Fahrer entschädigen bei unverschuldetem Unfall?

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parlox
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Fahrer entschädigen bei unverschuldetem Unfall?

Beitrag von parlox » 10.10.2014, 06:20

Hallo Leute

verdutzt habe ich eine Anfrage von einem meiner Fahrer erhalten. Er hat einen unverschuldeten Unfall gehabt, und nun fragt er mich, wieviel ich ihm wegen dem Unfall gebe? (Ist wohl eine Anspielung auf die laut Gutachter mir in einigen Monaten hoffentlich zustehende Summe x) Gehört sich das etwa so? Er hatte bisher einen weiteren unfall, bei dem er selber schuld hatte. Ich habe von ihm keinen cent verlangt. Ich muss dazu sagen, dass wir diesbezüglich keine mündliche oder schriftliche Vereinbarung getroffen haben.

Ich habe von anderen gehört, dass sie sich auf eines der beiden modelle einigen: Entweder beteiligt sich der Fahrer bei Unfällen dran. Also selbsverschuldet zahlt er meinetwegen 300. Nicht selbstverschuldet kriegt er 300. Das andere Modell ist, dass der Fahrer nichts bekommt und auch nichts geben muss.

Ich will jetzt nicht als dummer Geizkragen dastehen, daher meine Frage, ist das üblich was mein Fahrer fordert? Ihr merkt, ich hab da nicht viel Ahnung..
Zuletzt geändert von parlox am 10.10.2014, 06:21, insgesamt 1-mal geändert.

HW
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Re: Fahrer entschädigen bei unverschuldetem Unfall?

Beitrag von HW » 10.10.2014, 06:30

Ich kann dir aus 30 jähriger Angestelltenerfahrung sagen das es dein Geld ist.
Das geht den Kutscher nichts an,..zumal er ja auch Schäden verursacht hat die du ihm nicht in Rechnung gestellt hast.
"Leben und Leben lassen" ist immer die Deviese.
Ich hatte mal eine Cheffin die eine "Kopfprämie" ausgelobt hatte bei nichtverschuldeten Unfällen.
Das ist ja ganz lieb von ihr aber ich bin ja nicht unterwegs um Unfälle zu provozieren.

Pirat
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Re: Fahrer entschädigen bei unverschuldetem Unfall?

Beitrag von Pirat » 10.10.2014, 07:37

parlox hat geschrieben:Ich will jetzt nicht als dummer Geizkragen dastehen.....
Lauf nicht der Meinung von „Kollegen“ hinterher.
Tue, was Du für richtig hältst.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Jim Bo
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Re: Fahrer entschädigen bei unverschuldetem Unfall?

Beitrag von Jim Bo » 10.10.2014, 08:14

Ich gebe HW und Pirat Recht.

Ich fahre auch nicht durch die Stadt um Unfälle zu verursachen und wenn es zu Unfällen kommt, ist es das Geld des Chefs.

Jedoch, und da komme ich auf das was Pirat sagte, gibt es durchaus Unternehmer, die das durch andere Zulagen ausgleichen.

Also: jedem nach seinem Ermessen. Bei Fremdverschulden bekommst du von der Versicherung des Gegners das Geld, bei Selbstverschulden zahlt deine. Sicherlich wird es Ausnahmen geben, aber im Optimalfall ist das so.

Der für dich entstandene Schaden ist minimal, der des Fahrers schon größer. Deshalb auch mein Rat:

Entscheide selbst.

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Re: Fahrer entschädigen bei unverschuldetem Unfall?

Beitrag von odelgunde » 10.10.2014, 09:27

Ich hatte als EWU mit Angestelltem einen Passus im Arbeitsvertrag, dass der Fahrer während der Reperaturdauer (unverschuldet oder verschuldet) jährlich bis zu 5 Tage Urlaub nehmen muss.
Bei unverschuldetem Unfall habe ich dem Fahrer während dieser Zeit die Hälfte des Nutzenausfalles abgetreten und zwar in Form von Benzingutscheinen zur privaten Nutzung damit die Steuer nicht einen Teil abknappst.

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alsterblick
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Re: Fahrer entschädigen bei unverschuldetem Unfall?

Beitrag von alsterblick » 10.10.2014, 10:24

parlox hat geschrieben: Er hat einen unverschuldeten Unfall gehabt, und nun fragt er mich, wieviel ich ihm wegen dem Unfall gebe? Gehört sich das etwa so?
Er hatte bisher einen weiteren unfall, bei dem er selber schuld hatte. Ich habe von ihm keinen cent verlangt. I..
Eine Frechheit, ich wuerde den Fahrer bei nächster Gelegenheit rausschmeissen. 8)
Oder ist der Fahrer noch ein Kind ? Dann gib ihm `ne Lektion. :mrgreen:
Zuletzt geändert von alsterblick am 10.10.2014, 10:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Guter_Kollege
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Re: Fahrer entschädigen bei unverschuldetem Unfall?

Beitrag von Guter_Kollege » 10.10.2014, 12:31

alsterblick hat geschrieben:
parlox hat geschrieben: Er hat einen unverschuldeten Unfall gehabt, und nun fragt er mich, wieviel ich ihm wegen dem Unfall gebe? Gehört sich das etwa so?
Er hatte bisher einen weiteren unfall, bei dem er selber schuld hatte. Ich habe von ihm keinen cent verlangt. I..
Eine Frechheit, ich wuerde den Fahrer bei nächster Gelegenheit rausschmeissen. 8)
Oder ist der Fahrer noch ein Kind ? Dann gib ihm `ne Lektion. :mrgreen:
Und Du brauchst wohl mal eine Lektion in Recht und Gesetz. Aber nicht von mir.
Die betriebliche Risikohaftung bei Schäden durch den Arbeitnehmer, folgt jedenfalls anderen Grundsätzen (z.B. dem Prinzip des Grades der Fahrlässigkeit) als solchen hanebüchenen Vertragsgestaltungen, die auch noch das Entgeltfortzahlungsgesetz mit Füssen treten, wie im Beispiel
von Pauline:
"Ich hatte als EWU mit Angestelltem einen Passus im Arbeitsvertrag, dass der Fahrer während der Reperaturdauer (unverschuldet oder verschuldet) jährlich bis zu 5 Tage Urlaub nehmen muss."

Wie man sich als Taxibesitzer mit einer Taxe als 'Unternehmer' bezeichnen kann, wird mir auch auf ewig ein Rätsel bleiben.
Und das unabhängig davon ob die ihre Fahrzeuge reperieren oder reparieren. :cry:

Sofern der geschädigte Versicherungsnehmer - hier der Arbeitgeber/Unternehmer - bei der gegnerischen Versicherung auch Arbeitsausfall finanziell geltend
macht und bekommt, steht dem Arbeitnehmer diese Entschädigung auch einmal mehr zu. Was sie nach dem Lohnausfallprinzip sowie schon tut.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 10.10.2014, 22:42, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Fahrer entschädigen bei unverschuldetem Unfall?

Beitrag von odelgunde » 10.10.2014, 13:15

Guter_Kollege hat geschrieben:
alsterblick hat geschrieben:
parlox hat geschrieben: Er hat einen unverschuldeten Unfall gehabt, und nun fragt er mich, wieviel ich ihm wegen dem Unfall gebe? Gehört sich das etwa so?
Er hatte bisher einen weiteren unfall, bei dem er selber schuld hatte. Ich habe von ihm keinen cent verlangt. I..
Eine Frechheit, ich wuerde den Fahrer bei nächster Gelegenheit rausschmeissen. 8)
Oder ist der Fahrer noch ein Kind ? Dann gib ihm `ne Lektion. :mrgreen:
Und Du brauchst wohl mal eine Lektion in Recht und Gesetz. Aber nicht von mir.
Die betriebliche Risikohaftung bei Schäden durch den Arbeitnehmer, folgt jedenfalls anderen Grundsätzen (z.B. dem Prinzip des Grades der Fahrlässigkeit) als solchen hanebüchenen Vertragsgestaltungen, die auch noch das Entgeltfortzahlungsgesetz mit Füssen treten, wie im Beispiel
von Pauline:
"Ich hatte als EWU mit Angestelltem einen Passus im Arbeitsvertrag, dass der Fahrer während der Reperaturdauer (unverschuldet oder verschuldet) jährlich bis zu 5 Tage Urlaub nehmen muss."

Wie man sich als Taxibesitzer mit einer Taxe als 'Unternehmer' bezeichnen kann, wird mir auch auf ewig ein Rätsel bleiben.
Und das unabhängig davon ob die ihre Fahrzeuge reperieren oder reparieren. :cry:

Sofern der geschädigte Versicherungsnehmer - hier der Arbeitgeber/Unternehmer - bei der gegnerischen Versicherung auch Arbeitsfall finanziell geltend
macht und bekommt, steht dem Arbeitnehmer dieser auch einmal mehr zu. Was er nach dem Lohnausfallprinzip sowie schon tut.
Des sind mir die richtigen Oberlehrer: andere wg. Rechtschreibfehlern korrigieren, aber nicht mal den Postenden richtig benennen können.

Nur zur Info: Standardsatz gerichtsfest in Arbeitsverträgen: "Der Urlaub ist mit betrieblichen Gegebenheiten in Einklang zu bringen", ergibt sich aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers,kann natürlich nur im betriebsbedingten Notfall als Zwangsurlaub angewandt werden, wenn unfall-/ inspektionsbedingt (EWU) kein Auto da ist, gibts bei mir max. bis 5 Tage im Jahr angeordneten Urlaub, bei absehbar längerer Ausfallzeit sofort ein Leihtaxi. Bei MWU natürlich kein Problem, weil normal immer ein Ersatzauto rumsteht.
Der Urlaub wird natürlich bezahlt, somit sehe ich hier keinen wesentlichen Nachteil für AN, um entgangenes Trinkgeld auszugleichen teile ich
f r e i w i l l i g die Nutzensausfallsentschädigung mit AN. Eine "Kopfprämie" für unverschuldete Unfälle auszuloben oder auszuzahlen ist abstrus.
Gab in München schon einige Taxiunternehmer bei denen das Geschäftsmodell nicht auf Personenbeförderung beruhte, sondern auf Erzielung möglichst hoher Gewinne bei Versicherungsbet.., ähm -abrechnungen.
Zuletzt geändert von odelgunde am 11.10.2014, 11:32, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Fahrer entschädigen bei unverschuldetem Unfall?

Beitrag von alsterblick » 10.10.2014, 13:51

@Aller_Gutster
Auch wenn Dein Gedankengang wg. ggf. Schichtausfall …. Fortbezahlung nachvollziehbar ist.
Darum geht es aber in dem Fall doch gar nicht.
Ich zitierte lediglich:
1x Unfall gemacht
1x Unfallopfer und Hand aufhalten

Ich empfehle in diesem Gewerbe einfach Verständnis/Kooperation von AN / AG,
ganz einfach, weil da kaum Luft für dicke Kohle ist.

PS
Mein Chefe sagt immerhin auch nix wegen Umsatzausfall, wenn ich die Karre mal stehen gelassen habe.
Wenn er am Monatesende schöne Zahlen lesen kann ist alles gut für ihn.
Und ich werde mit ihm nicht vorher besprechen, was ist, wenn mal Unfall. `Würde ich doch ggf. dann sehen/erleben.
Ich würde mich auch nur unnötig verdächtig machen von möglichen Unfällen überhaupt nur zu reden, zumal alles noch nie gehabt.
Zuletzt geändert von alsterblick am 10.10.2014, 13:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fahrer entschädigen bei unverschuldetem Unfall?

Beitrag von Jim Bo » 10.10.2014, 14:23

alsterblick hat geschrieben: PS
Mein Chefe sagt immerhin auch nix wegen Umsatzausfall, wenn ich die Karre mal stehen gelassen habe.
Ich habe selbst von Jura keine Ahnung, aber man hat mich dahingehend aufgeklärt, dass der Chef keine Anforderungen an einen Mindestumsatz stellen darf.

Sicher, er darf darüber bestimmen ob er einen Fahrer allein auf ein Taxi setzt oder im Schichtsystem. Jedoch darf er nicht kündigen oder Abmahnungen schreiben, weil sein Angestellter zu wenig eingefahren hat.

Was anderes wiederum ist es, wenn die Wirtschaftslage es nicht zulässt, dass der Fahrer einen entsprechenden Umsatz einfahren kann!

Deswegen kann man verallgemeinert sagen: "Der Taxifahrer trägt keine Schuld an der Höhe seines Umsatzes."

Einzige Ausnahme: Er lehnt Fahraufträge ab.

Klingt kompliziert, ist aber so.

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Re: Fahrer entschädigen bei unverschuldetem Unfall?

Beitrag von Guter_Kollege » 10.10.2014, 22:46

alsterblick hat geschrieben:@Aller_Gutster
Mein Chefe sagt immerhin auch nix wegen Umsatzausfall, wenn ich die Karre mal stehen gelassen habe.
Schön für Dich (und Deinen Chef) wenn alles in Friede, Freude, Eierkuchen funktioniert und jeder auf seine Kosten kommt.
Aber Recht und Gesetz wurde auch eher für diejenigen geschrieben, die sich nicht einigen können, oder nicht wehren gegen Übervorteilung.

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Re: Fahrer entschädigen bei unverschuldetem Unfall?

Beitrag von TWG » 11.10.2014, 02:03

alsterblick hat geschrieben:
parlox hat geschrieben: Er hat einen unverschuldeten Unfall gehabt, und nun fragt er mich, wieviel ich ihm wegen dem Unfall gebe? Gehört sich das etwa so?
Er hatte bisher einen weiteren unfall, bei dem er selber schuld hatte. Ich habe von ihm keinen cent verlangt. I..
Eine Frechheit, ich wuerde den Fahrer bei nächster Gelegenheit rausschmeissen. 8)
Oder ist der Fahrer noch ein Kind ? Dann gib ihm `ne Lektion. :mrgreen:

Hallo alsterblick,

scheint ja in Hamburg viele gute Taxler zu geben, wenn du den so einfach rauswirfst.
Natürlich steht dem Fahrer bei unverschuldetem Unfall Verdienstausfall zu.
Wenn mein Chef mir den verweigert, wechsle ich den Unternehmer, hier im Dorf gibst nämlich zu wenig gute Fahrer.
Eine selbst verursachter Unfall hingegen ist Risiko des Unternehmers, es sei denn, der Unfall wurde grob fahrlässig verursacht.

Gruß aus Düsseldorf
Thomas

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Re: Fahrer entschädigen bei unverschuldetem Unfall?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 11.10.2014, 04:15

Thomas, es ging hier nicht um Verdienstausfall sondern um eine Beteiligung an der Reparaturkostenerstattung.....das macht hier auch kein Unternehmer.
Was die Fahrlässigkeit angeht ist dein Kamm zu groß (wurde hier auch schon mehrfach diskutiert)
Bei mittlerer Fahrlässigkeit kann der Fahrer u.U. bis zur Höhe der Selbstbeteiligung an den Unfallkosten beteiligt werden.
Lediglich bei leichter Fahrlässigkeit (Beulen beim Türöffnen, Parkrempler etc.) bleibt er unbelastet.
Bei grober Fahrlässigkeit (Alkohol, Drogen, stark überhöhte Geschwindigkeit etc.) holt sich die Versicherung u.U. das Geld vom Fahrer zurück.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 11.10.2014, 04:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fahrer entschädigen bei unverschuldetem Unfall?

Beitrag von Taxi Georg » 11.10.2014, 11:14

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Thomas, es ging hier nicht um Verdienstausfall sondern um eine Beteiligung an der Reparaturkostenerstattung.....das macht hier auch kein Unternehmer.
Was die Fahrlässigkeit angeht ist dein Kamm zu groß (wurde hier auch schon mehrfach diskutiert)
Bei mittlerer Fahrlässigkeit kann der Fahrer u.U. bis zur Höhe der Selbstbeteiligung an den Unfallkosten beteiligt werden.
Lediglich bei leichter Fahrlässigkeit (Beulen beim Türöffnen, Parkrempler etc.) bleibt er unbelastet.
Bei grober Fahrlässigkeit (Alkohol, Drogen, stark überhöhte Geschwindigkeit etc.) holt sich die Versicherung u.U. das Geld vom Fahrer zurück.
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Re: Fahrer entschädigen bei unverschuldetem Unfall?

Beitrag von parlox » 11.10.2014, 22:08

Hab ihm gesagt dass er nichts bekommt vom Unfall, weil wir darüber keine Vereinbarung haben und er auch schon beim selbsrverschuldeten nichts bezahlt hat. Aber gebe ihm 200 Euro für die 4-5 Tage in denen er nicht fahren konnte. Denke das ist okay

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Beitrag von Otto126 » 11.10.2014, 22:30

Der Fahrer hat einen Arbeitsvertrag und wenn du den als Unternehmer nicht erfüllen kannst, steht dem Angestellten selbstverständlich sein normaler Lohn zu.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Re: Fahrer entschädigen bei unverschuldetem Unfall?

Beitrag von Jim Bo » 11.10.2014, 23:05

parlox hat geschrieben:Aber gebe ihm 200 Euro für die 4-5 Tage in denen er nicht fahren konnte.
Otto126 hat geschrieben:Der Fahrer hat einen Arbeitsvertrag und wenn du den als Unternehmer nicht erfüllen kannst, steht dem Angestellten selbstverständlich sein normaler Lohn zu.
Du (Otto126) meinst, dass der Unternehmer verpflichtet ist ein Ersatztaxi zu stellen? Egal ob verschuldet oder unverschuldet? Und wenn er das nicht kann, dann tritt Lohnfortzahlung automatisch in Kraft?


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Re: Fahrer entschädigen bei unverschuldetem Unfall?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 12.10.2014, 04:03

parlox hat geschrieben:... Aber gebe ihm 200 Euro für die 4-5 Tage in denen er nicht fahren konnte. Denke das ist okay
Also ging es doch um den Verdienstausfall.
Dann ist es tatsächlich etwas knapp.
Entweder bekommt er bezahlten Urlaub oder einen Verdienstausfall welcher sich an seinen durchschnittlichen Umsätzen orientiert.
Wenn er selbstverschuldet einen Unfall hat und nicht grob Fahrlässig gehandelt hat muss er gar nichts bezahlen.
Das ist halt das Risiko eines Unternehmers, dafür hat er auch gegenüber dem Fahrer deutliche Privilegien.
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Re: Fahrer entschädigen bei unverschuldetem Unfall?

Beitrag von ilkoep » 12.10.2014, 09:18

Solange der Fahrer den Unfall nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat steht ihm der Anspruch auf Beschäftigung (und Bezahlung) weiterhin zu. Hat der Unternehmer kein Ersatzfahrzeug ist es sein Problem. Entweder nimmt er ein Ersatztaxi und stellt es dem Fahrer zur Verfügung oder er macht den Umsatzausfall bereinigt seiner Kosten bei der Versicherung geltend. Der Fahrer ist schadlos zu halten.

Auf "Abschussprämien" sollte der Unternehmer tunlichst verzichten, diese gefährden bei Bekanntwerden die persönliche Zuverlässigkeit.

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Re: Fahrer entschädigen bei unverschuldetem Unfall?

Beitrag von Pirat » 12.10.2014, 09:33

Eines der Privilegien des Taxiunternehmers ist das grob fahrlässige Vertrauen in den Fahrer.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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