Nichts, warum auch?Alfredo hat geschrieben:Die Frage von Heinz H wer mit einer Autokamera fährt würde ich anders formulieren:
Was passiert wenn jemand mit einer Dash-Cam erwischt wird?
Es gibt teilweise datenschutzrechtliche Bedenken die aber nirgendwo richterlich festgelegt wurden.
http://www.fahrschule-online.de/dashcam ... 34386.html
Ob das tatsächlich eine Erfindung aus Korea ist mag ich nicht beurteilen. Fakt ist aber das tatsächlich auch in Deutschland viele Fahrschulen solche Kamerasysteme einsetzen und die Mitschnitte später für die Analyse der Schulungsfahrt verwenden. Verboten ist da gar nichts, wenn man mal wieder von den datenschutzrechtlichen Bedenken absieht.Die Dash-Cam ist eine koreanische Erfindung die für Fahrschulen konzipiert wurde.
Sie ist in Deutschland auch für Fahrschulen verboten zu installieren.
Etwas dünn die Aussage, eine Quelle wäre schon gut gewesenIn Frankfurt ist ein Taxifahrer mit einem solchen System erwischt worden.
Ich kann dazu nur sagen, dass er einen guten Anwalt benötigte.
Die da wären?Ich schlage jemandem der eine Dash-Cam kauft vor, dass er sich eine gesetzliche Genehmigung vom Verkäufer für die Installation besorgt bevor er ein Gerät kauft.
Andernfalls erwarten ihn Unannehmlichkeiten.
Wir reden hier von Kammerasystemen ohne Innenraumüberwachung aber selbst dafür gibt es Systeme die die Daten ausserhalb des Aufzeichnungsgerät abspeichern und nicht so einfach entfernt werden können.Als Sicherheit gegen Überfälle taugt sie nicht.
Dieses System ist nur mit einem Saugknopf befestigt.
Es wird bei einem Konflikt sofort abgerissen und alle Daten sind weg.
Die Dash-Cam ist nicht geeignet für das Taxi-Gewerbe.