Ich erwarte jetzt vom BZP das er seinen Mitgliedern einen gerichtsfesten Musterarbeitsvertrag zum Download, der den Mindestlohn unter Berücksichtung der Pausenzeiten mit einschließt, anbietet. Ich erwarte auch das die Rufbereitschaft in diesem Arbeitsvertrag gerichtsfest mit einbezogen wird!
Der Umsatzlohn ist nun endgültig vom Tisch. Etwaige Klagen gegen das "Hamburger Model" der ( ausschließlich und sonst nirgendwo ) in Hamburg verbotenen Umsatzentlohnung haben sich damit erledigt. Die Verfahren können eingestellt werden! Von irgendwelchen Prozenten will ich nix mehr wissen oder in Musterarbeitsverträgen lesen!
Für halbseidene Sachen empfehle ich einen Besuch im Pulverfaß auf St.Pauli. Nicht so witzig finde ich halbseidene Sachen in einem Arbeitsvertrag. Es hat überhaupt keinen Zweck uns Unternehmer nach dem Mund zu reden, wenn wir damit vor einem Arbeitsgericht grandios gegen die Wand fahren!
BZP-Musterarbeitsvertrag
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Zuletzt geändert von Wattwurm am 16.09.2014, 10:48, insgesamt 3-mal geändert.
Re: BZP-Musterarbeitsvertrag
Ich mag Realismus.
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#
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Re: BZP-Musterarbeitsvertrag
Stell dir vor, ab morgen schaffen Taxis im Schnitt 100 € Umsatz die Stunde, mein zeternder Wattwurm. Der Fahrer bekommt vertraglich vereinbarte 50%. Das wäre nach deiner Lesart kein Mindestlohn, nein?
Die umsatzbezogene Bezahlung muss mit anderen Gesetzen weggehauen werden, wenn man das möchte. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz schließt sie nicht aus.
Btw. Willst du tatsächlich Fahrpersonal einstellen? Oder nur 20.000 Beiträge erreichen?
Die umsatzbezogene Bezahlung muss mit anderen Gesetzen weggehauen werden, wenn man das möchte. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz schließt sie nicht aus.
Btw. Willst du tatsächlich Fahrpersonal einstellen? Oder nur 20.000 Beiträge erreichen?
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf
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Re: BZP-Musterarbeitsvertrag
Der Mindestlohn hat mit Umsatzlohn bzw. dem Fahrpersonalgesetz relativ wenig bis gar nichts zu tun.
Sondern markiert nur die Untergrenze der Bezahlung für eine Arbeitsstunde.
Das Verbot der Akkordentlohnung nach Wegstrecke existiert weiterhin und Taxifahrer sind davon nicht ausgenommen.
Lediglich die Schärfe seiner Wirkung ist ihm durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz etwas genommen.
Sondern markiert nur die Untergrenze der Bezahlung für eine Arbeitsstunde.
Das Verbot der Akkordentlohnung nach Wegstrecke existiert weiterhin und Taxifahrer sind davon nicht ausgenommen.
Lediglich die Schärfe seiner Wirkung ist ihm durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz etwas genommen.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 17.09.2014, 22:02, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: BZP-Musterarbeitsvertrag
Wort!Guter_Kollege hat geschrieben:Der Mindestlohn hat mit Umsatzlohn bzw. dem Fahrpersonalgesetz relativ wenig bis gar nichts zu tun.
Sondern markiert nur die Untergrenze der Bezahlung für eine Arbeitsstunde.
Das Verbot der Akkordentlohnung nach Wegstrecke existiert weiterhin und Taxifahrer sind davon nicht ausgenommen.
Lediglich die Schärfe seiner Wirkung ist ihm durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz etwas genommen.