Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

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Wattwurm
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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von Wattwurm » 26.01.2015, 19:54

1. Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status ausfüllen und an die DRV Bund abschicken.
2. Liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor, muß auch der Mindestlohn bezahlt werden.

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... nFile&v=12
Zuletzt geändert von Wattwurm am 26.01.2015, 20:06, insgesamt 2-mal geändert.

Alamur
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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von Alamur » 26.01.2015, 20:49

Hallo,
Welcher AN kommt auf solche abstrusen Ideen?
Na, dafür gibt es mehrere Gründe:

1. Wäre alles beim alten geblieben, dann hätte ich jetzt einen Job als festangestellter Fahrer haben können.
Mit dem Mindestlohn nun aber kann ich es mir abschminken, da hier kein Unternehmer mehr welche einstellt. Im Gegenteil, es werden Leute entlassen.

2. Fahren nach Umsatzbeteiligung hat mir Spaß gemacht, da war noch ein gewisser Reiz bei.

3. Die ganzen Freiheiten fallen weg. Fahrten ablehnen, oder den Wagen mal früher abstellen ist jetzt nicht mehr drin. Und das nervt.

Ich fahre seit einiger Zeit wieder als Aushilfe und war mit der Umsatzbeteiligung sehr zu frieden.

Poorboy
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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von Poorboy » 26.01.2015, 21:15


Alamur
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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von Alamur » 22.02.2015, 01:43

Hallo,

habe hier eine Frage, die ich einfach hier unterbringe (neuer Thread muss nicht sein dafür):
Und: ich bin kein alter Hase, daher verstehe ich vieles noch nicht. Verzeiht mir die Frage.

Frage:

wenn man nun einen festen Stundenlohn hat (und festen Monatslohn, vorausgesetzt, man arbeitet immer die gleiche Zeit), dann dürfte man sich doch gar nicht mehr so den Hintern aufreißen, um an Aufträge zu kommen. Oder? Denn den Lohn gibt es doch sowieso.

Es sei denn, man hat Angst um den Job und will genug Umsatz einfahren, damit der Unternehmer einen nicht in den nächsten Monaten raus wirft. Aber das kanns ja nicht sein und das lassen wir mal außer Acht.

Also, wie seht ihr das?
Muss man sich mit dem Mindestlohn noch darum bemühen, möglichst viel Umsatz zu machen? (Ich meine damit sowas, wenn sich die ersten beiden Taxifahrer in der Schlange darum kloppen, wer den Fahrgast bekommt, übertrieben ausgedrückt.)
Wie haltet ihr das?

Haschmich
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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von Haschmich » 22.02.2015, 02:18

Alamur hat geschrieben:
Also, wie seht ihr das?
Muss man sich mit dem Mindestlohn noch darum bemühen, möglichst viel Umsatz zu machen? (Ich meine damit sowas, wenn sich die ersten beiden Taxifahrer in der Schlange darum kloppen, wer den Fahrgast bekommt, übertrieben ausgedrückt.)
Wie haltet ihr das?
Natürlich fällt es jetzt leichter, auf eine Fahrt zu verzichten und sich nicht mehr um Fahrgäste zu prügeln.

Aber das habe ich auch nicht gemacht, als ich noch auf Provision gefahren bin. Der Grund? Man weiß doch nie, ob die zweite Tour nicht lohnender ist, als die Erste. Man weiß auch nie, wie es weiter geht/weiter gegangen wäre, wenn die erste Tour vorüber ist. Ist der Rest des Tages umsatzmässig die Prügelei vom Anfang oder der Mitte des Tages wert?

plusminus0
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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von plusminus0 » 22.02.2015, 02:37

Wenn ich etwas grösser wäre, würde ich alle Fahrer verprügeln, die vor mir stehen. Ich weiss aber nicht, ob das erlaubt ist.

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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von Txai » 22.02.2015, 02:48

Alamur hat geschrieben:Es sei denn, man hat Angst um den Job und will genug Umsatz einfahren, damit der Unternehmer einen nicht in den nächsten Monaten raus wirft. Aber das kanns ja nicht sein und das lassen wir mal außer Acht.
Eins steht mal fest: Als Taxifahrer heutzutage Angst
um seinen Job zu haben, ist bestimmt nicht komplett
unangebracht. Und dies auch: Ordentlich Umsatz ist
(nach wie vor) für beide Parteien gut.

"Aber die andere Seite — sehr dunkel sie ist ..."
"Entweder du isst jetzt deinen Toast, Yoda, oder es knallt!"

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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von am » 22.02.2015, 03:12

Ich glaube, der Umsatzdruck ist heute größer als mit reiner Umsatzbeteiligung.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von Pirat » 22.02.2015, 10:11

am hat geschrieben:Ich glaube, der Umsatzdruck ist heute größer als mit reiner Umsatzbeteiligung.
Es wäre äußerst fahrlässig dem Druck des Gewissens zu vertrauen.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von am » 22.02.2015, 14:01

Der Druck ergibt sich üblicherweise aus dem vorhandenen Wunsch, den Arbeitsplatz zu erhalten. Der dümmste Fahrer kann nicht dumm genug sein, zu glauben, ohne Umsatz sei er zu bezahlen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von LRKN » 22.02.2015, 16:28

Alamur hat geschrieben: wenn man nun einen festen Stundenlohn hat (und festen Monatslohn, vorausgesetzt, man arbeitet immer die gleiche Zeit), dann dürfte man sich doch gar nicht mehr so den Hintern aufreißen, um an Aufträge zu kommen. Oder? Denn den Lohn gibt es doch sowieso.
Diese Thema hatten wir schon häufig. Hier mal ein paar Punkte zum Nachdenken:

In JEDEM anderen Beruf ist ein Stundenlohn normal. Nur im Taxigewerbe nicht. Wenn deine Befürchtung zutreffen würde, würden alle anderen Unternehmer permanent Pleite gehen, weil deren Angestellten kein Anreiz haben Kunden zu akquirieren oder Umsatz zu machen. Die würden dann ja alle nur Faul irgendwo in der Ecke rumliegen ohne den Provisionslohnanreiz.

Die Lösung ist total einfach:

In jedem Arbeitsverhältniss gibt es klar definierte Arbeitsvorgaben. Jeder Angestellte hat gewisse Regeln einzuhalten um seinen Verdienst zu begründen. Das ist die Anwesenheitspflicht/Arbeitszeit, Aufgabenerfüllung und Handeln im Interesse des Unternehmens. Wer dagegen verstößt wird irgendwann gekündigt.

Auf das Taxi gemünzt:

Es gibt feste Arbeitszeiten, wo ein angestellter Fahrer zu arbeiten hat. Er hat sich an Taxiposten bereitzustellen (man kann als Unternehmer auch bestimmen welche Taxiposten anzufahren sind). Er hat jeden Funkauftrag anzunehmen (auch da lassen sich Ausnahmen und Kriterien definieren). Und man kann auch Zielvorgaben über den Umsatz bestimmen (dabei sollte natürlich ein Durchschnittsumsatz üder einen längeren Zeitraum zu grunde liegen). Wenn sich der Fahrer nicht dran hält: Kündigung.

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 22.02.2015, 16:33

LRKN hat geschrieben:...

Die Lösung ist total einfach:

In jedem Arbeitsverhältniss gibt es klar definierte Arbeitsvorgaben. Jeder Angestellte hat gewisse Regeln einzuhalten um seinen Verdienst zu begründen. Das ist die Anwesenheitspflicht/Arbeitszeit, Aufgabenerfüllung und Handeln im Interesse des Unternehmens. Wer dagegen verstößt wird irgendwann gekündigt.

Auf das Taxi gemünzt:

Es gibt feste Arbeitszeiten, wo ein angestellter Fahrer zu arbeiten hat. Er hat sich an Taxiposten bereitzustellen (man kann als Unternehmer auch bestimmen welche Taxiposten anzufahren sind). Er hat jeden Funkauftrag anzunehmen (auch da lassen sich Ausnahmen und Kriterien definieren). Und man kann auch Zielvorgaben über den Umsatz bestimmen (dabei sollte natürlich ein Durchschnittsumsatz üder einen längeren Zeitraum zu grunde liegen). Wenn sich der Fahrer nicht dran hält: Kündigung.
Ergänzung:
In jedem anderen Beruf gibt es zusätzliche Anreize die Motivation der Angestellten zu erhöhen.
Dort heißen sie "Weihnachtsgeld", "Urlaubsgeld", "13tes Monatsgehalt" oder "Gratifikation".
Hier heißt sie "zusätzliche Umsatzbeteiligung", in welcher Höhe auch immer möglich.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von Hauke » 22.02.2015, 19:07

Umsatzbeteiligte Fahrer neigen ab und zu mal dazu nach ihrem ganz persönlichen Tagesziel auf lau zu machen. Wird dieses Tagesziel durch eine gute Tour schnell erreicht, steht die Karre für den Rest des Tages mal hier und mal da und dieses Verhalten wird von den Unternehmern auch oft toleriert.

Macht das ein Fahrer der auf Stundenlohn angestellt ist, bekommt er schnell die gelbe Karte... Fahrer die in der ganzen Schicht den Biß behalten gibt es nur selten. Ich weiß doch wie es mir selbst geht. 4-6 Stunden bin ich geierig und wenn ich mein Mindest-Soll erfüllt habe kann kommen was da eben so kommt. Nach der Mittagspause ist bei mir die Luft raus... da wird dann noch gewaschen, gesaugt und getankt und auf den Abendkutscher gewartet.... an manchen Tagen muss der Funker mich doch sehr bitten das ich ihm ne Tour abnehme ;) warum soll es den Fahrern anders gehen? Fahrer die einen festen Stundenlohn bekommen fahren auch nicht weniger ein als die beteiligten aber sie stehen weniger unter diesen elenden Erfolgsdruck, verhalten sich im Straßenverkehr weniger auffällig und sind kollegialer.

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SindSieFrei?
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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von SindSieFrei? » 22.02.2015, 20:17

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:...
Ergänzung:
In jedem anderen Beruf gibt es zusätzliche Anreize die Motivation der Angestellten zu erhöhen.
Dort heißen sie "Weihnachtsgeld", "Urlaubsgeld", "13tes Monatsgehalt" oder "Gratifikation".
Hier heißt sie "zusätzliche Umsatzbeteiligung", in welcher Höhe auch immer möglich.
Klasse Beiträge von Dir, Hauke und LRKN! Ich mag Menschen die "normale" Arbeitsverhältnisse kennen und einen Horizont haben, der dieses Gewerbe nach vorne bringt! Pragmatisch, praktisch, gut! Ich bekomme ML plus zusätzliche Umsatzbeteiligung. Genau das schiebt mich einkommensmäßig weiter nach vorne, weil ich meine Schichten nämlich jetzt voll im gesetzlichen Rahmen durchziehe und nicht wie früher, auch einfach mal abstelle, wenn ich keine Lust mehr hatte! Und merke: Die letzte Tour ist oft noch die, die das Sahnehäubchen bringt! Andererseits ist es auch die Kunst, wirklich mal an einem Tag früh aufzuhören, wenn man merkt das der Stundenumsatz nicht ML-ausreichend ist und nichts mehr geht. Der Schnitt machts! Mitrechnen ist erforderlich.

Desweiteren unterstütze ich auch deine Einschätzung, das die Auswirkungen des ML leider erst Mitte des Jahres sichtbar werden. Noch wurschteln sich die schwarzen Schafe so durch und hoffen auf das bisherige Modell mit Umschreiben von Zeiten. Die Kontrollen werden kommen, so sicher wie das berühmte Amen bei der Sekte. Der ML ist da, die Umsatzbeteiligung wird auf Dauer nur noch den "bissigen" und engagierten Fahrern helfen, die Taxifahren richtig verstehen! Fernab von Stammposten, Bild-Zeitung lesen und Massenposten als 70. aufsuchen!

LG
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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von Pirat » 22.02.2015, 20:59

am hat geschrieben:Der dümmste Fahrer kann nicht dumm genug sein, zu glauben, ohne Umsatz sei er zu bezahlen.
Der ML ist doch keine Glaubenssache.
Ein einklagbarer Anspruch.
Der Unternehmer muss ans Versprechen des Fahrers glauben.
Mindestumsatz ist bislang nicht einklagbar.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von am » 23.02.2015, 00:24

Pirat hat geschrieben:
am hat geschrieben:Der dümmste Fahrer kann nicht dumm genug sein, zu glauben, ohne Umsatz sei er zu bezahlen.
Der ML ist doch keine Glaubenssache.
Ein einklagbarer Anspruch.
Der Unternehmer muss ans Versprechen des Fahrers glauben.
Mindestumsatz ist bislang nicht einklagbar.
Das ist richtig, ein Arbeitsplatz, der Mangels Masse nicht mehr existiert, auch nicht.
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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von am » 23.02.2015, 00:32

Ihr unterschätzt ganz überwiegend den Kontrollwillen, geschweige denn die Möglichkeiten der Behörden. Die Finanzämter interessiert nur der ehrlich aufgezeichnete Umsatz. Ok, sie haben mit dem Mindestlohn eine neue Berechnungsgrundlage. 48 Wochenstunden mal 8,50€ ergeben den daraus resultierenden Mindestumsatz, weil derartige Arbeitszeiten ja gewerbetypisch sind.


Das wird es aber in 790 Tarifgebieten bundesweit auch schon gewesen sein. Es wird sich niemand weiter für Arbeitszeitgesetze interessieren. Auch nicht für den Mindestlohn. Weil sie sich für dieses Gewerbe ohnehin nicht interessieren. Das Risiko, dass der Zoll mal zuschlägt, wird nach derzeitigem Stand absolut gering bleiben. Ohne dass sich die Gemeindeverwaltungen nicht nachhaltig für das Taxigewerbe interessieren, wird sich auch in einem halben Jahhundert nichts ändern. Und da werden wir diese Probleme vermutlich ohnehin nicht mehr haben.
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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von plusminus0 » 23.02.2015, 00:48

alamur hat geschrieben:Muss man sich mit dem Mindestlohn noch darum bemühen, möglichst viel Umsatz zu machen?
Bislang hat ein Fahrer bei geringen Umsätzen einen geringen Lohn erhalten, in Zukunft würde er seinen Arbeitsplatz verlieren.

Vorausgesetzt, das Mindestlohngesetz wird auch wirlich "exekutiert":
SSF hat geschrieben:Die Kontrollen werden kommen
So sehr ich mir das wünsche, ich glaube nicht dass sie kommen werden. Die Behörden werden sich im Wesentlichen mit gefakten Arbeitszeitnachweisen zufrieden geben, denn die Alternative wären (in HH) 3000 neue Arbeitslose. Und es gibt noch weitere Gewerbe, in denen nicht nur die Angestellten sondern auch die Unternehmer in prekären Verhältnissen leben.

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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von Pirat » 23.02.2015, 11:23

am hat geschrieben:Das Risiko, dass der Zoll mal zuschlägt, wird nach derzeitigem Stand absolut gering bleiben
Kein Widerspruch.

Die bisherigen Kontrollen - zu zeitaufwendig und ineffektiv - Abschreckung gleich null.

Die Rechtsprechung in Sache Taxi Essen zeigt aber wo die Reise hingehen soll.
Und laufende Ermittlungen der Zollbehörde ist Grund für momentane Ruhe in Essen und nicht etwa ergebnisloser Abschluss.
Hier geht es nicht mehr nur darum, einigen Taxiunternehmern Sozialversicherungsbetrug nachzuweisen.
Nein, es geht auch darum, inwieweit wurde es von ??? Wissentlich geduldet oder waren gar selbst dran beteiligt.
Sollten die Beweise ausreichen, um Anklage zu erheben - und Anklage würde ja nur erhoben – wenn eine Verurteilung wahrscheinlich ist – dann würde auch dieser Prozess wieder bundesweite Bedeutung bekommen.

Du weißt wie kein anderer, dass ein überwiegender Teil der großen Taxizentralen technisch und rechtlich die Möglichkeit hätte, beweiskräftige Daten in Sachen Sozialversicherungs- und Steuerbetrug zu Verfügung zu stellen.
Taxi Essen selbst hat seinerzeit damit argumentiert, dass die Herausgabe und Auswertung der Daten für viele ihr angeschlossenen Unternehmer existenzgefährdend sein würde.
Ich frage Dich, wie konnten sie das Wissen?!
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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis

Beitrag von am » 23.02.2015, 12:52

Pirat hat geschrieben:Du weißt wie kein anderer, dass ein überwiegender Teil der großen Taxizentralen technisch und rechtlich die Möglichkeit hätte, beweiskräftige Daten in Sachen Sozialversicherungs- und Steuerbetrug zu Verfügung zu stellen.
Taxi Essen selbst hat seinerzeit damit argumentiert, dass die Herausgabe und Auswertung der Daten für viele ihr angeschlossenen Unternehmer existenzgefährdend sein würde.
Ich frage Dich, wie konnten sie das Wissen?!
Deine Schlußfrage beantwortet sich durch Deine Einleitung.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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