Gehaltsabrechnungen und Mindestlohn

Der Bereich für Fragen rund um das Taxigewerbe.
Haschmich
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Gehaltsabrechnungen und Mindestlohn

Beitrag von Haschmich » 30.01.2015, 18:51

Hallo zusammen

Das hier...
Hat Ihr Arbeitgeber den Mindestlohn nicht oder nicht vollständig gezahlt, können Sie diesen ausstehenden Lohn zunächst schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber abmahnen und um eine Korrektur der Lohnabrechnung bitten.

Räumen Sie dem Arbeitgeber eine Frist von 7 bis 10 Kalendertagen ein, um das fehlende Gehalt zu begleichen.

Gleichzeitig können Sie arbeitsgerichtliche Schritte ankündigen.

Empfehlenswert ist, die Lohnaufforderung als Einwurfeinschreiben zu versenden, um für ein eventuell nachfolgendes Gerichtsverfahren einen Nachweis zu haben.

Bei erfolgloser Abmahnung besteht dann die Möglichkeit, vor dem zuständigen Arbeitsgericht Klage einzureichen. Dort können Rechtspfleger bei der Klageschrift behilflich sein. Die Klage wird dem Arbeitgeber durch das Arbeitsgericht zugestellt.
...hat mir das Bundesministerium auf meine Frage mitgeteilt, was der angestellte Taxler tun kann, wenn der Mindestlohn nicht gezahlt wird.

Ich selbst habe inzwischen mit fast 60 Jahren eine andere Beschäftigung gefunden, stehe also nicht auf der Strasse.

Es nutzt also nichts, wenn der Arbeitgeber vorgibt, zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit gute Kontakte zu haben, wie ich von einem betroffenen Kollegen gehört habe. Wenn das Arbeitsgericht sich einmischen muss, helfen auch die guten Kontakte zum Zoll nichts.

Das betrifft dann nicht nur die Gehaltsabrechnung des klagenden Taxifahrers, sondern auch jene Kollegen, die glauben, ihrem Chef was Gutes zu tun, wenn sie nur nach Provision bezahlt werden wollen und diese Provision unter dem Mindestlohn liegt.
Zuletzt geändert von Haschmich am 30.01.2015, 18:52, insgesamt 1-mal geändert.

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alsterblick
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Re: Gehaltsabrechnungen und Mindestlohn

Beitrag von alsterblick » 31.01.2015, 00:47

Haschmich hat geschrieben: jene Kollegen, die glauben, ihrem Chef was Gutes zu tun, wenn sie nur nach Provision bezahlt werden wollen und diese Provision unter dem Mindestlohn liegt.
Es könnte aber ebenso auch sein, dass sich die Kollegen mit Provisionslohn unter ML selbst was Gutes tun.... :roll:
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: Gehaltsabrechnungen und Mindestlohn

Beitrag von Poorboy » 31.01.2015, 05:44

Lustig wird es, wenn der erste Fahrer einer GmbH den Mindestlohn nach drei Monaten einklagt und er für alle Fahrer fällig wird!

Dann kommt noch diese Party dazu:

http://de.m.wikipedia.org/wiki/Insolvenzverschleppung

Poorboy

Haschmich
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Re: Gehaltsabrechnungen und Mindestlohn

Beitrag von Haschmich » 31.01.2015, 07:16

Poorboy hat geschrieben:Lustig wird es, wenn der erste Fahrer einer GmbH den Mindestlohn nach drei Monaten einklagt und er für alle Fahrer fällig wird!

Poorboy
Meine private Meinung dazu. In diesem Fall stehe ich auf der Seite des Arbeitgebers.

Wenn, dann sollte der Arbeitnehmer schon den ersten Mindestlohn (notfalls) einklagen. Nach drei Monaten darauf zu kommen, dass man Anspruch auf Mindestlohn hat, und das dann noch rückwirkend bis 01.01.2015 halte ich für verkehrt, auch wenn es das Gesetz so vorsieht.

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Re: Gehaltsabrechnungen und Mindestlohn

Beitrag von Haschmich » 31.01.2015, 19:47

Noch etwas das wichtig ist.

Die Sozialkassen gehen bei fest angestellten Arbeitnehmern von einer 40-Stunden-Woche aus. Der Arbeitgeber wird ganz schnell angeschrieben, wenn der nur die Sozialbeiträge für eine 30-Stunden-Woche überweist.

Das wären immerhin 72 € x 2 (Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil), die den Sozialkassen dadurch fehlen. Etwa 70 € weniger kassiert Papa Staat vom Arbeitnehmer weniger an Steuern durch eine arbeitvertragliche Reduzierung von 40 auf 30 Stunden in der Woche.

Dass Sozialkassen und Papa Staat dann auch ganz schnell den Zoll informieren könnten, ob die arbeitsvertragliche Zeit auch eingehalten wird, dürfte jedem einleuchten.
Zuletzt geändert von Haschmich am 31.01.2015, 19:48, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Gehaltsabrechnungen und Mindestlohn

Beitrag von Poorboy » 31.01.2015, 21:07

Haschmich hat geschrieben:
Meine private Meinung dazu. In diesem Fall stehe ich auf der Seite des Arbeitgebers.
Dann seid ihr schon zwei und das Strafgesetzbuch ohne Chance :mrgreen: !

Siehe hier:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/insolv ... 22793.html

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nikolay

Re: Gehaltsabrechnungen und Mindestlohn

Beitrag von nikolay » 01.02.2015, 03:22

Umsatz: 2628,70
-7% = 2444,69

38% = 928,98

933,56 Euro. Lohn überwiesen.

Lohnzettel :
Monatslohn 495,86
Nachtzuschlag 25% 112,77
Nachtzuschlag 40% 135,32
Verpflegungszuschuss 252,00

=995,95 - 62,39 Abgaben = 933,56 auf meinem Konto.

FRAGE .!
928,98 wären doch mein Lohn bei 38% , plus dann das Andere , oder ?????
+ Nachtzuschlag 25% 112,77
+Nachtzuschlag 40% 135,32
und
Verpflegungszuschuss 252,00

oder ?

das geht schon viele Jahre so und ich frage mich ob und warum die Zuschläge in die Umsatzprozente einfließen ???????

TWG
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Re: Gehaltsabrechnungen und Mindestlohn

Beitrag von TWG » 02.02.2015, 01:04

Hallo Nikolay,

dein Unternehmer kann das schönrechnen wie er will, aber wenn du dafür mehr als 117 Std. gearbeitet hast, bekommt er demnächst ein Problem!

995,95€ brutto / 8,5€ (Mindestlohn) = 117,17 Std. Oder auch knapp 15 Tage á 8 Std.
Steuerfreie Zuschläge sind ja gut und schön, darf der Unternehmer gern auf den Mindestlohn bezahlen, aber bei 495,86€ brutto (ohne Zuschläge) darfst du
nur 7,5Tage á 8 Std. arbeiten.
Du hast also viel Freizeit, wenn du korrekt bezahlt wirst.

Wie viel Umsatz hast du denn tatsächlich gemacht?

Meine Rechnung bei 38% ergibt 2665,-€

Das mach ich hier in Düsseldorf bei Rhein-Taxi in 12 schlechten Schichten á 8 Std.

Gruß aus Düsseldorf
Thomas

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Re: Gehaltsabrechnungen und Mindestlohn

Beitrag von Wikinger » 02.02.2015, 03:17

Lustig ist, wenn Fahrer wegen dem Mindestlohn gekündigt haben, aber anbieten, ohne Anmeldung sofort wieder zu kommen.

Da sind alle festangestellten Fahrer jetzt aber ganz schöne Deppen.

Ich höre immer nur, die bösen Unternehmer zahlen zu wenig.

Hmmm, hier sind alle zur Konkurrenz, da sie dort ohne Anmeldung fahren können. Alle lachen über uns, da wir die einzige Firma sind, die sich an die Regeln hält. Die meisten Fahrer, die zuerst noch abgenickt hatten, hören inzwischen ebenfalls auf, da alle anderen jetzt grinsen, weil die Fahrer jetzt natürlich alle zu denen rennen.

Wer regt sich da noch über eine Insolvenzverschleppung auf, da ist man vorher schon Pleite. :evil:

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Re: Gehaltsabrechnungen und Mindestlohn

Beitrag von Haschmich » 02.02.2015, 07:25

Wikinger hat geschrieben: Lustig ist, wenn Fahrer wegen dem Mindestlohn gekündigt haben, aber anbieten, ohne Anmeldung sofort wieder zu kommen.
Das mag vielleicht für den Fahrer lustig sein, aber nicht für den Chef, wenn er sich auf diesen Deal einlässt und erwischt wird. Da kann er die Schuld noch so sehr auf den Fahrer abwälzen. Er ist der Chef und hat sich an die Gesetze zu halten.

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Re: Gehaltsabrechnungen und Mindestlohn

Beitrag von Wikinger » 02.02.2015, 15:04

Scheint ja gar nicht so dramatisch zu sein, wenn man sieht, wie viele Fahrer jetzt ohne Anmeldung bzw. als Aushilfe eine 5 oder 6 Tage Woche fahren.

Und wenn dann im Sommer diese Leute wieder "legal" weiter machen dürfen, dann ein kräftiges Haha auf die Deppen, die sich haben anstellen lassen. DAS ist zur Zeit die Diskussion, und nicht der Mindestlohn in seiner Höhe!

Ich kann es langsam nicht mehr fassen. Wer zockt, gewinnt...

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Re: Gehaltsabrechnungen und Mindestlohn

Beitrag von Poorboy » 02.02.2015, 20:42

Sicher doch, mit zwei Aushilfen zehn Taxen rund um die Uhr zu betreiben, ist die Lösung :mrgreen:

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Re: Gehaltsabrechnungen und Mindestlohn

Beitrag von taxologe » 02.02.2015, 21:23

Aushilfen bekommen auch Mindestlohn.
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Re: Gehaltsabrechnungen und Mindestlohn

Beitrag von am » 03.02.2015, 00:15

Aushilfen, zumindest solche, für die Taxi ein reiner Nebenerwerb ist, können aber flexibler eingesetzt werden.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Gehaltsabrechnungen und Mindestlohn

Beitrag von Haschmich » 03.02.2015, 02:54

am hat geschrieben:Aushilfen, zumindest solche, für die Taxi ein reiner Nebenerwerb ist, können aber flexibler eingesetzt werden.
Aber nur noch 52 Stunden im Monat.

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Re: Gehaltsabrechnungen und Mindestlohn

Beitrag von Poorboy » 03.02.2015, 03:12

Zollkontrollen, sogar ohne Anfangsverdacht, beginnen im März, da der Januar-Lohn bis Ende Februar ausgezahlt sein muss!

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Re: Gehaltsabrechnungen und Mindestlohn

Beitrag von Haschmich » 03.02.2015, 10:33

Poorboy hat geschrieben:Zollkontrollen, sogar ohne Anfangsverdacht, beginnen im März, da der Januar-Lohn bis Ende Februar ausgezahlt sein muss!

Poorboy
Na, ja.

Ein Anfangsverdacht ist schon alleine durch das TAXI-Schild gegeben. Auch Flughafentransfer wird bei uns in Bayern schon eifrig kontrolliert, wenn die Werbung auf dem Fahrzeug steht.

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Re: Gehaltsabrechnungen und Mindestlohn

Beitrag von pauline » 03.02.2015, 12:25

Haschmich schrieb
Ein Anfangsverdacht ist schon alleine durch das TAXI-Schild gegeben
Das wird wohl keinen wundern, der hier mitliest.
Nach Hamburg wacht nun endlich auch Rest-Deutschland auf.
Die Vertreibung aus dem sumpfigen Paradies beginnt.
Jetzt noch vorgezogene Umsetzung des Fiskaltaxameters schon zum 1.5.15 (Tag der Arbeit) !
Dann ist das Schummeltor "Umsatz" geschlossen und das Nebentor "Arbeitszeit" aufgrund fehlender Mogelmasse für die meisten nicht mehr relevant.
Solange aber das Tor "Umsatzverkürzung" sperrangelweit aufsteht ist taxifahren weiterhin "außer-ordentlich" beliebt.

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Re: Gehaltsabrechnungen und Mindestlohn

Beitrag von H&K » 12.04.2015, 21:42

Und da waren noch die angestellten Fahrer, die zwar ihren Mindestlohn kassieren, schimpfen, daß früher alles besser war, nun ganz selbstverständlich ihren Chef um die Arbeitszeit beschei**en, weil sie, nachdem sie die Taxe vom Betriebssitz geholt haben, erst noch mal ein Stündchen heim auf die Couch fahren, nach fast jeder einzelnen Fahrt die Tanke zwecks Fresserei oder Kaffee anfahren und morgens die letzte Stunde lieber auch noch ganz ausgiebig in der Tanke frühstücken, damit die Schichtzeit doch noch irgendwie voll wird.
So kann man bei einer 9-Stunden-Schicht, welche 8 Stunden Arbeit zzgl. Pausen enthält, ganz lässig 7 Stunden Arbeit und weniger machen und dafür 8 Stunden kassieren... Ist doch auch völlig Banane ob man Umsatz macht oder nicht und die 20-30 Mehrkilometer, die der Herr Chauffeur so nebenbei privat vergondelt, stehen dem armen Geknechteten natürlich auch zu.... der Chef ist ja eh schon stinkereich an den paar Kröten Umsatz geworden... :evil:
Zuletzt geändert von H&K am 12.04.2015, 21:43, insgesamt 1-mal geändert.
Diskutiere nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich mit seiner langjährigen Erfahrung.

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Re: Gehaltsabrechnungen und Mindestlohn

Beitrag von TWG » 12.04.2015, 22:10

H&K hat geschrieben:Und da waren noch die angestellten Fahrer, die zwar ihren Mindestlohn kassieren, schimpfen, daß früher alles besser war, nun ganz selbstverständlich ihren Chef um die Arbeitszeit beschei**en, weil sie, nachdem sie die Taxe vom Betriebssitz geholt haben, erst noch mal ein Stündchen heim auf die Couch fahren, nach fast jeder einzelnen Fahrt die Tanke zwecks Fresserei oder Kaffee anfahren und morgens die letzte Stunde lieber auch noch ganz ausgiebig in der Tanke frühstücken, damit die Schichtzeit doch noch irgendwie voll wird.
So kann man bei einer 9-Stunden-Schicht, welche 8 Stunden Arbeit zzgl. Pausen enthält, ganz lässig 7 Stunden Arbeit und weniger machen und dafür 8 Stunden kassieren... Ist doch auch völlig Banane ob man Umsatz macht oder nicht und die 20-30 Mehrkilometer, die der Herr Chauffeur so nebenbei privat vergondelt, stehen dem armen Geknechteten natürlich auch zu.... der Chef ist ja eh schon stinkereich an den paar Kröten Umsatz geworden... :evil:
Hallo,
das ist die eine Seite!
Die andere ist die, ich achte auf meinen Stundenlohn und darauf, das mein Unternehmer den bezahlen kann! Meine Freizeit ist mir auch wichtig, war sie schon vor dem Mindestlohn.

Einzig die Diskussion mit meinem Unternehmer hat sich geändert.
In der Woche stelle ich die Karre spätestens um 1:00 Uhr ab, öfters auch früher.
Vor Mindestlohn hat mich mein Unternehmer immer zum Gespräch gebeten, "warum hast du so früh abgestellt."
Heute bittet er mich zum Gespräch, "nach Mitternacht lief doch nix mehr, warum hast du dann erst um 1:30 Uhr das Auto abgestellt?"

Fazit, wenn nichts mehr geht stell ich die Karre ab, und wenns erst 23:00 Uhr ist.

Gruß aus Düsseldorf
Thomas

p.s. Mein aktueller Stundenlohn diesen Monat liegt bei 11,09 €

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