Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Der Bereich für Fragen rund um das Taxigewerbe.
Alamur
User
Beiträge: 34
Registriert: 07.07.2012, 21:06
Wohnort: Niedersachsen

Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von Alamur » 25.01.2015, 11:03

Hallo,

eine kurze Frage:

Ist es legitim, weiterhin auf Umsatzbeteiligung zu fahren, wenn beide (AG und AN) damit einverstanden sind?

Wenn ich als Arbeitnehmer damit einverstanden bin, kann mir das doch kein Gesetzt der Welt verbieten, oder?

Rollerfahrer
User
Beiträge: 224
Registriert: 13.06.2011, 21:36
Wohnort: Berlin

Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von Rollerfahrer » 25.01.2015, 12:31

So lange die Umsatzbeteiligung einen Lohn über € 8,50 ergibt ist alles erlaubt :idea:
... und jeden Tag ein bißchen besser :-)

Benutzeravatar
Taxi Georg
Vielschreiber
Beiträge: 10629
Registriert: 10.06.2007, 09:09
Wohnort: Düsseldorf am Rhein
Kontaktdaten:

Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von Taxi Georg » 25.01.2015, 14:31

Alamur hat geschrieben:Wenn ich als Arbeitnehmer damit einverstanden bin, kann mir das doch kein Gesetzt der Welt verbieten, oder?
Wie süß! :-)

Pirat
Vielschreiber
Beiträge: 2131
Registriert: 17.05.2012, 17:22
Wohnort: Essen

Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von Pirat » 25.01.2015, 16:38

Bist Du nicht wählen ?
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

Benutzeravatar
Cabby Steve
User
Beiträge: 45
Registriert: 22.07.2011, 09:54
Wohnort: D39104 Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Kontaktdaten:

Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von Cabby Steve » 25.01.2015, 16:54

Taxi Georg hat geschrieben:
Alamur hat geschrieben:Wenn ich als Arbeitnehmer damit einverstanden bin, kann mir das doch kein Gesetzt der Welt verbieten, oder?
Wie süß! :-)
Like

Benutzeravatar
Jim Bo
Vielschreiber
Beiträge: 1447
Registriert: 28.11.2013, 13:02
Wohnort: Deutschland

Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von Jim Bo » 25.01.2015, 17:13

Rollerfahrer hat geschrieben:So lange die Umsatzbeteiligung einen Lohn über € 8,50 ergibt ist alles erlaubt :idea:
@ Alamur:
Das entsprechende Gesetz findest du hier:

http://www.mindest-lohn.org/gesetz/unabdingbarkeit.html

Alamur
User
Beiträge: 34
Registriert: 07.07.2012, 21:06
Wohnort: Niedersachsen

Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von Alamur » 25.01.2015, 17:32

So lange die Umsatzbeteiligung einen Lohn über € 8,50 ergibt ist alles erlaubt
Tatsächlich?

Das ist ja dann ein absolut absurdes Gesetz.
Wenn ich damit einverstanden bin, für 1 Euro die Stunde zu arbeiten, mit welcher Begründung kann der Staat mir diese Entscheidung verbieten?

LRKN
Vielschreiber
Beiträge: 870
Registriert: 10.11.2010, 15:38
Wohnort: Hamburg

Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von LRKN » 25.01.2015, 18:00

Alamur hat geschrieben:
So lange die Umsatzbeteiligung einen Lohn über € 8,50 ergibt ist alles erlaubt
Tatsächlich?

Das ist ja dann ein absolut absurdes Gesetz.
Wenn ich damit einverstanden bin, für 1 Euro die Stunde zu arbeiten, mit welcher Begründung kann der Staat mir diese Entscheidung verbieten?
Mit der gleichen Begündung wie der Staat es auch verbietet, dass man jemanden Zusammenschlägt auch wenn er dem Zusammenschlagen zugestimmt hat.

Benutzeravatar
stringer
User
Beiträge: 110
Registriert: 03.12.2014, 20:12
Wohnort: ja

Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von stringer » 25.01.2015, 18:37

LRKN hat geschrieben:
Alamur hat geschrieben:
So lange die Umsatzbeteiligung einen Lohn über € 8,50 ergibt ist alles erlaubt
Tatsächlich?

Das ist ja dann ein absolut absurdes Gesetz.
Wenn ich damit einverstanden bin, für 1 Euro die Stunde zu arbeiten, mit welcher Begründung kann der Staat mir diese Entscheidung verbieten?
Mit der gleichen Begündung wie der Staat es auch verbietet, dass man jemanden Zusammenschlägt auch wenn er dem Zusammenschlagen zugestimmt hat.
Denn auch beim Sich-zusammenschlagen-lassen, muß es einen fairen Wettbewerb geben.
Wo kommen wir denn da hin, wenn sich hier jeder von irgendeinem dahergelaufenen Billgiheimer zusammenschlagen läßt!
Es steht dir aber frei dein ausgezahltes Geld deinem Chef zu schenken.
Aua.

Benutzeravatar
SindSieFrei?
Vielschreiber
Beiträge: 4437
Registriert: 12.12.2009, 19:05
Wohnort: Hamburg

Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von SindSieFrei? » 25.01.2015, 20:04

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: Like! Wer auf der Suche nach noch mehr Absurditäten der noch bestehenden "Lex Taxi" ist, möge sich bei FB umsehen. Ich sach da ja schon gar nix mehr, weil... :shock:

LG
Dura lex, sed lex.

Benutzeravatar
Freddy75
User
Beiträge: 69
Registriert: 21.09.2014, 14:37
Wohnort: Aachen

Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von Freddy75 » 25.01.2015, 20:16

Nur werden trotz bestehendem ML Langzeitarbeitslose gezwungen für 1 € pro Stunde zu arbeiten weil man ihnen sonst die Bezüge kürzt - das ist dann keine Ausbeutung. Steht doch irgendwie im Widerspruch.
Zuletzt geändert von Freddy75 am 25.01.2015, 20:18, insgesamt 1-mal geändert.

Yes
Vielschreiber
Beiträge: 330
Registriert: 05.08.2005, 20:09
Wohnort: Hamburg

Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von Yes » 25.01.2015, 20:56

LRKN hat geschrieben:Mit der gleichen Begündung wie der Staat es auch verbietet, dass man jemanden Zusammenschlägt auch wenn er dem Zusammenschlagen zugestimmt hat.
Das ist nur verboten, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt ( § 228 StGB).
Ansonsten wären Boxkämpfe und SM-Praktiken zum Beispiel verboten.
Das MiLoG soll aber natürlich nicht die körperliche Unversehrtheit bewahren, sondern die Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen schützen.




Mod: Kosmetik
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 25.01.2015, 23:54, insgesamt 3-mal geändert.

Benutzeravatar
Jim Bo
Vielschreiber
Beiträge: 1447
Registriert: 28.11.2013, 13:02
Wohnort: Deutschland

Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von Jim Bo » 25.01.2015, 22:49

Alamur hat geschrieben: Tatsächlich?

Das ist ja dann ein absolut absurdes Gesetz.


Wenn ich damit einverstanden bin, für 1 Euro die Stunde zu arbeiten, mit welcher Begründung kann der Staat mir diese Entscheidung verbieten?
Aus dem selben Grund wie er dich verpflichten kann, Steuern zu zahlen.

Benutzeravatar
Taxi Georg
Vielschreiber
Beiträge: 10629
Registriert: 10.06.2007, 09:09
Wohnort: Düsseldorf am Rhein
Kontaktdaten:

Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von Taxi Georg » 25.01.2015, 23:55

Yes hat geschrieben:Das ist nur verboten, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt ( § 228 StGB).
Das MiLoG soll aber natürlich nicht die körperliche Unversehrtheit bewahren, sondern die Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen schützen.
Perfekt!

Bild

LRKN
Vielschreiber
Beiträge: 870
Registriert: 10.11.2010, 15:38
Wohnort: Hamburg

Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von LRKN » 26.01.2015, 01:15

Yes hat geschrieben:
LRKN hat geschrieben:Mit der gleichen Begündung wie der Staat es auch verbietet, dass man jemanden Zusammenschlägt auch wenn er dem Zusammenschlagen zugestimmt hat.
Das ist nur verboten, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt
Jau und Zusammenschlagen verstößt gegen die guten Sitten.

http://www.spiegel.de/sport/fussball/bg ... 14461.html

Auch Hooligan-Matschbirnen haben versucht mit dem Argument der "Freiwilligkeit" ihren Schwachsinn zu rechtfertigen.

SM und Boxen haben nämlich strenge und vorher abgemachte Regeln. Zusammenschlagen hat keine Regeln. Wenn du weiter auf einen Boxer, der am Boden liegt, einschlägst, ist dies auch strafbare Körperverletzung.

Zum Topic: Es ist total egal ob du nur 5 Euro/h verdienen willst. Den Wunsch kannst du gerne haben. Ein Arbeitgeber darf aber nicht auf diesen Wusch eingehen. Er muss sich an die Gesetze halten und an Gesetze müssen sich grundsätzlich alle halten. Egal ob man sie mag oder nicht.

eichi
Vielschreiber
Beiträge: 3968
Registriert: 16.06.2009, 13:25
Wohnort: Hamburg Nord

Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von eichi » 26.01.2015, 13:01

Man muss sich auch fragen, neben dem MiLoG- Verstoß des AN, ob auch
die mentale Gesundheit zu prüfen ist. Welcher AN kommt auf solche abstrusen Ideen?
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

odelgunde
Vielschreiber
Beiträge: 338
Registriert: 25.07.2007, 09:08
Wohnort: München

Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von odelgunde » 26.01.2015, 13:08

na zum Beispiel der, der bei einem Familienangehörigen arbeiten wird und möglichst wenig Sozialabgaben abdrücken will

Benutzeravatar
Jim Bo
Vielschreiber
Beiträge: 1447
Registriert: 28.11.2013, 13:02
Wohnort: Deutschland

Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von Jim Bo » 26.01.2015, 14:29

odelgunde hat geschrieben:na zum Beispiel der, der bei einem Familienangehörigen arbeiten wird und möglichst wenig Sozialabgaben abdrücken will
Glaubst du wirklich an diese Art der Kriminalität?

Lege mal soviel Geld im Monat weg, dass nur 450 Euro übrig bleiben und stell dir vor, dass du die Differenz gar nicht bekommen hast. Und anschließend versuche mal mit 450 Euro im Monat auszukommen.

Wenn du dieses Gefühl hast, wie es ist, wirst du das wahre Motiv von dieser Sorte Taxifahrer kennen.

Ich empfehle Alamur sich nach anderen Taxibetrieben umzusehen.

odelgunde
Vielschreiber
Beiträge: 338
Registriert: 25.07.2007, 09:08
Wohnort: München

Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von odelgunde » 26.01.2015, 17:50

Jim Bo hat geschrieben:
odelgunde hat geschrieben:na zum Beispiel der, der bei einem Familienangehörigen arbeiten wird und möglichst wenig Sozialabgaben abdrücken will
Glaubst du wirklich an diese Art der Kriminalität?
Glauben?? Nein Wissen!!

Benutzeravatar
Jim Bo
Vielschreiber
Beiträge: 1447
Registriert: 28.11.2013, 13:02
Wohnort: Deutschland

Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von Jim Bo » 26.01.2015, 18:18

Sei es drum odelgunde.

Jemand, der arbeitslos wird, weil das Unternehmen den Mindestlohn nicht bezahlen kann, ... ich sage nur "typisch Kleinbetriebe" ... der wird sich bestimmt mal die Frage stellen: "Was wäre, wenn ich darauf verzichten würde?"

Ich weiß, wie es ist mit Hartz IV zu leben. 18 Monate haben mir damals gereicht.

Antworten