Mindestlohn für Aushilfen

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Zwinkel
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Mindestlohn für Aushilfen

Beitrag von Zwinkel » 18.12.2014, 08:10

Hallo,

wie ist denn die offizielle Regelung für Aushilfen an WE, die jetzt mit 60/40 % fahren ? Meine Kollegen und ich kommen jetzt schon immer über die 8,50 ... Und für das Geld schlage ich mir nicht mehr die Nacht um die Ohren ..... Wie regelt ihr das in Euren Betrieben ?

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Taxi Georg
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Re: Mindestlohn für Aushilfen

Beitrag von Taxi Georg » 18.12.2014, 08:33

Es heißt ja auch Mindestlohn und nicht Festlohn!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

Wattwurm
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Re: Mindestlohn für Aushilfen

Beitrag von Wattwurm » 18.12.2014, 08:36

Es darf weiterhin Umsatzlohn bezahlt werden..... aber eben nicht unter 8,50 Euro je Stunde. Das ist doch ganz einfach.... :|

Zwinkel
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Re: Mindestlohn für Aushilfen

Beitrag von Zwinkel » 18.12.2014, 09:59

Also,

können wir so weiterfahren und nach Prozenten weitermachen und bei einer echt schlechten Schicht mit 8,50/Stunde abrechnen ? Auf was sollte man als Aushilfe noch achten ? Doku der Pausenzeiten z.B.

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Re: Mindestlohn für Aushilfen

Beitrag von odelgunde » 18.12.2014, 10:59

so funktionierts nicht: die schlechten Schichten werden durch die guten Schichten ausgeglichen, heisst ein Monatsmittel erstellt.
für alle die jetzt schon im Schnitt mehr als 8,50 € einfahren ändert sich also nichts.

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Re: Mindestlohn für Aushilfen

Beitrag von LRKN » 18.12.2014, 13:13

odelgunde hat geschrieben:so funktionierts nicht: die schlechten Schichten werden durch die guten Schichten ausgeglichen, heisst ein Monatsmittel erstellt.
für alle die jetzt schon im Schnitt mehr als 8,50 € einfahren ändert sich also nichts.
Ich glaube da liegst du falsch. Ein Mindestlohn bedeutet eine Mindestlohn für JEDE geleistete Arbeitsstunde. Das heißt du musst immer mindestens 8,50 zahlen. Du könntest natürlich die Prozente reduzieren um schlechte Schichten mit guten Schichten auszugleichen aber zu sagen ich zahl die heute nur 7 Euro weil du gestern 10 Euro bekommen hast geht nicht.

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Re: Mindestlohn für Aushilfen

Beitrag von odelgunde » 18.12.2014, 13:56

LRKN hat geschrieben:
odelgunde hat geschrieben:so funktionierts nicht: die schlechten Schichten werden durch die guten Schichten ausgeglichen, heisst ein Monatsmittel erstellt.
für alle die jetzt schon im Schnitt mehr als 8,50 € einfahren ändert sich also nichts.
Ich glaube da liegst du falsch. Ein Mindestlohn bedeutet eine Mindestlohn für JEDE geleistete Arbeitsstunde. Das heißt du musst immer mindestens 8,50 zahlen. Du könntest natürlich die Prozente reduzieren um schlechte Schichten mit guten Schichten auszugleichen aber zu sagen ich zahl die heute nur 7 Euro weil du gestern 10 Euro bekommen hast geht nicht.

Da glaub ich liegst Du falsch: Der Arbeitnehmer schuldet mir eine festgelegte Zahl von Arbeitsstunden monatlich, ich ihm das Monatsgehalt hierauf. Erreicht er/sie im Mittel nicht die 8,50 € muss ich aufstocken. Liegt er
/ sie drüber (wovon auszugehen ist) gibts eben bis zum vereinbarten Umsatzanteil zusätzlich zum Mindestlohn Geld.

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Re: Mindestlohn für Aushilfen

Beitrag von LRKN » 18.12.2014, 14:56

odelgunde hat geschrieben:
LRKN hat geschrieben:
odelgunde hat geschrieben:so funktionierts nicht: die schlechten Schichten werden durch die guten Schichten ausgeglichen, heisst ein Monatsmittel erstellt.
für alle die jetzt schon im Schnitt mehr als 8,50 € einfahren ändert sich also nichts.
Ich glaube da liegst du falsch. Ein Mindestlohn bedeutet eine Mindestlohn für JEDE geleistete Arbeitsstunde. Das heißt du musst immer mindestens 8,50 zahlen. Du könntest natürlich die Prozente reduzieren um schlechte Schichten mit guten Schichten auszugleichen aber zu sagen ich zahl die heute nur 7 Euro weil du gestern 10 Euro bekommen hast geht nicht.

Da glaub ich liegst Du falsch: Der Arbeitnehmer schuldet mir eine festgelegte Zahl von Arbeitsstunden monatlich, ich ihm das Monatsgehalt hierauf. Erreicht er/sie im Mittel nicht die 8,50 € muss ich aufstocken. Liegt er
/ sie drüber (wovon auszugehen ist) gibts eben bis zum vereinbarten Umsatzanteil zusätzlich zum Mindestlohn Geld.
Ich gehe bei Aushilfen davon aus, dass sie unregelmäßig fahren und entsprechend keine festen monatlichen Umsätze und Gehälter bekommen. Wenn das in diesem Fall trotzdem so ist, das die Aushilfen (also z.B. 450 Euro Arbeitnehmer) feste Gehälter pro Monat bekommen, dann bekommen sie natürlich einen festen Lohn pro Monat (der 8,50/Stunde nicht unterschreiten darf) der unabhängig vom Schichtumsatz zu zahlen ist. Sollte der monatliche Schichtumsatz pro Stunde eine höhere Vergütung ermöglichen kann dies natürlich auch in einen höheren Stundenlohn vergütet werden. Wobei ich feste 450 Euro Arbeitnehmer nicht unbedingt als Aushilfe bezeichnen würde.

Bei unregelmäßig fahrenden Angestellten musst du bei jeder Schicht mindestens die 8,50 zahlen auch wenn sie das vom Umsatz nicht erreichen.

Also alles nur eine Definitionsfrage.

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Re: Mindestlohn für Aushilfen

Beitrag von Zwinkel » 18.12.2014, 21:34

Also,

was bedeutet das dann für uns als Aushilfen ? Laut ersten Gerüchten will unser Big Chef jetzt einfach 8.50/St zahlen. Damit macht er bei unseren Umsätzen einen gute Schnitt für sich

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Re: Mindestlohn für Aushilfen

Beitrag von IK » 18.12.2014, 21:43

LRKN hat geschrieben:
odelgunde hat geschrieben:so funktionierts nicht: die schlechten Schichten werden durch die guten Schichten ausgeglichen, heisst ein Monatsmittel erstellt.
für alle die jetzt schon im Schnitt mehr als 8,50 € einfahren ändert sich also nichts.
Ich glaube da liegst du falsch. Ein Mindestlohn bedeutet eine Mindestlohn für JEDE geleistete Arbeitsstunde. Das heißt du musst immer mindestens 8,50 zahlen. Du könntest natürlich die Prozente reduzieren um schlechte Schichten mit guten Schichten auszugleichen aber zu sagen ich zahl die heute nur 7 Euro weil du gestern 10 Euro bekommen hast geht nicht.
Text des Vergleichs:
Der Kläger verpflichtet sich, seine Arbeitsverträge spätestens mit Wirkung ab dem 01.01.2015 so zu gestalten, dass seine Arbeitnehmer auf den Monat hochgerechnet mindestens den jeweils gültigen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (ab dem 01.01.2015 EUR 8,50 (brutto) pro Stunde, § 1 Abs. 2 S. 1 Mindestlohngesetz) verdienen bzw. in dem Fall, dass seine Arbeitnehmer aufgrund einer ggf. vereinbarten umsatzabhängigen Vergütung auf den Monat hochgerechnet nicht auf den jeweils gültigen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz gelangen, diesen einen Anspruch auf Erhöhung ihrer Entlohnung dergestalt zu gewähren, dass diese einen durchschnittlichen Stundenlohn erhalten, der dem jeweils gültigen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz entspricht. Der Kläger ist an seine Verpflichtung zu 1) für 5 Jahre gebunden. Er verpflichtet sich, auf Ersuchen der Beklagten im Anschluss nach Treu und Glauben über einen Fortbestand und ggf. etwaige Modifikationen der Verpflichtung zu 1) zu verhandeln.

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Re: Mindestlohn für Aushilfen

Beitrag von ilkoep » 18.12.2014, 22:12

FD hat geschrieben:@LRNK

Fang doch nicht schon wieder diesen baren Unsinn an! Lies einfach mal das Gesetz und die Vergleichsvereinbarung von IK mit dem AfA durch. MONATSDURCHSCHNITT!!! Es wird nicht jede Stunde einzeln abgerechnet. Bei der Monatsabrechnung wird drauf geachtet, ob der Schnitt stimmt.
Da rennst du gegen eine Wand. LRNK macht eine Tour über die Autobahn=30Min/€50, will davon seine Prozente haben, und verlangt von seinem AG zusätzlich €4,25 + Nachtzuschlag für die Rückfahrt :mrgreen: .

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Re: Mindestlohn für Aushilfen

Beitrag von ilkoep » 18.12.2014, 22:23

Zwinkel hat geschrieben:Also,

was bedeutet das dann für uns als Aushilfen ? Laut ersten Gerüchten will unser Big Chef jetzt einfach 8.50/St zahlen. Damit macht er bei unseren Umsätzen einen gute Schnitt für sich
Alte Verträge behalten ihre Gültigkeit.

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Re: Mindestlohn für Aushilfen

Beitrag von odelgunde » 19.12.2014, 11:35

ja alles nicht so einfach: für Aushilfen Änderungskündigung: Vertrag bezieht sich auf maximal zu leistende Std 450 /8,50 = x Stunden
Wird der Betrag von 450 € vorher erreicht, durch höhere Umsätze (Umsatzregelung) ist dann entsprechend früher Schluss für diesen Monat. Die geschuldete Arbeitsleistung ist erbracht.
Romantische Vorstellungen wie die von LRNK ," höhere Tagesumsätze bekomm ich voll und an schlechteren Tagen stockt der Unternehmer auf", sind lächerlich und zeigen dass sich manche Fahrer noch nicht ausreichend mit der Materie auseinandergesetzt haben.
Zuletzt geändert von odelgunde am 19.12.2014, 12:13, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Mindestlohn für Aushilfen

Beitrag von LRKN » 19.12.2014, 14:49

@all

Ich habe in meinem zweiten Post doch geschrieben, dass ein monatlicher Verdienst der den ML erfüllt durchaus korrekt ist. Dann spielen einzelne Stundenumsätze auch keine Rolle. Also ob einer in einer Schicht A 7 Euro Stundenlohn bekommt und in Schicht B 10 Euro. Das einzige Kriterieum ist, das ein Angestellter bei 100 Monatsarbeitsstunden mindestens 850€ bekommen muss. Ich hoffe wir sind uns darüber einig?

Dabei ist nach der Vereinbarung sowohl ein fester Stundenlohn (wo dann der Umsatz völlig egal ist), ein Provisionlohnmodell oder eben auch eine Mischung aus beidem. Was immer ihr mit euren Fahrern vereinbart gilt auch.

Allerdings: Ich bezweifel dass man als Unternehmer über Kalendermonate die Gehälter ausgleichen kann. Das heiß man kann einen Sommermonat, wo der Fahrer nur 7 Euro Provisionslohn bekommen hat nicht mit einem Dezember, wo der Fahrer 10 Euro Provisionslohn bekommt, ausgleichen. Ich bin überzeugt, dass in dem Fall der Unternehmer den Sommermonat sehr wohl "aufstocken" muss.

Nochmal zum Anfang:
Für mich ist ein Aushilfsfahrer jemand, der nur unregelmäßig zu unterschiedlichen Zeiten fährt. Z.B. nur als Krankheitsvertreter. Oder 1 Woche als Urlaubsvertretung. Oder zu Sylvester. Ein regelmäßig fahrenden 450 Euro Jobber bezeichne ich persönlich nicht als "Aushilfsfahrer". Wenn ein Fahrer unkonstant fährt gibt es kein berechenbaren Monatsdurchschnitt. In diesem speziellen Fall muss meiner Ansicht nach der ML bei jeder Schicht gezahlt werden.

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Re: Mindestlohn für Aushilfen

Beitrag von ilkoep » 19.12.2014, 19:41

odelgunde hat geschrieben: für Aushilfen Änderungskündigung
Das bedingt das diese Änderungskündigung auch fristgerecht ausgesprochen wurden. Beim TO scheint das nicht der Fall zu sein.

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Re: Mindestlohn für Aushilfen

Beitrag von alsterblick » 19.12.2014, 22:05

LRKN hat geschrieben:allerdings: Ich bezweifel dass man als Unternehmer über Kalendermonate die Gehälter ausgleichen kann. Das heiß man kann einen Sommermonat, wo der Fahrer nur 7 Euro Provisionslohn bekommen hat nicht mit einem Dezember, wo der Fahrer 10 Euro Provisionslohn bekommt, .......
Natürlich, es ist für viele Taxler nur nicht vorstellbar und könnten dies auch nie praktizieren, weil aufwendiger zu rechnen. :shock:
Da liegt die Crux, ein Taxler macht seinen Laden dicht, weil das Rechnen übers Jahr fernab von Tag/Woche ein/aus zu abstrakt / zu komplex ist. Dieses ' know how' wird ja auch niemanden in die Wiege gelegt. Man muss es sich aneignen und es birgt auch Risiken, die zu kalkulieren wären :idea:
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: Mindestlohn für Aushilfen

Beitrag von am » 20.12.2014, 00:14

LRKN hat geschrieben: Nochmal zum Anfang:
Für mich ist ein Aushilfsfahrer jemand, der nur unregelmäßig zu unterschiedlichen Zeiten fährt. Z.B. nur als Krankheitsvertreter. Oder 1 Woche als Urlaubsvertretung. Oder zu Sylvester. Ein regelmäßig fahrenden 450 Euro Jobber bezeichne ich persönlich nicht als "Aushilfsfahrer". Wenn ein Fahrer unkonstant fährt gibt es kein berechenbaren Monatsdurchschnitt. In diesem speziellen Fall muss meiner Ansicht nach der ML bei jeder Schicht gezahlt werden.
Die 450€ markieren doch lediglich die Steuergrenze und künftig eben die maximal zu leistende Stundenzahl - im Monat.

Das gilt ja bekanntlich auch für Lohnfortzahlung und Urlaubsentgelt, auf das auch der 10h-Jobber Anspruch hat, nur eben anteilig für 10h bezogen auf den Monat.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Mindestlohn für Aushilfen

Beitrag von Wolfskind61 » 27.12.2014, 14:54

Ich kann dazu nur sagen, das bei 450,00 ja nur 53 Stunden Arbeit rauskommen. Da ja die Wochenendfahrer mit % mehr verdienen sind es also noch weniger Stunden. Das funktioniert doch alles eh nicht.

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Re: Mindestlohn für Aushilfen

Beitrag von am » 27.12.2014, 16:21

Mit dem Unterschied, dass ich als Aushilfe meist flexibler agieren kann. Ich werde künftig sicher den ein oder anderen Sa-Abend in der toten Zeit mit der Familie verbringen und dann erst zur Nacht rauskommen. Es sei denn, dass sich die Fahrzeugzahl wie von so vielen vorhergesagt, tatsächlich signifikant verringert, wovon ich allerdings nicht ausgehe.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Mindestlohn für Aushilfen

Beitrag von Pirat » 27.12.2014, 17:02

am hat geschrieben:Ich werde künftig sicher den ein oder anderen Sa-Abend in der toten Zeit mit der Familie verbringen und dann erst zur Nacht rauskommen.
Für einige ist die tote Zeit das kleinere Übel!
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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