P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von taxipost » 20.04.2015, 11:57

RaimundHH hat geschrieben:Moin,

Betriebsausgaben sind alle Kosten, die bei der Führung eines Betriebes anfallen und werden
als solche vom Steuerpflichtigen/Unternehmer/ Selbstständigen bestimmt.
Und wenn Casi entscheidet, daß die Kosten für die P-Scheinverlängerung betriebsbedingt
sind, weil er ein selbstfahrender Unternehmer ist oder weil er seinen Angestellten grundsätzlich
alle Kosten für den P-Schein bezahlt dann ist das einfach so, weil es seine unternehmerische
Entscheidung ist.
Ganz klar, natürlich sind die Kosten für den P-Schein Betriebsausgaben, denn ohne P-Schein kein Taxifahrer
und ohne Taxifahrer kein Taxibetrieb.

@guter Kollege
kannst Du mir mal den "privaten" Nutzen eines P-Scheins erklären :D :wink:

Grüße
gegenfrage,

ein unternehmer ohne führerschein eröffnet einen taxibetrieb.
irgendwann stellt er fest, dass er auch selber fahren möchte.
er macht also erst einen führerschein für 3000,- euro.

ist das auch eine betriebsausgabe?

ohne führerschein kein p-schein,
also eindeutig JA!
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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Hauke » 20.04.2015, 12:58

Pirat hat geschrieben:„Private Nutzung des P-Scheins“

Ich denk bei UBER denkt man laut darüber nach!
Bei Uber denkt man nicht, da handelt man einfach... Aber das ist wieder eine andere Baustelle an der noch zu arbeiten ist
Zuletzt geändert von Hauke am 20.04.2015, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Hauke » 20.04.2015, 13:13

taxipost hat geschrieben:
gegenfrage,

ein unternehmer ohne führerschein eröffnet einen taxibetrieb.
irgendwann stellt er fest, dass er auch selber fahren möchte.
er macht also erst einen führerschein für 3000,- euro.

ist das auch eine betriebsausgabe?

ohne führerschein kein p-schein,
also eindeutig JA!
Nein, nicht wirklich weil die Fahrerlaubnis auch zu einem großen Teil privat genutzt werden kann. In so speziellen Einzelfragen lohnt es sich beim Sachbearbeiter des FA direkt zu erkundigen. Meist kennen die solche speziellen Fälle aus ihrer Praxis bereits oder sichern sich bei ihren Vorgesetzten ab, bevor sie eine mehr oder weniger Rechtsverbindliche Antwort geben.

Im Fall der Fahrerlaubnis würde ich aus dem Bauch heraus sagen das ganze 0% als Betriebsausgaben anerkant werden. Aber vielleicht kann man dem FA glaubhaft versichern das man seine Fahrerlaubnis wieder abgeben wird wenn man sein Betrieb wieder schliesst :mrgreen: Vielleicht werden dann 10% der Kosten anerkannt :P

Ein mir sehr gut bekannter Geschäftsmann fährt geschäftlich einen Mercedes ML weil er ihn für die Lasten die er ab und an zu transportieren hat, dringend braucht. Das sieht das FA auch ein... ist denen doch egal was er für eine Karre als Geschäftsfahrzeug fährt... aber... als Privatwagen kauft er sich eine alte verranzte S-Klasse um sich die 1% Regelung bzw. das Fahrtenbuch zu sparen. Und genau da hat das FA mal ganz laut gelacht. Es ist einfach nicht plausibel das der Geschäftsmann mit einem neuen Fahrzeug im Geschäftsleben agiert und sich privat mit einer 20 Jahre alten Kiste begnügt. Selbst wenn es so ist, der finanzbeamte verweist auf den Rechtsweg und grinst sich weiterhin einen ab. Mit guten Grund denn die Finanzgerichte urteilen genau so wie es der kleine FA Beamte bereits tat.

Was ich damit sagen will? Wenn man Betrieb und Privat nicht klar trennen kann, ist man einfach auf der sicheren Seite die Kröte zu schlucken statt nach dem Motto "Gier frisst Hirn" zu handeln. Spätestens bei der nächsten Steuerprüfung bekommt man diese kleinen Mauscheleien um die Ohren gehauen und Steuerprüfer sind nicht von Gestern. Wenn die schon über kleine Dreistigkeiten stolpern wo klar ist das sie nicht aus Unwissenheit sondern aus Gier passierten, suchen sie nach den wirklichen Verfehlungen die sie bei solchen Kandidaten dann natürlich auch immer finden werden.

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von bonscott » 20.04.2015, 13:37

Haschmich hat geschrieben:
Ich kenne bisher keinen Taxler, der Einkommensteuer bezahlen muss, wenn es sein Hauptjob ist. Sollte nach dem Mindestlohngesetz inzwischen zwar so sein, ist aber nach wie vor, zumindest soweit ich das Gewerbe kenne, nicht der Fall.


.
Also entweder hab ich dann die ganze Zeit etwas falsch gemacht, oder ich habe den Witz nicht verstanden. Selbst als Angestellter ist man zwangsläufig schnell über der Grenze, noch schneller ist sicherlich das FA in den Betrieben, wo solche Praxis auf Dauer betrieben wird.
Bei meiner Betriebseröffnung und den Verlängerungen habe ich die Koste als alleinfahrenden EWU auch ( muss noch mal nachschauen) als BA eingerechnet. Beim alleinfahrenden EWU sicher ein Grenzfall, besser wäre es jedoch, die Kosten in der EKST-Erklärung anzusetzen. In der schlussrechnung spielt es keine Rolle ob die Kosten beim betriebsgewinn oder beim zu versteuernden Einkommen abgezogen werden ( Differenzen kann es allerdings bei gemeinsamer Veranlagung geben).

Die beste Lösung ist ein Anruf beim FA, die dort gegebene Info sollte dann umgesetzt werden . Um bisherige "falsche" Einrechnung würde ich mir keine Platte machen, die Beamten müssen schließlich auch Fehler finden. Sind keine da, kommt Frust auf ....
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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Haschmich » 20.04.2015, 14:24

bonscott hat geschrieben:
Also entweder hab ich dann die ganze Zeit etwas falsch gemacht, oder ich habe den Witz nicht verstanden. Selbst als Angestellter ist man zwangsläufig schnell über der Grenze, noch schneller ist sicherlich das FA in den Betrieben, wo solche Praxis auf Dauer betrieben wird.
Die Einkommesteuerpflicht beginnt in Steuerklasse 1 bzw. 4 und ohne Kinder bei ca 952 € brutto. Alles was darunter liegt, ist Einkommenssteuerfrei. Das heißt bei durchschnittlich 26 Stunden in der Woche nach Mindestlohngesetz.
Zuletzt geändert von Haschmich am 20.04.2015, 14:28, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von bonscott » 20.04.2015, 15:54

genau deswegen !!!!
Alle die bisher 45 bis 50 h zum Einfahren des Monatsumsatzes gebraucht haben, schaffen das seit Janaur 2015 in 26 Stunden. Und mehr als 26 h wird prinzipiell nicht gefahren. Erklär das mal dem Finanzamt oder dem Zoll. Könnte 'n bischen schwer werden.
Zuletzt geändert von bonscott am 20.04.2015, 15:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Haschmich » 20.04.2015, 19:55

bonscott hat geschrieben:genau deswegen !!!!
Alle die bisher 45 bis 50 h zum Einfahren des Monatsumsatzes gebraucht haben, schaffen das seit Janaur 2015 in 26 Stunden. Und mehr als 26 h wird prinzipiell nicht gefahren. Erklär das mal dem Finanzamt oder dem Zoll. Könnte 'n bischen schwer werden.
Wenn es auf dem Gehaltsbeleg steht, hat der Zoll, der chronisch unterbesetzt ist, erst einmal die Plausibilität zu überprüfen. Bis es so weit ist, das kann dauern. Und so lange muss Herr Schäuble auf diese Einnahmen halt verzichten.

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Guter_Kollege » 20.04.2015, 21:01

taxipost hat geschrieben:@guter Kollege
kannst Du mir mal den "privaten" Nutzen eines P-Scheins erklären :D :wink:
Grüße
Nein, nicht ohne mich strafbar zu machen wegen Anleitung oder Aufruf zu illegalen Handlungen.
Ach was weiss ich denn. Jetzt komm mir doch nicht mit berechtigten Fragen, wird ja immer besser hier ...
:shock:

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von taxipost » 21.04.2015, 09:23

privatnutzung ist sehr einfach zu erklären.
es ist alles andere was mit dem eigenen betrieb nichts zu tun hat,
zb. nichtselbstständige arbeit für andere.

ich sehe die sache so:

der p-schein ist zum führen eines betriebes nicht notwendig.
nur der fahrer benötigt einen.
es ist also eine persönliche qualifikation des fahrers.
ist betriebsinhaber = fahrer so zählt der p-schein zu der person des inhabers
und kann somit nicht dem betrieb zugerechnet werden.
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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Pirat » 21.04.2015, 09:45

der p-schein ist zum führen eines betriebes nicht notwendig.
Alufelgen auch nicht.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Hauke » 21.04.2015, 10:28

taxipost hat geschrieben: ich sehe die sache so:
leider siehst du es aber falsch und lässt dich scheinbar auch nicht überzeugen. Da du Beispiele aufführst, bring ich noch ein Gegenbeispiel
der p-schein ist zum führen eines betriebes nicht notwendig.
Das ist völlig egal denn auch als Unternehmer kann ich im eigenen Betrieb fahren bzw. muss es hier und da auch wenn ich den Betrieb wirtschaftlich betreiben will. Wie soll ich sonst Engpässe in der Urlaubszeit oder im Krankheitsfall abfedern? Wenn ich als Unternehmer einen P-Schein für mich verlängern lasse, ist es nicht mein privatvergnügen sondern das Geschäftsvergnügen. So ein Taxibetrieb ist meist ein Betrieb wo der Inhaber als juristische Person die Firma ist und nur selten eine GmbH wo sich einer als Geschäftsführender Inhaber einstellt. Aber selbst dann wäre es genau so sonnenklar.
nur der fahrer benötigt einen.
Wo steht denn das der Inhaber als Fahrer getrennt vom Unternehmer zu sehen ist und das der fahrende Unternehmer steuerlich in Sachen Ausgaben zum Erhalt seiner Tätigkeit anders zu bewerten ist?
es ist also eine persönliche qualifikation des fahrers.
Die natürlich auch vom Betrieb bezahlt werden kann und so selbstverständlich eine Betriebsausgabe darstellt. Was für den angestellten Fahrer gilt, gilt selbstverständlich auch für den selbstfahrenden Unternehmer.
ist betriebsinhaber = fahrer so zählt der p-schein zu der person des inhabers
Gibt es einen Beleg für diese Aussage oder ist das wirklich nur deine Sicht der Dinge? Inhaber=juristisch Firma, nun klar? Wenn du das anders siehst, argumentierst du bitte vor Gericht für mich falls ich mal in die Verlegenheit komme Insolvenz anzumelden, damit ich mein kleines Häuschen behalten kann :mrgreen:

Anderes Beispiel...
Jedem von uns dürfte klar sein das die Kosten des Steuerberaters als Betriebskosten zu sehen sind, oder? Nun ist nach deiner Logik aber kein Steuerberater nötig um einen Betrieb zu führen. Schliesslich gibt es genug Unternehmen die tag täglich beweisen das man sich die Buchführung autodidaktisch aneignen kann falls man kein kaufmännischen Beruf erlernt hat. Was nu? Aber halt, selbst wenn man sich Buchführungsqualitäten aneignen möchte akzeptiert das FA die Ausgaben der nötigen Fachliteratur als Betriebsausgabe und selbst dann schreibt das FA nicht vor, das man nun den Steuerberater abzuschaffen hat, da man sich das ja nun mit Hilfe des FA selbst angeeignet hat :mrgreen:

Was bei der ganzen Überlegung vergessen wird, vielleicht wird der Begriff Betriebsausgabe gleich etwas klarer... man mindert mit einer Betriebsausgabe auf der einen Seite den Gewinn, falls er denn überhaupt vorhanden ist und man kann die für eine Betriebsausgabe gezahlten Mehrwertsteuer gegen seine eigene zu zahlende Umsatzsteuer gegenrechnen oder erstatten lassen falls man ein Gewerbe ausübt welches betriebsbedingt keine Umsatzsteuer zahlt (nicht gemeint ist die Kleinunternehmerregelung, das ist ne ganz andere Baustelle).

Das ist das was in der Bevölkerung als das ach so tolle "Absetzen" bekannt ist, dass uns Unternehmer so stinkereich werden lässt :mrgreen: Um nichts anderes geht es bei den Betriebsausgaben. Kein FA zahlt ein Cent der Kosten für die P-Scheinverlängerung da auf Verwaltungsgebühren keine Märchensteuer anfallen. Haut mich aber ich bin der Meinung, dass der Arbeitsmediziner auch keine Umsatzsteuer abführt und auf seiner Rechnung entsprechend keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird. Ergo geht es bei diesen Kosten lediglich darum, das Betriebsergebnis zu schmälern.

Ca. 150 Tacken alle 5 Jahre... Na Donnerschlag, das haut ja mächtig ins Kontor :mrgreen:
Zuletzt geändert von Hauke am 21.04.2015, 10:35, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von taxipost » 21.04.2015, 11:17

Pirat hat geschrieben:
der p-schein ist zum führen eines betriebes nicht notwendig.
Alufelgen auch nicht.
richtig!
alufelgen sind auch keine betriebsausgabe.
der grund dafür ist zwar ein anderer, aber im sinn gleich.
Zuletzt geändert von taxipost am 21.04.2015, 11:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Hauke » 21.04.2015, 11:23

taxipost hat geschrieben:
Pirat hat geschrieben:
der p-schein ist zum führen eines betriebes nicht notwendig.
Alufelgen auch nicht.
richtig!
alufelgen sind auch keine betriebsausgabe.
der grund dafür ist zwar ein anderer, aber im sinn gleich.
Jetzt schiesst du den Vogel ab. Erkläre mal bitte warum Alufelgen keine Betriebskosten sind? Komm mir nicht damit, weil es auch mit Stahlfelgen geht denn das Taxifahren geht auch mit nem Dacia und trotzdem wird die E-Klasse annerkannt.

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von taxipost » 21.04.2015, 12:19

alufelgen sind keine ausgabe,
sie sind eine investition.
investitionen werden über afa abgeschrieben.

zurück zum p-schein,

auch bei angestellten sind die p-scheinkosten "keine betriebsausgabe".
wenn du sie einem angestellten erstattest, dann ist es geldwerter vorteil.
erst dieser wird dann über personalkosten betriebsausgabe.

jetzt zurück zum inhaber der firma.

wenn wir uns den p-schein anschauen,
dann sind dort personenbezoge daten eingetragen.
wenn wir jetzt noch annehmen,
dass der inhaber einen anderen firmensitz als seinen wohnsitz hat,
dann wird es deutlich,
der p-schein zählt zu der person,
dort steht der wohnsitz und nicht der firmensitz,
und somit est-erklärung.
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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Guter_Kollege » 21.04.2015, 13:49

Hauke hat geschrieben:....und man kann die für eine Betriebsausgabe gezahlten Mehrwertsteuer gegen seine eigene zu zahlende Umsatzsteuer gegenrechnen oder erstatten lassen falls man ein Gewerbe ausübt welches betriebsbedingt keine Umsatzsteuer zahlt.
Ääääää ja, oder vielmehr häää?
Wie kann man sich etwas erstatten lassen von etwas das gar nicht vorhanden ist?
Und was für Gewerbe zahlt denn keine Umsatzsteuer?

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Guter_Kollege » 21.04.2015, 13:58

Die Berufskraftfahrerqualifikation bzw. der Eintrag in den Führerschein der Schlüsselnummer 95 der alle 5 Jahre mit
dem Ablegen von Schulungsmodulen wiederholt werden muss (zur berufl. Nutzung) ist für Angestellte auch über die
Werbungskosten rückholbar.
Dies hier hab ich zum Thema im Netz gefunden:
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist der Erwerb eines Führerscheins, der zum Führen eines Personenkraftwagens berechtigt, den Kosten der allgemeinen Lebensführung zuzurechnen und nicht den beruflichen Aufwendungen, selbst wenn der unmittelbare Anlass für den Führerscheinerwerb berufliche Gründe waren.
......
.....
Die Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis für eine Fahrzeugklasse, die im privaten Alltagsleben nicht üblich ist, können hingegen steuerfrei ersetzt werden.
Die Aufwendungen des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer stellen für ihn Betriebsausgaben dar ( § 4 Abs. 4 EStG ).

Bayerisches Landesamt für Steuern v. 26.06.2009 - S 2332.1.1-3/3 St32/St33

Läßt sich alleine daraus nun ableiten wie ein Taxi-Unternehmer für sich selbst diese Ausgabe buchhalterisch/steuerlich einzuordnen hat?
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 21.04.2015, 14:01, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Pirat » 21.04.2015, 15:07

Boh ej - krass.
Last euch doch nicht von taxipost verrückt machen.
Er konstruiert sich was zusammen, da schmeißt jeder Finanzbeamte die Brocken hin und wechselt den Beruf.
Ich dachte mit meiner Bemerkung „Alufelgen“, käme er selber drauf.
Man kann sich ja mal verrennen, keine Frage, aber mit so einer Hartnäckigkeit.
Guter_Kollege hat geschrieben:Läßt sich alleine daraus nun ableiten wie ein Taxi-Unternehmer für sich selbst diese Ausgabe buchhalterisch/steuerlich einzuordnen hat?
Ja sicher lässt es das.
Kosten für besondere Fahrerlaubnisse (P-Schein – Verlängerung) können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, unabhängig davon ob sie vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber veranlasst wurden.
Alles andere entbehrt ja jeglicher Logik.

Heißt übrigens auch, dass der Taxiunternehmer die Kosten der P-Scheinverlängerung seiner Fahrer absetzen könnte.
Frage, welcher Taxiunternehmer übernimmt diese Kosten?
In Essen fällt mir keiner ein.
Kosten für Weiterbildung wie die von Taxizentralen angebotenen, Service-Taxi, Plus-Taxi, könnte vom Unternehmer übernommen werden und abgesetzt werden.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von RaimundHH » 21.04.2015, 15:23

taxipost hat geschrieben:alufelgen sind keine ausgabe,
sie sind eine investition.
investitionen werden über afa abgeschrieben.

.
Moin,

und jetzt kommen wir zu den kleinen "Buchhaltungstricks":
wenn ich die Alufelgen als Kompletträder beim Reifenhändler kaufen
werden sie zu laufenden Betriebskosten :P :P :P

außerdem ging es ja auch nicht darum, ob die Felgen sofort als Kosten angesetzt werden,
oder über ein paar Jahre als kalkulatorische Kosten (AfA),
sondern ob der Unternehmer offensichtlich wirtschaftlich nicht notwendige Ausgaben ("Angeber-Felgen")
als betriebsbedingte Ausgaben steuermindernd und vorsteuerabzugsfähig geltend machen kann.
Antwort: Ja!! Weil über den betriebswirtschaftlichen (Un)Sinn nur der Unternehmer zu entscheiden hat.

Und wie Hauke schon erwähnt hat, müssen die Ausgaben vom Unternehmer bezahlt werden, ob privat oder
betrieblich und spätestens wenn auf dem Konto Ebbe ist haben sich die Aufwendungen als
unwirtschaftlich erwiesen.

@Bonscott

ich handhabe das anders, indem ich alle Kosten, die irgendwie mit meinem Betrieb zusammenhängen
(also auch P-schein-verlängerung) als Betriebskosten ansetze, auch um damit meine
Gewerbsteuerlast zu schmälern und in der Einkommensteuererklärung tatsächlich nur die persönlichen
Vorsorgeaufwände (KV, Rente, etc) geltend mache.

Grüße

Guter_Kollege
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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Guter_Kollege » 21.04.2015, 16:39

RaimundHH hat geschrieben:Moin,
und jetzt kommen wir zu den kleinen "Buchhaltungstricks":
wenn ich die Alufelgen als Kompletträder beim Reifenhändler kaufen
werden sie zu laufenden Betriebskosten :P :P :P
Blödes Beispiel. Der Witz ging daneben.
Man kann nicht Selbstkosten des Betriebsmittels einfach zu Betriebskosten umdefinieren. Das ist ne ganz andere Baustelle.
"Laufende Betriebskosten" am Taxi sind Benzin, ÖL, Reifenabrieb. Alles andere sind Selbstkosten.
Zwar immer noch Betriebskosten, die können gerne auch mal aus dem Ruder laufen, werden damit aber fiskalisch
nicht zu lfd. Betriebskosten.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 21.04.2015, 16:41, insgesamt 1-mal geändert.

Hauke
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Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?

Beitrag von Hauke » 22.04.2015, 10:03

Guter_Kollege hat geschrieben:
Hauke hat geschrieben:....und man kann die für eine Betriebsausgabe gezahlten Mehrwertsteuer gegen seine eigene zu zahlende Umsatzsteuer gegenrechnen oder erstatten lassen falls man ein Gewerbe ausübt welches betriebsbedingt keine Umsatzsteuer zahlt.
Ääääää ja, oder vielmehr häää?
Wie kann man sich etwas erstatten lassen von etwas das gar nicht vorhanden ist?
Und was für Gewerbe zahlt denn keine Umsatzsteuer?
Behindertenwerkstätten oder auch selbstständige Lehrkräfte an Bildungseinrichtungen zahlen keine Umsatzsteuer können aber für das Material, für das sie im Einkauf Mehrwertsteuer zahlen müssen, sich diese vom FA erstatten lassen.

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