Sascha1979 hat geschrieben:
Ich wette alles was ich habe, dass das hier auf eine Quote von 50/50 bis maximal 60/40 rausläuft.
Hat einer die Wette angenommen?? Der obige Typ wäre jetzt Flaschensammler
!
Nun sind wird ein bisschen weiter!
Zum Termin erscheint ein von der Kanzlei meiner Versicherung untermandatierter örtlicher Anwalt.
Mir wird erläutert, dass ich mit 20 % Mithaftung rechnen muss. Nennt man „Gefährdungshaftung“ weil ein Auto immer gefährlich sei, steht in keinem Gesetz sondern ist gängige Rechtsprechung !
Aha, der Anwalt wörtlich: „Wenn Sie den Motor starten, sind Sie in solchen Fällen mit 20 % beteiligt!“
Große Freude bereite ich ihm mit dem Gutachten des Kfz-Sachverständigen im Auftrag der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Fotos über Fotos, die meinen Schaden hinten dokumentieren und belegen, dass ich keinesfalls, wie vom Kläger behauptet, gegen sein Auto gefahren sein kann!
Das hätten die längst von mir haben können, nur hieß es immer, ich bräuchte mich nicht kümmern. Man sollte sich in einem solchen Fall eben doch besser selber kümmern!
Beim Antrag auf Prozesskostenhilfe und Verfahrenseröffnung lagen eben nur zwei gegensätzliche Darstellungen schriftlich beim Gericht, keine Fotobeweise. Mit denen wäre das Verfahren wegen der Falschdarstellung des Klägers vielleicht gleich niedergeschlagen worden.
Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und die Güte-Verhandlung beginnt.
Bei Vorlage der Fotos stellt der Richter den Unfall mit zwei Spielzeugautos nach und weist den Kläger drauf hin, dass ich nach Schadensbild gar nicht gegen sein Auto gefahren sein könne.
Nun soll der Kläger den Unfall mit den beiden Spielzeugautos nachstellen. Er stellt sein Auto schräg auf die Gegenfahrbahn und lässt mich um ihn herumkurven, ihn vorne touchieren , und weiter die Straße hinabrasen. Der Richter, mit den Örtlichkeiten vertraut: „Dann ist das Taxi also über den hohen Kantstein auf den Bürgersteig gefahren und dann über den Kantstein wieder runter?“
Mein Anwalt: „Die Bogenfahrt ist jetzt aber neu!“, der gegnerische Anwalt: „Für mich auch!“
Mein Kontrahent zum Richter: „Nein, über den Bürgersteig ist er nicht gefahren, über die Auffahrt zum Parkplatz!“ Das ist der, auf den er abbiegen wollte!
Aha, nun also mit überhöhter Geschwindigkeit eine Biege von 90 Grad nach links auf die Auffahrt, dann auf sieben Metern Breite einen U-Turn samt Crash, dann wieder Biege von 90 Grad nach links zurück auf die Straße!!
So langsam nähern wir uns dem versuchten Prozessbetrug!
Doch der Richter ist human, erzählt von einer Fortbildung und dass das menschliche Gehirn dazu neigt, Sachverhalte, die es nicht ganz erfasst hat, durch mehr oder weniger plausible Erfindungen zu vervollständigen. Keinesfalls gehe er davon aus, dass der Kläger vorsätzlich lügt!
Der alte Herr hat das nicht verstanden, sein Anwalt schon: „ Es verbleiben aber 20 % beim Beklagten wegen Überholens bei unklarer Verkehrslage!“ Sieht der Richter nach meiner Einvernahme genau so, weil der alte Herr ja überhaupt nicht geblinkt hat.
Kein Urteil sondern ein Vergleichsvorschlag.
Frist zur Erklärung sind drei Wochen!
Hinterher erläutert mir der Anwalt der Versicherung, dass er nur untermandatiert ist und nicht zustimmen darf. Der gegnerische Anwalt hat zugestimmt.
Meine Versicherung wird nach seiner Einschätzung aber zustimmen, da ich aus den 20 % nicht herauskomme und die Eröffnung der Hauptverhandlung nur zu weiteren Kosten führen würde, die dann auch zu 20 % zu tragen wären.
Aus den geforderten € 600,- werden also € 240,- plus 20 % der Verfahrenskosten für mich. Muss ich wohl persönlich wegen meiner Selbstbeteiligung zahlen!
Die obige Einschätzung einiger Forums-User, das regele meine Versicherung und ich müsste mich nicht kümmern, war also falsch.
Verdienstausfall und Reisekosten für mich gehen auch auf meine Kappe, da ich Beklagter und nicht Zeuge war. Ein Zivilverfahren, um diese Kosten anteilig (80%) von meinem mittellosen Gegner einzuklagen, werde ich nicht führen.
Der alte Herr bekommt also € 240,- und seinen 80%igen Anteil an den Verfahrenskosten trägt der Steuerzahler! Großes Kino!
Anders als oben von unserem Neuling, der von nichts eine Ahnung hat, aber allen die Welt erklärt (ich habe die Vermutung, der wohnt auch in Neumünster
), wird der Haftplichtfall nicht entsprechend dieser Vergleichsquote rückabgewickelt. Die schriftliche Anerkennung der Zahlungsverpflichtung und die Zahlung nach sechs Monaten sind bindend und endgültig, so der Anwalt meiner Versicherung!
Anders als dem Gericht und meiner Versicherung, lag das Gutachten samt der vielen Fotos der gegnerischen Haftpflichtversicherung vor. Ihr war also klar, dass ihr Versicherungsnehmer zum Unfallhergang nicht die Wahrheit sagt. Zudem war das Bußgeldverfahren gegen mich eingestellt worden. Vor Gericht hätte auch die Versicherung die 80:20-Lösung erstreiten können, hätte dann aber auch 80 % der Verfahrenskosten tragen müssen. Mir den Schaden vollumfänglich zu bezahlen, war also die billigere Lösung.
Wäre es auch für den alten Herrn gewesen, hätte nicht der Staat seine Prozesskosten übernommen. Und hätte dem Gericht meine Fotomappe vorgelegen, wäre wahrscheinlich die Entscheidung zur Prozesskostenhilfe so nicht gefallen.
Mal sehen, was da nun für eine Rechnung auf mich zukommt.
Poorboy