Benutzung des Taxischildes

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Re: Benutzung des Taxischildes

Beitrag von TWG » 17.12.2014, 01:40

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
Taxi Georg hat geschrieben:
TWG hat geschrieben:
Hallo,

hier im Dorf haben wir ein Pflichtfahrgebiet bis Weeze
???? Wäre mir neu
Stimmt, http://www.duesseldorf.de/stadtrecht/pdf/33_202_1.pdf ist außerhalb :lol:
Hallo,

Weeze ist grad nicht mehr drin, sagt aber hier fast jedem etwas.
Rheurt, Kempen oder Nettelal weniger.
Wollte damit auch nur ausdrücken, das wir ein riesiges Pflichtfahrgebiet haben, was wir selten verlassen.
Also dürfen wir auch in dem Gebiet den Vogel leuchten lassen und gegebenenfalls Winker transportieren.

Gruß aus Düsseldorf
Thomas

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Benutzung des Taxischildes

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 17.12.2014, 02:33

Entspann dich Thomas, das wissen inzwischen alle hier.
Allerdings ist Düsseldorf nicht der Nabel der Welt (wie z.B. Hamburg) und woanders sind diese Fragen existenzieller als bei uns :wink:
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Re: Benutzung des Taxischildes

Beitrag von HW » 17.12.2014, 05:41

am hat geschrieben:Wow, hilfreicher Beitrag, HW.
Habe ich nur für dich gepostet weil ja bald Weihnachten ist :mrgreen:

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