Kanabiskonzum und P-Schein

Der Bereich für Fragen rund um das Taxigewerbe.
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IK
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Kanabiskonzum und P-Schein

Beitrag von IK » 08.10.2014, 18:10

Hallo. Kollegen

Ich habe eine konkrete Frage. Ein Taxifahrer wurde in einer Kontrolle auf Drogenkonzum getestet und durchgefallen. Daraufhin wurde ihm auf der Wache Blut abgenommen. Die Ergebnisse der Blutprobe werden erst Wochen später bekannt. Seinen Führerschein durfte er behalten aber den P-Schein hat die Polizei eingezogen. Der Taxifahrer hat in der Tat 24 Stunden vor der Schicht geringfügig geraucht.

Was passiert jetzt? Verliert er sein P-Schein?
Hat jemand brauchbares Wissen zu diesem Thema?

Gruß

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Re: Kanabiskonzum und P-Schein

Beitrag von ilkoep » 08.10.2014, 20:04

Wenn er bei dem Test durchgefallen ist kann ihm doch nix passieren :D .

Vermute aber mal dass er positiv getestet wurde. Dann stehen MPU und regelmässige Screenings auf dem Plan.

FzF ist erstmal weg, Erhalt des normalen FS und Rückgabe des FzF hängt von obigen Ergebnissen ab. Hat er nur einmal gekifft gibt es ein bussgeld- und punktebelegtes Dudu, hat er mehrfach konsumiert, also mehr als einmal, was im Screening festgestellt werden kann, sollte er sich ´nen neuen Job suchen.
Zuletzt geändert von ilkoep am 08.10.2014, 20:09, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Kanabiskonzum und P-Schein

Beitrag von alsterblick » 08.10.2014, 20:21

ilkoep hat geschrieben:neuen Job suchen.
:?: UberPop :?: :shock:
Dabei erwischt zu werden ist dann aber auch blöd :mrgreen:
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Re: Kanabiskonzum und P-Schein

Beitrag von ilkoep » 08.10.2014, 20:54

Hier haben sie heute nacht einen gezupt mit: unter Drogen, ohne FS, mit 150 km/h auf der Gegenfahrbahn durch die Stadt, Kfz nicht zugelassen, geklaute Kennzeichen und abschliessend in Ernst Reuter seinen Swimmingpool versenkt. Als Uberfahrer könnte das noch getopt werden :mrgreen:.

http://www.berlin.de/polizei/polizeimel ... 201888.php

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Re: Kanabiskonzum und P-Schein

Beitrag von alsterblick » 08.10.2014, 21:20

Die Polente hätte mal noch aufs Smartphone schauen sollen, ob die Mitfahrenden evtl. Uberfahrgäste waren. :mrgreen:
Selbst konnten die ja nix mehr sagen, mir hätte es auch die Sprache verschlagen. :shock:
Später haben die einfach Mr Kalanick angerufen, um Schhweigegeld zu bekommen. 8)
Zuletzt geändert von alsterblick am 08.10.2014, 22:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kanabiskonzum und P-Schein

Beitrag von jr » 08.10.2014, 22:01

Eine "normale" Fahrerflucht hat mit Uber wenig zu tun.

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Re: Kanabiskonzum und P-Schein

Beitrag von IK » 08.10.2014, 22:37

@ ilkoep

Danke für die Auskunft :wink:
Wie ich sehe, haben wir einen neuen Uber-Thread :mrgreen:

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Re: Kanabiskonzum und P-Schein

Beitrag von alsterblick » 08.10.2014, 22:59

jr hat geschrieben: Fahrerflucht hat mit Uber wenig zu tun.
Da nun erklärterweise illegal, gäbe es fortan Grund zur Flucht auch bei uns.
Denn Uber-X Verfolgungsjagt wurde In USA ja schon vorgemacht. :|
Ob jedoch mit / ohne Kanabis wurde nicht bekannt. :roll:
Zuletzt geändert von alsterblick am 08.10.2014, 23:14, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Kanabiskonzum und P-Schein

Beitrag von KlareWorte » 09.10.2014, 14:10

1. niemals nicht einen Schnelltest für Drogen mitmachen. Ob jetzt Konsument oder nicht. Dümmste was man machen kann.
2. wurde der FAhrgastbeförderungsschein beschlagnahmt oder nur sichergestellt?=
3. wurde gegenüber der Polizei hinsichtlich Konsum gequatscht?
4. hier hilft nur ein RA für Verkehrsrecht, damit die Sicherstellung gerichtlich überprüft wird
5. nach § 48 Abs. 9 Fahrerlaubnisverordnung wird sicherlich, sofern Bluttest positiv, ein Gutachten verlangt werden
6. http://www.verkehrsportal.de/board/index.php ist Anlaufstelle Nr. 1 im Netz

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Re: Kanabiskonzum und P-Schein

Beitrag von Hauke » 09.10.2014, 14:36

KlareWorte hat geschrieben:1. niemals nicht einen Schnelltest für Drogen mitmachen. Ob jetzt Konsument oder nicht. Dümmste was man machen kann.
Dem kann ich mich aus eigener Erfahrung vorbehaltlos anschliessen.

Eines Tages geriet ich mit meinem Privatwagen in der Bremer Innenstadt in eine "Allgemeine Verkehrskontrolle" (ja ne, is klar) an der auch der Zoll teilnahm. Ich wurde gefragt ob ich einem Wischtest zustimmen würde... Da ich nichts mit Drogen am Hut habe, habe ich dem selbstsicher zugestimmt. Doofer Fehler denn der Test schlug positiv aus und ich hatte das Volle Programm am Hals.

Des Rätsels Lösung:
Das Geldscheine zum so ziemlich schmutzigsten gehört was man sich vorstellen kann ist ja bekannt. Das Geldscheine, da sind die fufziger sehr beliebt, zusammengerollt zum aufnehmen einer Spur Kokain genutzt werden und somit oft nicht wenige Spuren von Kokain enthalten, war mir in der Form nicht bekannt. Im dümmsten Fall hat man für den Wischtest ausreichende Menge an den Fingern hängen und kann es sich nicht erklären.

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Re: Kanabiskonzum und P-Schein

Beitrag von KlareWorte » 09.10.2014, 14:52

Die Schnelltests haben eine 10% Falsch-Positiv-Quote - deshalb folgt immer ein Bluttest, dem ich genausowenig freiwillig zustimmen würde. Soll bitte ein Richter die Entnahme anordnen

Schlimmste was passieren kann, dass einem für 24 Stunden untersagt wird ein Fahrzeug zu führen - besser als Lappen vorläufig beschlagnahmt....

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Re: Kanabiskonzum und P-Schein

Beitrag von HW » 10.10.2014, 06:20

Ähhh ??.."Konzum" ??
Cannabis konsumieren oder was ist gemeint ??

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Re: Kanabiskonzum und P-Schein

Beitrag von Guter_Kollege » 10.10.2014, 12:41

IK hat geschrieben:Hallo. Kollegen

Ich habe eine konkrete Frage. Ein Taxifahrer wurde in einer Kontrolle auf Drogenkonzum getestet und durchgefallen. Was passiert jetzt? Verliert er sein P-Schein?
Hat jemand brauchbares Wissen zu diesem Thema?

Gruß
Nun denn, zumindest habe ich ein Urteil zu dem Thema auf meinem Rechtsblog:

https://dl.dropboxusercontent.com/u/171 ... 9.2008.pdf

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Re: Kanabiskonzum und P-Schein

Beitrag von IK » 10.10.2014, 14:41

@ GK

Danke! Das ist schon mal was :)

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Re: Kanabiskonzum und P-Schein

Beitrag von alsterblick » 10.10.2014, 14:53

Guter_Kollege hat geschrieben: Nun denn, zumindest habe ich ein Urteil zu dem Thema auf meinem Rechtsblog:
Ja, aber
Verwaltungsgericht Göttingen: "Der einmalige Drogenkonsum (Cannabis) bei einer privaten Fahrt
....begründet nicht die persönliche Unzuverlässigkeit eines Taxifahrers."

....also es fand im Gerichtsfall Göttingen keine Fahrt im Taxi statt (mit Hungerleuchte) :roll:
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Re: Kanabiskonzum und P-Schein

Beitrag von IK » 10.10.2014, 16:57

@ alsterblick

Bei dem von mir beschriebenen Fall war es auch nicht so, dass er mit einem Joint am Steuer erwischt wurde. Der Konsum fand offenbar in der Freizeit, was diesen Fall mit dem Fall aus Göttingen vergleichbar macht.

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Re: Kanabiskonzum und P-Schein

Beitrag von Poorboy » 10.10.2014, 17:17

Freizeit??? Etwa Deine spezielle "Rufbereitschaft" :mrgreen: ?

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Re: Kanabiskonzum und P-Schein

Beitrag von alsterblick » 10.10.2014, 17:24

IK hat geschrieben:....., was diesen Fall mit dem Fall aus Göttingen vergleichbar macht.
Kann natürlich sein. :roll:
Nur als ich lediglich den Leitsatz des Verwaltungsgericht Göttingen sah, wollte ich schon gar nicht mehr weiterlesen.
Denn ich musste annehmen, dass "GK" nur irgendwas mit Kanabis aus seinem Urteilsarchiv auftischen wollte, weil sonst nix auf Lager. :mrgreen:
Wär mir eigentlich auch schnuppe, aber in dem anderen Fred versuchte er so schlau, da wollte ich nur mal mithalten. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Kanabiskonzum und P-Schein

Beitrag von Poorboy » 10.10.2014, 22:45


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Re: Kanabiskonzum und P-Schein

Beitrag von Guter_Kollege » 10.10.2014, 23:05

Nun denn, ich war zwar auch auf dem Hippie-Festival Burg Herzberg, aber der Artikel ist von einem anderen Rainer Schmidt. :lol:
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 10.10.2014, 23:05, insgesamt 1-mal geändert.

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