Betriebsübergabe

Der Bereich für Fragen rund um das Taxigewerbe.
Antworten
holly964
User
Beiträge: 54
Registriert: 10.10.2004, 16:20
Wohnort: Kirchheim/Teck

Betriebsübergabe

Beitrag von holly964 » 13.01.2015, 16:43

Ich möchte mein Taxiunternehmen einem befreundeten Kollegen übertragen .(gleicher Betriebsitz)
Nun verlangt die Genehmigungsbehörde von uns beiden , Anträge und Nachweise, wie sie üblicherweise
bei Neuerteilung oder Verlängerung notwendig sind . Auch die Fa. L u.K soll uns bewerten .
Finde keinerlei Rechtsgrundlagen für diese Maßnahmen .
Vielleicht wiss Ihr mehr .

Donner und Blitz
Vielschreiber
Beiträge: 326
Registriert: 24.01.2014, 09:26
Wohnort: Hamburg

Re: Betriebsübergabe

Beitrag von Donner und Blitz » 13.01.2015, 17:03

Die "Übertragung" von Dir auf einen anderen Taxiunternehmer ist für den anderen doch real eine Neukonzessionierung. Nur wenn ein Betrieb in Form einer Kapitalgesellschaft (GmbH usw.) verkauft wird, bleibt der Konzessionär der gleiche, denn dann wird "nur" der Geschäftsführer ausgetauscht. Allerdings werden an den GmbH-Geschäftsführer in Hinblick auf die "Zuverlässigkeit" die gleichen Aforderungen gestellt wie an einen selbst haftenden Taxiunternehmer (zumindest hier in Hamburg).

Benutzeravatar
Freddy75
User
Beiträge: 69
Registriert: 21.09.2014, 14:37
Wohnort: Aachen

Re: Betriebsübergabe

Beitrag von Freddy75 » 13.01.2015, 21:33

Ist hier bei uns nicht anders. Rechtsgrundlagen habe ich auch keine dazu gefunden- ist aber leider so. Meine Frau hat mir vor 2 Jahren das Geschäft übertragen und die wollten das auch haben.
Der Wagen meiner Frau, welchen ich übernommen hatte, war 2 Wochen vor der Überschreibung bei der HU. Die durfte ich sogar erneut machen :twisted: . Über Sinn und Unsinn bei diesen Verordnungen darf man nicht genauer nachdenken. Ist alles nur Geldschneiderei!!!

Greez F.

Benutzeravatar
nightrider
Vielschreiber
Beiträge: 2052
Registriert: 31.01.2008, 03:37
Wohnort: IN

Re: Betriebsübergabe

Beitrag von nightrider » 14.01.2015, 12:51

Das ist denke ich überall so. Wird eine Konzession übertragen ist das genau wie eine Neukonzession zu behandeln. Zumindest der der die Konzession übernimmt muss alle Papiere wie bei einem Neuantrag, oder einer Verlängerung beibringen.
Warum man allerdings einen TÜV neu machen soll ist mir schleierhaft TÜV und BoKraft gelten für ein Fahrzeug immer ein Jahr, auch wenn es den Besitzer wechselt.
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)

holly964
User
Beiträge: 54
Registriert: 10.10.2004, 16:20
Wohnort: Kirchheim/Teck

Re: Betriebsübergabe

Beitrag von holly964 » 14.01.2015, 15:36

OK , dass der Übernehmende die Anträge und Bescheinigungen vorlegen muss ist schon klar .
Wozu aber ich , der ja nichtmehr weiter den Betrieb führt .
In unserem Fall werden ja 2 mal fette Gebühren fällig .

Benutzeravatar
nightrider
Vielschreiber
Beiträge: 2052
Registriert: 31.01.2008, 03:37
Wohnort: IN

Re: Betriebsübergabe

Beitrag von nightrider » 14.01.2015, 15:48

Tja warum der Übergebende das alles braucht ist mir auch ein Rätsel, ist hier glaube ich nicht der Fall. Vor Allem aber hat der ja seine Konzession(en) und seine Eignung wurde ja bereits bei der letzten Verlängerung geprüft und die gilt in der Regel für 5 Jahre.
Also ich würde da mal nachhacken, ob da nicht vielleicht ein etwas übereifriger Sachbearbeiter etwas durcheinander bingt
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)

odelgunde
Vielschreiber
Beiträge: 338
Registriert: 25.07.2007, 09:08
Wohnort: München

Re: Betriebsübergabe

Beitrag von odelgunde » 14.01.2015, 17:31

das liegt daran dass der Betrieb unbelastet übergeben werden muss, alle Unbedenklichkeitsbescheinungen sind vorzulegen

Benutzeravatar
Freddy75
User
Beiträge: 69
Registriert: 21.09.2014, 14:37
Wohnort: Aachen

Re: Betriebsübergabe

Beitrag von Freddy75 » 15.01.2015, 07:22

nightrider hat geschrieben: Warum man allerdings einen TÜV neu machen soll ist mir schleierhaft TÜV und BoKraft gelten für ein Fahrzeug immer ein Jahr, auch wenn es den Besitzer wechselt.
Sag ich ja, das man über diese Bestimmungen besser nicht nachdenken darf. Ich hab auch geschaut wie ein Ochse aber die vom Straßenverkehrsamt wollten eine neue HU!!

Benutzeravatar
alsterblick
Vielschreiber
Beiträge: 3849
Registriert: 06.08.2012, 18:43
Wohnort: Hamburg

Re: Betriebsübergabe

Beitrag von alsterblick » 15.01.2015, 17:12

hatten wir doch schon, der aktuelle KM-Stand wird von Dritten(TüV........) auf Papier benötigt.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

taxi-anwärter
User
Beiträge: 54
Registriert: 05.08.2010, 00:09
Wohnort: München

Re: Betriebsübergabe

Beitrag von taxi-anwärter » 15.01.2015, 20:23

nightrider hat geschrieben:Warum man allerdings einen TÜV neu machen soll ist mir schleierhaft TÜV und BoKraft gelten für ein Fahrzeug immer ein Jahr, auch wenn es den Besitzer wechselt.

Ich vermute, die Behörde sichert sich mit dieser Maßnahme für den Fall ab, dass die Konzession nur deswegen übertragen wird, weil das Taxi in der Zwischenzeit einen schweren Unfall hatte und der Unternehmer kein Geld für ein neues Fahrzeug hat. Wäre rein jedenfalls rein theoretisch denkbar.

KlareWorte
Vielschreiber
Beiträge: 793
Registriert: 19.06.2014, 10:21
Wohnort: Zuhause

Re: Betriebsübergabe

Beitrag von KlareWorte » 15.01.2015, 20:38

Ne Bescheinigung nach § 41 BoKraft für 25 Euro halte ich gerade noch für rechtlich in Ordnung, ne ganze HU jedoch nicht.

Antworten