Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Bin etwas ratlos, was bei mir nicht oft vorkommt.
Vor längerer Zeit hatte ich auf Familienbesuch fern der Heimat einen Unfall.
Hergang:
In 30er-Zone fährt ein Wagen vor mir immer langsamer. Will wohl parken, denke ich, überhole und es gibt hinten rechts einen Schlag. Habe keine Erklärung, fahre die nächste Parklücke an, um nachzusehen.
Tür, Schweller und Radkasten hinten rechts hat es erwischt. 50 Meter dahinter der andere Wagen, zerdeppert vorne links am Eck. Wollte also abbiegen und hat mich beim Überholen rasiert.
Der Fahrer, ein alter Herr, meint, er habe geblinkt, ich sei gerast und alles meine Schuld.
Also Polizei. Meine Zeugen, die bestätigen, dass der alte Knabe nicht geblinkt hat, zählen nicht, meint die Polizei, weil es sich um Frau und Tochter handelt.
Versicherung veranlasst Nachermittlungen der Polizei. Ergebnis: Kein Verschulden meinerseits, Haftpflicht des Herren zahlt nach acht Monaten meinen kompletten Schaden.
Grund dürfte gewesen sein, dass er stur behauptet, ich sei gegen sein Fahrzeug gefahren, es aber unmöglich ist, mit der rechten Hintertür voran gegen einen Scheinwerfer vorne links zu fahren.
Dann die Überraschung:
Amtsgericht des 400 Kilometer entfernten Kaffs schreibt mich und meine Versicherung an. Der mittellose Herr möchte Prozesskostenbeihilfe, um mich oder meine Versicherung auf hälftigen Ersatz seines verlorenen Schadensfreiheits-Rabatts zu verklagen!!! Die Polizisten vor Ort hätten schließlich gemeint, das ginge wohl 50:50 aus.
Versicherung und ich antworten, dass seine Haftpflicht alles übernommen habe, ich also nicht Schuld sei.
Nächste Überraschung:
Amtsgericht gewährt Prozesskostenbeihilfe, weil „hinreichend“ Aussicht auf Erfolg der Klage bestünde!!!
Bin perplex! Was nun??? Hamburger Anwalt mit 800 Kilometer Hin- und Rückfahrt kostet Kohle (nein, habe keine Rechtsschutz), unbekannten Anwalt vor Ort will ich auch nicht.
Da der alte Herr (mit relativ neuem und vollkasko-versichertem Auto) mittellos ist, bleiben die Kosten in jedem Fall an mir hängen, bestenfalls habe ich einen wertlosen Titel gegen den Knaben!
Vor einem Amtsgericht braucht man keinen Anwalt, nur prüft im Zivilverfahren der Richter nicht die Fakten, sondern bewertet die Vorträge der Parteien! Wahrscheinlich sitze ich vor dem gleichen Richter, der die Beihilfe gewährt hat, also sich nicht hat davon irritieren lassen, dass der Unfall sich nach polizeilichen Ermittlungen so wie vom Kläger vorgetragen gar nicht ereignet haben kann!!
Hat jemand so etwas Irres schon mal gehabt??
Soll ich mich auch meine Versicherung verlassen, die ja auch verklagt werden wird???
Muss wohl die Klageschrift abwarten.
Poorboy
Vor längerer Zeit hatte ich auf Familienbesuch fern der Heimat einen Unfall.
Hergang:
In 30er-Zone fährt ein Wagen vor mir immer langsamer. Will wohl parken, denke ich, überhole und es gibt hinten rechts einen Schlag. Habe keine Erklärung, fahre die nächste Parklücke an, um nachzusehen.
Tür, Schweller und Radkasten hinten rechts hat es erwischt. 50 Meter dahinter der andere Wagen, zerdeppert vorne links am Eck. Wollte also abbiegen und hat mich beim Überholen rasiert.
Der Fahrer, ein alter Herr, meint, er habe geblinkt, ich sei gerast und alles meine Schuld.
Also Polizei. Meine Zeugen, die bestätigen, dass der alte Knabe nicht geblinkt hat, zählen nicht, meint die Polizei, weil es sich um Frau und Tochter handelt.
Versicherung veranlasst Nachermittlungen der Polizei. Ergebnis: Kein Verschulden meinerseits, Haftpflicht des Herren zahlt nach acht Monaten meinen kompletten Schaden.
Grund dürfte gewesen sein, dass er stur behauptet, ich sei gegen sein Fahrzeug gefahren, es aber unmöglich ist, mit der rechten Hintertür voran gegen einen Scheinwerfer vorne links zu fahren.
Dann die Überraschung:
Amtsgericht des 400 Kilometer entfernten Kaffs schreibt mich und meine Versicherung an. Der mittellose Herr möchte Prozesskostenbeihilfe, um mich oder meine Versicherung auf hälftigen Ersatz seines verlorenen Schadensfreiheits-Rabatts zu verklagen!!! Die Polizisten vor Ort hätten schließlich gemeint, das ginge wohl 50:50 aus.
Versicherung und ich antworten, dass seine Haftpflicht alles übernommen habe, ich also nicht Schuld sei.
Nächste Überraschung:
Amtsgericht gewährt Prozesskostenbeihilfe, weil „hinreichend“ Aussicht auf Erfolg der Klage bestünde!!!
Bin perplex! Was nun??? Hamburger Anwalt mit 800 Kilometer Hin- und Rückfahrt kostet Kohle (nein, habe keine Rechtsschutz), unbekannten Anwalt vor Ort will ich auch nicht.
Da der alte Herr (mit relativ neuem und vollkasko-versichertem Auto) mittellos ist, bleiben die Kosten in jedem Fall an mir hängen, bestenfalls habe ich einen wertlosen Titel gegen den Knaben!
Vor einem Amtsgericht braucht man keinen Anwalt, nur prüft im Zivilverfahren der Richter nicht die Fakten, sondern bewertet die Vorträge der Parteien! Wahrscheinlich sitze ich vor dem gleichen Richter, der die Beihilfe gewährt hat, also sich nicht hat davon irritieren lassen, dass der Unfall sich nach polizeilichen Ermittlungen so wie vom Kläger vorgetragen gar nicht ereignet haben kann!!
Hat jemand so etwas Irres schon mal gehabt??
Soll ich mich auch meine Versicherung verlassen, die ja auch verklagt werden wird???
Muss wohl die Klageschrift abwarten.
Poorboy
- oldstrolch
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- Wohnort: bad oldesloe .... geflüchtet aus dem irrenhaus berlin. ;)
Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
ärgerlich aber musst du durch.im falle deines gewinnens greift ja opas prozesskostenhilfe.
leider werden gerichte immer irrer! ich hab noch ne 5 jahre alte sache zu laufen. moped fährt hinten mittig auf eine taxe auf. richtig typischer auffahrunfall. erste instanz sagt taxi müsste vorm bremsen auf den nachfolgeverkehr achten... ..... musste in revision gehen die noch läuft. alles bisher auf meine kosten.
leider werden gerichte immer irrer! ich hab noch ne 5 jahre alte sache zu laufen. moped fährt hinten mittig auf eine taxe auf. richtig typischer auffahrunfall. erste instanz sagt taxi müsste vorm bremsen auf den nachfolgeverkehr achten... ..... musste in revision gehen die noch läuft. alles bisher auf meine kosten.
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
hier klickenzum poppen:D
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Hallo, nicht rechtsschutzversichert ist schon von Nachteil. Wir hatten einen Unfall, in dessen Gerichtsverlauf (1 1/2 Jahre) dann mehrere Gutachter eingeschaltet wurden insgesamt erheblich mehr Gerichtskosten als der Schaden am Fahrzeug - aber Gott sei Dank versichert. Ein Richter fällt nur ein Urteil, mit Recht hat das nichts zu tun. Bei unserem Fall war dies so: Es führen 2 Fahrspuren parallel in einen Kreisverkehr. Die rechte Sur ist für Bus und Taxi freigegeben. Unsere Fahrerin benutzte die rechte Spur. Auf der linken Spur ein alter Knacker, der natürlich nur nach links in den Kreisverkehr hineinkuckte und dann unser Taxi hinten links tuschierte. .... unsere Fahrerin sei gerast und hätte ihn auf diese Weise illegal überholt - Ende vom Lied, auf unserem Schaden sind wir sitzengeblieben. Viel Glück bei deiner Geschichte!
Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Tja, ich erspare Dir meine Erfahrungen oder Binsenweisheiten.
Nur eins dazu.
Wer es ehrlich mit Dir meint - sagt Dir - Du musst das Risiko tragen - willst Du für Deine Überzeugung (hat nichts mit Recht zu tun) einstehen.
Was Recht ist, entscheidet letztendlich ein Richter.
Hier wird so oft in Diskussionen/Meinungsaustausch auf Recht und Gesetz und den zugehörigen Paragrafen verwiesen.
Alle Theoretiker, die nur sehr selten Traute zur Praxis haben.
Risikoloser Meinungsaustausch hat nur selten, meist gar nichts mit Praxis/Realität zu tun.
Vor dem materiellen hat der Staat das formelle Recht gesetzt.
Wer in dem Thema nicht zuhause ist, sollte es unterlassen „kluge“ Ratschläge zu geben.
Nur eins dazu.
Wer es ehrlich mit Dir meint - sagt Dir - Du musst das Risiko tragen - willst Du für Deine Überzeugung (hat nichts mit Recht zu tun) einstehen.
Was Recht ist, entscheidet letztendlich ein Richter.
Hier wird so oft in Diskussionen/Meinungsaustausch auf Recht und Gesetz und den zugehörigen Paragrafen verwiesen.
Alle Theoretiker, die nur sehr selten Traute zur Praxis haben.
Risikoloser Meinungsaustausch hat nur selten, meist gar nichts mit Praxis/Realität zu tun.
Vor dem materiellen hat der Staat das formelle Recht gesetzt.
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Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Also wenn vor mir jemand sein Wachkoma zelebriert, hupe ich laut und nachhaltig, um genau solche Unfälle zu vermeiden. Dafür ist die Hupe da.In 30er-Zone fährt ein Wagen vor mir immer langsamer. Will wohl parken, denke ich, überhole und ...
Vor allem wenn jemand auf Schritttempo verlangsamt, ohne (rechts) zu blinken. Das sind die gefährlichen Trottel, die ihre Orientierungslosigkeit rücksichtslos auf der Straße ausleben. Anstatt dass solche Fahrer mal rechts ran fahren und darüber nachdenken, wo sie jetzt sind, wohin sie wollen und wie sie dahin kommen, ändern sie ganz unverhofft die Richtung oder wenden sogar ohne jegliche Rücksicht, wobei der Blinker - wenn überhaupt - erst zusammen mit dem Lenkeinschlag gesetzt wird.
Zuletzt geändert von Berni am 29.10.2014, 12:04, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Dafür hast Du dann ja jahrelang die Versicherungsprämien gespart.Poorboy hat geschrieben:Hamburger Anwalt mit 800 Kilometer Hin- und Rückfahrt kostet Kohle (nein, habe keine Rechtsschutz), unbekannten Anwalt vor Ort will ich auch nicht.
[...]
Da der alte Herr (mit relativ neuem und vollkasko-versichertem Auto) mittellos ist, bleiben die Kosten in jedem Fall an mir hängen, bestenfalls habe ich einen wertlosen Titel gegen den Knaben!
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
@Poorboy: ist richtig blöd gelaufen. Du kannst ohne Rechtsschutz noch nichtmal in mehrere Instanzen gehen. Da würdest du wahrscheinlich mehr bezahlen als der Sachschaden wert ist.
Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Das ist super ärgerlich. Was schlau ist, weiß ich nicht. Aber eins weiß ich:
Seitdem ich aus meinen Taxen Landschaft aufnehme, gibt es diese Probleme nicht mehr.
Seitdem ich aus meinen Taxen Landschaft aufnehme, gibt es diese Probleme nicht mehr.
- alsterblick
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Leider hilft es Poorboy jetzt auch nicht mehr, aber du hast schon recht. Solche Trottel machen beim Hupen oftmals sogar ne Vollbremsung, insofern dann das beste Mittel beim Überholen.Berni hat geschrieben:Vor allem wenn jemand auf Schritttempo verlangsamt, ohne (rechts) zu blinken. Das sind die gefährlichen Trottel, v
Je nach FG bin ich bewertungs-/trinkgeldbedingt allerdings auch mal zögerlicher mit hupen.
Nicht schlecht, Greenpeace-Bäume auf die Taxenseiten geklebt.IKi hat geschrieben: Seitdem ich aus meinen Taxen Landschaft aufnehme, gibt es diese Probleme nicht mehr.
Bäume sind eben doch immer abschreckend und kaum zu verklagen.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Ich bin jedenfalls ziemlich sauer und ziehe diese Karte:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/der-pr ... 43150.html
sobald die Klageschrift eintrifft.
Poorboy
http://www.anwalt.de/rechtstipps/der-pr ... 43150.html
sobald die Klageschrift eintrifft.
Poorboy
Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung beinhaltet auch immer auch eine Rechtschutzversicherung, die sich natürlich nur auf die Schadensersatzfrage beschränkt.
Insofern bist nicht du der Gegner dieser Klage, sondern deine Haftpflichtversicherung. Sollte der Richter nämlich zu dem Ergebnis kommen, dass du für die Hälfte des Schadens zu haften hast, so bist du dagegen ja haftpflichtversichert. Logisch, oder ?
Deshalb kann ein Versicherter auch nicht Einfluss darauf nehmen, ob eine Versicherung einen Schaden reguliert oder nicht. Da kann sich der Versicherungsnehmer noch so unschuldig fühlen. Mit der Unterschrift unter den Versicherungsvertrag hast du die rechtliche Vertretung in Haftungsfragen an die Versicherung abgetreten.
Also : Ruhig Blut und warm Untergewand.
Insofern bist nicht du der Gegner dieser Klage, sondern deine Haftpflichtversicherung. Sollte der Richter nämlich zu dem Ergebnis kommen, dass du für die Hälfte des Schadens zu haften hast, so bist du dagegen ja haftpflichtversichert. Logisch, oder ?
Deshalb kann ein Versicherter auch nicht Einfluss darauf nehmen, ob eine Versicherung einen Schaden reguliert oder nicht. Da kann sich der Versicherungsnehmer noch so unschuldig fühlen. Mit der Unterschrift unter den Versicherungsvertrag hast du die rechtliche Vertretung in Haftungsfragen an die Versicherung abgetreten.
Also : Ruhig Blut und warm Untergewand.
Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Ich kann weder eine Ungerechtigkeit noch einen Betrug an der Tatsache erkennen, dass Dein Unfallgegner den Rechtsweg beschreitet.
Ihr seid beide in Richtung der Straßenmitte gefahren: Du, um zu überholen, er, um abzubiegen. Wenn es sich nicht eindeutig feststellen lässt, wer in die Gegenspur geraten ist, kann die Schuldfrage gerichtlich festgestellt werden. Das endet oft mit einer Quote. Dass die Versicherung des Unfallgegners 100% gezahlt hat, heißt nur, dass Du Glück gehabt hast und deinen Schaden voll ersetzt bekommst, weil ein beliebiger Sachbearbeiter die Vermutung hat, vor Gericht zu eventuell verlieren. Das hat aber keinerlei rechtliche Relevanz.
Was ich nicht verstehe ist, warum der Unfallgegner auf 50% des verlorenen Schadenfreiheitsrabattes klagt, denn der ist ja sowohl bei der Haftpflicht, als auch bei der Kasko im Fall einer Quotierung weg. Es sei denn, die Schadensumme im Fall einer Quote würde den Selbstbehalt oder die Summe der Verluste durch den geänderten Freiheitsrabatt über mehrere Jahre unterschreiten.
In jedem Fall ist es nichts Ungewöhnliches, bei einem Unfall zu versuchen, seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Wenn sie ungerechtfertigt sind, wird sich Deine Versicherung schon wehren. Der Vorwurf des Prozessbetruges klingt eher nach übler Nachrede.
Ihr seid beide in Richtung der Straßenmitte gefahren: Du, um zu überholen, er, um abzubiegen. Wenn es sich nicht eindeutig feststellen lässt, wer in die Gegenspur geraten ist, kann die Schuldfrage gerichtlich festgestellt werden. Das endet oft mit einer Quote. Dass die Versicherung des Unfallgegners 100% gezahlt hat, heißt nur, dass Du Glück gehabt hast und deinen Schaden voll ersetzt bekommst, weil ein beliebiger Sachbearbeiter die Vermutung hat, vor Gericht zu eventuell verlieren. Das hat aber keinerlei rechtliche Relevanz.
Was ich nicht verstehe ist, warum der Unfallgegner auf 50% des verlorenen Schadenfreiheitsrabattes klagt, denn der ist ja sowohl bei der Haftpflicht, als auch bei der Kasko im Fall einer Quotierung weg. Es sei denn, die Schadensumme im Fall einer Quote würde den Selbstbehalt oder die Summe der Verluste durch den geänderten Freiheitsrabatt über mehrere Jahre unterschreiten.
In jedem Fall ist es nichts Ungewöhnliches, bei einem Unfall zu versuchen, seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Wenn sie ungerechtfertigt sind, wird sich Deine Versicherung schon wehren. Der Vorwurf des Prozessbetruges klingt eher nach übler Nachrede.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."
- alsterblick
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Poorboy wird vom Unfallgegner evtl. sogar ganz pragmatisch unter Druck gesetzt.Marvin hat geschrieben:weil ein beliebiger Sachbearbeiter die Vermutung hat, vor Gericht zu eventuell verlieren. Das hat aber keinerlei rechtliche Relevanz.
Was ich nicht verstehe ist, warum der Unfallgegner auf 50% des verlorenen Schadenfreiheitsrabattes klagt, denn der ist ja sowohl bei der Haftpflicht, als auch bei der Kasko im Fall einer Quotierung weg.
In jedem Fall ist es nichts Ungewöhnliches, bei einem Unfall zu versuchen, seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Wenn sie ungerechtfertigt sind, wird sich Deine Versicherung schon wehren.
Würde das Gericht eine "Mitschuld ausprechen“,
dann verliert ebenso Poorboy seine „SF-Klasse“ bei seiner Versicherung,
sollte seine Versicherung nämlich Ansprüche ausgleichen und Poorboy diese wiederum an seine Versicherung nicht auch voll augleichen, um seine „SF-Klasse“ zu retten.
Vermutlich könnte Poorboy sich aber nun eben außergerichtlich vergleichen, um den „unberührten Stand seiner SF-Klasse“ zu retten.
Sollte seine Versicherung bei Gericht unterliegen und Poorboy anschl. selbst widersprechen / klagen, wären auch Folge_Gerichtskosten für Poorboy zu befürchten,
zumal keine Rechtsschutzversicherung vorhanden.
Zuletzt geändert von alsterblick am 30.10.2014, 14:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Dass der Unfallgegner lediglich auf 50% klagt, könnte auch ein Gericht so „richtig“ finden.Marvin hat geschrieben: warum der Unfallgegner auf 50% des verlorenen Schadenfreiheitsrabattes klagt,
Gewinnt der Unfallgegner, hat er nicht einmal Gerichts-/Anwaltskosten selbst zu tragen.
Die Versicherung von Poorboy wird vermutlich sogar drauf eingehen,
50 % von diesem "neuen Schaden" (SF-Rabattschaden) zu zahlen, weil es
wohl günstiger sein wird, als hätte sie sich zuvor an den ganzen Blechkosten beteiligt (wie auch immer).
Diese ganzen Blechkosten sind jedoch bereits beglichen und Poorboys Versicherung
könnte selbst erstaunt sein, dass es im Blechkostenstreit seinerzeit so günstig verlief.
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Er behauptet, ich sei gegen sein Auto gefahren!
Hat aber einen zerdepperten linken Scheinwerfer, ich eine zerdepperte rechte Hintertür!
Wer ist da also gegen wen gefahren?????
Poorboy
Hat aber einen zerdepperten linken Scheinwerfer, ich eine zerdepperte rechte Hintertür!
Wer ist da also gegen wen gefahren?????
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Er kann doch dort gestanden haben. Falls er nach rechts abbiegen wollte und Du von links eingeschert bist, dann kannst Du ihn sehr wohl gestreift haben. Ohne eine entsprechendes Gutachten wirst Du kaum das Gegenteil belegen können. Wenn es sich um einen alten Knacker handelt, dürfte wohl weniger seine ihm von Dir unterstellte anscheinende Geldknappheit Grund für die Klage sein, sondern der von ihm so empfundene Sachverhalt, gepaart mit einem gewissen MAß an Alterstarsinn, wenn man boshaft sein will.
Bei einem ähnlichen Fall, überholen eines langsam fahrenden Autos innerorts, hat vor ein paar Wochen hier in Lübeck ein Autofahrer zwei Menschen getötet, die vor dem "Langsamfahrer" die Fahrbahn überqueren wollten.
Bei einem ähnlichen Fall, überholen eines langsam fahrenden Autos innerorts, hat vor ein paar Wochen hier in Lübeck ein Autofahrer zwei Menschen getötet, die vor dem "Langsamfahrer" die Fahrbahn überqueren wollten.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Möglicherweise erregt dieser Umstand Zweifel, daß das überholende Fahrzeug wirklich 30 gefahren ist. Wäre es 30 gefahren hätte es früher zum Halten kommen können. Möglicherweise geht der zweite Richter davon aus, daß mit deutlich höherer Geschwindigkeit überholt wurde und daher Mitschuld vorliegt.Poorboy hat geschrieben:Tür, Schweller und Radkasten hinten rechts hat es erwischt. 50 Meter dahinter der andere Wagen, zerdeppert vorne links am Eck. Wollte also abbiegen und hat mich beim Überholen rasiert.
Der Fahrer, ein alter Herr, meint, er habe geblinkt, ich sei gerast und alles meine Schuld.
Dann würde die Unfallspurenlage anders aussehen: Poorboy hätte den Unfallgegner im Bereich der Fahrertür erwischt.Marvin hat geschrieben:Ihr seid beide in Richtung der Straßenmitte gefahren: Du, um zu überholen, er, um abzubiegen. Wenn es sich nicht eindeutig feststellen lässt, wer in die Gegenspur geraten ist, kann die Schuldfrage gerichtlich festgestellt werden.
Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Sicher, am, biegt nach rechts ab und zerlegt den linken Scheinwerfer
Fahrwege sind laut Polizeiprotokoll unstrittig! Strittig nur blinken oder nicht und wer gegen wen gefahren ist!
Poorboy
Edit: Seine Haftpflicht hat meinen Schaden bezahlt, seine Vollkasko den seinigen!
Fahrwege sind laut Polizeiprotokoll unstrittig! Strittig nur blinken oder nicht und wer gegen wen gefahren ist!
Poorboy
Edit: Seine Haftpflicht hat meinen Schaden bezahlt, seine Vollkasko den seinigen!
Zuletzt geändert von Poorboy am 30.10.2014, 22:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Vollkasko ist hier irrelevant, die leistet sowieso.
Ohne Dir etwas unterstellen zu wollen Poorboy, nur zum Verständnis: eure Fahrzeuge haben sich doch geschnitten, unabhängig davon, ob er nach links zog, oder Du zu knapp an ihm vorbei eingeschert bist, der Schaden sähe in beiden Fällen doch wohl sehr ähnlich aus, oder?
Also nur mal so, Links fährt links an Rechts vorbei, also ist Links rechts kaputt und Recht links. Also zumindest war es so bei meinem letzten Links fährt zu weit rechts Unfall (Busspureinfädelung in Kreisverkehr). Nur da bekam Links Schuld und hatte von vorne Rechts bis hinten Rechts viel geknittertes Blech. Bei mir, Rechts, war links der Scheinwerfer kaputt.
Ich meine, mal im Ernst, wenn es sich so zugetragen hat, muss Dein Unfallgegner doch besoffen gewesen sein, eine Schuld anzuerkennen, so dass seine Haftpflichtversicherung die Ersatz leistet. Üblicherweise würde es darauf hinauslaufen, dass Du beim Überholen Deiner Sorgfaltspflicht nicht hinreichend nachgekommen bist. Vollkommen unverständlich, warum seine Versicherung hier überhaupt geleistet hat, noch dazu strittig ist, wie Du schreibst, wer nun wen angefahren hat.
Ohne Dir etwas unterstellen zu wollen Poorboy, nur zum Verständnis: eure Fahrzeuge haben sich doch geschnitten, unabhängig davon, ob er nach links zog, oder Du zu knapp an ihm vorbei eingeschert bist, der Schaden sähe in beiden Fällen doch wohl sehr ähnlich aus, oder?
Also nur mal so, Links fährt links an Rechts vorbei, also ist Links rechts kaputt und Recht links. Also zumindest war es so bei meinem letzten Links fährt zu weit rechts Unfall (Busspureinfädelung in Kreisverkehr). Nur da bekam Links Schuld und hatte von vorne Rechts bis hinten Rechts viel geknittertes Blech. Bei mir, Rechts, war links der Scheinwerfer kaputt.
Ich meine, mal im Ernst, wenn es sich so zugetragen hat, muss Dein Unfallgegner doch besoffen gewesen sein, eine Schuld anzuerkennen, so dass seine Haftpflichtversicherung die Ersatz leistet. Üblicherweise würde es darauf hinauslaufen, dass Du beim Überholen Deiner Sorgfaltspflicht nicht hinreichend nachgekommen bist. Vollkommen unverständlich, warum seine Versicherung hier überhaupt geleistet hat, noch dazu strittig ist, wie Du schreibst, wer nun wen angefahren hat.
Zuletzt geändert von am am 31.10.2014, 00:18, insgesamt 2-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten
Es gibt 'unglaublich' verblüffende Einzelurteile, wo sogar Alkohol ( 1,4 Prom. ) eher egal war.
Poorboy kann | muss nun aber ja abwarten, was seine Vers. akzeptiert oder das Gericht beschließt.
Wenn es nur wenig Geld ist, wird sie wohl auch kurzerhand einfach zahlen, nur damit die arbeitsaufwendige Akte schnell vom Tisch ist.
Der Widerspruch dann zum derzeitigen Ergebnis kann dann nur noch Poorboy kümmern.
Poorboy kann | muss nun aber ja abwarten, was seine Vers. akzeptiert oder das Gericht beschließt.
Wenn es nur wenig Geld ist, wird sie wohl auch kurzerhand einfach zahlen, nur damit die arbeitsaufwendige Akte schnell vom Tisch ist.
Der Widerspruch dann zum derzeitigen Ergebnis kann dann nur noch Poorboy kümmern.
Zuletzt geändert von alsterblick am 31.10.2014, 00:28, insgesamt 1-mal geändert.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“