Koffer tragen verboten?

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Jim Bo
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Re: Koffer tragen verboten?

Beitrag von Jim Bo » 06.09.2014, 22:39

mario hat geschrieben:...es wurde mir zwar mal mündlich andres erklärt, hier steht es schwartz auf weiss: https://www.bg-verkehr.de/medien/sicher ... mplett.pdf

Seite 2 "Versichert – auch als Kofferträger und Pizzabote"
Versichert – auch als Kofferträger und Pizzabote

In Taxifahrerkreisen hält sich hartnäckig das Gerücht, wer als Taxifahrer das Gepäck des Fahrgastes bis zur Wohnungstür trägt, sei über die BGF nicht versichert. Fragen zum Versicherungsschutz werden nicht nur in persönlichen Gesprächen gestellt, auch schriftliche Anfragen erreichen die BGF. Wie sieht es also aus mit dem Koffertragen?
Unter dem Versicherungsschutz der BGF stehen Beschäftigte und versicherte Unternehmer, die einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erleiden. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich während der versicherten Tätigkeit ereignen, das heißt, wenn das Verhalten, das zum Unfall geführt hat, zum versicherten Tätigkeitsbereich zu rechnen ist.
Nun ist ein Taxibetrieb ein Dienstleistungsunternehmen. Dem Fahrgast beim Ein- und Ausladen des Gepäcks zu helfen und auch noch zur Wohnung hinaufzutragen, ist ein wunderbarer
Service, der von einigen Fahrgästen sicher gern in Anspruch genommen wird. Einige Taxiunternehmen bieten auch an, die bestellte Pizza oder den Monatseinkauf vom Supermarkt bis an die Wohnungstür zu liefern. Auch das sind Serviceleistungen, die sogar den Weg zur Wohnungstür zwingend notwendig machen. Wer diese Leistungen anbietet, handelt im wirtschaftlichen Interesse des Taxiunternehmens. Wer also bei dieser Arbeit einen Unfall erleidet, ist auch versichert. Etwas anderes ist es, wenn der Taxifahrer schnell zwischendurch den umfangreichen Einkauf der Ehefrau transportiert.
Wer eigenwirschaftliche Zwecke verfolgt, unterbricht die versicherte Tätigkeit und ist auch nicht versichert. In diesem Sinne: Danke für den Service, fahren Sie vorsichtig
und achten Sie auf die Treppenstufen. (BGF)
Im Klartext, wenn man für sich etwas erledigt, dann ist man privat unterwegs und durch die eigene Unfallversicherung abgesichert. Passiert ein Unfall während einer Tätigkeit, die unser Berufsbild bestimmt, dann ist man über die BGF versichert. Dem Kunden das Gepäck in die Wohnung tragen ist unser Berufsbild und durch die BGF abgesichert. Bei Glatteis auszurutschen, weil man zur Toilette geht, ist man auch über die BGF versichert, sofern man dies zwischendurch in der Bereitschaft macht. Was anderes ist es, wenn einem das nach Feierabend passiert, wenn man sich vom Taxameter bereits abgemeldet hat. Dann ist man aber privat über seine eigenen Unfallversicherung abgesichert.

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Re: Koffer tragen verboten?

Beitrag von Pirat » 06.09.2014, 23:25

Ja sicher sind wir versichert.
Vorausgesetzt der Taxiunternehmer hat nachweislich sich und seine Fahrer kostenpflichtig arbeitsmedizinisch u. sicherheitstechnisch betreuen lassen.

Auch die BG weiß - wie man „(sich) einen schlanken Fuß macht“.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Koffer tragen verboten?

Beitrag von am » 07.09.2014, 03:51

Vielen Dank für den Link. Da lag ich ja aus dem Bauch heraus zu 150% richtig.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Koffer tragen verboten?

Beitrag von Freddy_AC » 07.09.2014, 08:54

Jim Bo hat geschrieben: Im Klartext, wenn man für sich etwas erledigt, dann ist man privat unterwegs und durch die eigene Unfallversicherung abgesichert. Passiert ein Unfall während einer Tätigkeit, die unser Berufsbild bestimmt, dann ist man über die BGF versichert. Dem Kunden das Gepäck in die Wohnung tragen ist unser Berufsbild und durch die BGF abgesichert. Bei Glatteis auszurutschen, weil man zur Toilette geht, ist man auch über die BGF versichert, sofern man dies zwischendurch in der Bereitschaft macht. Was anderes ist es, wenn einem das nach Feierabend passiert, wenn man sich vom Taxameter bereits abgemeldet hat. Dann ist man aber privat über seine eigenen Unfallversicherung abgesichert.
Das wäre ja nun endlich geklärt - war mir total neu!

Was mich allerdings immer noch an dieser Sache stört, ist die Tatsache, dass in der Öffentlichkeit immer wieder vermittelt wird das wir zu solchen Dingen wie Koffertragen usw. verpflichtet sind. Das sind wir eben nicht! Wir sind lediglich zur Beförderung verpflichtet! Alles Andere ist eine Zusatzdienstleistung die auch gesondert entlohnt werden sollte und nicht als Selbstverständlichkeit dargestellt werden.

Wenn ich mir im Restaurant ein 3 Gänge Menue bestelle und der Nachtisch ein Eisbecher mit Sahne ist, ich möchte aber das die Milch aus der die Sahne hersgestellt ist, von einer Yak Kuh stammt die von einem blinden Eskimo bei Vollmond um Mitternacht am Südpol gemolken wurde, dann ist das ein Extrawunsch den ich auch extra bezahle! Das ist in jeder Branche so, nur bei uns ist alles eine Selbstverständlichkeit.

Ich werde mit Sicherheit keinen Kunden mit seinem Gepäck da stehen lassen, wenn ich zumindest freundlich darum gebeten werde zu helfen; ich bin es aber leid wenn ein Typ, der womöglich 15 Jahre jünger ist als ich einfach daherkommt: " Sie tragen mir ja wohl das Gepäck auf die dritte Etage" und mich dann oben versucht mit 50 Cent abzuspeisen! Ein absolutes NO GO

Wie gesagt, gesonderte Dienstleistungen müssen auch gesondert entlohnt werden, denn schließlich sind wir Taxifahrer und keine Lakeien die man nach Bedarf zum Schleppen oder Ähnliches missbrauchen kann und das für Allmosen :twisted:

Greez F
Zuletzt geändert von Freddy_AC am 07.09.2014, 08:59, insgesamt 1-mal geändert.
Wenn 2 Mann in einem Raum sind und 3 gehen raus, muss einer zurückgehen damit keiner mehr drin ist!

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Re: Koffer tragen verboten?

Beitrag von oldstrolch » 07.09.2014, 10:40

Freddy_AC hat geschrieben:Wir sind lediglich zur Beförderung verpflichtet! Alles Andere ist eine Zusatzdienstleistung die auch gesondert entlohnt werden sollte und nicht als Selbstverständlichkeit dargestellt werden.
mit deiner meinung hast du absolut recht!!


aber hier geht's um diese sache :
MB E 200 D hat geschrieben:........Es soll ein Gesetz geben, nachdem es uns explizit verboten sein soll, Gepäckstücke zu tragen.......
und das ist gelinde gesagt BLÖDSINN.solch ein gesetz gibt es nicht....;)
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse :D


hier klickenzum poppen:D

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Jim Bo
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Re: Koffer tragen verboten?

Beitrag von Jim Bo » 07.09.2014, 11:32

Richtig, Koffer tragen ist nicht unsere Verpflichtung. Doch wenn man es macht, anbietet, dann ist man versichert.

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Re: Koffer tragen verboten?

Beitrag von Guter_Kollege » 07.09.2014, 14:22

am hat geschrieben:Darüber hinaus wird niemand bestreiten wollen, dass das Tragen des Gepäcks zur Haustür nicht in den Arbeitsumfang eines Taxifahrers gehört. Bietet ein Taxiunternehmen einen erweiterten Gepäckservice an, dürfte dies zum arbeitsvertraglichen Umfang gehören und somit auch über die BG abgesichert sein.
Kommt auch hier auf die Umstände an.
Wer sich an einem schweren Gepäckstück verhebt, kann auch schnell mal leer ausgehen.

Oberlandesgericht Hamm, Az: 20 U 151/10 v. 11.2.2011 - "Erhöhte Kraftanstrengung"

https://dl.dropboxusercontent.com/u/171 ... 2.2011.pdf
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 07.09.2014, 14:23, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Koffer tragen verboten?

Beitrag von am » 07.09.2014, 14:47

Im Zweifel besteht das ganze Leben aus Einzelfallentscheidungen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Koffer tragen verboten?

Beitrag von Jim Bo » 07.09.2014, 15:26

Gehört Koffer tragen zu unserem Berufsbild? Diese Frage habe ich in einem nicht nennenswerten Forum gelesen.

Gewisse Dienstleistungen verschönern unseren Ruf und wie es in diesem Zeitungsartikel heißt:
Wer diese Leistungen anbietet, handelt im wirtschaftlichen Interesse des Taxiunternehmens.
Ein recht bekannter Auftragsvermittler fordert von seinen Fahrern, dass wir dem Kunden eine Tageszeitung und eine Wasserflasche anbieten. Hier kann man sich auch fragen, ob das zu unserem Berufsbild gehört.

Das sind alles Dinge, die jeder selbst entscheiden muss, ob er sie anbietet. Wir sind dazu nicht verpflichtet.

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Re: Koffer tragen verboten?

Beitrag von SindSieFrei? » 07.09.2014, 19:01

Guter_Kollege hat geschrieben:...
Oberlandesgericht Hamm, Az: 20 U 151/10 v. 11.2.2011 - "Erhöhte Kraftanstrengung"
...
@ Guter Kollege: Hier ist aber die Anspruchsgrundlage nicht gegeben, da eine 100 % Vorschädigung beim Kollegen nach Gutachten vorlag. :shock: Warum also sollte die BG zahlen? Versicherungsbedingungen schließen i.d.R. Vorschädigungen von Leistungen aus!

LG
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Re: Koffer tragen verboten?

Beitrag von Pirat » 07.09.2014, 19:16

Berücksichtigt die BG bestimmt im zu zahlenden Tarif!
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Re: Koffer tragen verboten?

Beitrag von SindSieFrei? » 07.09.2014, 19:39

@ Pirat, das OLG Hamm ist in D nicht unbekannt für wegweisende Urteilssprechung. Mir erschliesst sich auch dein Kommentar nicht. Versicherungsvertragsleistungen (hier Vorschädigung), die ausgeschlossen sind, werden nun mal nicht bezahlt. Die Klage auf einen abzusenkenden Beitrag wäre ein weiteres. Steht aber hier nicht zur Debatte und ist ein vollkommen anderes Rechtsgebiet. Solange das die Betroffenen nicht machen, ist genauso zu entscheiden, wie beschrieben. Manchmal ist Rechtssprechung ganz einfach: 1+1=2. Wer etwas dagegen einzuwenden hat kann in unserem Staat vor Gericht ziehen! Weil es genügend Leute gibt, die eben nicht "zählen/lesen" können, sind unsere Gerichte überlastet. Das so ein Fall vor einem OLG landet ist eine Lachnummer schlechthin!

Allein der nicht bewilligte Antrag auf PKH sagt alles:
...Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Berufung gegen das klageabweisende Urteil
des Landgerichts Hagen vom 18.08.2010 war abzulehnen, weil das beabsichtigte Rechtsmittel keine hinreichende
Aussicht auf Erfolg im Sinne von § 114 Satz 1 ZPO bietet.
...
LG
Zuletzt geändert von SindSieFrei? am 07.09.2014, 19:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Koffer tragen verboten?

Beitrag von Guter_Kollege » 07.09.2014, 20:45

SindSieFrei? hat geschrieben: Versicherungsvertragsleistungen (hier Vorschädigung), die ausgeschlossen sind, werden nun mal nicht bezahlt.
Nun reg Dich mal nicht auf. Ich wollte nur mal zeigen das es auch anders gehen kann als gedacht. Die allermeisten Urteile unterhalb Bundesebene dürften Einzelentscheidungen sein.
Interessanter bei Versicherungsleistungen dürfte sowieso immer sein was sie nicht bezahlen den was sie bezahlen.
Ersteres hat deutlich mehr Umfang.

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Re: Koffer tragen verboten?

Beitrag von SindSieFrei? » 07.09.2014, 21:38

Ich reg mich doch gar nicht auf, GK. Wenn ich das tue, sieht das wahrlich anders aus. :wink: Ich verstehe ja deine Intention und lobe auch ausdrücklich deine Sammlung an Urteilen, nur das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung, die auch auf Bundesebene nicht anders entschieden worden wäre. Die SMM-Messe ist ab Dienstag in HH. Kraft tanken, das wird eine Hammerwoche für alle!

N8 und LG
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Re: Koffer tragen verboten?

Beitrag von Pirat » 07.09.2014, 21:40

Und ich dachte, im erwähnten Prozess ging es um Prozesskostenhilfe.

p.s. im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass ab einem gewissen Alter, ein Gutachter bei fast allen von uns Vorschäden feststellen würde.
Zuletzt geändert von Pirat am 07.09.2014, 21:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Koffer tragen verboten?

Beitrag von Guter_Kollege » 07.09.2014, 22:33

Ja sicher gings darum. Das Vorurteil wurde ja nur bestätigt.

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Re: Koffer tragen verboten?

Beitrag von Marvin » 07.09.2014, 23:45

SindSieFrei? hat geschrieben:Warum also sollte die BG zahlen? Versicherungsbedingungen schließen i.d.R. Vorschädigungen von Leistungen aus!
LG
Weil der Kollege bei der Arbeit verletzt wurde. Vielleicht hebt der Kollege privat niemals mehr als 10 Kg, ist bei der Arbeit aber dazu verpflichtet. Ich halte die gängige Rechtsprechung für ungerecht. Mit der gleichen Begründung könnte man eine alte Oma umfahren und Schadenersatz für ihren Oberschenkelhalsbruch mit der Begründung verweigern, dass man ja schließlich nichts für ihre Osteoporose kann.

Im Laufe der Jahre hat fast jeder Mensch verschleißbedingte Vorschädigungen, die im Privatleben vermutlich keine Probleme verursachen - besonders, wenn man keinen Unfall hat. Beim taxifahren ist das Unfallrisiko jedoch höher.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

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Re: Koffer tragen verboten?

Beitrag von Wattwurm » 08.09.2014, 04:45

Ihr könnt Euch an einem einzigen Thema richtig festbeißen und den Fall durchdeklinieren bis zum Gehtnichtmehr.... :D

Für mich ist die Sache erledigt. Laut § 15 Bokraft liegt die Verantwortung der Be-und Entladung von Gepäckstücken eigentlich beim Fahrgast, weil das Be-und Entladen von Gepäckstücken und das Tragen von und bis zur ersten verschließbaren Tür aber dennoch zu unserem Aufgabenbereich gehört, wird im Fall eines Falles das Malheuer von der BG auch als Arbeitsunfall anerkannt!

"Von und bis zur ersten verschließbaren Haustür" und "frei bis Bordsteinkante" sind gängige juristische Begriffe. Von und bis zur ersten verschließbaren Haustür geht eindeutig über "frei bis Bordsteinkante" hinaus. Und für mich ist meine Dienstleistung beendet bei " bis zur ersten verschließbaren Haustür". Und von keiner Zentrale würde ich mich zwingen lassen, Gepäckstücke aus der 5.Etage ohne Fahrstuhl abzuholen! Und früher hat man sich für solche Jobs schwarze Männer aus Afrika besorgt!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 08.09.2014, 04:57, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Koffer tragen verboten?

Beitrag von oldstrolch » 08.09.2014, 10:20

Wattwurm hat geschrieben:Ihr könnt Euch an einem einzigen Thema richtig festbeißen und den Fall durchdeklinieren bis zum Gehtnichtmehr.... :D
hast du das hier schon anders erlebt?... hauptsache es wird wiedersprochen....
mach du mal ein thema über die internationale seefahrt auf watti.... ich gebe dir ne garantie das hier ein TAXIFAHRER ,der nie über den tellerrand geschaut hat, mehr darüber weiß als du.... :D
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse :D


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Re: Koffer tragen verboten?

Beitrag von am » 08.09.2014, 17:03

Wattwurm hat geschrieben: "Von und bis zur ersten verschließbaren Haustür" und "frei bis Bordsteinkante" sind gängige juristische Begriffe. Von und bis zur ersten verschließbaren Haustür geht eindeutig über "frei bis Bordsteinkante" hinaus. Und für mich ist meine Dienstleistung beendet bei " bis zur ersten verschließbaren Haustür". Und von keiner Zentrale würde ich mich zwingen lassen, Gepäckstücke aus der 5.Etage ohne Fahrstuhl abzuholen!
Erzähl doch keinen Blödsinn, Du bist doch als EWU und Deinen eigenen Berichten nach ein viel größerer Dienstleister als die meisten anderen.

Wtwurm hat geschrieben: Und früher hat man sich für solche Jobs schwarze Männer aus Afrika besorgt!
Früher hättest Du für solch rassistischen Äußerungen einen Orden bekommen. Hier machst Du dafür eines Tages einen Abflug.
Zuletzt geändert von am am 08.09.2014, 17:03, insgesamt 1-mal geändert.
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