Mehrwertsteuer 7 %
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Re: Mehrwertsteuer 7 %
Das meinte ich mit abenteuerlich!
Der angezeigte Betrag auf dem Taxameter ist immer inklusiv der Mehrwertsteuer! Egal ob 7 % oder 19 %! Da darf nichts herausgerechnet werden und erhöht dazu addiert werden!
Die erhöhte Umsatzsteuer geht allein zu Lasten des Unternehmers, bzw. des Fahrers!
Es ist unfassbar, was hier immer noch für Fehler von Fahrern begangen werden.
Der angezeigte Betrag auf dem Taxameter ist immer inklusiv der Mehrwertsteuer! Egal ob 7 % oder 19 %! Da darf nichts herausgerechnet werden und erhöht dazu addiert werden!
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Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 15.11.2014, 16:10, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Mehrwertsteuer 7 %
Leider nicht ganz richtig Stefan.
Der auf dem Taxameter ausgewiesene Fahrpreis enthält stets und immer nur 7% Mehrwersteuer und das ist auch ganz logisch. Deshalb halte ich es auch zulässig, dass im Falle von Fernfahrten auf Uhr zunächst 7% herausgerechnet und dann 19% aufgeschlagen werden, zumindest dann, wenn dies zuvor so mit dem Fahrgast vereinbart wurde. Nur muss dann auch der entsprechende Bruttobetrag in die Bücher.
Warum ist es logisch?
Nun, das Taxameter muss lediglich im Pflichtfahrbereich verwendet werden. Das gilt auch dann, wenn eine Fahrt länger als 50km wird. Deshalb liegt dem angezeigten Preis grundsätzlich der ermäßigte Mehrwertsteuersatz zugrunde.
Streiten ließe sich hier darüber, ob bei einem Pflichtfahrgebiet, welches sich über die Grenzen der Betriebssitzgemeinde des Unternehmers hinaus erstreckt, bei mehr als 50km dann 19% abzuführen sind, obwohl es sich um das Pflichtfahrgebiet handelt, das Ziel jedoch ausserhalb der Betriebssitzgemeinde liegt.
Für Fahrten, deren Ziel ausserhalb des Pflichtfahrgebietes liegt, ist der Fahrpreis grundsätzlich vorab zu verhandeln. Nur dann, wenn man sich nicht auf einen Fahrpreis einigen kann, wird das Taxameter verwendet.
Siehe auch
§37 BOKraft
§ 12 UStG
Der auf dem Taxameter ausgewiesene Fahrpreis enthält stets und immer nur 7% Mehrwersteuer und das ist auch ganz logisch. Deshalb halte ich es auch zulässig, dass im Falle von Fernfahrten auf Uhr zunächst 7% herausgerechnet und dann 19% aufgeschlagen werden, zumindest dann, wenn dies zuvor so mit dem Fahrgast vereinbart wurde. Nur muss dann auch der entsprechende Bruttobetrag in die Bücher.
Warum ist es logisch?
Nun, das Taxameter muss lediglich im Pflichtfahrbereich verwendet werden. Das gilt auch dann, wenn eine Fahrt länger als 50km wird. Deshalb liegt dem angezeigten Preis grundsätzlich der ermäßigte Mehrwertsteuersatz zugrunde.
Streiten ließe sich hier darüber, ob bei einem Pflichtfahrgebiet, welches sich über die Grenzen der Betriebssitzgemeinde des Unternehmers hinaus erstreckt, bei mehr als 50km dann 19% abzuführen sind, obwohl es sich um das Pflichtfahrgebiet handelt, das Ziel jedoch ausserhalb der Betriebssitzgemeinde liegt.
Für Fahrten, deren Ziel ausserhalb des Pflichtfahrgebietes liegt, ist der Fahrpreis grundsätzlich vorab zu verhandeln. Nur dann, wenn man sich nicht auf einen Fahrpreis einigen kann, wird das Taxameter verwendet.
Siehe auch
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Zuletzt geändert von am am 15.11.2014, 20:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mehrwertsteuer 7 %
Es sollte klar sein, dass man das bei Ausserhalbfahrten natürlich zuvor klärt. Nur war davon ja keine Rede. Diese Kollegen machen das dann grundsätzlich so und das ist Betrug!. Siehe Beiträge.
Das Taxameter enthält immer den Endpreis inklusive der gesamten Mehrwertsteuer! Sonst müsste man bei Mehrwertsteueränderungen das Taxameter neu programmieren. Das muss man aber nicht.
Alle Fahrten, die im Pflichtfahrgebiet wieder enden unterliegen 7 %. Das hat nach meiner Erinnerung nichts mit der Betriebssitzgemeinde zu tun.
Düsseldorf dürfte das Größte Pflichtfahrgebiet in der BRD haben. Es hat die Größe des Verkehrsverbundes Rhein/Ruhr (VRR). Ein großes Ärgernis!
Das Taxameter enthält immer den Endpreis inklusive der gesamten Mehrwertsteuer! Sonst müsste man bei Mehrwertsteueränderungen das Taxameter neu programmieren. Das muss man aber nicht.
Alle Fahrten, die im Pflichtfahrgebiet wieder enden unterliegen 7 %. Das hat nach meiner Erinnerung nichts mit der Betriebssitzgemeinde zu tun.
Düsseldorf dürfte das Größte Pflichtfahrgebiet in der BRD haben. Es hat die Größe des Verkehrsverbundes Rhein/Ruhr (VRR). Ein großes Ärgernis!
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 15.11.2014, 21:08, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Mehrwertsteuer 7 %
Den Grundsatz lese ich nicht heraus. Davon abgesehen ging es im Ursprung mal wieder um Lohnzahlungen. Die von mir angeführten § beziehen sich ausdrücklich auf Gemeinde.
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Re: Mehrwertsteuer 7 %
Nein, es können auch 0% sein.am hat geschrieben:Leider nicht ganz richtig Stefan.
Der auf dem Taxameter ausgewiesene Fahrpreis enthält stets und immer nur 7% Mehrwersteuer
Re: Mehrwertsteuer 7 %
Eine Ortskenntnisprüfung muss sich ja aufs gesamte Pflichtfahrgebiet beziehen. (FeV § 48 Abs. 4 Nr. 7)KehrenTaxi hat geschrieben:Düsseldorf dürfte das Größte Pflichtfahrgebiet in der BRD haben. Es hat die Größe des Verkehrsverbundes Rhein/Ruhr (VRR). Ein großes Ärgernis!
Meine Hochachtung vor der Leistung der Düsseldorfer Kollegen!
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
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Re: Mehrwertsteuer 7 %
Es können auch 19% sein.KlareWorte hat geschrieben: Nein, es können auch 0% sein.
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Re: Mehrwertsteuer 7 %
Der Taxameterpreis ist ein Bruttopreis. Grundlage ist der die Tarifpflicht innerhalb der Gemeinde. Hierfür gilt der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7%.
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Re: Mehrwertsteuer 7 %
Aber im Tarifpflicht-Gebiet gestartet nach ausserhalbund über EUR 50,- macht 19% inkl.am hat geschrieben: Tarifpflicht innerhalb der Gemeinde.....Steuersatz in Höhe von 7%.
Wurde mir so gelehrt .
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Re: Mehrwertsteuer 7 %
Wir sind uns aber einig, dass man ohne Absprache dieses dazurechnen Netto plus 19 % nicht darf oder?
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Re: Mehrwertsteuer 7 %
Denke, gestartet im Tarifgebiet nach Ausserhalb ab EUR 50,- wird 19 % Mwst. doch weiterhin gelehrt und praktiziert.KehrenTAXI hat geschrieben:..... 19 % nicht darf oder?
Weitere Gegenreden ?
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Re: Mehrwertsteuer 7 %
Zur Klarstellung:
Fahrten außerhalb PFG und länger als 50 km (außerhalb PFG) unterliegen der 19%-MwSt.
Daumenregel: Fahrpreise im Bereich von ca.80 € und höher sollten auf die korrekte
MwSt.-Höhe kontrolliert werden (für Hamburg).
* Mit Gemeinde ist das für die Gemeinde gültige PFG gemeint.
D.h.Umsätze für Taxifahrten sind auf 7 Prozent Mehrwertsteuer ermäßigt, wenn die Fahrten
innerhalb einer Gemeinde* erfolgen oder die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt
(§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG).
Fahrten außerhalb PFG und länger als 50 km (außerhalb PFG) unterliegen der 19%-MwSt.
Daumenregel: Fahrpreise im Bereich von ca.80 € und höher sollten auf die korrekte
MwSt.-Höhe kontrolliert werden (für Hamburg).
* Mit Gemeinde ist das für die Gemeinde gültige PFG gemeint.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
Re: Mehrwertsteuer 7 %
Tach zusammen,
da liegt eben der Hase im Pfeffer. Was ist jetzt richtig ?
Wie von Kollege Kehren ausgeführt ist die MWSt, egal ob 7 oder 19% im Fahrpreis enthalten ?
Mein Chef sagte mir, dass man bei Fahrten nach außerhalb die 7% aus dem Fahrpreis rausnehmen muß und zum Netto-Fahrpreis 19% dazukommen.
So habe ich es auch 1997 bei Herrn von Stosch gelernt.
Was stimmt denn nun ???
Wird ja immer undurchsichtiger.
Schönen Sonntag noch
Gruß
Wolfgang
da liegt eben der Hase im Pfeffer. Was ist jetzt richtig ?
Wie von Kollege Kehren ausgeführt ist die MWSt, egal ob 7 oder 19% im Fahrpreis enthalten ?
Mein Chef sagte mir, dass man bei Fahrten nach außerhalb die 7% aus dem Fahrpreis rausnehmen muß und zum Netto-Fahrpreis 19% dazukommen.
So habe ich es auch 1997 bei Herrn von Stosch gelernt.
Was stimmt denn nun ???
Wird ja immer undurchsichtiger.
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Re: Mehrwertsteuer 7 %
>>> Fahrpreise im Bereich von ca.80 € <<<<eichi hat geschrieben: D.h.
Fahrten außerhalb PFG und länger als 50 km (außerhalb PFG) unterliegen der 19%-MwSt.
Daumenregel: Fahrpreise im Bereich von ca.80 € und höher sollten auf die korrekte
MwSt.-Höhe kontrolliert werden (für Hamburg).
.
Sofern"meine " EUR 50,- nun km 50 sein sollten, wo kann ich dummer Taxifahrer die km an Ende der Tour denn überhaupt ablesen ?
Mir soll es egal sein, aber in dem Moment muss ich quittungsbedint ggf. schnell tätig werden.
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Re: Mehrwertsteuer 7 %
Vielleicht nullt man den Tageskmzähler beim Verlassen des Pfichtfahrgebietes? Dürfte jeder schaffen.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 16.11.2014, 17:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mehrwertsteuer 7 %
Habe auch bei Herrn von Stosch den Unternehmerschein gemacht. Da habe ich das nicht gelernt.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 16.11.2014, 17:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mehrwertsteuer 7 %
KorrektGrossraum hat geschrieben:Wie von Kollege Kehren ausgeführt ist die MWSt, egal ob 7 oder 19% im Fahrpreis enthalten ?
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Re: Mehrwertsteuer 7 %
Gemäß Preisangabenverordnung ist der angezeigte Fahrpreis auf dem Taxameter immerder Endpreis inkl. der gesetzlichen Mwst. Wie hoch diese ist, ergibt sich aus dem Gesetz.
Einfach 7% ausrechnen und 19% draufschlagen ist nicht ohne Einverständnis des Kunden möglich.
Einfach 7% ausrechnen und 19% draufschlagen ist nicht ohne Einverständnis des Kunden möglich.
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Re: Mehrwertsteuer 7 %
Der TAxameterpreis ist immer auch Endpreis, wenn nichts anderes vereinbart ist. Dieser kann kraft Gesetzes 0, 7, 19% Mwst enthalten...am hat geschrieben:Der Taxameterpreis ist ein Bruttopreis. Grundlage ist der die Tarifpflicht innerhalb der Gemeinde. Hierfür gilt der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7%.
Re: Mehrwertsteuer 7 %
...sagt Mathias Frenzel, Chefredakteur, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht.Der Fahrpreis auf dem Taxameter ist ein Brutto-Endbetrag – da ist die gesetzlich fällige Umsatzsteuer enthalten.
d.h. wenn ich von Hamburg nach Kiel "auf Taxameter" fahre, ist der auf dem Taxameter
angezeigte Betrag incl. 19% MwSt. Der Sprung von 7 % auf 19 % findet dann irgendwo in
der Nähe von Neumünster statt.
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