Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Hallo,
eine kurze Frage:
Ist es legitim, weiterhin auf Umsatzbeteiligung zu fahren, wenn beide (AG und AN) damit einverstanden sind?
Wenn ich als Arbeitnehmer damit einverstanden bin, kann mir das doch kein Gesetzt der Welt verbieten, oder?
eine kurze Frage:
Ist es legitim, weiterhin auf Umsatzbeteiligung zu fahren, wenn beide (AG und AN) damit einverstanden sind?
Wenn ich als Arbeitnehmer damit einverstanden bin, kann mir das doch kein Gesetzt der Welt verbieten, oder?
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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
So lange die Umsatzbeteiligung einen Lohn über € 8,50 ergibt ist alles erlaubt
... und jeden Tag ein bißchen besser
- Taxi Georg
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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Wie süß!Alamur hat geschrieben:Wenn ich als Arbeitnehmer damit einverstanden bin, kann mir das doch kein Gesetzt der Welt verbieten, oder?
Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Bist Du nicht wählen ?
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
LikeTaxi Georg hat geschrieben:Wie süß!Alamur hat geschrieben:Wenn ich als Arbeitnehmer damit einverstanden bin, kann mir das doch kein Gesetzt der Welt verbieten, oder?
Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
@ Alamur:Rollerfahrer hat geschrieben:So lange die Umsatzbeteiligung einen Lohn über € 8,50 ergibt ist alles erlaubt
Das entsprechende Gesetz findest du hier:
http://www.mindest-lohn.org/gesetz/unabdingbarkeit.html
Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Tatsächlich?So lange die Umsatzbeteiligung einen Lohn über € 8,50 ergibt ist alles erlaubt
Das ist ja dann ein absolut absurdes Gesetz.
Wenn ich damit einverstanden bin, für 1 Euro die Stunde zu arbeiten, mit welcher Begründung kann der Staat mir diese Entscheidung verbieten?
Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Mit der gleichen Begündung wie der Staat es auch verbietet, dass man jemanden Zusammenschlägt auch wenn er dem Zusammenschlagen zugestimmt hat.Alamur hat geschrieben:Tatsächlich?So lange die Umsatzbeteiligung einen Lohn über € 8,50 ergibt ist alles erlaubt
Das ist ja dann ein absolut absurdes Gesetz.
Wenn ich damit einverstanden bin, für 1 Euro die Stunde zu arbeiten, mit welcher Begründung kann der Staat mir diese Entscheidung verbieten?
Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Denn auch beim Sich-zusammenschlagen-lassen, muß es einen fairen Wettbewerb geben.LRKN hat geschrieben:Mit der gleichen Begündung wie der Staat es auch verbietet, dass man jemanden Zusammenschlägt auch wenn er dem Zusammenschlagen zugestimmt hat.Alamur hat geschrieben:Tatsächlich?So lange die Umsatzbeteiligung einen Lohn über € 8,50 ergibt ist alles erlaubt
Das ist ja dann ein absolut absurdes Gesetz.
Wenn ich damit einverstanden bin, für 1 Euro die Stunde zu arbeiten, mit welcher Begründung kann der Staat mir diese Entscheidung verbieten?
Wo kommen wir denn da hin, wenn sich hier jeder von irgendeinem dahergelaufenen Billgiheimer zusammenschlagen läßt!
Es steht dir aber frei dein ausgezahltes Geld deinem Chef zu schenken.
Aua.
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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Like! Wer auf der Suche nach noch mehr Absurditäten der noch bestehenden "Lex Taxi" ist, möge sich bei FB umsehen. Ich sach da ja schon gar nix mehr, weil...
LG
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Dura lex, sed lex.
Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Nur werden trotz bestehendem ML Langzeitarbeitslose gezwungen für 1 € pro Stunde zu arbeiten weil man ihnen sonst die Bezüge kürzt - das ist dann keine Ausbeutung. Steht doch irgendwie im Widerspruch.
Zuletzt geändert von Freddy75 am 25.01.2015, 20:18, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Das ist nur verboten, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt ( § 228 StGB).LRKN hat geschrieben:Mit der gleichen Begündung wie der Staat es auch verbietet, dass man jemanden Zusammenschlägt auch wenn er dem Zusammenschlagen zugestimmt hat.
Ansonsten wären Boxkämpfe und SM-Praktiken zum Beispiel verboten.
Das MiLoG soll aber natürlich nicht die körperliche Unversehrtheit bewahren, sondern die Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen schützen.
Mod: Kosmetik
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 25.01.2015, 23:54, insgesamt 3-mal geändert.
Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Aus dem selben Grund wie er dich verpflichten kann, Steuern zu zahlen.Alamur hat geschrieben: Tatsächlich?
Das ist ja dann ein absolut absurdes Gesetz.
Wenn ich damit einverstanden bin, für 1 Euro die Stunde zu arbeiten, mit welcher Begründung kann der Staat mir diese Entscheidung verbieten?
- Taxi Georg
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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Perfekt!Yes hat geschrieben:Das ist nur verboten, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt ( § 228 StGB).
Das MiLoG soll aber natürlich nicht die körperliche Unversehrtheit bewahren, sondern die Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen schützen.
Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Jau und Zusammenschlagen verstößt gegen die guten Sitten.Yes hat geschrieben:Das ist nur verboten, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößtLRKN hat geschrieben:Mit der gleichen Begündung wie der Staat es auch verbietet, dass man jemanden Zusammenschlägt auch wenn er dem Zusammenschlagen zugestimmt hat.
http://www.spiegel.de/sport/fussball/bg ... 14461.html
Auch Hooligan-Matschbirnen haben versucht mit dem Argument der "Freiwilligkeit" ihren Schwachsinn zu rechtfertigen.
SM und Boxen haben nämlich strenge und vorher abgemachte Regeln. Zusammenschlagen hat keine Regeln. Wenn du weiter auf einen Boxer, der am Boden liegt, einschlägst, ist dies auch strafbare Körperverletzung.
Zum Topic: Es ist total egal ob du nur 5 Euro/h verdienen willst. Den Wunsch kannst du gerne haben. Ein Arbeitgeber darf aber nicht auf diesen Wusch eingehen. Er muss sich an die Gesetze halten und an Gesetze müssen sich grundsätzlich alle halten. Egal ob man sie mag oder nicht.
Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Man muss sich auch fragen, neben dem MiLoG- Verstoß des AN, ob auch
die mentale Gesundheit zu prüfen ist. Welcher AN kommt auf solche abstrusen Ideen?
die mentale Gesundheit zu prüfen ist. Welcher AN kommt auf solche abstrusen Ideen?
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
na zum Beispiel der, der bei einem Familienangehörigen arbeiten wird und möglichst wenig Sozialabgaben abdrücken will
Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Glaubst du wirklich an diese Art der Kriminalität?odelgunde hat geschrieben:na zum Beispiel der, der bei einem Familienangehörigen arbeiten wird und möglichst wenig Sozialabgaben abdrücken will
Lege mal soviel Geld im Monat weg, dass nur 450 Euro übrig bleiben und stell dir vor, dass du die Differenz gar nicht bekommen hast. Und anschließend versuche mal mit 450 Euro im Monat auszukommen.
Wenn du dieses Gefühl hast, wie es ist, wirst du das wahre Motiv von dieser Sorte Taxifahrer kennen.
Ich empfehle Alamur sich nach anderen Taxibetrieben umzusehen.
Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Glauben?? Nein Wissen!!Jim Bo hat geschrieben:Glaubst du wirklich an diese Art der Kriminalität?odelgunde hat geschrieben:na zum Beispiel der, der bei einem Familienangehörigen arbeiten wird und möglichst wenig Sozialabgaben abdrücken will
Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Sei es drum odelgunde.
Jemand, der arbeitslos wird, weil das Unternehmen den Mindestlohn nicht bezahlen kann, ... ich sage nur "typisch Kleinbetriebe" ... der wird sich bestimmt mal die Frage stellen: "Was wäre, wenn ich darauf verzichten würde?"
Ich weiß, wie es ist mit Hartz IV zu leben. 18 Monate haben mir damals gereicht.
Jemand, der arbeitslos wird, weil das Unternehmen den Mindestlohn nicht bezahlen kann, ... ich sage nur "typisch Kleinbetriebe" ... der wird sich bestimmt mal die Frage stellen: "Was wäre, wenn ich darauf verzichten würde?"
Ich weiß, wie es ist mit Hartz IV zu leben. 18 Monate haben mir damals gereicht.