Beitrag
von Poorboy » 25.03.2017, 04:05
Und heute hatte ich das Urteil im Briefkasten.
Der Versicherungsanwalt hatte es laut Eingangsstempel schon im November, am 17. Februar laut Eingangsstempel dann auch die schriftliche Begründung. Mehr als einen Monat danach werde ich dann auch mal informiert.
Urteil:
1. Die Klage wird abgewiesen
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatsächlich wegen Prozesskostenübernahme die Staatskasse, bis auf € 1500,- für das Gutachten und € 170,- für den erfolgreichen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe.
Diese € 1670,- ist er also für seine Dreistigkeit los.
Streitwert, Kläger hatte € 591,- von mir gefordert, also weniger als € 600,-, was Rechtsmittel ausschließt, wird vom Gericht auf € 1000.- festgesetzt. Damit ist Berufung möglich. Vorher muss aber erneut Prozesskostenbeihilfe beantragt werden. Und die gibt es nur bei Erfolgsaussicht. Nach dem Verkehrsunfalldienst der Polizei hat nun auch der vom Gericht beauftragte DEKRA-Gutachter nach dem Schadensbild konstatiert, dass der Unfall für mich "unvermeidbar" war, so ich nicht mehr als 50 km/h gefahren sei. Was nicht zu beweisen wäre.
Ob das Gericht bei der Sachlage einer Berufung "Erfolgsaussichten" einräumt bleibt, sofern der Antrag gestellt wird, abzuwarten. Möglich ist alles.
In der Begründung bekommt der Kläger vom Gericht noch eine Klatsche.
1. wird darauf verwiesen, dass das Gutachten keinen Beweis für eine überhöhte Geschwindigkeit meinerseits erbringen konnte. Genau dies sei aber vom Kläger behauptet worden und er sei den Beweis schuldig geblieben.
2. Da der Kläger laut eigener schriftlicher Einlassung in der Klage mich im Rückspiegel mit überhöhter Geschwindigkeit habe herankommen sehen, hätte ihm klar sein müssen, dass ich bei dieser Sachlage einen Auffahrunfall nur durch ein Überholhmanöver hätte vermeiden können. Dann hätte er niemals abbiegen dürfen.
Also: Entweder bin ich korrekt gefahren und der Unfall war für mich unvermeidbar, oder ich bin gerast, was der Kläger ja gesehen haben will, dann ginge der Unfall, weil er trotzdem nach links abgebogen ist, auch auf seine Kappe.
Nun frage ich mich, wer trägt meine Kosten? An wen muss ich mich wenden?? Zu zwei Verhandlungsterminen musste ich gut 1.200 km fahren und hatte vier Tage Verdienstausfall
Und der Unfall war in 2013!!! Das Ding hat sich bislang 43 Monate hingezogen!!
Poorboy