Koffer tragen verboten?
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Koffer tragen verboten?
Moin, ein Kollege erzählte mir gestern etwas unglaubliches: Es soll ein Gesetz geben, nachdem es uns explizit verboten sein soll, Gepäckstücke zu tragen oder einzuladen. Daraus folgernd würde die BG keine Leistung erbringen, falls es bei solchen Tätigkeiten zu Unfällen kommt. Er war nicht in der Lage, mir das Gesetz zu benennen, wollte aber zu Hause nachschauen.
Das ist doch Humbug, oder?
Gruss
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- oldstrolch
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Re: Koffer tragen verboten?
tatsächlich ist das blödsinn....stille post system.!...tatsache ist das die BG bei arbeitsunfällen nachfragt wie ist was geschehen und hätte es durch anderes verhalten verhindert werden können. .... damit kommen wir zum koffer.hätte der bandscheibenvorfall verhindert werden können wenn der taxifahrer den 150 KILO koffer nicht allein die drei etagen rauf getragen hätte......MB E 200 D hat geschrieben:Moin, ein Kollege erzählte mir gestern etwas unglaubliches: Es soll ein Gesetz geben, nachdem es uns explizit verboten sein soll, Gepäckstücke zu tragen oder einzuladen. Daraus folgernd würde die BG keine Leistung erbringen, falls es bei solchen Tätigkeiten zu Unfällen kommt. Er war nicht in der Lage, mir das Gesetz zu benennen, wollte aber zu Hause nachschauen.
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ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
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Re: Koffer tragen verboten?
Das Ein-und Ausladen von Koffer bzw. Handgepäck mit einem max. Gewicht von 20 Kilo gehört zu unserem alltäglichen Aufgabenbereich. 20 Kilo Gepäck erlauben alle Fluggesellschaften ohne Aufpreis.
Ein normaler Standard-Rollator Marke AOK wiegt übrigens maximal 10 Kilo. Die etwas besseren mit Zuzahlung ca. 7,5 Kilo. Der faltbare Standardrollstuhl Marke AOK ohne Zuzahlung wiegt 18,5 Kilo die etwas besseren mit Zuzahlung aus Alu 12,5 Kilo. Also das sind ja alles keine unüberwindbaren Gewichte für einen Menschen mit einem halbwegs intakten Bewegungsapperat!
Ich hatte neulich auch ein bißchen Rücken. Sch.... Ischias! Ich humpelte herum wie eine alte Frau. Watti wird alt. Omas Kirschkernkissen heiß aus der Mikrowelle half nicht, Rotlichtlampe half nicht, Voltaren half auch nicht. Ja mein Gott, ABC-Pflaster extra SuperSauStark drauf, Verbrennung 2.Grades bekommen, egal, Zähne zusammengebissen, und gut wars´s! Nach 2 Tagen war das Malheur vorbei! Damit rennt man nicht zum Arzt!
Nur meine Frau hätte ich fast ermordet, als sie mir mit einem einzigen brutalen Ruck das Pflaster vom Buckel abriss und ganz viele Haare und ein paar Hautfetzen daran kleben blieben! Mir schoss das Wasser in die Augen, ich hätte mich fast eingenäßt und die pöbelt mich an, ich soll mich nicht so anstellen, es wäre schließlich noch Zinksalbe in der Hausapotheke!
Und .... Bandscheibenvorfälle werden in der Regel von den Berufsgenossenschaften nicht als Berufskrankheit anerkannt! Einen Bandscheibenvorfall kann jeder bekommen, auch der der keine schweren Lasten hebt!
Ein normaler Standard-Rollator Marke AOK wiegt übrigens maximal 10 Kilo. Die etwas besseren mit Zuzahlung ca. 7,5 Kilo. Der faltbare Standardrollstuhl Marke AOK ohne Zuzahlung wiegt 18,5 Kilo die etwas besseren mit Zuzahlung aus Alu 12,5 Kilo. Also das sind ja alles keine unüberwindbaren Gewichte für einen Menschen mit einem halbwegs intakten Bewegungsapperat!
Ich hatte neulich auch ein bißchen Rücken. Sch.... Ischias! Ich humpelte herum wie eine alte Frau. Watti wird alt. Omas Kirschkernkissen heiß aus der Mikrowelle half nicht, Rotlichtlampe half nicht, Voltaren half auch nicht. Ja mein Gott, ABC-Pflaster extra SuperSauStark drauf, Verbrennung 2.Grades bekommen, egal, Zähne zusammengebissen, und gut wars´s! Nach 2 Tagen war das Malheur vorbei! Damit rennt man nicht zum Arzt!
Nur meine Frau hätte ich fast ermordet, als sie mir mit einem einzigen brutalen Ruck das Pflaster vom Buckel abriss und ganz viele Haare und ein paar Hautfetzen daran kleben blieben! Mir schoss das Wasser in die Augen, ich hätte mich fast eingenäßt und die pöbelt mich an, ich soll mich nicht so anstellen, es wäre schließlich noch Zinksalbe in der Hausapotheke!
Und .... Bandscheibenvorfälle werden in der Regel von den Berufsgenossenschaften nicht als Berufskrankheit anerkannt! Einen Bandscheibenvorfall kann jeder bekommen, auch der der keine schweren Lasten hebt!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 05.09.2014, 21:40, insgesamt 3-mal geändert.
Re: Koffer tragen verboten?
Wo ist der Zusammenhang und wo ist das Gesetz?Das Ein-und Ausladen von Koffer bzw. Handgepäck mit einem max. Gewicht von 20 Kilo gehört zu unserem alltäglichen Aufgabenbereich. 20 Kilo Gepäck erlauben alle Fluggesellschaften ohne Aufpreis.
Metadiskussionen bitte hier: http://www.taxiforum.de/forum/viewforum.php?f=40
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Re: Koffer tragen verboten?
https://osha.europa.eu/de/sector/road_t ... xi-drivers Fürs Erste reicht das hoffentlich... Wir können das gerne fortsetzen... Aber nicht mehr heute. Hatten wir die Diskussion nicht schonmal irgendwo?
N8. LG
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Re: Koffer tragen verboten?
Er kann es Dir nicht sagen, es gibt keines.jr hat geschrieben:Wo ist der Zusammenhang und wo ist das Gesetz?Das Ein-und Ausladen von Koffer bzw. Handgepäck mit einem max. Gewicht von 20 Kilo gehört zu unserem alltäglichen Aufgabenbereich. 20 Kilo Gepäck erlauben alle Fluggesellschaften ohne Aufpreis.
Dass das Tragen von Gepäck für Taxifahrer verboten sein soll, ist ein Gerücht, welches Napp in seinem Forum kolportiert hat. Einen Beweis hat er meiner Erinnerung bisher nicht erbracht. Aber da es eines seiner Lieblingsthemen ist, werden wir ja morgen schon mehr darüber lesen dürfen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: Koffer tragen verboten?
Deine Frau gefällt mir, erinnert mich an die meineWattwurm hat geschrieben:...ich soll mich nicht so anstellen, es wäre schließlich noch Zinksalbe in der Hausapotheke!....
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: Koffer tragen verboten?
BOkraft
§ 15 Beförderung von Sachen
(1) Der Fahrgast hat Sachen (Handgepäck, Reisegepäck, Kinderwagen) so unterzubringen und zu beaufsichtigen.....
Gemäß Bokraft ist also der Fahrgast dafür zuständig. Aber es gehört mit zu unseren Aufgaben zumindest dabei behilflich zu sein, auch wenn das in der BoKraft nicht erwähnt wird.Und wenn es sich bei dem Fahrgast um eine zarte Lady handelt, gebietet es auch die Höflichkeit mehr als nur behilflich zu sein! Wenn es Zeit und Umstände erlauben, bringe ich das Gepäck auch noch bis zur ersten verschließbaren Tür...
Mich interessiert dabei auch nicht wie die Berufsgenossenschaft im Falle einer solchen Hilfestellung, die für mich eigentlch selbstverständlich ist reagiert, wenn ich mich dabei verhebe mir irgendetwas was zerre oder etwas verrenke! Beim Entrümpeln meines Kellers kann mir das auch passieren, das ich am nächsten Tag "Rücken" habe...!
Hier in diesem Thread geht es doch nur darum nach einem Alibi für unser Bequemlichkeit und Faulheit zu suchen. Und dann wundern wir uns, wenn uns Wettbewerber Konkurrenz machen, die es bis vor kurzen noch gar nicht gab. Damit meine ich Wundercar, Uber & Co. Die Fahrer dieser Wettbewerber verfassen darüber keine juristische Klausur. Die packen an ohne langes Lamento und ohne eine Flunsch dabei zu ziehen....!
Man kann von einem Taxifahrer nicht verlangen das er bei Obi 10 Gehwegplatten a 50 Kilo oder einen Sack Zement im Kofferraum verstaut, aber einen Rollator max. 10 Kilo und einen faltbaren Rollstuhl max. 18,5 Kilo sowie normales Reisegepäck, das kann man von einem Taxifahrer erwarten. Ansonsten hat man bei der ärztlichen Untersuchung bei der letzten P-Scheinverlängerung irgendetwas nicht ganz unwichtiges übersehen!
§ 15 Beförderung von Sachen
(1) Der Fahrgast hat Sachen (Handgepäck, Reisegepäck, Kinderwagen) so unterzubringen und zu beaufsichtigen.....
Gemäß Bokraft ist also der Fahrgast dafür zuständig. Aber es gehört mit zu unseren Aufgaben zumindest dabei behilflich zu sein, auch wenn das in der BoKraft nicht erwähnt wird.Und wenn es sich bei dem Fahrgast um eine zarte Lady handelt, gebietet es auch die Höflichkeit mehr als nur behilflich zu sein! Wenn es Zeit und Umstände erlauben, bringe ich das Gepäck auch noch bis zur ersten verschließbaren Tür...
Mich interessiert dabei auch nicht wie die Berufsgenossenschaft im Falle einer solchen Hilfestellung, die für mich eigentlch selbstverständlich ist reagiert, wenn ich mich dabei verhebe mir irgendetwas was zerre oder etwas verrenke! Beim Entrümpeln meines Kellers kann mir das auch passieren, das ich am nächsten Tag "Rücken" habe...!
Hier in diesem Thread geht es doch nur darum nach einem Alibi für unser Bequemlichkeit und Faulheit zu suchen. Und dann wundern wir uns, wenn uns Wettbewerber Konkurrenz machen, die es bis vor kurzen noch gar nicht gab. Damit meine ich Wundercar, Uber & Co. Die Fahrer dieser Wettbewerber verfassen darüber keine juristische Klausur. Die packen an ohne langes Lamento und ohne eine Flunsch dabei zu ziehen....!
Man kann von einem Taxifahrer nicht verlangen das er bei Obi 10 Gehwegplatten a 50 Kilo oder einen Sack Zement im Kofferraum verstaut, aber einen Rollator max. 10 Kilo und einen faltbaren Rollstuhl max. 18,5 Kilo sowie normales Reisegepäck, das kann man von einem Taxifahrer erwarten. Ansonsten hat man bei der ärztlichen Untersuchung bei der letzten P-Scheinverlängerung irgendetwas nicht ganz unwichtiges übersehen!
Re: Koffer tragen verboten?
Mit dem Gesetzbuch ständig unter dem Arm kommt man nicht sehr weit....!jr hat geschrieben:Wo ist der Zusammenhang und wo ist das Gesetz?Das Ein-und Ausladen von Koffer bzw. Handgepäck mit einem max. Gewicht von 20 Kilo gehört zu unserem alltäglichen Aufgabenbereich. 20 Kilo Gepäck erlauben alle Fluggesellschaften ohne Aufpreis.
Zuletzt geändert von Wattwurm am 06.09.2014, 09:19, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Koffer tragen verboten?
Mein Kenntnisstand:
Es gibt kein Gesetz, das dem Taxifahrer verbietet, etwas mit dem Gepäck der Fahrgäste anzustellen, was ihm diese erlauben, solange nicht andere Interessen berührt werden. Verbrennen würde beispielsweise sicherlich gegen andere Gesetze verstoßen.
Das Einladen des Gepäcks in die Taxe gehört m. E. zu den Pflichten eines Taxifahrers. Ob er die Koffer irgendwo anders hinträgt, steht im Ermessen des Fahrers.
Die BG ziert sich grundsätzlich bei der Bewertung, ob sie Eintrittspflichtig ist und versucht im Zweifel die Ansprüche abzubügeln. Beim Einladen muss sie zahlen, sobald die Verletzung aus einem "Unfall" resultiert. Also: Ausrutschen oder ähnliche Unfallereignisse. Ischias wird mit Sicherheit abgelehnt.
Anders ist es beim Transport des Gepäcks in die Wohnung. Wer dort die Treppe hinunter fällt, geht mutmaßlich leer aus, denn das gehört nicht zweifelsfrei zu seinen beruflichen Pflichten. Dass so ein Fall abgelehnt wurde habe ich mehrfach gehört, allerdings nicht vom Betroffenen.
Ich vermute, daher rührt das Gerücht, dass gepäckeinladen verboten sei.
Es gibt kein Gesetz, das dem Taxifahrer verbietet, etwas mit dem Gepäck der Fahrgäste anzustellen, was ihm diese erlauben, solange nicht andere Interessen berührt werden. Verbrennen würde beispielsweise sicherlich gegen andere Gesetze verstoßen.
Das Einladen des Gepäcks in die Taxe gehört m. E. zu den Pflichten eines Taxifahrers. Ob er die Koffer irgendwo anders hinträgt, steht im Ermessen des Fahrers.
Die BG ziert sich grundsätzlich bei der Bewertung, ob sie Eintrittspflichtig ist und versucht im Zweifel die Ansprüche abzubügeln. Beim Einladen muss sie zahlen, sobald die Verletzung aus einem "Unfall" resultiert. Also: Ausrutschen oder ähnliche Unfallereignisse. Ischias wird mit Sicherheit abgelehnt.
Anders ist es beim Transport des Gepäcks in die Wohnung. Wer dort die Treppe hinunter fällt, geht mutmaßlich leer aus, denn das gehört nicht zweifelsfrei zu seinen beruflichen Pflichten. Dass so ein Fall abgelehnt wurde habe ich mehrfach gehört, allerdings nicht vom Betroffenen.
Ich vermute, daher rührt das Gerücht, dass gepäckeinladen verboten sei.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."
Re: Koffer tragen verboten?
Habe mal diesbezüglich bei einer BG-Schulung eine eindeutige Antwort erhalten: man ist bis zur der ersten Tür versichert dahinter leider nicht mehr !!!
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Re: Koffer tragen verboten?
So bitte, Joern hat sich geäußert. Aber bitte nicht ernst nehmen und sehr sauber lesen. Durch seine mangelhafte Medienkompetenz ist es leider wieder zu fehlerhaften Zitatezuschreibungen gekommen, so dass seine Äußerungen zu dem hier Geschriebenen geradewegs für die Mülltonne sind. Aber halt - dort befinden sie sich ja schon.
Und Joern - ich darf alles, merk Dir das! Und Du wünscht Dir doch nichts sehnlicher als dass hier von Dir Notiz genommen wird. Nun bekommst Du sie schon mal und nun ist auch nicht gut.
Und Joern - ich darf alles, merk Dir das! Und Du wünscht Dir doch nichts sehnlicher als dass hier von Dir Notiz genommen wird. Nun bekommst Du sie schon mal und nun ist auch nicht gut.
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Re: Koffer tragen verboten?
quatsch!!....... nähert sich ein taxifahrer seinem fahrzeug nur von vorn?mario hat geschrieben:Habe mal diesbezüglich bei einer BG-Schulung eine eindeutige Antwort erhalten: man ist bis zur der ersten Tür versichert dahinter leider nicht mehr !!!
mit schiethausparolen hilfst du hier keinem...
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
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Re: Koffer tragen verboten?
Sind die Türen an einem Auto durchnummeriert?oldstrolch hat geschrieben:quatsch!!....... nähert sich ein taxifahrer seinem fahrzeug nur von vorn?mario hat geschrieben:Habe mal diesbezüglich bei einer BG-Schulung eine eindeutige Antwort erhalten: man ist bis zur der ersten Tür versichert dahinter leider nicht mehr !!!
mit schiethausparolen hilfst du hier keinem...
Meinte er möglicherweise eine Haustür?
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Re: Koffer tragen verboten?
ok.... dann hab ich's falsch gelesen... ... bezahlt die BG also wenn ich den 89,74 kilo schweren koffer bis zur einfamilienhaustür wuchte und mir dabei nen bandscheibenvorfall hole.....am hat geschrieben:Sind die Türen an einem Auto durchnummeriert?oldstrolch hat geschrieben:quatsch!!....... nähert sich ein taxifahrer seinem fahrzeug nur von vorn?mario hat geschrieben:Habe mal diesbezüglich bei einer BG-Schulung eine eindeutige Antwort erhalten: man ist bis zur der ersten Tür versichert dahinter leider nicht mehr !!!
mit schiethausparolen hilfst du hier keinem...
Meinte er möglicherweise eine Haustür?
übrigens das gejammer aller ex-taxikollegen wegen der 2-3 koffer pro tag ringt mir in meinem jetzigen job ein müdes lächeln ab.weicheier!......
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
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Re: Koffer tragen verboten?
Ist der Fahrer eines Fahrzeugs nicht per se für
die Sicherheit, also auch für die Unterbringung
der Ladung, verantwortlich? Egal, ob Taxe oder zivil.
Habe ich jedenfalls mal so gelernt (graue Vorzeit).
die Sicherheit, also auch für die Unterbringung
der Ladung, verantwortlich? Egal, ob Taxe oder zivil.
Habe ich jedenfalls mal so gelernt (graue Vorzeit).
Trotz BOKraft (zielt imho eher auf Fahrgäste in Bussen) ist also der Fahrer nach StVG immer noch in der Bütt!A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung
Nr. Tatbestand Regelsatz
Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
107 Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass
107.1 ...
107.2 das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war oder
die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht litt 25 €
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
Re: Koffer tragen verboten?
Ist mir schlecht! Der letzte der das von sich behaupten konnte, hat sich am 30.April 1945 in Berlin eine Kugel durch den Kopf gejagt...am hat geschrieben:Und Joern - ich darf alles, merk Dir das!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 06.09.2014, 17:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Koffer tragen verboten?
Das Schöne an Joern ist ja, dass er so berechenbar ist. Es macht richtig Spaß, ihm Perlen vor die Füße zu werfen. Experiment abgeschlossen.
Zum Thema:
Es gibt weder ein Gesetzt, welches das Koffertragen vorschreibt, noch eines, welches es verbietet. Es ist eine Frage der Dienstleistung und des Zumutbaren. Naturgemäß werden Fahrer mit körperlichen Einschränkungen hier eher an ein Verbot glauben wollen, als solche ohne.
Im Falle eines Falles wird der Umfang der Hilfestellung sicher geprüft werden. Die Entfernung des Gepäcks aus dem Gefahrenbereich des Taxis und dem dieses umgebenden Straßenverkehrs beispielsweise obligt mit einiger Sicherheit immer dem Verantwortungsbereich des Fahrzeugführers.
Darüber hinaus wird niemand bestreiten wollen, dass das Tragen des Gepäcks zur Haustür nicht in den Arbeitsumfang eines Taxifahrers gehört. Bietet ein Taxiunternehmen einen erweiterten Gepäckservice an, dürfte dies zum arbeitsvertraglichen Umfang gehören und somit auch über die BG abgesichert sein.
Zum Thema:
Es gibt weder ein Gesetzt, welches das Koffertragen vorschreibt, noch eines, welches es verbietet. Es ist eine Frage der Dienstleistung und des Zumutbaren. Naturgemäß werden Fahrer mit körperlichen Einschränkungen hier eher an ein Verbot glauben wollen, als solche ohne.
Im Falle eines Falles wird der Umfang der Hilfestellung sicher geprüft werden. Die Entfernung des Gepäcks aus dem Gefahrenbereich des Taxis und dem dieses umgebenden Straßenverkehrs beispielsweise obligt mit einiger Sicherheit immer dem Verantwortungsbereich des Fahrzeugführers.
Darüber hinaus wird niemand bestreiten wollen, dass das Tragen des Gepäcks zur Haustür nicht in den Arbeitsumfang eines Taxifahrers gehört. Bietet ein Taxiunternehmen einen erweiterten Gepäckservice an, dürfte dies zum arbeitsvertraglichen Umfang gehören und somit auch über die BG abgesichert sein.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Koffer tragen verboten?
Dem Typ ist doch nur langweilig. Die meisten Mitschreiber hat er sich durch persönliche Beleidigungen vergrault.
Re: Koffer tragen verboten?
...es wurde mir zwar mal mündlich andres erklärt, hier steht es schwartz auf weiss: https://www.bg-verkehr.de/medien/sicher ... mplett.pdf
Seite 2 "Versichert – auch als Kofferträger und Pizzabote"
Vorher war natürlich die Haustür gemeint
Seite 2 "Versichert – auch als Kofferträger und Pizzabote"
Vorher war natürlich die Haustür gemeint
Zuletzt geändert von mario am 06.09.2014, 22:27, insgesamt 3-mal geändert.
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