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von Poorboy » 31.10.2014, 04:08
@ arne:
Er will meine Versicherung und mich verklagen. Noch gibt es keine Klage, nur die Bewilligung von Prozesskostenübernahme.
Er wollte in eine Auffahrt abbiegen, die zu Parkplätzen vor einem Wohnblock führt.
Er kam ohne zu blinken am Ende einer Reihe parkender Autos fast zum Stehen. Dann habe ich überholt. Hätte ich ihn geschnitten, wäre ich in die Reihe parkender Autos gefahren, hätte ihn Gegenverkehr am Abbiegen gehindert, hätte ich einen Frontal-Crash verursacht.
Wer mich kennt, weiß, dass ich extrem zurückhaltend fahre, richtig, Arne???
Das ist aber nicht der Punkt. Das weitere Verfahren irritiert mich.
Erst hat seine Versicherung ein Gutachten meines Schadens angefordert und Zahlung zugesichert. Dann aber, wegen offener Schuldfrage nicht gezahlt, ohne mich zu informieren. So flatterte mir unerwartet die Mahnung des Gutachters ins Haus. Also neben der Reparatur noch einmal knapp € 900,- für das Gutachten bezahlt.
Dann kam ein Bußgeldbescheid über € 35,- wegen "Überholens bei unklarer Verkehrslage"! Widerspruch eingelegt.
Dann diverse Anrufe bei seiner Versicherung. Auskunft: "Wir haben Nachermittlungen des polizeilichen Verkehrsunfalldienstes beantragt, das Tempo können wir nicht beeinflussen!" Logisch, ohne Personenschaden hat das bei der Polizei keinen Vorrang.
Bei einem weiteren Anruf nach mehr als einem halben Jahr erfahre ich von einem anderen Sachbearbeiter: "Aber das ist doch längst geklärt, hat man Sie nicht informiert?"
Tags drauf habe ich ein entsprechendes Schreiben im Briefkasten.
Noch besser:
Dass das Bußgeldverfahren gegen mich nach Abschluss der polizeilichen Nachermittlungen eingestellt wurde, teilt mir niemand mit!! Die gegnerische Versicherung weiß es und zahlt vollumfänglich, Auch meine Versicherung weiß es, denn sie schreibt in ihrer Stellungnahme an das Amtgericht, dass "nach Einstellungsverfügung gegen Herrn Poorboy die gegnerische Versicherung den Schaden reguliert habe, was zivilrechtlich eine Anerkennung des Verschulden ihres Versicherungsnehmers sei!"
Und dann beantragt der alte Herr Prozeßkostenbeihilfe, um mich auf etwa € 800,- Prämienverlust zu verklagen (meine Versicherung auch), und sein Anwalt fordert, alle Zeugen einzufliegen plus ein "unfallanalytisches Gutachten", was an Gerichtskosten die geforderte Summe um ein mehrfaches übersteigen dürfte.
Der Anwalt in dem Kaff will natürlich maximales Honorar auf Staatskosten abgreifen und bläst das Ding entsprechend auf.
Vor der Bewilligung von Prozeßkostenbeihilfe muss der Richter aber nicht nur die Erfolgsaussichten als "hinreichend", was immer das sein mag, prüfen, sondern auch, ob ein "verständiger" Mensch diesen Prozeß auch auf eigenes Risiko angestrengt hätte. Dieser Richter ist also der Ansicht, dass auch ein "verständiger" Mensch bei dieser Sachlage ein Verfahren für mehrere Tausend Euro angestrengt hätte, um € 800,- zu erstreiten!!!
Bei solchen Richter verliere ich das garantiert. Nur hat meine Versicherung dann € 800,- plus geschätzte € 3000,- Gerichtskosten auf dem Zettel. Entsprechend verliere ich meinen Schadensfreiheitsrabatt. Muss dann wohl vor gleichem Richter eine entsprechende Zahlung des mittellosen alten Herrn erstreiten, er klagt ja auf 50:50!!
Zum Schadensbild bei mir:
Gummiabrieb an der rechten Vordertür hinten von seinem eingeschlagenem Reifen, dann über rechte Hintertür bis rechtem hinteren Radkasten zunehmend tieferer Blechschaden. Der hat sich also in mein Auto "geschraubt". Von Polizei und Gutachter per Fotoserie dokumentiert.
Und dafür darf ich zum noch nicht bekannten Termin um 2 Uhr aufstehen, 400 Kilometer zum Amtsgericht fahren, zwischen zehn und zwölf dieser Farce beiwohnen und dann wieder 400 Kilometer nach Hause fahren. Ich könnte kotzen!!
Poorboy