Unfallverursacher verklagt Geschädigten

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arne13
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von arne13 » 31.10.2014, 00:54

am hat geschrieben:Also nur mal so, Links fährt links an Rechts vorbei, also ist Links rechts kaputt und Recht links. Also zumindest war es so bei meinem letzten Links fährt zu weit rechts Unfall (Busspureinfädelung in Kreisverkehr). Nur da bekam Links Schuld und hatte von vorne Rechts bis hinten Rechts viel geknittertes Blech. Bei mir, Rechts, war links der Scheinwerfer kaputt. :wink:
Bei von vorne bis hinten ist die Sache tatsächlich ziemlich merkwürdig, hier hat Poorboy allerdings einen Schaden von der Tür (Hintertür?) bis Heckteil, also da würde ich auch sagen, dass Poorboy schon deutlich neben ihm war, als dieser abbiegen wollte und dass sollte man wirklich merken. Dass Poorboy zu früh wieder auf seine Spur wechselte halte ich für unwahrscheinlich, dafür dürfte er zu viel Fahrpraxis haben. Es sei denn da kommt einer von vorne, aber dies stand hier wohl nicht zur Debatte.

Sich auf die Regulierung durch die gegenerische Versicherung zurückzuziehen reicht womöglich allerdings nicht aus. Zu den Haftungsquoten hab ich folgendes gefunden: Typische Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, Münchener Quotentabelle 2012. Fällt wohl unter Punkt J, 2. (scheint eher zu Lasten des Abbiegers auszugehen), angesichts des Schadensbildes erst recht.

Diesen "Rückstufungsschaden" einzuklagen scheint ein relativ normaler Vorgang zu sein, wobei ich hier zum ersten Mal davon höre. Bist eigentlich nur du verklagt oder auch deine Versicherung, Poorboy?
Zuletzt geändert von arne13 am 31.10.2014, 01:16, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Marvin » 31.10.2014, 01:06

am hat geschrieben:Vollkasko ist hier irrelevant, die leistet sowieso.
Somit entsteht dem Unfallgegner nur ein Schaden in Höhe der Freiheitsrabattverlustes. Der kann aber - über mehrere Jahre gerechnet - auch recht hoch sein.
am hat geschrieben: Ohne Dir etwas unterstellen zu wollen Poorboy, nur zum Verständnis: eure Fahrzeuge haben sich doch geschnitten, unabhängig davon, ob er nach links zog, …..........
Das hast Du falsch verstanden. Der Unfallgegner kam wohl von vorne. Der eine wollte einen Schleicher überholen, der Entgegenkommende links abbiegen. Wenn der Linksabbieger schon losgefahren war (Mittellienie überschritten), in der Annahme, Poorboy bleibt auf seiner Spur, ist er Verursacher. Wenn Poorboy beim Überholen die Mittellinie überschritten hatte, während der Unfallgegner noch auf seiner Spur zum Abbiegen nach links gezogen ist, ist Poorboy schuld. In beiden Fällen kann es zu dem beschriebenen Schaden kommen und beide Varianten lassen sich kaum beweisen. Deshalb höchstwahrscheinlich eine Quotierung. Einer ist also in den A*** gekniffen, weil er sich korrekt verhalten hat, aber trotzdem latzen muss. Gut für beide Versicherungen, denn die teilen sich aufgrund des Schadenteilungsabkommens sowieso den Schaden, bekommen aber so durch die Verluste des Rabattes aller Teilnehmer maximal viel vom Schadenersatz über die Mehrprämie zurück. Das ist unbefriedigend, aber üblich.

Es ist nicht möglich, seiner Versicherung das Zahlen eines Schadenersatzes zu verbieten. Man kann aber den Unfallgegner auf Rückzahlung des Schadenersatzes (oder auf Ausgleich des Prämienverlustes) verklagen, wenn die Versicherung ungerechtfertigt gezahlt hat. Ich würde es versuchen, wenn ich richtig stinkig bin.
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von alsterblick » 31.10.2014, 01:35

Es könnte eigentlich auch noch etwas relevant sein, dass Poorboy an einer Strassen-Einmündung überholte, in die der Unfall-Gegner dann einbiegen wollte, oder war es eine Auffahrt oder so für die dieser vorgibt geblinkt zu haben?
Zuletzt geändert von alsterblick am 31.10.2014, 01:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von arne13 » 31.10.2014, 01:45

@Alsterblick

Halte ich für einen guten Einwand!

@Marvin
Poorboy hat den Schaden rechts und nicht links!

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Marvin » 31.10.2014, 02:51

arne13 hat geschrieben: @Marvin
Poorboy hat den Schaden rechts und nicht links!
Stimmt, dann habe ich das falsch verstanden.

Das Verschulden dürfte dann allerdings klar den Schleicher treffen. Meines Wissens hat man beim Linksabbiegen eine besondere Sorgfaltspflicht und muss dem Überholenden beim Unfall das Verschulden (ev. Geschwindigkeitsüberschreitung) klar nachweisen. Es gilt die sogenannte doppelte Rückschaupflicht. Das heißt, dass man sich mehrfach überzeugt haben muss, dass kein Fahrzeug überholt. Auch nicht im toten Winkel. Erst dann darf man Abbiegen. Hätte der Schleicher sich so verhalten, wäre es nicht zum Unfall gekommen. Erst recht nicht am Heck des Überholenden.

Es ist dann auch korrekt, dass der Sachbearbeiter sich zur Zahlung entschieden hat, denn der Anscheinsbeweis spricht gegen den Abbieger. Es ist nicht besonders wahrscheinlich, dass der mit einer Klage Erfolg haben wird.
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Poorboy » 31.10.2014, 04:08

@ arne:

Er will meine Versicherung und mich verklagen. Noch gibt es keine Klage, nur die Bewilligung von Prozesskostenübernahme.

Er wollte in eine Auffahrt abbiegen, die zu Parkplätzen vor einem Wohnblock führt.

Er kam ohne zu blinken am Ende einer Reihe parkender Autos fast zum Stehen. Dann habe ich überholt. Hätte ich ihn geschnitten, wäre ich in die Reihe parkender Autos gefahren, hätte ihn Gegenverkehr am Abbiegen gehindert, hätte ich einen Frontal-Crash verursacht.

Wer mich kennt, weiß, dass ich extrem zurückhaltend fahre, richtig, Arne???

Das ist aber nicht der Punkt. Das weitere Verfahren irritiert mich.

Erst hat seine Versicherung ein Gutachten meines Schadens angefordert und Zahlung zugesichert. Dann aber, wegen offener Schuldfrage nicht gezahlt, ohne mich zu informieren. So flatterte mir unerwartet die Mahnung des Gutachters ins Haus. Also neben der Reparatur noch einmal knapp € 900,- für das Gutachten bezahlt.

Dann kam ein Bußgeldbescheid über € 35,- wegen "Überholens bei unklarer Verkehrslage"! Widerspruch eingelegt.

Dann diverse Anrufe bei seiner Versicherung. Auskunft: "Wir haben Nachermittlungen des polizeilichen Verkehrsunfalldienstes beantragt, das Tempo können wir nicht beeinflussen!" Logisch, ohne Personenschaden hat das bei der Polizei keinen Vorrang.

Bei einem weiteren Anruf nach mehr als einem halben Jahr erfahre ich von einem anderen Sachbearbeiter: "Aber das ist doch längst geklärt, hat man Sie nicht informiert?"
Tags drauf habe ich ein entsprechendes Schreiben im Briefkasten.

Noch besser:

Dass das Bußgeldverfahren gegen mich nach Abschluss der polizeilichen Nachermittlungen eingestellt wurde, teilt mir niemand mit!! Die gegnerische Versicherung weiß es und zahlt vollumfänglich, Auch meine Versicherung weiß es, denn sie schreibt in ihrer Stellungnahme an das Amtgericht, dass "nach Einstellungsverfügung gegen Herrn Poorboy die gegnerische Versicherung den Schaden reguliert habe, was zivilrechtlich eine Anerkennung des Verschulden ihres Versicherungsnehmers sei!"

Und dann beantragt der alte Herr Prozeßkostenbeihilfe, um mich auf etwa € 800,- Prämienverlust zu verklagen (meine Versicherung auch), und sein Anwalt fordert, alle Zeugen einzufliegen plus ein "unfallanalytisches Gutachten", was an Gerichtskosten die geforderte Summe um ein mehrfaches übersteigen dürfte.

Der Anwalt in dem Kaff will natürlich maximales Honorar auf Staatskosten abgreifen und bläst das Ding entsprechend auf.

Vor der Bewilligung von Prozeßkostenbeihilfe muss der Richter aber nicht nur die Erfolgsaussichten als "hinreichend", was immer das sein mag, prüfen, sondern auch, ob ein "verständiger" Mensch diesen Prozeß auch auf eigenes Risiko angestrengt hätte. Dieser Richter ist also der Ansicht, dass auch ein "verständiger" Mensch bei dieser Sachlage ein Verfahren für mehrere Tausend Euro angestrengt hätte, um € 800,- zu erstreiten!!!

Bei solchen Richter verliere ich das garantiert. Nur hat meine Versicherung dann € 800,- plus geschätzte € 3000,- Gerichtskosten auf dem Zettel. Entsprechend verliere ich meinen Schadensfreiheitsrabatt. Muss dann wohl vor gleichem Richter eine entsprechende Zahlung des mittellosen alten Herrn erstreiten, er klagt ja auf 50:50!!

Zum Schadensbild bei mir:

Gummiabrieb an der rechten Vordertür hinten von seinem eingeschlagenem Reifen, dann über rechte Hintertür bis rechtem hinteren Radkasten zunehmend tieferer Blechschaden. Der hat sich also in mein Auto "geschraubt". Von Polizei und Gutachter per Fotoserie dokumentiert.

Und dafür darf ich zum noch nicht bekannten Termin um 2 Uhr aufstehen, 400 Kilometer zum Amtsgericht fahren, zwischen zehn und zwölf dieser Farce beiwohnen und dann wieder 400 Kilometer nach Hause fahren. Ich könnte kotzen!!

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Poorboy » 31.10.2014, 04:09

Doppelpost!

Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 31.10.2014, 04:13, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von oldstrolch » 31.10.2014, 04:14

Poorboy hat geschrieben:
Dann die Überraschung:
Amtsgericht des 400 Kilometer entfernten Kaffs schreibt mich und meine Versicherung an.
dieser satz ist entscheidend!.... der olle herr verklagt nicht dich ,sondern deine versicherung.als versicherungsnehmer bist du mit im boot.aber ein anwalt,der von der versicherung, klärt das.im falle einer erfolgreichen klage zahlt deine versicherung ihren/euren anwalt.du bist erstmal aussen vor.ruf doch erst bei deiner versicherung an was die dazu meinen.
:)
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse :D


hier klickenzum poppen:D

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von alsterblick » 31.10.2014, 04:48

Poorboy hat geschrieben:Er will meine Versicherung und mich verklagen. Noch gibt es keine Klage
Wie bereits angedeutet, Könnte kindischer Poker sein.
Bevor der nicht klagt, würde ich in diesem Fall nicht mit dem Typen reden ( auch als Versicherung nicht ).
Verhandeln kann man nach Klageschrift immer noch.
Wenn man jemanden Angst machen will, dann sorgt man zuerst real für eine Klage, ab dann erst redet man ggf.
Eine Klage kann man immerhin auch wieder zurückziehen.

Cool bleiben, kein Telefonat, nichts, gar nichts machen, 8) solange real nicht geklagt wird !
Zuletzt geändert von alsterblick am 31.10.2014, 04:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von arne13 » 31.10.2014, 11:08

Also, ich finde, du solltest dir wirklich weniger Sorgen machen, dass er womöglich klagt, ist im übrigen sein gutes Recht, auch wenn es einen fürchterlich ärgert!

Weiss jemand, wo in solchen Fällen der Gerichtsstand wäre? Müsste dies nicht der Wohnsitz/Betriebssitz des Beklagten sein?

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von eichi » 31.10.2014, 15:13

Nach Auskunft eines Kollegen ist das Äußern des Verdachts
auf mangelnde Sehfähigkeit, bes. bei älteren Verkehrs-
teilnehmern, häufig hilfreich. Könnte auch das Unfallgeschehen
in ein ganz anderes Licht setzen.
Wer hat schon ein aktuelles augenärztliches Gutachten parat?

Wir Taxifahrer sind ja in dieser Hinsicht engmaschig
überwacht, uns würde so ein Vorhalt nicht treffen.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Jim Bo » 31.10.2014, 15:39

eichi hat geschrieben:Nach Auskunft eines Kollegen ist das Äußern des Verdachts
auf mangelnde Sehfähigkeit, bes. bei älteren Verkehrs-
teilnehmern, häufig hilfreich.
:mrgreen:

Genau. Sag vor Gericht am besten, dass du den Eindruck hattest, der Herr wäre senil. Das würde für dich erklären, warum er dir reingefahren ist.

Aber bitte wundere dich dann nicht, wenn er mit dem Argument kommt, dass du Taxifahrer bist. Dir geht's doch nur darum, möglichst schnell viele Touren zu fahren und deshalb der rasante Fahrstil, weshalb du ihm reingefahren bist.


Kann man alles drehen und wenden, wie man will. Am Ende zählen aber doch die Fakten.

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von alsterblick » 31.10.2014, 15:43

eichi hat geschrieben:...... ist das Äußern des Verdachts
auf mangelnde Sehfähigkeit, bes. bei älteren Verkehrs-
teilnehmern, häufig hilfreich. Könnte auch das Unfallgeschehen
in ein ganz anderes Licht setzen.
Hilfreiche Anmerkung. :idea:
Bei dem alten Herrn könnten in diesem Moment auch alte Kutscher_Überholhasser_Reflexe erwacht sein. :shock:
Also, bei Klage mal klären lassen, ob er Taxifahrer war (oder noch ist :?:, arm genug schein er ja zu sein ). :mrgreen:
Ich zumindest bin auch immer nah dran links rüberzuziehen, wenn eine leuchtende Hungerleuchte an mir vorbeizieht. :evil:
Das sicherlich fehlende Dachschild bei Poorbooy hat der alte Herr alterssehfähigkeitsbedingt dann schlichtweg übersehen. :mrgreen:
So oder so, ggf. ein Punkt für Poorboy. 8)
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von jr » 31.10.2014, 20:15

Poorboy hat geschrieben:Er wollte in eine Auffahrt abbiegen, die zu Parkplätzen vor einem Wohnblock führt.
StVO §9 hat geschrieben:(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_09.php

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von am » 31.10.2014, 21:36

Naja, auf Entgegenkommer und Querverkehr wie Radfahrer und Fussgänger. Aber auf ungeduldige Hintermänner?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von alsterblick » 31.10.2014, 21:59

am hat geschrieben:Awiwber auf ungeduldige Hintermänner?
Hat die 30er Zone dort einen Mittelstreifen oder ist gar Einbahnstraße ohne alles ?
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von jr » 31.10.2014, 22:11

am hat geschrieben:Aber auf ungeduldige Hintermänner?
Die Formulierung "ausgeschlossen ist" bezieht sich im Zweifelsfall sogar auf die, die auf den Wartenden auffahren. Der Unterschied zwischen Grundstück und Straße hat schon manch einem eine Haftung beschert, die er vor dem Unfall nicht für möglich gehalten hätte.

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von am » 31.10.2014, 23:56

Na, ich weiss ja nicht, will aber mal nicht widersprechen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von alsterblick » 01.11.2014, 00:12

Wollte Poorboy der alten Heimat beifallsbedacht vielleicht mal zeigen, wo der Hammer hängt und wurde etwas leichtsinnig :?: :mrgreen:
Zum Glück musste Poorboy danach mit dem Hammer nicht selbst ausbeulen. 8) :roll: :| :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Zuletzt geändert von alsterblick am 01.11.2014, 00:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Poorboy » 01.11.2014, 22:19

FD hat geschrieben:@arne 13

Erster richtiger Hinweis in diesem Fred! § 12 ZPO bestimmt den Wohnsitz des Beklagten als Gerichtsstand. Das ist hier dann wohl Hamburg und mithin hat der alte Knacker dann den weiten Weg!
Man lese weiter, etwa Paragraf 32!

Poorboy

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