Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Moin,
und wieso erwähnt hier niemand, daß das Trinkgeld umsatzabhängig ist ?!
Das alleine müßte doch schon als Anreiz genügen.
Grüße
und wieso erwähnt hier niemand, daß das Trinkgeld umsatzabhängig ist ?!
Das alleine müßte doch schon als Anreiz genügen.
Grüße
Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Hmm Prozentual ist das Trinkgeld höher, je kürzer die Tour ist. 4,80Euro Tour / gibt 6 Euro = 1,20 Euro Trinkgeld entspricht 25% Trinkgeld auf die zu zahlenden 4,80 Euro.RaimundHH hat geschrieben:Moin,
und wieso erwähnt hier niemand, daß das Trinkgeld umsatzabhängig ist ?!
Das alleine müßte doch schon als Anreiz genügen.
Grüße
In absoluten Zahlen ist das Trinkgeld i.d.R. bei langen Touren höher. 22,80 Euro Tour / gibt 25 Euro = 2,20 Euro. Trinkgeld entspricht ca. 10% auf die zu zahlenden 22,80 Euro.
Was meinst du jetzt?
Aber ich gebe dir recht, dass Trinkgeld nicht vernachlässigt werden sollte. Mein Hans-Tagfahrer-Kollege rechnet mit ca. 300 Euro im Monat Trinkgeld. Das sollte man nicht ignorieren. Aber ob ein theoretischer Zugewinn an Trinkgeld wirklick anreitz ist mehr Umsatz zu fahren bezweifel ich doch sehr. Trinkgelder kann man durch Höflichkeit, ruhiges Fahren und einem nettes Schwätzchen viel besser beeinflussen als über den reinen Umsatz. Kleiner Tip: wenn du ein Ehepaar mittleren alters nach einem Restaurantbesuch nach Hause fährst fragst du den Mann immer ob er ein netten Abend mit seiner Tochter hatte... Bringt immer mindesten 1 Euro mehr Trinkgeld.
- Taxi Georg
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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Man muss das im ./. im Monat sehen!
Bei waren es 15% im Schnitt.
Bei waren es 15% im Schnitt.
Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Moin,
danke für eure Gedanken zu meiner Frage.
Aber irgendwie kann ich mich noch nicht so mit der ganzen Sache anfreunden. Ich möchte hier ein Beispiel nennen, warum ich mir solche Gedanken mache und eure Meinung dazu hören:
Es gibt eine Kundin, die ich regelmäßig habe. Die Frau ist Gehbehindert und hat Geld ohne Ende. Leider ist sie auch sehr anstrengend. Man muss sie aus dem 4. Stock herunter "schleppen" (sie kann nur teilweise alleine gehen) und sie ins Auto bringen. Dann muss man wieder hoch rennen, ihre Habseligkeiten holen und zum Schluss den Rollstuhl ins Auto bringen. Sie wohnt dazu sehr ungelegen, sodass diese Aktion allein ca. 20 Minuten bis halbe Stunde beansprucht.
Dann will sie an verschiedene Plätze gefahren werden (Friseur, Supermarkt, Arzt, Verwandte). Dabei muss ich sie im Rollstuhl schieben, mit ihr zusammen einkaufen, Kaffetrinken, mich dichtquatschen lassen usw. Manchmal kommt sie auch auf die Idee, in eine andere Stadt zu fahren um dort zu Bummeln. Die längste Tour mit dieser Dame hatte mal fast 4 Stunden gedauert. Die meisten im Durchschnitt 1 1/2 Stunden. Das Taxameter läuft während dieser Zeit, darauf besteht sie sogar.
70 Euro, 170 Euro, über 200 Euro, sind für sie nicht der Rede Wert. Trinkgeld gibt es immer um die 5 Euro.
Ich bin nun kein Krankenpfleger, oder Betreuer, sondern Taxifahrer (nebenberuflich) und es ist sehr anstrengend mit dieser Frau. Aber für das Geld, was dabei rumkam, machte ich das natürlich gerne.
Aber jetzt, habe ich nichts mehr davon durch den Festlohn. Von dieser Extraleistung, die ich da bringe. Und ablehnen kann ich diese Kundin nicht.
danke für eure Gedanken zu meiner Frage.
Aber irgendwie kann ich mich noch nicht so mit der ganzen Sache anfreunden. Ich möchte hier ein Beispiel nennen, warum ich mir solche Gedanken mache und eure Meinung dazu hören:
Es gibt eine Kundin, die ich regelmäßig habe. Die Frau ist Gehbehindert und hat Geld ohne Ende. Leider ist sie auch sehr anstrengend. Man muss sie aus dem 4. Stock herunter "schleppen" (sie kann nur teilweise alleine gehen) und sie ins Auto bringen. Dann muss man wieder hoch rennen, ihre Habseligkeiten holen und zum Schluss den Rollstuhl ins Auto bringen. Sie wohnt dazu sehr ungelegen, sodass diese Aktion allein ca. 20 Minuten bis halbe Stunde beansprucht.
Dann will sie an verschiedene Plätze gefahren werden (Friseur, Supermarkt, Arzt, Verwandte). Dabei muss ich sie im Rollstuhl schieben, mit ihr zusammen einkaufen, Kaffetrinken, mich dichtquatschen lassen usw. Manchmal kommt sie auch auf die Idee, in eine andere Stadt zu fahren um dort zu Bummeln. Die längste Tour mit dieser Dame hatte mal fast 4 Stunden gedauert. Die meisten im Durchschnitt 1 1/2 Stunden. Das Taxameter läuft während dieser Zeit, darauf besteht sie sogar.
70 Euro, 170 Euro, über 200 Euro, sind für sie nicht der Rede Wert. Trinkgeld gibt es immer um die 5 Euro.
Ich bin nun kein Krankenpfleger, oder Betreuer, sondern Taxifahrer (nebenberuflich) und es ist sehr anstrengend mit dieser Frau. Aber für das Geld, was dabei rumkam, machte ich das natürlich gerne.
Aber jetzt, habe ich nichts mehr davon durch den Festlohn. Von dieser Extraleistung, die ich da bringe. Und ablehnen kann ich diese Kundin nicht.
Zuletzt geändert von Alamur am 23.02.2015, 21:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Was'n das für'ne Einstellung zum Job? Taxifahren ist Dienstleistung und der Taxifahrer ein Dienstleister.
Egal ob angestellt oder selbstständig. Nix mit "Extraleistung". Das sind Basics.
Wenn Du der alten Dame jetzt so kommst, sucht sie sich bald nen anderen. Und wenn sich das häuft
mit anderen Kunden, bist Du bald nicht nur Dein Trinkgeld los ......
Egal ob angestellt oder selbstständig. Nix mit "Extraleistung". Das sind Basics.
Wenn Du der alten Dame jetzt so kommst, sucht sie sich bald nen anderen. Und wenn sich das häuft
mit anderen Kunden, bist Du bald nicht nur Dein Trinkgeld los ......
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 23.02.2015, 22:21, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Naja, GK, das Beispiel hat nun nichts mit Gelegenheitsverkehr zu tun.
Ich würde in einem solchen Fall mit meinen Chef verhandeln. Statt zuvor bei einer 200€ Sonderfahrt bei 40% als Aushilfe 80€ plus Tip, lediglich 34,50€ zzgl Tip zu bekommen, kann es ja nun nicht sein.
Ich würde in einem solchen Fall mit meinen Chef verhandeln. Statt zuvor bei einer 200€ Sonderfahrt bei 40% als Aushilfe 80€ plus Tip, lediglich 34,50€ zzgl Tip zu bekommen, kann es ja nun nicht sein.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
@am
habe mit meinem Chef darüber gesprochen. Ich war nicht der erste Kollege, der sich seit der Umstellung "beschwerte". Aber es ist für meinen Chef natürlich ne gute Kundin und daher muss ich das machen.
@Guter Kollege
Dienstleistung hin, oder her. Aber Stunden lang pflegeassistentische Tätigkeiten gehören nicht zum Job. Und erst Recht nicht, wenn ich selbst nichts davon habe.
habe mit meinem Chef darüber gesprochen. Ich war nicht der erste Kollege, der sich seit der Umstellung "beschwerte". Aber es ist für meinen Chef natürlich ne gute Kundin und daher muss ich das machen.
@Guter Kollege
Dienstleistung hin, oder her. Aber Stunden lang pflegeassistentische Tätigkeiten gehören nicht zum Job. Und erst Recht nicht, wenn ich selbst nichts davon habe.
Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Ergänzung:
um den Bezug zur Ursprünglichen Frage wieder herzustellen:
bei dieser Kundin zum Beispiel hat sich damals jeder bemüht (ich auch), den Auftrag abzukriegen. Als wir die Umsatzbeteiligung hatten. Jetzt hingegen versuchen wir alle, diese Kundin zu umgehen (in dem wir zusehen, dass wir möglichst weit weg von ihr stehen). Aber letztendlich trifft es einen von uns sowieso.
um den Bezug zur Ursprünglichen Frage wieder herzustellen:
bei dieser Kundin zum Beispiel hat sich damals jeder bemüht (ich auch), den Auftrag abzukriegen. Als wir die Umsatzbeteiligung hatten. Jetzt hingegen versuchen wir alle, diese Kundin zu umgehen (in dem wir zusehen, dass wir möglichst weit weg von ihr stehen). Aber letztendlich trifft es einen von uns sowieso.
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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Natürlich ist das ne gute Kundin und will als solche von der Taxifirma pfleglich behandelt werden.
Aber Deine Kritik, Alamur, ist auch berechtigt. Dein Chef muss auch in der Lage sein seine Angestellten bei Laune zu halten.
Und Leistung sollte honoriert werden.
Aber Deine Kritik, Alamur, ist auch berechtigt. Dein Chef muss auch in der Lage sein seine Angestellten bei Laune zu halten.
Und Leistung sollte honoriert werden.
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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Du wirst die Dame wohl weiter betüddeln müssen, jedoch ist bei dieser Anforderung nicht einzusehen, warum Dein Chef sich nun das Geld einstreicht, welches er Dir zuvor "freiwillig" gezahlt hat. Es sei denn, ohne diese Fahrten könnte er Dir die restliche Zeit die 8,50€ auch nicht zahlen.Alamur hat geschrieben:@am
habe mit meinem Chef darüber gesprochen. Ich war nicht der erste Kollege, der sich seit der Umstellung "beschwerte". Aber es ist für meinen Chef natürlich ne gute Kundin und daher muss ich das machen.
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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Wow, das ist mir neu!Guter_Kollege hat geschrieben:Und Leistung sollte honoriert werden.
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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Reiß Dich ja zusammen!
Im Übrigen ist Umsatzbeteiligung im klassischen (und arbeitnehmerlichen) Sinne ein kollektives Ziel
und kein individuelles. Aber im Taxigewerbe geht ja bekanntermaßen eh alles kunterbunt und nach Gusto.
Im Übrigen ist Umsatzbeteiligung im klassischen (und arbeitnehmerlichen) Sinne ein kollektives Ziel
und kein individuelles. Aber im Taxigewerbe geht ja bekanntermaßen eh alles kunterbunt und nach Gusto.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 23.02.2015, 23:52, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Falls der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag mit der Umsatzbeteiligung nicht formgerecht gekündigt und sich mit dem Fahrer auch nicht auf deren Abschaffung geeinigt hat, kann der Fahrer weiterhin die vollumfängliche Auszahlung der Umsatzbeteiligung verlangen. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Verpflichtung, vereinbarte Umsatzbeteiligungen zu zahlen.Alamur hat geschrieben:um den Bezug zur Ursprünglichen Frage wieder herzustellen:
bei dieser Kundin zum Beispiel hat sich damals jeder bemüht (ich auch), den Auftrag abzukriegen. Als wir die Umsatzbeteiligung hatten. Jetzt hingegen versuchen wir alle, diese Kundin zu umgehen
Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Ich habe selbst über eine lange Zeit eine ähnliche Tour gehabt die zwar vom Umsatz her sehr lukrativ war aber eben auch sehr nervig uns sehr anstrengend so das ich sie keinem Fahrer zumuten mochte und auch keinem Kollegen aus der Zentrale zumuten mochte. Solche Touren kennt wohl jeder von uns...
Ich habs als Unternehmer dann halt selbst erledigt. Im Fall von "Alamur"könnte man sich mit dem Chef zusammen setzen und einen "Ausgleich" schaffen. Was nehmt ihr an Wartezeit? Z.B. für die reine Fahrtätigkeit die 8,50€/h für die Standzeit 40%
Für die Wartezeit kann das Unternehmen einen höheren Stundensatz oder eine Beteiligung zahlen, weil keine Betriebskosten entstehen. Man muss halt nur schauen wie groß die Differenz zu einem normal erwirtschafteten Umsatz wäre um ein für beide Seiten gerechte Lösung zu finden.
In so einem Fall muss man pragmatisch vorgehen. Ich kann von einem Fahrer nicht erwarten das er die Kröte schluckt nur weil er vorher mit der Umsatzbeteiligung einen guten Schnitt machte. Seniorenbetreuung wie Kaffeetrinken und Stadtbummel gehören nicht zu unseren Job. Wir machen es gern aber es sollten aber auch anders gewürdigt werden.
Ich habs als Unternehmer dann halt selbst erledigt. Im Fall von "Alamur"könnte man sich mit dem Chef zusammen setzen und einen "Ausgleich" schaffen. Was nehmt ihr an Wartezeit? Z.B. für die reine Fahrtätigkeit die 8,50€/h für die Standzeit 40%
Für die Wartezeit kann das Unternehmen einen höheren Stundensatz oder eine Beteiligung zahlen, weil keine Betriebskosten entstehen. Man muss halt nur schauen wie groß die Differenz zu einem normal erwirtschafteten Umsatz wäre um ein für beide Seiten gerechte Lösung zu finden.
In so einem Fall muss man pragmatisch vorgehen. Ich kann von einem Fahrer nicht erwarten das er die Kröte schluckt nur weil er vorher mit der Umsatzbeteiligung einen guten Schnitt machte. Seniorenbetreuung wie Kaffeetrinken und Stadtbummel gehören nicht zu unseren Job. Wir machen es gern aber es sollten aber auch anders gewürdigt werden.
Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Während du Stadtbummel und Konditorn machst,
läuft der Verdienst weiter. Und weiter nehme ich mal
an, die Konditorrechnung bezahlt sie auch komplett.
Andere machen das in der Freizeit, unbezahlt und
zahlen die Lübecker Marzipantorte nebst Dallmannkaffee
selbst.
Und es ist dem Cheff natürlich weiterhin erlaubt, dir weiterhin
den den Mindestlohn überschreitenden Umsatzbetrag als
Prämie auszuzahlen.
Oder habt ihr etwa eine Lohnkürzung vereinbart??????????
läuft der Verdienst weiter. Und weiter nehme ich mal
an, die Konditorrechnung bezahlt sie auch komplett.
Andere machen das in der Freizeit, unbezahlt und
zahlen die Lübecker Marzipantorte nebst Dallmannkaffee
selbst.
Und es ist dem Cheff natürlich weiterhin erlaubt, dir weiterhin
den den Mindestlohn überschreitenden Umsatzbetrag als
Prämie auszuzahlen.
Oder habt ihr etwa eine Lohnkürzung vereinbart??????????
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Umsatzbeteiligung beidseitiges Einverständnis
Sehe ich genau so.eichi hat geschrieben:...Und es ist dem Cheff natürlich weiterhin erlaubt, dir weiterhin
den den Mindestlohn überschreitenden Umsatzbetrag als
Prämie auszuzahlen.
Oder habt ihr etwa eine Lohnkürzung vereinbart??????????
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)