P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?
P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?
Moin,
bucht ein Taxiunternehmer die Kosten bzw. Gebühren seiner eigenen P-Schein Verlängerungen eigentlich als Betriebsausgaben oder ist das sein Privatvergnügen ?
Ich habe das bisher immer als Betriebskosten abgesetzt aber jetzt bin ich mir nicht mehr ganz sicher ?
Kann mich mal jemand aufklären ?
Gruß
Casi
bucht ein Taxiunternehmer die Kosten bzw. Gebühren seiner eigenen P-Schein Verlängerungen eigentlich als Betriebsausgaben oder ist das sein Privatvergnügen ?
Ich habe das bisher immer als Betriebskosten abgesetzt aber jetzt bin ich mir nicht mehr ganz sicher ?
Kann mich mal jemand aufklären ?
Gruß
Casi
https://taxi-reinfeld.de - Taxibetrieb C. Braasch
- Thomas-Michael Blinten
- Vielschreiber
- Beiträge: 7332
- Registriert: 03.02.2005, 17:52
- Wohnort: Düsseldorf
Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?
Wenn Du es bisher immer gemacht hast und dein Finanzamt keine Einwände hatte wird es wohl korrekt sein....wo ist das Problem ?
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 18.04.2015, 05:38, insgesamt 1-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?
Selbstverständlich ist es für den Unternehmer eine Betriebsausgabe weil der P-Schein für das führen eines Taxi-Betrieb unerlässlich ist. Ob es sich um einen selbstfahrenden Unternehmer handelt oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Wer einen Betrieb führt sollte auch zu jeder Zeit in der Lage sein in dem Betrieb als Fahrer tätig zu sein.
Auch für den angestellten Fahrer können die Gebühren der P-Scheinverlängerung steuermindernd sein wenn der pauschale Betrag der Werbungskosten durch Fahrtkosten, Sonderbelastung durch Unfall auf dem Arbeitsweg ect. ausgeschöpft sind.
Auch für den angestellten Fahrer können die Gebühren der P-Scheinverlängerung steuermindernd sein wenn der pauschale Betrag der Werbungskosten durch Fahrtkosten, Sonderbelastung durch Unfall auf dem Arbeitsweg ect. ausgeschöpft sind.
Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?
Das Finanzamt wird ja nicht sofort drauf aufmerksam sondern erst bei einer Steuerprüfung.Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Wenn Du es bisher immer gemacht hast und dein Finanzamt keine Einwände hatte wird es wohl korrekt sein....wo ist das Problem ?
@ Hauke,
so habe ich das auch immer gesehen. War mir nur nicht mehr ganz sicher.
https://taxi-reinfeld.de - Taxibetrieb C. Braasch
Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?
also statistisch alle 30 Jahrecasi hat geschrieben: Das Finanzamt wird ja nicht sofort drauf aufmerksam sondern erst bei einer Steuerprüfung.
- oldstrolch
- Vielschreiber
- Beiträge: 3843
- Registriert: 25.07.2010, 02:16
- Wohnort: bad oldesloe .... geflüchtet aus dem irrenhaus berlin. ;)
Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?
wie kommst du zu dieser aussage?...Hauke hat geschrieben:Wer einen Betrieb führt sollte auch zu jeder Zeit in der Lage sein in dem Betrieb als Fahrer tätig zu sein.
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
hier klickenzum poppen:D
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
hier klickenzum poppen:D
Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?
nein, darfst du nicht!
p-scheingebühren sind keine betriebsausgabe.
beantworte folgende frage und du hast die antwort selbst herausgefunden:
als du deine konz. beantragt hast,
musstest du einen p-schein nachweisen?
für das führen eines betriebes brauchst du nicht mal einen führerschein.
p-scheinkosten kannst du aber in der est-erklärung absetzen.
p-scheingebühren sind keine betriebsausgabe.
beantworte folgende frage und du hast die antwort selbst herausgefunden:
als du deine konz. beantragt hast,
musstest du einen p-schein nachweisen?
für das führen eines betriebes brauchst du nicht mal einen führerschein.
p-scheinkosten kannst du aber in der est-erklärung absetzen.
Zuletzt geändert von taxipost am 19.04.2015, 10:12, insgesamt 2-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF
Follower: 1. SSF
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?
Taxipost hat natürlich recht.
Es sind KEINE Betriebsausgaben!
P-Schein Verlängerungen sind unzweideutig Werbungskosten und können als solche steuerlich behandelt werden.
Es sind KEINE Betriebsausgaben!
P-Schein Verlängerungen sind unzweideutig Werbungskosten und können als solche steuerlich behandelt werden.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 19.04.2015, 12:22, insgesamt 1-mal geändert.
Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?
Oops ! Dann habe ich es wohl die letzten 3 mal falsch gemacht.
https://taxi-reinfeld.de - Taxibetrieb C. Braasch
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?
Was heist das schon groß? Ob es summarisch in Deinem Geldbeutel einen Unterschied macht es so oder so abzurechnen?
Das alleine ist für Dich der casus cnactus. Und wenn Du nach ausführlicher "Beratung" durch Deinen Steuerberater und
die de facto Akzeptanz des FA es bisher anstandslos so machen konntest, würde ich es vermutlich auch weiterhin so machen.
'Never change a running system', oder meintwegen auch 'bloß keine schlafenden Hunde wecken'.
Das alleine ist für Dich der casus cnactus. Und wenn Du nach ausführlicher "Beratung" durch Deinen Steuerberater und
die de facto Akzeptanz des FA es bisher anstandslos so machen konntest, würde ich es vermutlich auch weiterhin so machen.
'Never change a running system', oder meintwegen auch 'bloß keine schlafenden Hunde wecken'.
Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?
Ich dachte erst, es handelt sich hier um Realsatire.
Anscheinend aber nicht.
Selbstverständlich ist die P-Schein Verlängerungen eine Betriebsausgabe für den Unternehmer
und gehört in die Einnahme-Überschussrechnung.
Einnahme-Überschussrechnung ist ein Anlage-Blatt der Einkommensteuererklärung, wie Anlage-Blatt (N) für Arbeitnehmer.
Im Anlage-Blatt (N) kann der Arbeitnehmer seine Werbungskosten – unter anderem auch die P-Schein Verlängerung - geltend machen.
Anscheinend aber nicht.
Selbstverständlich ist die P-Schein Verlängerungen eine Betriebsausgabe für den Unternehmer
und gehört in die Einnahme-Überschussrechnung.
Einnahme-Überschussrechnung ist ein Anlage-Blatt der Einkommensteuererklärung, wie Anlage-Blatt (N) für Arbeitnehmer.
Im Anlage-Blatt (N) kann der Arbeitnehmer seine Werbungskosten – unter anderem auch die P-Schein Verlängerung - geltend machen.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?
Ich kenne bisher keinen Taxler, der Einkommensteuer bezahlen muss, wenn es sein Hauptjob ist. Sollte nach dem Mindestlohngesetz inzwischen zwar so sein, ist aber nach wie vor, zumindest soweit ich das Gewerbe kenne, nicht der Fall.Pirat hat geschrieben: Im Anlage-Blatt (N) kann der Arbeitnehmer seine Werbungskosten – unter anderem auch die P-Schein Verlängerung - geltend machen.
Damit entfällt auch das Absetzen von Werbungskosten, wie Fahrtkosten zur Wohnung-Arbeitsplatz, P-Schein usw.
Wenn man keine Einkommenssteuer zahlt, kann man zwar absetzen, kriegt aber vom Finanzamt nichts zurück.
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?
Der Zweck der Übung ist doch nicht EÜR oder GuV. Sondern, ob welche Kosten betrieblich veranlasst oder der
privaten Lebensführung zuzurechnen sind. Und dann auch noch Unterschied abzugfähige und nicht abzugsfähige Betriebsausgabe.
Also was gilt denn jetzt, warum und wo steht es genau?
Zitat casi: "Oops ! Dann habe ich es wohl die letzten 3 mal falsch gemacht"
Naja, kommt drauf an wie, nä? Die letzten 15 Jahre, oder 3 mal in den letzten 5 Jahren ?
privaten Lebensführung zuzurechnen sind. Und dann auch noch Unterschied abzugfähige und nicht abzugsfähige Betriebsausgabe.
Also was gilt denn jetzt, warum und wo steht es genau?
Zitat casi: "Oops ! Dann habe ich es wohl die letzten 3 mal falsch gemacht"
Naja, kommt drauf an wie, nä? Die letzten 15 Jahre, oder 3 mal in den letzten 5 Jahren ?
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?
So siehts aus. Insofern ein recht nutzloser Hinweis von pirat.Haschmich hat geschrieben:Wenn man keine Einkommenssteuer zahlt, kann man zwar absetzen, kriegt aber vom Finanzamt nichts zurück.
Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?
In der Regel mag das richtig sein.
Wie es sich bei Zusammenveranlagte verhält, wenn der Besserverdienende Ehepartner Steuerklasse drei gewählt hat - kann ich nicht beantworten.
Wie es sich bei Zusammenveranlagte verhält, wenn der Besserverdienende Ehepartner Steuerklasse drei gewählt hat - kann ich nicht beantworten.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?
Werbungskosten können auch dann nicht abgesetzt werden, wenn es ein Nebenjob auf Minijobbasis ist und der Hauptjob ein anderer, steuerpflichtiger Job ist. Es muss schon ein Job mit Steuerklasse 6 sein, dass die Ausgaben für den Nebenjob auch steuerrechtlich abgesetzt werden können.Pirat hat geschrieben:In der Regel mag das richtig sein.
Wie es sich bei Zusammenveranlagte verhält, wenn der Besserverdienende Ehepartner Steuerklasse drei gewählt hat - kann ich nicht beantworten.
Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?
Moin,
Betriebsausgaben sind alle Kosten, die bei der Führung eines Betriebes anfallen und werden
als solche vom Steuerpflichtigen/Unternehmer/ Selbstständigen bestimmt.
Und wenn Casi entscheidet, daß die Kosten für die P-Scheinverlängerung betriebsbedingt
sind, weil er ein selbstfahrender Unternehmer ist oder weil er seinen Angestellten grundsätzlich
alle Kosten für den P-Schein bezahlt dann ist das einfach so, weil es seine unternehmerische
Entscheidung ist.
Ganz klar, natürlich sind die Kosten für den P-Schein Betriebsausgaben, denn ohne P-Schein kein Taxifahrer
und ohne Taxifahrer kein Taxibetrieb.
@guter Kollege
kannst Du mir mal den "privaten" Nutzen eines P-Scheins erklären
Grüße
Betriebsausgaben sind alle Kosten, die bei der Führung eines Betriebes anfallen und werden
als solche vom Steuerpflichtigen/Unternehmer/ Selbstständigen bestimmt.
Und wenn Casi entscheidet, daß die Kosten für die P-Scheinverlängerung betriebsbedingt
sind, weil er ein selbstfahrender Unternehmer ist oder weil er seinen Angestellten grundsätzlich
alle Kosten für den P-Schein bezahlt dann ist das einfach so, weil es seine unternehmerische
Entscheidung ist.
Ganz klar, natürlich sind die Kosten für den P-Schein Betriebsausgaben, denn ohne P-Schein kein Taxifahrer
und ohne Taxifahrer kein Taxibetrieb.
@guter Kollege
kannst Du mir mal den "privaten" Nutzen eines P-Scheins erklären
Grüße
- Taxi Georg
- Vielschreiber
- Beiträge: 10629
- Registriert: 10.06.2007, 09:09
- Wohnort: Düsseldorf am Rhein
- Kontaktdaten:
Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?
KorrektRaimundHH hat geschrieben:Moin,
Betriebsausgaben sind alle Kosten, die bei der Führung eines Betriebes anfallen und werden
als solche vom Steuerpflichtigen/Unternehmer/ Selbstständigen bestimmt.
Und wenn Casi entscheidet, daß die Kosten für die P-Scheinverlängerung betriebsbedingt
sind, weil er ein selbstfahrender Unternehmer ist oder weil er seinen Angestellten grundsätzlich
alle Kosten für den P-Schein bezahlt dann ist das einfach so, weil es seine unternehmerische
Entscheidung ist.
Ganz klar, natürlich sind die Kosten für den P-Schein Betriebsausgaben, denn ohne P-Schein kein Taxifahrer
und ohne Taxifahrer kein Taxibetrieb.
hahaha, der war gut!RaimundHH hat geschrieben:@guter Kollege
kannst Du mir mal den "privaten" Nutzen eines P-Scheins erklären
Grüße
Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?
Steuerrechtlich hat grundsätzlich nichts mit dem Gewerberecht zu tun. Wenn ich eine Schlosserei aufmache muss ich auch nicht den Schweisserschein vorlegen, kann ihn aber dennoch als Betriebskosten durch die Bücher laufen lassen sofern ich ihn nach Betriebseröffnung mache. Wenn ich ein Betrieb ohne Meisterzwang aufmache und dennoch einen einstelle, sind die Lohnkosten natürlich auch Betriebsausgaben auch wenn das Gewerbeamt keinen Meister verlangt.taxipost hat geschrieben: beantworte folgende frage und du hast die antwort selbst herausgefunden:
als du deine konz. beantragt hast,
musstest du einen p-schein nachweisen?
für das führen eines betriebes brauchst du nicht mal einen führerschein.
p-scheinkosten kannst du aber in der est-erklärung absetzen.
Alles was vor Betriebseröffnung an Kosten für den Betrieb anfallen, fällt erst mal grundsätzlich als Betriebsausgabe unter den Tisch. Alles nach Betriebseröffnung und wirklich alles was für den Betrieb ohne privaten Nutzen angeschafft wird, läuft zu 100% als Betriebsausgabe. Ein Taxiunternehmer der den P-Schein verlängert wird vom FA kaum unterstellt werden das er den P-Schein als Privatmann nutzt um nach Feierabend in einem fremden Betrieb zu fahren.
@Oldstrolch
Es steht natürlich nirgendwo das der Unternehmer auch fahren können muss aber wenn der Unternehmer fahren möchte, kann das FA die Kosten die dafür anfallen nicht als Betriebsausgabe verweigern.
Re: P-Schein Verlängerung = Betriebsausgabe ?
„Private Nutzung des P-Scheins“
Ich denk bei UBER denkt man laut darüber nach!
Ich denk bei UBER denkt man laut darüber nach!
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.