taxipost hat geschrieben:
ich sehe die sache so:
leider siehst du es aber falsch und lässt dich scheinbar auch nicht überzeugen. Da du Beispiele aufführst, bring ich noch ein Gegenbeispiel
der p-schein ist zum führen eines betriebes nicht notwendig.
Das ist völlig egal denn auch als Unternehmer kann ich im eigenen Betrieb fahren bzw. muss es hier und da auch wenn ich den Betrieb wirtschaftlich betreiben will. Wie soll ich sonst Engpässe in der Urlaubszeit oder im Krankheitsfall abfedern? Wenn ich als Unternehmer einen P-Schein für mich verlängern lasse, ist es nicht mein privatvergnügen sondern das Geschäftsvergnügen. So ein Taxibetrieb ist meist ein Betrieb wo der Inhaber als juristische Person die Firma ist und nur selten eine GmbH wo sich einer als Geschäftsführender Inhaber einstellt. Aber selbst dann wäre es genau so sonnenklar.
nur der fahrer benötigt einen.
Wo steht denn das der Inhaber als Fahrer getrennt vom Unternehmer zu sehen ist und das der fahrende Unternehmer steuerlich in Sachen Ausgaben zum Erhalt seiner Tätigkeit anders zu bewerten ist?
es ist also eine persönliche qualifikation des fahrers.
Die natürlich auch vom Betrieb bezahlt werden kann und so selbstverständlich eine Betriebsausgabe darstellt. Was für den angestellten Fahrer gilt, gilt selbstverständlich auch für den selbstfahrenden Unternehmer.
ist betriebsinhaber = fahrer so zählt der p-schein zu der person des inhabers
Gibt es einen Beleg für diese Aussage oder ist das wirklich nur deine Sicht der Dinge? Inhaber=juristisch Firma, nun klar? Wenn du das anders siehst, argumentierst du bitte vor Gericht für mich falls ich mal in die Verlegenheit komme Insolvenz anzumelden, damit ich mein kleines Häuschen behalten kann
Anderes Beispiel...
Jedem von uns dürfte klar sein das die Kosten des Steuerberaters als Betriebskosten zu sehen sind, oder? Nun ist nach deiner Logik aber kein Steuerberater nötig um einen Betrieb zu führen. Schliesslich gibt es genug Unternehmen die tag täglich beweisen das man sich die Buchführung autodidaktisch aneignen kann falls man kein kaufmännischen Beruf erlernt hat. Was nu? Aber halt, selbst wenn man sich Buchführungsqualitäten aneignen möchte akzeptiert das FA die Ausgaben der nötigen Fachliteratur als Betriebsausgabe und selbst dann schreibt das FA nicht vor, das man nun den Steuerberater abzuschaffen hat, da man sich das ja nun mit Hilfe des FA selbst angeeignet hat
Was bei der ganzen Überlegung vergessen wird, vielleicht wird der Begriff Betriebsausgabe gleich etwas klarer... man mindert mit einer Betriebsausgabe auf der einen Seite den Gewinn, falls er denn überhaupt vorhanden ist und man kann die für eine Betriebsausgabe gezahlten Mehrwertsteuer gegen seine eigene zu zahlende Umsatzsteuer gegenrechnen oder erstatten lassen falls man ein Gewerbe ausübt welches betriebsbedingt keine Umsatzsteuer zahlt (nicht gemeint ist die Kleinunternehmerregelung, das ist ne ganz andere Baustelle).
Das ist das was in der Bevölkerung als das ach so tolle "Absetzen" bekannt ist, dass uns Unternehmer so stinkereich werden lässt
Um nichts anderes geht es bei den Betriebsausgaben. Kein FA zahlt ein Cent der Kosten für die P-Scheinverlängerung da auf Verwaltungsgebühren keine Märchensteuer anfallen. Haut mich aber ich bin der Meinung, dass der Arbeitsmediziner auch keine Umsatzsteuer abführt und auf seiner Rechnung entsprechend keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird. Ergo geht es bei diesen Kosten lediglich darum, das Betriebsergebnis zu schmälern.
Ca. 150 Tacken alle 5 Jahre... Na Donnerschlag, das haut ja mächtig ins Kontor