Einzelunternehmen mit einem Geschäftsführer möglich?
Einzelunternehmen mit einem Geschäftsführer möglich?
Hallo Zusammen,
Bin neu hier und muss zunächst einmal sagen super, dass es solch ein Forum gibt.
Ich bin Unternehmer eines Taxibetriebes mit einer Einzelkonzession und möchte dieses Unternehmen nun verkaufen.
Habe auch einen Käufer, der allerdings die fachliche Eignung noch nicht bestanden hat.
Bevor wir nun den Kaufvertrag unterschreiben wollten, wollten wir auf Nummer sicher gehen. So fragten wir die Genehmigungsbehörde, ob es möglich sei, dass ich mein Unternehmen verkaufe und vorrübergehend die Führung der Geschäfte übernehme, bis der Käufer die Prüfung bestanden hat.
Aus anderen Unternehmen, die aus unserer Stadt sind, ist mir bekannt, dass diese Vorgehensweise bereits gemacht wird. D.h. Ein Inhaber und eine angestellte Person, die die Geschäfte führt.
Die Genehmigungsbehörde bzw. die Sachbearbeiterin, die sich um die Taxen kümmert, sagte uns, dass dies in der Vergangenheit gemacht wurde, allerdings nicht mehr genehmigt wird.
Auf die Frage warum denn nicht mehr?
Sagte Sie, dass es Urteile über diese Vorgehensweise gebe.
Diese Urteile habe Sie aber nicht gerade zur Hand und müsse diese erstmal raussuchen.
Ich finde es aber kurios, da diese Woche die selbe Vorgehensweise bei einem anderen Unternehmen funktionierte. Bei Uns blockt die Sachbearbeiterin ab.
Der Taxiverband sagt es geht.
Die IHK sagt nach Rücksprache mit der Behörde nein. Aber erst nach Rücksprache.
Bitte um Tipps und Ratschläge, wie wir vorgehen können.
Grüße
Montana85
Bin neu hier und muss zunächst einmal sagen super, dass es solch ein Forum gibt.
Ich bin Unternehmer eines Taxibetriebes mit einer Einzelkonzession und möchte dieses Unternehmen nun verkaufen.
Habe auch einen Käufer, der allerdings die fachliche Eignung noch nicht bestanden hat.
Bevor wir nun den Kaufvertrag unterschreiben wollten, wollten wir auf Nummer sicher gehen. So fragten wir die Genehmigungsbehörde, ob es möglich sei, dass ich mein Unternehmen verkaufe und vorrübergehend die Führung der Geschäfte übernehme, bis der Käufer die Prüfung bestanden hat.
Aus anderen Unternehmen, die aus unserer Stadt sind, ist mir bekannt, dass diese Vorgehensweise bereits gemacht wird. D.h. Ein Inhaber und eine angestellte Person, die die Geschäfte führt.
Die Genehmigungsbehörde bzw. die Sachbearbeiterin, die sich um die Taxen kümmert, sagte uns, dass dies in der Vergangenheit gemacht wurde, allerdings nicht mehr genehmigt wird.
Auf die Frage warum denn nicht mehr?
Sagte Sie, dass es Urteile über diese Vorgehensweise gebe.
Diese Urteile habe Sie aber nicht gerade zur Hand und müsse diese erstmal raussuchen.
Ich finde es aber kurios, da diese Woche die selbe Vorgehensweise bei einem anderen Unternehmen funktionierte. Bei Uns blockt die Sachbearbeiterin ab.
Der Taxiverband sagt es geht.
Die IHK sagt nach Rücksprache mit der Behörde nein. Aber erst nach Rücksprache.
Bitte um Tipps und Ratschläge, wie wir vorgehen können.
Grüße
Montana85
Re: Einzelunternehmen mit einem Geschäftsführer möglich?
geht ohne weiteres bei unserer Behörde
Du fungierst als Betriebsleiter für den Übergang.
Problem: Das Gehalt muss einem Geschäftsführer in der Taxibranche entsprechend sein.
Du fungierst als Betriebsleiter für den Übergang.
Problem: Das Gehalt muss einem Geschäftsführer in der Taxibranche entsprechend sein.
- alsterblick
- Vielschreiber
- Beiträge: 3849
- Registriert: 06.08.2012, 18:43
- Wohnort: Hamburg
Re: Einzelunternehmen mit einem Geschäftsführer möglich?
Und wenn der Käufer die fachliche Eignung nie schafft ?
Na ja,' so bissle Taxischreibkrams kann man sonntags vorm Frühschoppen noch erledigen
Na ja,' so bissle Taxischreibkrams kann man sonntags vorm Frühschoppen noch erledigen
Zuletzt geändert von alsterblick am 19.11.2014, 20:24, insgesamt 1-mal geändert.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
Re: Einzelunternehmen mit einem Geschäftsführer möglich?
Bei uns in Koblenz muss soweit ich weiß der Geschäftsführer/in mindestens einen Gehalt von 1270,- Euro haben
Führer ging es auch bei uns mit dem Geschäftsführer, aber jetzt nicht mehr Gott sei Dank!
Ich persönlich finde es auch gut das derjenige der ein Geschäft führen will zumindest fachlich in der Lage sein sollte.
Wenn ich manche Leute sehe die eine Taxen betreiben aber nicht einmal deutsch sprechen können oder sehr schlecht dann verstehe ich auch nicht wie die die Prüfung geschafft haben ist einfach zum kotzen
Bevor sich irgendwelche sich hier beschweren das ich feindlich bin gegenüber Ausländer; ich bin selbst einer
Führer ging es auch bei uns mit dem Geschäftsführer, aber jetzt nicht mehr Gott sei Dank!
Ich persönlich finde es auch gut das derjenige der ein Geschäft führen will zumindest fachlich in der Lage sein sollte.
Wenn ich manche Leute sehe die eine Taxen betreiben aber nicht einmal deutsch sprechen können oder sehr schlecht dann verstehe ich auch nicht wie die die Prüfung geschafft haben ist einfach zum kotzen
Bevor sich irgendwelche sich hier beschweren das ich feindlich bin gegenüber Ausländer; ich bin selbst einer
Stimmt so!
Re: Einzelunternehmen mit einem Geschäftsführer möglich?
Es soll ein Urteil geben, welches dagegen spreche aus Lünneburg aber man müsse es raussuchen!?
Kann die Behörde sich querstellen? Gilt nicht überall gleiches Gesetz?
Unterschiede wird es sicherlich geben, wie zB. Die Höhe des Lohns, aber nicht das es überhaupt nicht geht oder?
Ich versuche lediglich mein Unternehmen auf legale Art und Weise zu verkaufen.
Mir ist klar, und auch von der IHK bestätigt, dass das über eine GmbH problemlos gehe, aber warum es bei einem Einzelunternehmen nicht gehen soll, kann und will mir niemand so richtig erklären.
Kann die Behörde sich querstellen? Gilt nicht überall gleiches Gesetz?
Unterschiede wird es sicherlich geben, wie zB. Die Höhe des Lohns, aber nicht das es überhaupt nicht geht oder?
Ich versuche lediglich mein Unternehmen auf legale Art und Weise zu verkaufen.
Mir ist klar, und auch von der IHK bestätigt, dass das über eine GmbH problemlos gehe, aber warum es bei einem Einzelunternehmen nicht gehen soll, kann und will mir niemand so richtig erklären.
Re: Einzelunternehmen mit einem Geschäftsführer möglich?
Letzte Woche hat die selbe Behörde eine Konzession auf die Frau eines Taxiunternehmers übertragen, wo der Taxiunternehmer als Geschäftsführer agiert. D.h. dieser Unternehmer erweiterte seine Konzession um eine weitere und verhinderte durch seine und die Vorgehensweise der Behörde, dass sich ein Paket bildet. Nun ist ein Taxi auf Ihn konzessioniert und ein weiteres auf seine Frau, wo er die Geschäfte führt.
Die Frau hat nicht mal einen PSchein und wird auch mit höchster Wahrscheinlichkeit weder PSchein noch die Unternehmerprüfung machen.
Das funktioniert, aber bei uns gibt es keine Möglichkeit!?
Die Frau hat nicht mal einen PSchein und wird auch mit höchster Wahrscheinlichkeit weder PSchein noch die Unternehmerprüfung machen.
Das funktioniert, aber bei uns gibt es keine Möglichkeit!?
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Re: Einzelunternehmen mit einem Geschäftsführer möglich?
Dann muss es dafür andere Gründe geben. Das PBefG sieht diese Regelung eindeutig vor, auch wenn man es in diesem kleinteiligen Gewerbe nicht zwingend für sinnvoll erachten muss.
Ihr werdet aber den Nachweis eines Geschäftsführer Gehaltes führen müssen.
Ihr werdet aber den Nachweis eines Geschäftsführer Gehaltes führen müssen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.