Der Bereich für Fragen rund um das Taxigewerbe.
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odelgunde
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von odelgunde » 12.10.2014, 13:17
ilkoep hat geschrieben:Solange der Fahrer den Unfall nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat steht ihm der Anspruch auf Beschäftigung (und Bezahlung) weiterhin zu. Hat der Unternehmer kein Ersatzfahrzeug ist es sein Problem. Entweder nimmt er ein Ersatztaxi und stellt es dem Fahrer zur Verfügung oder er macht den Umsatzausfall bereinigt seiner Kosten bei der Versicherung geltend. Der Fahrer ist schadlos zu halten.
Auf "Abschussprämien" sollte der Unternehmer tunlichst verzichten, diese gefährden bei Bekanntwerden die persönliche Zuverlässigkeit.
Und was machst Du, wenn dein Fahrer den Unfall verschuldet hat? Dann ist Essig mit Nutzungsausfall.
Bleibt dem EWU nur die Möglichkeit kurzfristig während der Reparatur Urlaub anzuordnen (natürlich bezahlt und zeitlich beschränkt)
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alsterblick
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von alsterblick » 12.10.2014, 13:25
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
parlox hat geschrieben:... Aber gebe ihm 200 Euro für die 4-5 Tage in denen er nicht fahren konnte. Denke das ist okay
.....doch...... Verdienstausfall.........
Dann ist es tatsächlich etwas knapp.
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........einen Verdienstausfall welcher sich an seinen durchschnittlichen Umsätzen orientiert.
Kennen wir denn die Kutscherumsätze
Angenommen, der Kutscher fährt "nappische"
Schicht_Umsätze von rd € 100,- , dann halte ich rd € 50,- (Schichtausfall) für angemessen
und Kutscher braucht nicht einmal arbeitenn dafür.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
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ilkoep
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von ilkoep » 12.10.2014, 13:52
odelgunde hat geschrieben:
Und was machst Du, wenn dein Fahrer den Unfall verschuldet hat? Dann ist Essig mit Nutzungsausfall.
Bleibt dem EWU nur die Möglichkeit kurzfristig während der Reparatur Urlaub anzuordnen (natürlich bezahlt und zeitlich beschränkt)
Ick gloob ick bin im falschen Film. Was machst du wenn die Karre Totalschaden hat und der neue Wagen erst in drei Monaten kommt? Den Fahrer solange in unbezahlten Zwangsurlaub schicken und selbst Hartz IV beziehen? Auch beim EWU bedeutet der letzte Buchstabe "Unternehmer".
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odelgunde
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von odelgunde » 12.10.2014, 14:02
dann gibts natürlich ein neues Auto, derweil Ersatztaxi ist doch logisch.
Geht hier nur um kurzfristigen Fahrzeugausfall, kein Grund Beissreflexe zu aktivieren.
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Thomas-Michael Blinten
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von Thomas-Michael Blinten » 12.10.2014, 15:45
@Pirat
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„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
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Thomas-Michael Blinten
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von Thomas-Michael Blinten » 12.10.2014, 15:52
alsterblick hat geschrieben:
Kennen wir denn die Kutscherumsätze
Angenommen, der Kutscher fährt "nappische"
Schicht_Umsätze von rd € 100,- , dann halte ich rd € 50,- (Schichtausfall) für angemessen
und Kutscher braucht nicht einmal arbeitenn dafür.
Nö, kenn ich nicht, habe einfach einmal meine zu Grunde gelegt
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Otto126
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von Otto126 » 12.10.2014, 16:00
Jim Bo hat geschrieben:parlox hat geschrieben:Aber gebe ihm 200 Euro für die 4-5 Tage in denen er nicht fahren konnte.
Otto126 hat geschrieben:Der Fahrer hat einen Arbeitsvertrag und wenn du den als Unternehmer nicht erfüllen kannst, steht dem Angestellten selbstverständlich sein normaler Lohn zu.
Du (Otto126) meinst, dass der Unternehmer verpflichtet ist ein Ersatztaxi zu stellen? Egal ob verschuldet oder unverschuldet? Und wenn er das nicht kann, dann tritt Lohnfortzahlung automatisch in Kraft?
Jetzt wird es interessant.
Nein, keine "Lohnfortzahlung", sondern der normale Lohn.
"Du, Vermieter, mein Taxi ist kaputt, mein Chef zahlt mir zwei Wochen keinen Lohn, also kriegst du auch nur die halbe Miete..."
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
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alsterblick
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von alsterblick » 12.10.2014, 16:02
Zuletzt geändert von
alsterblick am 12.10.2014, 16:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Thomas-Michael Blinten
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von Thomas-Michael Blinten » 12.10.2014, 18:13
Jetzt mal im ernst Alsterblick, die LFZ richtet sich nach dem erzielten Bruttolohn der letzten drei Monate.
Damit hat auch der Postersteller eine gute Grundlage zur Errechnung derselben.
Wenn dies dann 50 €/Tag ergiebt sind 200 in vier Tagen in Ordnung.
Allerdings las es sich eher so wie eine Almosengabe und da reagiere ich etwas sensibel
Die Tatsache das solche Dinge bei ihm vertraglich nicht geregelt sind erzeugt dann noch mehr Skepsis.
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Guter_Kollege
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von Guter_Kollege » 13.10.2014, 23:49
"LFZ richtet sich nach dem erzielten Bruttolohn der letzten drei Monate."
Wir müssen jetzt nicht darüber streiten, aber Vorschrift ist das nicht.
Allzumal wenn wie grade im Taxigeschäft die Monate sehr unterschiedlich sein können,
kann man mit gutem Recht auch einen längeren Zeitraum zugrunde legen.
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Thomas-Michael Blinten
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von Thomas-Michael Blinten » 14.10.2014, 01:08
Stimmt, darüber müssen und brauchen wir nicht zu streiten.
Wichtig ist das es genügend Möglichkeiten gibt eine vernünftige Grundlage zur Ermittlung der LFZ zu finden.
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