Mindestlohn für Aushilfen
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Re: Mindestlohn für Aushilfen
Ist mir gearade nicht klar, wie Du das meinst.
Im Hinblick auf die weichgespülten Aufzeichnungspflichten und der weiterhin ausstehenden personellen Aufstockung der FKS gehe ich m hr denn je davon aus, dass sich leider weitaus weniger ändern wird als es gemeinhin gehofft, gar prophezeit wird.
Im Hinblick auf die weichgespülten Aufzeichnungspflichten und der weiterhin ausstehenden personellen Aufstockung der FKS gehe ich m hr denn je davon aus, dass sich leider weitaus weniger ändern wird als es gemeinhin gehofft, gar prophezeit wird.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Mindestlohn für Aushilfen
Die Vanille.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
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Re: Mindestlohn für Aushilfen
Vermutlich meinte Pirat das für manchen die Zeit in der Taxe evtl. angenehmer ist als bei dem Drachen und den Blagen zu Hause.
Das die Aufzeichnungspflichten gestrenger werden ist kaum zu erwarten. Nicht bei der gesetzlichen Vorlage für Fahrpersonal und den
jüngsten Einlassungen des BMF dazu. Dem BZP ist das auch sowieso zu teuer, weshalb er schon in den Tarifgesprächen mit der ver.Di
eine Aufzeichnungspflicht für geforderte 12-Stunden-Schichten ablehnte.
Ausserdem Bereitschaftszeiten gerne bloß mit 4,78 € /Std.entlohnt hätte (Std.Lohn minus 30 %).
Wer nachrechnet kommt - nach den Vorstellungen des BZP bei diesen Tarifgesprächen - auf einen Bruttolohn von 57,64 €/Tag.
Das bei einer 12-Stunden-Schicht, die von einer Bereitschaftszeit ohne jegliche Fahrtätigkeit von 65 % ausgeht.
Da aber auch Aushilfen einen gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn haben, geht für den Arbeitgeber eine Reduzierung der Kosten
nur über die Arbeitszeit resp. Einsatzzeit. Problematisch, wenn man sein Taxi mit einer 12-Stunden-Schicht besetzen will. Denn bei der
Einsatzzeit geht schnell die Versicherungsfreiheit der Minijob-Entgeltgrenze flöten (Tatsächlich haben ja Minijobber durchschnittlich einen
besseren Nettostundenlohn).
Die Neigung manches Taxiunternehmers Schwarzarbeit zu fördern dürfte ergo deutlich erhöht sein. Besonders unter dem Gesichtspunkt der Abneigung gegen Aufzeichnungspflichten.
Das die Aufzeichnungspflichten gestrenger werden ist kaum zu erwarten. Nicht bei der gesetzlichen Vorlage für Fahrpersonal und den
jüngsten Einlassungen des BMF dazu. Dem BZP ist das auch sowieso zu teuer, weshalb er schon in den Tarifgesprächen mit der ver.Di
eine Aufzeichnungspflicht für geforderte 12-Stunden-Schichten ablehnte.
Ausserdem Bereitschaftszeiten gerne bloß mit 4,78 € /Std.entlohnt hätte (Std.Lohn minus 30 %).
Wer nachrechnet kommt - nach den Vorstellungen des BZP bei diesen Tarifgesprächen - auf einen Bruttolohn von 57,64 €/Tag.
Das bei einer 12-Stunden-Schicht, die von einer Bereitschaftszeit ohne jegliche Fahrtätigkeit von 65 % ausgeht.
Da aber auch Aushilfen einen gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn haben, geht für den Arbeitgeber eine Reduzierung der Kosten
nur über die Arbeitszeit resp. Einsatzzeit. Problematisch, wenn man sein Taxi mit einer 12-Stunden-Schicht besetzen will. Denn bei der
Einsatzzeit geht schnell die Versicherungsfreiheit der Minijob-Entgeltgrenze flöten (Tatsächlich haben ja Minijobber durchschnittlich einen
besseren Nettostundenlohn).
Die Neigung manches Taxiunternehmers Schwarzarbeit zu fördern dürfte ergo deutlich erhöht sein. Besonders unter dem Gesichtspunkt der Abneigung gegen Aufzeichnungspflichten.
Re: Mindestlohn für Aushilfen
Wie Du weißt, habe ich die Seiten gewechselt.
Mir sagt man ja nach, „ich hätte die Arbeit nicht erfunden“.
Habe ich auch nie widerlegen können.
Beschäftige Dich mal mit der Auftraggeberhaftung im Zusammenhang mit dem ML.
Ich denke, da eröffnen sich für AN ganz neue Möglichkeiten.
Mir sagt man ja nach, „ich hätte die Arbeit nicht erfunden“.
Habe ich auch nie widerlegen können.
Beschäftige Dich mal mit der Auftraggeberhaftung im Zusammenhang mit dem ML.
Ich denke, da eröffnen sich für AN ganz neue Möglichkeiten.
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Re: Mindestlohn für Aushilfen
Aus meiner Sicht wird lediglich das starre 12h System aufgebrochen werden, weil manch ein Unternehmer sich nicht auf die Zeit wird festnageln lassen wollen. Das wird manch einem AN, der einen flexiblen Zweitjob sucht, entgegenkommen.
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Re: Mindestlohn für Aushilfen
4,78/7*10? Was ist das denn für eine Zahl?Guter_Kollege hat geschrieben:4,78 € /Std.entlohnt hätte (Std.Lohn minus 30 %).
4,78 x 12? Paßt nicht. Paßt sowieso nicht.Wer nachrechnet kommt - nach den Vorstellungen des BZP bei diesen Tarifgesprächen - auf einen Bruttolohn von 57,64 €/Tag.
65 % völliger Leerlauf = 35 % Fahren = ca 17,5 % Besetztzeit. Wo soll es denn sowas geben?die von einer Bereitschaftszeit ohne jegliche Fahrtätigkeit von 65 % ausgeht.
Und danach klagen die Gewerkschaftler, daß Vollarbeitsplätze durch Minijobs ersetzt werden. Schöne Aussichten.Aus meiner Sicht wird lediglich das starre 12h System aufgebrochen werden, weil manch ein Unternehmer sich nicht auf die Zeit wird festnageln lassen wollen. Das wird manch einem AN, der einen flexiblen Zweitjob sucht, entgegenkommen.
Metadiskussionen bitte hier: http://www.taxiforum.de/forum/viewforum.php?f=40
Re: Mindestlohn für Aushilfen
Ein Vollzeitarbeitsplatz bedeutete im Taxigewerbe mal bis zu 72 Stunden im Taxi sitzen, ohne Freizeitausgleich.jr hat geschrieben: Und danach klagen die Gewerkschaftler, daß Vollarbeitsplätze durch Minijobs ersetzt werden. Schöne Aussichten.
Ab 01.01.2015 heißt ein Vollzeitjob zwischen 30 und 48 Stunden mit Freizeitausgleich, wenn es doch mal mehr werden sollte.
Will der Unternehmer, dass sein Taxi rund um die Uhr bereit steht und gegebenenfalls fährt, muss er sich was überlegen. Das schafft Arbeitsplätze und vernichtet keine.
Zuletzt geändert von am am 29.12.2014, 11:19, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat angepasst
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Re: Mindestlohn für Aushilfen
bei kontrolle des zolls ab nächstem jahr ist es ratsam nicht 53 std sondern 52,9 std anzugeben. bereits diese 0,1 std bringen den unternehmer in schwierigkeiten, da der aushilfsfahrer dann sozialversicherungspflichtig wird. das schlimmste jedoch ist die tägliche aufzeichnungspflicht. also was tun? rufbereitschaft ist zu bezahlen also pausenregelung. wie und wo wird das dokumentiert?
dann das nächste, der zoll wird auch unter der fahrtzeit taxis anhalten und kontrollieren. wenn der seine schichtzettel nicht korrekt führt dann der nächste ärger.dann wird kontrolliert ob der schichtzettel mit der arbeitszeitliste in der zentrale übereinstimmt. stimmt fast nie.
für selbstfahrende unternehmer ist das natürlich unerheblich. aber: unternehmer müssen ihr trinkgeld angeben und auf den umsatz draufschlagen.es gibt noch soviele fallstricke.bei bestrahlungsfahrten z.b. ist das finanzamt rigoros manchmal. bei hinfahrt zb. 30km und wartezeitzahlung durch die kassen berechnen die also 60km also über 50km somit 19% MwSt, dass über die jahre und dann biste pleite. ich hab darum immer zwei rechnungen geschrieben eine für hin und eine für rück, so konnten sie nix machen vor 5 jahrenbei der letzten betriebsprüfung.
sorry jetzt bin ich vom thema abgekommen, hoffentlich stört sich niemand daran.
gruß aus beilngries
Holger
dann das nächste, der zoll wird auch unter der fahrtzeit taxis anhalten und kontrollieren. wenn der seine schichtzettel nicht korrekt führt dann der nächste ärger.dann wird kontrolliert ob der schichtzettel mit der arbeitszeitliste in der zentrale übereinstimmt. stimmt fast nie.
für selbstfahrende unternehmer ist das natürlich unerheblich. aber: unternehmer müssen ihr trinkgeld angeben und auf den umsatz draufschlagen.es gibt noch soviele fallstricke.bei bestrahlungsfahrten z.b. ist das finanzamt rigoros manchmal. bei hinfahrt zb. 30km und wartezeitzahlung durch die kassen berechnen die also 60km also über 50km somit 19% MwSt, dass über die jahre und dann biste pleite. ich hab darum immer zwei rechnungen geschrieben eine für hin und eine für rück, so konnten sie nix machen vor 5 jahrenbei der letzten betriebsprüfung.
sorry jetzt bin ich vom thema abgekommen, hoffentlich stört sich niemand daran.
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Holger
E-TAXI für nur 4500 € Nachteil Verlängerungskabel kostet 45000 €
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Re: Mindestlohn für Aushilfen
Bei Aushilfen muss zukünftig penibel drauf geachtet werden, dass die Urlaubszeiten korrekt erfasst und vergütet werden, ansonsten rutscht man sofort unter die ML-Grenze und macht sich als AG strafbar.....
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Re: Mindestlohn für Aushilfen
wenn man die die 450 Euro Grenze geringfügig überschreitet, führt dies in der Praxis nicht zu Problemen, selbst dann wenn dies regelmäßig passiert
Re: Mindestlohn für Aushilfen
52,9 * 11 Arbeitsmonate / 12 Kalendarmonate = 48,49 Arbeitsstunden im Jahresmittel, sonst wäre irgendwas mit der Lohnfortzahlung im Urlaubsfalle falsch!TAXIBEI hat geschrieben:bei kontrolle des zolls ab nächstem jahr ist es ratsam nicht 53 std sondern 52,9 std anzugeben.
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Re: Mindestlohn für Aushilfen
Meines Wissens gilt auch hier ein Durchschnitt. Allerdings ohne Gewähr
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Re: Mindestlohn für Aushilfen
2 mal im Jahr dürfen Minijobber das Doppelte verdienen.
Bei unter 15 Stunden in der Woche müssten sie sich aber wieder in die Schlange der Hartz-IV Empfänger einreihen. Dann gelten sie auch als arbeitslos und alles was über 165 € verdient wird, wird vom ALG I oder ALG II abgezogen.
Bei unter 15 Stunden in der Woche müssten sie sich aber wieder in die Schlange der Hartz-IV Empfänger einreihen. Dann gelten sie auch als arbeitslos und alles was über 165 € verdient wird, wird vom ALG I oder ALG II abgezogen.
Re: Mindestlohn für Aushilfen
@am
Unsere Beiträge haben sich wohl überschnitten, mit dem Hinweis hast du völlig Recht! Rechnet man diese 52,9Std. auf 11 Monate um, entspricht dies halt obige 48,49Std. im Jahresmittel (= 581,88 Std. im Jahr), wobei es duchaus möglich ist in einzelnen Monaten deutlich mehr zu arbeiten, wobei es trotzdem bei 581,88 im Jahr bleibt.
Auch Aushilfskräfte haben einen Anspruch auch Lohnfortzahlung im Krankheits - und Urlaubsfall und zwar exakt einen Monat (6 Tage Arbeitswoche). Also gearbeitet werden max. 11 Monate und 1 Monat wird Urlaub gemacht, wobei dieser eine Monat zukünftig max. 52,9 Std. entsprechen darf, ansonsten ist dies kein € 450,-- Minijob, sondern ein Vollzeitjob!
Unsere Beiträge haben sich wohl überschnitten, mit dem Hinweis hast du völlig Recht! Rechnet man diese 52,9Std. auf 11 Monate um, entspricht dies halt obige 48,49Std. im Jahresmittel (= 581,88 Std. im Jahr), wobei es duchaus möglich ist in einzelnen Monaten deutlich mehr zu arbeiten, wobei es trotzdem bei 581,88 im Jahr bleibt.
Auch Aushilfskräfte haben einen Anspruch auch Lohnfortzahlung im Krankheits - und Urlaubsfall und zwar exakt einen Monat (6 Tage Arbeitswoche). Also gearbeitet werden max. 11 Monate und 1 Monat wird Urlaub gemacht, wobei dieser eine Monat zukünftig max. 52,9 Std. entsprechen darf, ansonsten ist dies kein € 450,-- Minijob, sondern ein Vollzeitjob!
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Re: Mindestlohn für Aushilfen
Danke, LFZ und Urlaub ist soweit bekannt - will natürlich insbesondere im Taxigewerbe kaum einer etwas von wissen.
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Re: Mindestlohn für Aushilfen
4,78 € ist die Zahl die dabei rauskommt,jr hat geschrieben:4,78/7*10? Was ist das denn für eine Zahl?Guter_Kollege hat geschrieben:4,78 € /Std.entlohnt hätte (Std.Lohn minus 30 %).
wenn man von den 6,80 €/h, die der BZP gerne bloß bezahlen würde, für die Bereitschaftszeit
für die er gerne noch weniger bezahlen würde, noch ca. ⅓ weniger annimmt.
Was als Unterstellung wohl nicht zu vermessen ist.
Und die Stillstands, bzw. Leerlaufzeiten habe nicht ich erfunden sondern sind Zahlenspiele, deren sich
der BZP auch auf Grundlage der L & K Statistiken selber bedient.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 03.01.2015, 03:17, insgesamt 1-mal geändert.