer durch entsprechende vertragliche Regelungen die Regresspflicht bei Nichterfüllung auf den Taxenunternehmer übergeht, ist der Tourvermittler vermutlich aus dem Risiko.
Erst wenn der Beförderungsvertrag abgeschlossen ist, nämlich zwischen Taxiunternehmer und Kunde, gelten dessen AGB im Rahmen des BGB.
Beispiel Taxi Deutschland:
§ 6 Verantwortung für Inhalte, Freistellung
1. Taxi Deutschland eG haftet nicht für die durch die im Verzeichnis genannten Unternehmen erbrachten Dienstleistungen.

Und wie schon gefragt: Über welchen Streitwert reden wir hier eigentlich? Es geht ja nicht um eine verpasste Reise oder so ....
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 27.05.2015, 14:45, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von Löwenzahn » 27.05.2015, 14:35

Es gibt keine Reservierung von Taxen auf langer Sicht. Das Taxi ist für Sie reserviert, wenn der Fahrer ihren Auftrag angenommen hat. Bei Großraumtaxen sind das sogar 20 Minuten. 20 Minuten vor dem Termin werden Sie informiert, dass ein Taxi kommt und welches Taxi kommt. Man sagt Ihnen die Konzessionsnummer!

Haben Sie die bekommen? Ja? Dann Beschwerdebrief an das LABO in Berlin. Dann und nur dann bekommen Sie das Geld zurück.

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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von taxipost » 27.05.2015, 15:44

am hat geschrieben:Falls es sich um eine Vorbestellung gehandelt hat, haftet auch jemand, dazu gibt es Urteile. Im Regelfall also die Zentrale, es sei denn, die Auftrag wurde nachweislich bereits weitervermittelt, dann hastet der jeweilige Taxiunternehmer.

Hier mal ein Beitrag zu einem etwas anders gelagerten Fall

http://www.anwalt-bauer.de/urteile/scha ... ng-14.html
falscher ansatz!
bei o.g. link erfolgte eine auftragsannahme durch einen taxifahrer/unternehmer.
damit ist ein vertrag geschlossen worden, mit allen rechten und pflichten.

bei beachtimer ist eben noch kein vertrag durch eine annahme geschlossen worden.
der vermittler, wenn er kein taxiunternehmer ist, kann keinen vertrag mit dem auftraggeber schliessen.
er überbringt nur die willenserklärung des auftraggebers.

AsphaltRunner hat hier recht,
der vermittler muss sich nicht versteckten.

allerding ist die sache bei taxi-berlin.de so la la.
auf der website wirbt taxi-berlin mit
"...wir befördern sie ...".
damit kann ein auftraggeber annehmen,
dass er von taci-berlin befördert wird.

kann der auftraggeber glaubhaftmachen,
er war der überzeugung,
dass ein vertragsschluss beim anruf vorgelegen hatte,
dann könnte sich taxi-berlin nicht auf die rolle "nur vermittler" berufen.

beachtimer schliesst eine überprüfung leider aus.

wie gesagt, die sache hängt davon ab
wer die vorbestellung entgegennimmt!
Zuletzt geändert von taxipost am 27.05.2015, 15:47, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von oldstrolch » 27.05.2015, 17:00

tolle geschichte......

ein spargeier ,a la geiz ist geil ,beschwert sich weil ein billiges produkt mal nicht verfügbar ist und bekommt noch 10 € in den allerwertesten gesteckt.
das versuche ich mal beim nächsten supermarkt.billigprodukt nicht da,also will ich eine entschädigung..am besten gleich dieses produkt beim nächsten mal kostenlos.. :P

traurig wie weit diese geiz ist geil Gesellschaft schon gesunken ist. ... :(
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse :D


hier klickenzum poppen:D

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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von Löwenzahn » 27.05.2015, 17:06

beachtimer hat geschrieben:so nun noch einmal ich -

es kam garkein taxi zum vereinbarten zeitpunkt. wir haben dann angerufen wo die taxe bleibt und uns wurde dann der sachverhalt mitgeteilt.

daraufhin haben wir dann ZWEI neue taxen über diesen dienst bestellt.

wie schon weiter oben von einem anderen teilnehmer geschrieben ist der schaden (nicht erwartete mehrkosten im verhältnis schon beachtlich) und insofern ist auch der 10 euro gutschein nur eine veralberung .

wir werden dem unternehmen nochmal schreiben - mal schauen was passiert.
Konkrekt bitte. Was hat die Taxizentrale gesagt?

Der Gutschein ist keine Veralberung sondern eine Kulanz.

Ich kann irgendwie nicht glauben, dass die Zentrale Sie nicht informiert hat, dass ein Taxi kommt. Die Zentrale muss doch 20 Minuten vor Termin bescheid gegeben haben, dass die Vermittlung geklappt hat. Wie oft haben Sie denn in der Zentrale angerufen und vor allem in welchen Intervallen?

Keine Info von der Zentrale kann ja nur bedeuten, dass der Auftrag aus irgendeinem Grund aus dem System geflogen ist. Aber das wiederum wäre ein Widerspruch zu dem, dass die Zentrale zu Ihnen gesagt hat, das Taxi kommt.
wie es so kommen musste-das taxi kam nicht. wir haben uns vorher bei dem dienst telefonisch vergewissert ob alles klappt.
Ohne den Sachverhalt kommen wir hier nicht weiter. Um wirklich beurteilen zu können, ob sie Recht haben, müssen wir den Grund wissen, warum kein Taxi gekommen ist. Daher wiederhole ich meine Frage: Was hat die Taxizentrale gesagt?
Zuletzt geändert von Löwenzahn am 27.05.2015, 17:12, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von Guter_Kollege » 27.05.2015, 18:03

Löwenzahn hat geschrieben:Es gibt keine Reservierung von Taxen auf langer Sicht. Das Taxi ist für Sie reserviert, wenn der Fahrer ihren Auftrag angenommen hat.
IM Prinzip ist das ja alles richtig, darüber braucht man wirklich nicht zu diskutieren, ist bekannt: uns!

Der Streit entzündet sich aber immer wieder daran wer schadenersatzpflichtig ist. Ohne die Frage jetzt (noch mal) beantworten zu wollen,
zeigt das schlicht eine Schwäche oder Unzulänglichkeit im Bestellsystem gegenüber dem Kunden.
Und da ein Kunde hier die Frage gestellt hat, sollte man sich auch damit beschäftigen. Dieser Aspekt geht nämlich leider etwas unter.
Niemand liest immer so genau die AGB's, auch wenn er es sollte.
Wollen reine Tourenvermittler wirklich ganz bestimmt dass sie "ihren Kunden" gegenüber eigentlich für gar nichts verantwortlich sind?
Beziehungsweise das die das exakt wissen? Ich schätze mal ganz sicher nicht. Damit macht man keine Werbung.

"Lieber Kunde, sollte ihr Taxi nicht wie zugesagt kommen und Ihnen ein Schaden entstehen, fragen sie bitte nicht uns, wenden sie sich an den Taxifahrer.
Wir haben damit nichts an der Backe."


Die Tourvermittler sollten sich vielleicht besser mal überlegen, ob sie ihre AGB's dahingehend anpassen, dass sie für die Vermittlung haften,
(über den Umfang muss man sich halt Gedanken machen)
und dann im Innenverhältnis mit ihren angeschlossenen Unternehmern die Weitergabe der Haftung vertraglich manifestieren.

Das wäre sinnvoll und kundengerecht. Erfordert aber etwas Gehirnschmalz.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 27.05.2015, 18:04, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von am » 27.05.2015, 18:18

taxipost hat geschrieben:
am hat geschrieben:Falls es sich um eine Vorbestellung gehandelt hat, haftet auch jemand, dazu gibt es Urteile. Im Regelfall also die Zentrale, es sei denn, die Auftrag wurde nachweislich bereits weitervermittelt, dann hastet der jeweilige Taxiunternehmer.

Hier mal ein Beitrag zu einem etwas anders gelagerten Fall

http://www.anwalt-bauer.de/urteile/scha ... ng-14.html
falscher ansatz!
bei o.g. link erfolgte eine auftragsannahme durch einen taxifahrer/unternehmer.
damit ist ein vertrag geschlossen worden, mit allen rechten und pflichten.
Ich habe auf die Schnelle nicht das passende Urteil gefunden. Es gibt vergleichbare Entscheidungen in Bezug auf die Haftung von Zentralen. Wer von beiden haftet, ist eben abhängig davon, ob der Auftrag bereits vermittel wurde oder auch nicht. Wenn ein Kunde bei einer Taxizentrale eine Vorbestellung aufgibt und ihm diese auch bestätigt wird, haftet zunächst die Zentrale, denn diese ist einen Vermittlungsvertrag eingegangen. Erscheint nun kein Taxi, hat das natürlich keine personenbeförderungsrechtlichen Konsequenzen, das ist klar, die hat es aber auch nicht für einen Unternehmer, wenn er einen Vorbestellungstermin versäumt. Der Besteller wird sich immer an den Annehmer halten. Selbst dann, wenn dieser die Bestellung an einen Unternehmer vermittelt hat. Der Vermittler kann sich dann beim Unternehmer schadfrei halte.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von Pirat » 27.05.2015, 19:46

Sascha1979 hat geschrieben:An beachtimer:
Ich ermutige dich unbedingt und bitte, bitte es sich auf sich sitzen zu lassen und dir anwaltlichen Rat einzuholen!!!!

Diese Kosten sind vom Verlierer auch mitzutragen!
Der Bereicherungsgläubiger hat vor Gericht alle Umstände zu beweisen, aus denen sich die Voraussetzungen für einen Anspruch ergeben.
Aus telefonischen Vereinbarungen, ein Ding der Unmöglichkeit.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von taxipost » 27.05.2015, 19:47

bist du sicher, dass es da bereits urteile gibt?

die haltung der "nur" zentralen ist mir seit langem ein dorn im auge.
bis jetzt habe ich nichts, null,nix, gefunden was eine "nur" zentrale in die haftung gebracht hat.

mich stört, in erster linie, das verhalten der zentralen bei fehlfahrten.
hier gilt nämlich das gleiche wie für den auftraggeber.
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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von taxipost » 27.05.2015, 19:50

Pirat hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben:An beachtimer:
Ich ermutige dich unbedingt und bitte, bitte es sich auf sich sitzen zu lassen und dir anwaltlichen Rat einzuholen!!!!

Diese Kosten sind vom Verlierer auch mitzutragen!
Der Bereicherungsgläubiger hat vor Gericht alle Umstände zu beweisen, aus denen sich die Voraussetzungen für einen Anspruch ergeben.
Aus telefonischen Vereinbarungen, ein Ding der Unmöglichkeit.
ein ganz anderes problem ist hier die schadenshöhe.
finde jetzt einen anwalt der sich wegen 50,- ins gefecht stürzt.
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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von ilkoep » 27.05.2015, 20:46

Sascha1979 hat geschrieben:
Beispiel: Unverbindliche-Hotel-Reservierung

Ich habe ein Anspruch auf das Hotel-Zimmer bis 18 Uhr. Komme ich später, verfällt meine Reservierung.

Komme ich um 17 Uhr, und es gibt kein Hotel-Zimmer mehr, so muss das Hotel für den gesamten Schaden aufkommen.
Komme ich einfach nicht, muss ich nichts bezahlen!

Das spielt also überhaupt gar keine Rolle, dass ein Taxi-Vertrag einseitig vom Kunden kostenlos storniert werden kann! Das heißt nicht im Ansatz, dass der Taxi-Unternehmer sich nicht auch dran halten muss!
Jetzt noch mal gaaaanz langsam zum Mitlesen: 030/202020 ist KEIN Taxiunternehmer.

Soweit die Grossraumanfrage das Datennirwana erfolglos durchlaufen hat ist kein Beförderungsvertrag zustande gekommen. Punkt. Das mag für Aussenstehende ungewöhnlich sein, ist aber so.

Das Beispiel Hotelreservierung ist ohne Relevanz, da ein konkreter Beherbergungsvertrag des Kunden X mit Hotel YZ vermittelt und abgeschlossen wurde. Bei Nichterfüllung haftet auch hier im Übrigen der Hotelunternehmer und nicht das Reservierungsportal.

Im hier zur Rede stehenden Fall gibt es keinen einzigen involvierten Taxiunternehmer und somit auch keinen Anspruch gegen einen der geschätzten 4.000 Taxiunternehmer in Berlin.

Aber um nochmal auf Pudels Kern zu kommen: 99,9% der Aufträge werden erfolgreich vermittelt.

Wenn aber der Grossraum mit Babyschale und Kindersitz jwd am Stadtrand fünf Minuten vor dem Auftrageingang von der freundlichen Oma an seine Beförderungspflicht erinnert wird, tja dann.....

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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von E. G. Engel » 27.05.2015, 22:28

Zitat am: „Es gibt vergleichbare Entscheidungen in Bezug auf die Haftung von Zentralen.“


Da bin ich aber mal neugierig, und vor allem auf den Begründungszusammenhang. Über eines dürften wir uns im Klaren sein, es kann sich hier, für den Fall des Falles, nur um ein privatrechtliches Problem handeln, entsprechend BGB, und nicht um ein personenbeförderungsrechtliches. Oder doch vielleicht? Dazu später.



Ein Kollege hat ja schon die AGB von mytaxi zitiert. Hier noch ein Link zur AGB von Taxi Hamburg – Taxi.de: http://www.taxi.de/agb/fahrgast.pdf . Es gibt sicher noch mehr, aber bitte selber suchen.


Ich will (und kann) jetzt nicht tief ins BGB einsteigen, aber ein Schuld-/Vertragsverhältnis definiert sich i.d.R. über Leistung und Gegenleistung. Sind sich beide einig, wird somit ein Vertrag geschlossen. Gibt es hier Differenzen, dann wäre nach $ 133 BGB der wirkliche Wille zu erforschen, der kann aber in den AGB’s nach gelesen werden. Es fehlt hier aber auch an der Güter-/Rechtsbeziehung Leistung <-> Gegenleistung. Der Anrufer einer Vermittlungszentrale bezahlt nichts für die (meistens) erbrachte Leistung. Die Vermittlung einer Tour kostet an Aufwand i.d. R. zwischen 1.- bis 2.- €. Der Kunde bezahlt nichts. Die Zentrale, der Makler. Kulanzregelungen würden die Kosten weiter erhöhen und wo wäre die Grenze?



Eine kleine Gemeinheit. Ab dem 1. Juni gilt das neue „Maklergesetz“. Es besagt grob, wer bestellt, der zahlt. Ich könnte mir vorstellen dass dies auch auf Zentralen Anwendung finden könnte. Muss ich mir mal durchlesen.



Ich will hier nicht verhehlen und gestehe gerne zu dass für den Kunden solch ein Vorfall sehr ärgerlich ist. Schon beim Start in den Urlaub Mehrkosten von 60.- €. Den Gutschein wird er wohl nicht einlösen.

Aber wir müssen Recht, und das war die Frage,


zitat beachtimer: „sind wir im recht?“,


von Moral, Meinung etc. trennen.


Natürlich hätte die Zentrale anders reagieren können. Ein GRW, zusätzlich mit der speziellen Anforderung „Sitz für 5 Monate altes Kind“, ist nicht an jeder Ecke zu finden, erst Recht nicht zu allen Zeiten. Besser wäre gewesen, die Zentrale hätte (hätte, hätte, Fahrradkette) die Tour am Vorabend vermitteln sollen und für den negativen Fall den Kunden angerufen und ihm die Alternative zwei Taxen angeboten. So wie es letztendlich auch erfolgt ist.

Natürlich ist es auch nicht okay wenn sich Zentralen nach außen als Herr von Taxen gerieren obwohl sie es meistens, vor allem im größeren Städten (Bonbon für am) nicht sind. Aber auch hier gibt es eine Kehrseite der Medaille. Wir leben heute in einer aufgeklärten Gesellschaft und Informationen sind nicht nur Bring- sondern auch Holschuld. Die Meinung und Vergleiche von beachtimer finde ich teilweise etwas flach.


Aber ein Tip für beachtimer. Beim nächsten Mal suchen Sie sich im Internet einen spezialisierten GRW-Betrieb, die gibt es, einfach mal „Großraumtaxe Berlin“ googeln, und schließen sie den Beförderungsvertrag direkt mit ihm. Den können Sie dann auch schadenersatzpflichtig machen.


Wir können hier nicht alle Fragen der Zentralenproblematik durchkauen, respektive ich habe keine Lust dazu.


Aber, wenn ich mich nicht irre, kam der Vergleich mit Fluggesellschaften etc.. Den Schadenersatzregelungen bsw. der Fluggesellschaften liegt europäisches Recht zu Grunde, und keine freiwillige Leistung.



Wäre doch auch etwas für das Taxengewerbe, oder? Wir bräuchten dafür noch nicht einmal ein neues Gesetz, denn das gibt es schon, siehe hier:


$ 47 Verkehr mit Taxen:

(3) Die Landesregierung wird ermächtigt, … .In der Rechtsverordnung können insbesondere Regelungen getroffen werden über

1. …
2. die Annahme und Ausführung von fernmündlichen Fahraufträgen,
3. …


Nicht übel, gelle.


Jetzt aber Fußball. Gute Nacht.



Engel

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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von Löwenzahn » 27.05.2015, 22:34

Das stimmt zwar, aber mich würde brennend interessieren, wie die Zentrale den Sachverhalt erklärt hat. Darauf kommt es jetzt an.

Szenario 1: Der Auftrag wurde nicht vermittelt, weil kein Taxifahrer den Auftrag angenommen hat. Aus welchen Gründen auch immer.

Szenario 2: Der Auftrag wurde von einem Taxifahrer angenommen und später zurückgegeben. Grund kann technischer Defekt sein oder er hat sich verfahren.

Szenario 3: Der Auftrag wurde verschusselt. Er war im System drin und ist wieder rausgeflogen.

Szenario 4: Ein Taxifahrer hat den Auftrag angenommen, durchgelesen, nicht storniert, auch nicht hingefahren, sich wieder freigeschalten wodurch der Auftrag gänzlich aus dem System geflogen ist.

Szenario 5: Die Informationen im Auftrag sind fehlerhaft. Falsche Hausnummer, Zahlendreher, Falscher Stadtteil, was durchaus vorkommen kann, wenn es die Straße doppelt gibt.

Merkwürdig ist die Formulierung:
wie es so kommen musste-das taxi kam nicht. wir haben uns vorher bei dem dienst telefonisch vergewissert ob alles klappt.
In meinen Augen ist das eine Zusage von der Zentrale, dass das Taxi kommt. Was ist hier passiert? Wir brauchen hier nicht spekulieren, mich interessiert die Antwort der Zentrale. Dann sollte es eindeutig werden.

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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von am » 27.05.2015, 23:03

Ganz klar, eine "nur" Zentrale haftet nicht im personenbeförderungsrechtlichen Sinne, wenn sie es (schuldhaft) versäumt, ein zugesagtes Taxi zu schicken.

Und natürlich wird es schwer, bei einer telefonischen Bestellung einen Nachweis zu führen. Nur das steht ja erstmal nicht zur Debatte.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von Guter_Kollege » 27.05.2015, 23:48

@Engel,
natürlich hat der Kunde auch eine "Holschuld". Heisst: AGB's lesen.
Schrieb ich oben ja schon.
Ebenso schrieb ich oben auch schon, das in der Praxis halt kein Kunde das wirklich tut, der mal eben eine Taxe ordert.
Sondern sich schlicht auf die Bedienung verläßt. Erst recht wenn er noch mal extra nachfragt. Entspricht halt der Lebenswirklichkeit.

Darum wäre es nur kundenfreundlich, wenn sich Torturenvermittler die Verpflichtung zur Bedienung zueigen machten.
Sich als die tollste aller Funkzentralen gerieren können sie alle, aber wenns drauf ankommt sind sie für nichts verantwortlich.

Aus Sicht des Kunden ist es vollkommen latte warum das Taxi nicht kommt (sofern nicht höhere Gewalt), da hat der Kunde *** und taxipost recht.
Recht hin, Recht her.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 27.05.2015, 23:50, insgesamt 1-mal geändert.

Sascha1979
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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von Sascha1979 » 27.05.2015, 23:55

Guter_Kollege hat geschrieben: Aus Sicht des Kunden ist es vollkommen latte warum das Taxi nicht kommt (sofern nicht höhere Gewalt), da hat der Kunde *** und taxipost recht.
Recht hin, Recht her.
Wow... Ich bin beeindruckt...
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von taxipost » 27.05.2015, 23:57

naja,

das ist wieder ein anderes pferd.
wenn die "nur" zentrale schuldhaft, also vorsätzlich, einen auftrag nicht vermittelt,
dann kann der auftraggeber schadensersatz fordern.

im übrigen hat Engel die sache schön erklärt.
an dieser stelle sollten wir vielleicht erst eine andere frage klären.

bsp.
ein freies taxi, dachzeichen leuchtet, wartet an einer roten ampel.
irgendwo hinter der ampel, an einer, zum anhalten, geeigneter stelle, steht eine person.
diese person hat mit dem taxifahrer blickkontakt.
sie macht dem taxifahrer klar, egal wie, dass sie mit seinem freien taxi fahren möchte.
es ist klar, der taxifahrer hat den wunsch wahrgenommen und er dürfte an der o.g. stelle diese person aufnehmen.

frage:
muss er anhalten bzw. diese person aufnehmen?
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Sascha1979
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Re: Taxivermitttlung 030/202020

Beitrag von Sascha1979 » 27.05.2015, 23:59

taxipost hat geschrieben: ein ganz anderes problem ist hier die schadenshöhe.
finde jetzt einen anwalt der sich wegen 50,- ins gefecht stürzt.
Den Zahn kann ich dir ziehen.
Meine Anwälte bearbeiten sehr gerne Fälle von 5 - 500 €.

Der Verdienst ist hier "extrem gering".
Aber:
Für einen Brief doch sehr gut.

Ich weiß nicht wie viel Geld es hier für den Anwalt gibt. 200, 300 €. Irgend so etwas.
Aber: Es ist zu 99% auch mit einem Brief getan.

Eine Klageeerhebung gibt wieder extra Geld.

Daher:
Wenn ich zu meinem Anwalt rennen würde, ihm exakt diesen Fall schildern würde, würde er dieses Mandat annehmen.
Und zwar nicht nur, weil er ansonsten genug Geld mit mir verdient. Sondern auch, weil sich dieses eine Mandat für ihn lohnt

1-2 Briefe, 30-60 Minuten Arbeit. 100-200 € NETTO.
Das ist OK.

95% der Anwälte verdienen weniger als ein Beamteter Lehrer.
Wer davon ausgeht, dass Anwälte nicht unter 10.000 € anfangen, der unterliegt einer weitläufigen Fehleinschätzung.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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