Unfallverursacher verklagt Geschädigten

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alsterblick
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von alsterblick » 02.11.2014, 00:36

FD hat geschrieben:Man lzumal er ja auch nicht auf Schadensersatz seines Blechschadens klagt. Der Verlust seines SFR ist nicht auf ein schuldhaftes Verchalten Deinerseits zurückzuführen.
Aber könnte der Herr überhaupt gegen Schuld am Blechschaden selbst klagen?
Zumal ja Vollkasko versichert, bleibt ihm doch nur noch den SFR Verlust zu beklagen.
Wäre sein Blech-Schaden offen geblieben, hätte er jetzt zwei Schäden. Blech u SFR verloren.
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von am » 02.11.2014, 01:11

Kann der SF-Rabatt überhaupt gerichtlich eingefordert werden, ohne dass dabei die Schuldfrage ebenfalls gerichtlich geklärt wird?

Vielleicht ist das lediglich eine Hilfskrücke gegen die Vorgehensweise der Versicherung.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Poorboy » 02.11.2014, 01:15

Das zuständige Gericht entscheidet über die Prozesskostenbeihilfe, ich darf also auf die Reise gehen! :twisted:

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alsterblick
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von alsterblick » 02.11.2014, 01:55

Du bekommst Verdienstausfall u Fahrgeld und willst trotzdem in deiner Taxe selbst hin fahren :?:
Wäre doch mal ne Gelegenheit 1 Tach auszusteigen. :mrgreen:
Nimm den Zug, der Herr vergreift sich dort sonst noch wieder am Taxi. :roll:
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Poorboy » 26.12.2014, 03:06

Die Klageschrift ist da!

Fingerdicker Papierstapel für eine Forderung von € 591,-

Verhandlung erfolgt schriftlich, ich muss also nicht auf die Reise! Wenig später Post eines mir unbekannten Anwaltsbüros. Zeigt mir an, dass es von der Versicherung mandatiert wurde, die Versicherung und auch mich zu vertreten.

Muss mich also nicht selber kümmern.

Mal sehen, was nun wird.

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oldstrolch
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von oldstrolch » 26.12.2014, 11:57

Poorboy hat geschrieben:Wenig später Post eines mir unbekannten Anwaltsbüros. Zeigt mir an, dass es von der Versicherung mandatiert wurde, die Versicherung und auch mich zu vertreten.

Muss mich also nicht selber kümmern.

Mal sehen, was nun wird.

Poorboy

komisch ....... hab ich dir schon vor geraumer zeit gepostet...... guckst du.... :P
oldstrolch hat geschrieben:
Poorboy hat geschrieben:
Dann die Überraschung:
Amtsgericht des 400 Kilometer entfernten Kaffs schreibt mich und meine Versicherung an.
dieser satz ist entscheidend!.... der olle herr verklagt nicht dich ,sondern deine versicherung.als versicherungsnehmer bist du mit im boot.aber ein anwalt,der von der versicherung, klärt das.im falle einer erfolgreichen klage zahlt deine versicherung ihren/euren anwalt.du bist erstmal aussen vor.ruf doch erst bei deiner versicherung an was die dazu meinen.
:)
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse :D


hier klickenzum poppen:D

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Poorboy » 10.06.2015, 22:06

Nach diversen Schriftsätzen der Advokaten nun der Clou:

Habe Ladung zum "Gütetermin", bei Scheitern folgt sofort die Hauptverhandlung!
Es war dem Gericht nicht klarzumachen, dass sich ein Auto schlicht nicht mit dem Hinterrad zur Seite bewegen kann!!

Poorboy

PS: Bei Streitwert unter € 600,- gibt es kein Rechtsmittel nach dem Ersturteil! Wohl darum werden € 591,- gefordert!!
Zuletzt geändert von Poorboy am 10.06.2015, 22:10, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von TWG » 10.06.2015, 22:56

Hallo,

passt nicht ganz zum Thema, aber vor gut 30 Jahren hab ich einen Schadenersatzprozess verloren (Opa knallt mir seinen Regenschirm aufs Dach),
mit der Begründung des Gerichts: "Die Beweislage ist unklar, aber die Klage wird abgewiesen, da es sich bei dem Beklagten um einen 67 jährigen ehemaligen Beamtem handelt und
bei dem Kläger um einen 22 jährigen Sportwagenfahrer!" (War auch ein Schaden knapp unter der Revisionsgrenze).

Vor Gericht und auf hoher See hilft dir nur der liebe Gott!

Gruß aus Düsseldorf
Thomas

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Sascha1979 » 10.06.2015, 23:33

Bin ich eigentlich der einzige, der eine erhebliche Schuld bei Poorboy sieht?

Wenn jemand so langsam fährt, wie er will, dann KANN ich annehmen, dass er hält / rechts parken will, etc.
Lag ich aber falsch, dann bin ich schuld!

Und Poorboy hat einen abbiegenden PKW überholt, der kein Blinker rechts gesetzt hat.

Es war also fahrlässig davon auszugehen, dass er rechts hält. Die Wahrscheinlichkeit, dass er links abbiegen will, war genau so wahrscheinlich!

Ich wette alles was ich habe, dass das hier auf eine Quote von 50/50 bis maximal 60/40 rausläuft.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Poorboy » 11.06.2015, 00:24


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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Sascha1979 » 11.06.2015, 01:16

Poorboy hat geschrieben:So, so :

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Rueckschau.php

Poorboy
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Ue ... bieger.php

Noch mal:
Ich wette alles was ich habe, dass hier ne Quote rauskommt.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Taxi Georg
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Taxi Georg » 11.06.2015, 01:30

Lasst es, sonst hier gleich zu!

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Poorboy » 11.06.2015, 02:53

Was soll das, taxi-georg? Ist der Fortgang des Falles nicht von Interesse?? Kann jeden Berufskraftfahrer täglich treffen!

Ich denke der Fall soll taktisch rückabgewickelt werden.

Bei Streitwert € 591,- ist das Urteil zivilrechtlich in jedem Falle rechtskräftig.

Ein Gericht, das auf die offensichtliche Falschaussage, ich sei mit dem rechten Hinterrad voran gegen ein Fahrzeug vorne links gefahren, überhaupt ein Verfahren eröffnet, wird entsprechend urteilen.

Zivilrechtlich ist damit Schluss!

Da der Ausgang eh klar ist, möchte ich mir die zweitägige Reise gar nicht antun. Aber mein Erscheinen ist "angeordnet", sonst droht eine Strafe von € 1000,-

Poorboy

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Sascha1979 » 11.06.2015, 07:02

Poorboy, du musst unbedingt von dieser Begründung weg, dass du das Fahrzeug mit deinem Hinterrad angefahren hast.
Das ist natürlich Quatsch und wird nicht passieren!

Das Gericht hat das Verfahren zugelassen und die Prozessekostwnhilfe gewährt, da du beim Überholen ebenso eine erhöhte Sorgfaltspflicht hast.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Ihr beide habt Mist gebaut und deswegen hat es geknallt.

Dass hier eine Quote wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlicher als das Amen in der Kirche.

Bitte halt dich daher nicht an der falschen "Begründung" fest!

Du weißt, dass bei einer Quote auch anteilig der geleistete Betrag, den du von der gegnerischen HV erhalten hast, zurück zuzahlen ist?

Georg hat übrigens die Ausufernden Seitenhiebe gegen meine Person angeprangert und auch gelöscht.
Er hat also nicht deine Beiträge oder die Beiträge zu dem Fall kritisiert.
Zuletzt geändert von Sascha1979 am 11.06.2015, 07:21, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Sascha1979 » 11.06.2015, 13:26

Hier hast du übrigens eine 99,9% Kopien deines Falles:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5374.php

Du hast bei absolut unklarer Verkehrslage überholt!
Das war falsch, indiskutabel und gefährlich!

Die Dame hätte auch einfach ein Kind über die Straße lassen können, was du mit deinen 80 km/ hättest totfahren können. (80 km/h deshalb, weil du erst 50 Meter nach dem Unfall zum stehen kamst.)

Mit 50/50 bist du noch gut bedient.
Ich hätte dich auf volle Schuld verklagt.

Ich habe jetzt noch das brüllen meines Fahrlehrers in den Ohren wenn ich einfach so ein Fahrzeug überholt hätte, nur weil es langsam fährt.

Wenn man keine Ahnung hat, was ein *** macht, weil er einfach langsam fährt und nicht blinkt, dann bleibt man so lange dahinter, bis klar ist, was er vor hat!!!
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von tatutata » 11.06.2015, 13:33

Sascha1979 hat geschrieben:Ich wette alles was ich habe, dass das hier auf eine Quote von 50/50 bis maximal 60/40 rausläuft.
Nichts?

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Taxi Georg
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Taxi Georg » 11.06.2015, 14:37

Poorboy hat geschrieben:Was soll das, taxi-georg? Ist der Fortgang des Falles nicht von Interesse?? Kann jeden Berufskraftfahrer täglich treffen!
Doch sicher, ich meinte die Off-topics sollt ihr hier sein lassen.

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Poorboy » 25.06.2015, 20:06

Sascha1979 hat geschrieben:
Ich wette alles was ich habe, dass das hier auf eine Quote von 50/50 bis maximal 60/40 rausläuft.
Hat einer die Wette angenommen?? Der obige Typ wäre jetzt Flaschensammler :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: !

Nun sind wird ein bisschen weiter!

Zum Termin erscheint ein von der Kanzlei meiner Versicherung untermandatierter örtlicher Anwalt.

Mir wird erläutert, dass ich mit 20 % Mithaftung rechnen muss. Nennt man „Gefährdungshaftung“ weil ein Auto immer gefährlich sei, steht in keinem Gesetz sondern ist gängige Rechtsprechung !

Aha, der Anwalt wörtlich: „Wenn Sie den Motor starten, sind Sie in solchen Fällen mit 20 % beteiligt!“
Große Freude bereite ich ihm mit dem Gutachten des Kfz-Sachverständigen im Auftrag der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Fotos über Fotos, die meinen Schaden hinten dokumentieren und belegen, dass ich keinesfalls, wie vom Kläger behauptet, gegen sein Auto gefahren sein kann!
Das hätten die längst von mir haben können, nur hieß es immer, ich bräuchte mich nicht kümmern. Man sollte sich in einem solchen Fall eben doch besser selber kümmern!
Beim Antrag auf Prozesskostenhilfe und Verfahrenseröffnung lagen eben nur zwei gegensätzliche Darstellungen schriftlich beim Gericht, keine Fotobeweise. Mit denen wäre das Verfahren wegen der Falschdarstellung des Klägers vielleicht gleich niedergeschlagen worden.

Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und die Güte-Verhandlung beginnt.

Bei Vorlage der Fotos stellt der Richter den Unfall mit zwei Spielzeugautos nach und weist den Kläger drauf hin, dass ich nach Schadensbild gar nicht gegen sein Auto gefahren sein könne.

Nun soll der Kläger den Unfall mit den beiden Spielzeugautos nachstellen. Er stellt sein Auto schräg auf die Gegenfahrbahn und lässt mich um ihn herumkurven, ihn vorne touchieren , und weiter die Straße hinabrasen. Der Richter, mit den Örtlichkeiten vertraut: „Dann ist das Taxi also über den hohen Kantstein auf den Bürgersteig gefahren und dann über den Kantstein wieder runter?“
Mein Anwalt: „Die Bogenfahrt ist jetzt aber neu!“, der gegnerische Anwalt: „Für mich auch!“
Mein Kontrahent zum Richter: „Nein, über den Bürgersteig ist er nicht gefahren, über die Auffahrt zum Parkplatz!“ Das ist der, auf den er abbiegen wollte!

Aha, nun also mit überhöhter Geschwindigkeit eine Biege von 90 Grad nach links auf die Auffahrt, dann auf sieben Metern Breite einen U-Turn samt Crash, dann wieder Biege von 90 Grad nach links zurück auf die Straße!!

So langsam nähern wir uns dem versuchten Prozessbetrug!

Doch der Richter ist human, erzählt von einer Fortbildung und dass das menschliche Gehirn dazu neigt, Sachverhalte, die es nicht ganz erfasst hat, durch mehr oder weniger plausible Erfindungen zu vervollständigen. Keinesfalls gehe er davon aus, dass der Kläger vorsätzlich lügt!

Der alte Herr hat das nicht verstanden, sein Anwalt schon: „ Es verbleiben aber 20 % beim Beklagten wegen Überholens bei unklarer Verkehrslage!“ Sieht der Richter nach meiner Einvernahme genau so, weil der alte Herr ja überhaupt nicht geblinkt hat.

Kein Urteil sondern ein Vergleichsvorschlag.

Frist zur Erklärung sind drei Wochen!

Hinterher erläutert mir der Anwalt der Versicherung, dass er nur untermandatiert ist und nicht zustimmen darf. Der gegnerische Anwalt hat zugestimmt.
Meine Versicherung wird nach seiner Einschätzung aber zustimmen, da ich aus den 20 % nicht herauskomme und die Eröffnung der Hauptverhandlung nur zu weiteren Kosten führen würde, die dann auch zu 20 % zu tragen wären.
Aus den geforderten € 600,- werden also € 240,- plus 20 % der Verfahrenskosten für mich. Muss ich wohl persönlich wegen meiner Selbstbeteiligung zahlen!

Die obige Einschätzung einiger Forums-User, das regele meine Versicherung und ich müsste mich nicht kümmern, war also falsch.

Verdienstausfall und Reisekosten für mich gehen auch auf meine Kappe, da ich Beklagter und nicht Zeuge war. Ein Zivilverfahren, um diese Kosten anteilig (80%) von meinem mittellosen Gegner einzuklagen, werde ich nicht führen.

Der alte Herr bekommt also € 240,- und seinen 80%igen Anteil an den Verfahrenskosten trägt der Steuerzahler! Großes Kino!

Anders als oben von unserem Neuling, der von nichts eine Ahnung hat, aber allen die Welt erklärt (ich habe die Vermutung, der wohnt auch in Neumünster :mrgreen: :mrgreen: ), wird der Haftplichtfall nicht entsprechend dieser Vergleichsquote rückabgewickelt. Die schriftliche Anerkennung der Zahlungsverpflichtung und die Zahlung nach sechs Monaten sind bindend und endgültig, so der Anwalt meiner Versicherung!

Anders als dem Gericht und meiner Versicherung, lag das Gutachten samt der vielen Fotos der gegnerischen Haftpflichtversicherung vor. Ihr war also klar, dass ihr Versicherungsnehmer zum Unfallhergang nicht die Wahrheit sagt. Zudem war das Bußgeldverfahren gegen mich eingestellt worden. Vor Gericht hätte auch die Versicherung die 80:20-Lösung erstreiten können, hätte dann aber auch 80 % der Verfahrenskosten tragen müssen. Mir den Schaden vollumfänglich zu bezahlen, war also die billigere Lösung.

Wäre es auch für den alten Herrn gewesen, hätte nicht der Staat seine Prozesskosten übernommen. Und hätte dem Gericht meine Fotomappe vorgelegen, wäre wahrscheinlich die Entscheidung zur Prozesskostenhilfe so nicht gefallen.
Mal sehen, was da nun für eine Rechnung auf mich zukommt.

Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 25.06.2015, 20:08, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Sascha1979 » 25.06.2015, 20:16

Ich weiß gar nicht, was du willst?

Ich hab dir gesagt, du hast bei unklarer Verkehrslage überholt und bist mit Schuld!

Genau so kam es!
Auch wenn du einmal was von der allgemeinen Betreibsgefahr und dann von der Haftung wegen Überholen erzählst.

Dass der alte Herr so dämlich war und du da bei ihm mit einer besseren Quote rausgekommen bist, ist nicht dein Verdienst, sondern dein Glück und sein Versagen.

BTW: gibt es kein Urteil sondern eine Einigung.
Daher wird auch nix Rück abgewickelt.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Unfallverursacher verklagt Geschädigten

Beitrag von Guter_Kollege » 25.06.2015, 21:58

Das hat mit Glück nichts zu tun, sondern mit eigenem Einsatz und daraus resultierend der üblichen Haftungsverteilung.
Du hast wahrlich nichts begriffen. Überrascht hier aber wenigstens keinen.

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