Mietwagen mit Dachzeichen
BOKraft § 26
Kenntlichmachung
2. durch ein auf dem Dach der Taxe quer zur Fahrtrichtung angebrachtes von innen beleuchtbares, auf der Vorderseite und auf der Rückseite mit der Aufschrift" TAXI.
.
Mietwagen
Abgrenzung zum Taxenverkehr
* es dürfen nur Aufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind
* nach der Ausführung des Fahrtauftrages hat der Mietwagen unverzüglich an seinen Betriebssitz zurückzukehren
* die eingegegangenen Aufträge sind buchmäßig zu erfassen und ein Jahr aufzubewhren
* den Taxen vorbehaltene Zeichen und Merkmale dürfen nicht verwendet werden
Das Führen von Dachschildern mit Aufschrift Mietwagen oder auch Firmenbezeichnungen wie " Minicar etc. " ist den Mietwagen untersagt.!!
Allerdings las ich vor einiger Zeit einen Artikel in dem von einem Feldversuch die Rede war Mietwagen unteranderem auch mit Dachzeichen einzusetzen. Dieser Feldversuch war aber nur auf diese Region begrenzt und lief bzw. läuft irgendwo im Süden der Republik. Habe aber keine sicheren Informationen mehr darüber.
Kenntlichmachung
2. durch ein auf dem Dach der Taxe quer zur Fahrtrichtung angebrachtes von innen beleuchtbares, auf der Vorderseite und auf der Rückseite mit der Aufschrift" TAXI.
.
Mietwagen
Abgrenzung zum Taxenverkehr
* es dürfen nur Aufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind
* nach der Ausführung des Fahrtauftrages hat der Mietwagen unverzüglich an seinen Betriebssitz zurückzukehren
* die eingegegangenen Aufträge sind buchmäßig zu erfassen und ein Jahr aufzubewhren
* den Taxen vorbehaltene Zeichen und Merkmale dürfen nicht verwendet werden
Das Führen von Dachschildern mit Aufschrift Mietwagen oder auch Firmenbezeichnungen wie " Minicar etc. " ist den Mietwagen untersagt.!!
Allerdings las ich vor einiger Zeit einen Artikel in dem von einem Feldversuch die Rede war Mietwagen unteranderem auch mit Dachzeichen einzusetzen. Dieser Feldversuch war aber nur auf diese Region begrenzt und lief bzw. läuft irgendwo im Süden der Republik. Habe aber keine sicheren Informationen mehr darüber.
Behandle andere, wie du auch selbst behandelt werden willst.
Taxi-recht.de
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Hallo Holzbein,
wo kann ich das von Dir in Rot geschriebene nachlesen.
Finde es nicht in der BoKraft????
BOKraft § 26
Kenntlichmachung
2. durch ein auf dem Dach der Taxe quer zur Fahrtrichtung angebrachtes von innen beleuchtbares, auf der Vorderseite und auf der Rückseite mit der Aufschrift" TAXI.
Wenn auf dem Schild nicht Taxi steht ist es schon nicht mehr ein den Taxen vorbehaltenes Merkmal.
wo kann ich das von Dir in Rot geschriebene nachlesen.
Finde es nicht in der BoKraft????
BOKraft § 26
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2. durch ein auf dem Dach der Taxe quer zur Fahrtrichtung angebrachtes von innen beleuchtbares, auf der Vorderseite und auf der Rückseite mit der Aufschrift" TAXI.
Wenn auf dem Schild nicht Taxi steht ist es schon nicht mehr ein den Taxen vorbehaltenes Merkmal.
H.Lieske Taxi 108 aus Esslingen am Necker
Wer sich wehrt kann verlieren, aber wer sich nicht einmal wehrt hat schon verloren!!!
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gast
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E. G. Engel
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- Registriert: 06.09.2004, 23:11
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Ich bestehe darauf dass hier bewusst und gezielt ein Irrtum erregt werde soll um sich einen wirtschaftlichen Vorteil zu erschleichen. Alles andere ist nur Gesülze (was soll der Mietwagenbetreiber denn sonst auch sagen, sich selbst beschuldigen???)
Ich bin überzeugt, dass ein guter und beschlagener Anwalt diesem Spuk ein Ende machen würde.
Das mit der Genehmigung von xyz halte ich für ein Gerücht. Reine Schutzbehauptung. Darüber hinaus ist nicht jede "Stellungnahme" eine Genehmigung und schon gar nicht immer rechtens.
Das sich hier einer aufgefordert fühlt sich so zu verteidigen spricht schon für sich.
mfg
Engel
Ich bin überzeugt, dass ein guter und beschlagener Anwalt diesem Spuk ein Ende machen würde.
Das mit der Genehmigung von xyz halte ich für ein Gerücht. Reine Schutzbehauptung. Darüber hinaus ist nicht jede "Stellungnahme" eine Genehmigung und schon gar nicht immer rechtens.
Das sich hier einer aufgefordert fühlt sich so zu verteidigen spricht schon für sich.
mfg
Engel
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gast
Da du jetzt ja mich meinst, muss ich dir sagen...es ist mir egal. Ich wollte nur mal das "verbotene" relativieren, genauso wie das erlaubte! So richtig Anwaltmäßig weiß es wohl keiner HIER und Du auch nicht! Es sind wohl Spekulationen. Ausserdem kann ich mir nicht vorstellen, das in den Kreisen wo Mietwagen mit Dachzeichen rumfahren, nicht ein TAXI-Unternehmer dabei ist der nicht mal eben auf dem Ordungsamt angerufen hat??? Oder???? Was meinst du???
Ich habe wegen dem Mietwagenschild angerufen und keiner konnte behaupten, dass es verboten ist und nu??
Rufe doch einfach mal an, ist ja wohl kein Hexenwerk die Nummer deines zuständigen Ordungsamtes zu erfahren!
In dieses Sinn!
Also anrufen fragen, Antwort abwarten und gut is! Aber nicht so!
Ich habe wegen dem Mietwagenschild angerufen und keiner konnte behaupten, dass es verboten ist und nu??
Rufe doch einfach mal an, ist ja wohl kein Hexenwerk die Nummer deines zuständigen Ordungsamtes zu erfahren!
In dieses Sinn!
Also anrufen fragen, Antwort abwarten und gut is! Aber nicht so!
Zuletzt geändert von gast am 15.01.2007, 09:03, insgesamt 1-mal geändert.
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gast
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einfach-pingu
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gast
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gast
einfach-pingu hat geschrieben:auch wenn mich das nicht halb so aufregtm wie einige andere, die neugier bleibt:
WARUM denn ein Schild auf dem Dach?
Vielleicht um nachts nicht laufend von der Polizei angehalten zu werden, vielleicht um besser in der Zweiten Reihe alte Omas raus lassen zu können. Vielleicht "nur" um sich von Herrn Meier von neben an besser zu unterscheiden. Es gibt viele Möglichkeiten. Aber eine mit Sicherheit nicht, auch wenn es Ausnahmen geben mag, um Leute die winken einsteigen zu lassen.
Im übrigen regen mich TAXLER, die Ihre TAXI´S aus anderen Landkreisen vor unserer DISKOTHEK so aufstellen, das die ansässigen keinen Platz mehr haben viel mehr auf. Aber das ist ja nicht weiter schlimm "gelle". Da regt sich kein TAXLER auf, steht ja auch TAXI dran. Oder wenn ein anderes Unternehmen den Funk abhört um die ALDI Fahrten zu schnappen!
Aber das macht ja keiner! Nöööööööööööööööööööööö niemals!
- Otto126
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Du hast offensichtlich ein ziemliches Problem, eine einfache gesetzliche Regelung zu verstehen. Wenn dein Landkreis nichts dagegen hat, dass sich Mietwagen, die sich ein Dachschild draufpappen, illegal verhalten, dann liegt das wohl daran, dass es deinem Landkreis auch egal ist, wenn sich Taxen aus anderen Landkreisen vor eurer Discothek aufstellen. In unseren umgebenden Landkreisen würde es ganz schnell Anzeigen hageln; hat es auch schon gegen Oldenburger Stadttaxen.
Und den Funk einer anderen Firma abzuhören, um sich die Touren zu schnappen, ist ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz und kostet zwischen 150 und 250 Euro.
Und den Funk einer anderen Firma abzuhören, um sich die Touren zu schnappen, ist ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz und kostet zwischen 150 und 250 Euro.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
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einfach-pingu
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Verstehe ich nicht. Für was wird man ohen Schild angehalten, für ds man mit Schidl nicht angehalten würde?gast hat geschrieben:
Vielleicht um nachts nicht laufend von der Polizei angehalten zu werden,
EIn Mietwagen hat doch keine anderen Rechte als ich mit meinem privaten PKW
selbes Problemvielleicht um besser in der Zweiten Reihe alte Omas raus lassen zu können.
Wie soll das funktionoieren? Jemandem fällt dieser Wagen wegen des Dachschildes,auf, derjenige merkt auch sofort, das das ein Mietwagen ist. Und wenn er das nächste mal wohin will, ruft er genau da an? Also, da gäbe es ja wirksamere Methoden der Werbung...Vielleicht "nur" um sich von Herrn Meier von neben an besser zu unterscheiden.
Und an sinnvollen ist nur noch eine übrigEs gibt viele Möglichkeiten.
Humor ist, wenn man trotzdem lacht
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gast
Erstens habe nicht ICH ein Problem etwas zu verstehen sondern andere!Otto126 hat geschrieben:Du hast offensichtlich ein ziemliches Problem, eine einfache gesetzliche Regelung zu verstehen. Wenn dein Landkreis nichts dagegen hat, dass sich Mietwagen, die sich ein Dachschild draufpappen, illegal verhalten, dann liegt das wohl daran, dass es deinem Landkreis auch egal ist, wenn sich Taxen aus anderen Landkreisen vor eurer Discothek aufstellen. In unseren umgebenden Landkreisen würde es ganz schnell Anzeigen hageln; hat es auch schon gegen Oldenburger Stadttaxen.
Und den Funk einer anderen Firma abzuhören, um sich die Touren zu schnappen, ist ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz und kostet zwischen 150 und 250 Euro.
Ein Dachzeichen ist nicht verboten. Rufe doch mal bei deinem Ordungsamt an!?!?! Aber bitte auch anrufen!
Zweitens wirst du das abhören nicht beweisen können!
Drittens sieht es so aus, wenn man nicht ins selbe Hron bläst wie alle anderen, wird man als dumm hingestellt.
Aber da kennt man ja!
Ich hingegen versuche mich mit gewissen Dingen auseinander zu setzen und diese auch zu klären und schreibe nicht was ich nicht weiß!
- Otto126
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Was interessiert mich das Ordnungsamt, wenn das PBefG eindeutig ist!gast hat geschrieben:Ein Dachzeichen ist nicht verboten. Rufe doch mal bei deinem Ordungsamt an!?!?! Aber bitte auch anrufen!
Bei Leuten, die das regelmäßig machen, würde mir da bei Kenntnis der lokalen Verhältnisse schon was einfallen.gast hat geschrieben:Zweitens wirst du das abhören nicht beweisen können!
Das ist wiederum ein rein persönliches Problem. Von dummen Leuten als dumm bezeichnet zu werden ist doch eigentlich ein Kompliment.gast hat geschrieben:Drittens sieht es so aus, wenn man nicht ins selbe Horn bläst wie alle anderen, wird man als dumm hingestellt.
In diesem Forum gibt es ein paar eindeutige Antworten:
http://www.jusline.de/forum_recht.html
Leider kriege ich für den Beitrag keine eigene URL, ich musste den Beitrag über die Suchfunktion heraus finden. Der Thread heißt:
PbefG: Beleuchtung Dachzeichen auf Mietwagen
Da es ein Juristenforum ist, zitiere ich lieber nicht!
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oder doch: ein bisschen:
Schaffen Mietwagenunternehmer vorsätzlich oder fahrlässig Verwechslungsmöglichkeiten mit Taxen, machen sie sich schadensersatzpflichtig und sind darüber hinaus zur Unterlassung in Anspruch zu nehmen.
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gast
- Otto126
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Tja, wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn sich eure anderen Taxenfirmen das gefallen lassen . . .
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gast
Ach Pille Palle und Geschwätz!! Das steht in keinem Gesetz nur der wollte einen fliegen lassen! Es gab noch nie ein Unterlassung oder gar Schadensersatz! Wendet auch an einen Jura Mensch. Er wird euch erzählen wollen, dass es Aussicht auf Erfolg hat! !!Aussicht!! Na denn in diesem Sinne! Nenne mir einer ein richterliches Urteil?? Ihr werdet keins finden und es wird auch keins geben! Man muss sich mit Tatsachen halt mal abfinden. Gestern habe ich schon wieder ein anderes Unternehmen mit einem Mietwagenschild gesehen, auch dieser hat noch TAXEN. Wie geht das denn??? TAXEN-Unternehmer mit Mietwagen und Mietwagendachzeichen. Da wird doch nicht noch einer die Linie verlassen! Aber so ist das nunmal, macht es einer machen es alle und schon ist der Spuck vorbei!Otto126 hat geschrieben:oder doch: ein bisschen:
Schaffen Mietwagenunternehmer vorsätzlich oder fahrlässig Verwechslungsmöglichkeiten mit Taxen, machen sie sich schadensersatzpflichtig und sind darüber hinaus zur Unterlassung in Anspruch zu nehmen.
Tut mir leid wegen meiner ehrlichen Worte. Aber bei mir weiss jeder woran er ist!
- Otto126
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Bis einer, der es nicht macht, dem Spuk ein Ende macht.
Übrigens, wenn du gewusst hast, dass es in Kempten durch das Ordnungsamt verboten worden ist, warum hast du uns das nicht erzählt?
Du hast geschrieben:
Übrigens, wenn du gewusst hast, dass es in Kempten durch das Ordnungsamt verboten worden ist, warum hast du uns das nicht erzählt?
Du hast geschrieben:
Das war dann ja wohl eine "Fehlinformation".Auch die Ordungsämter haben es erlaubt.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
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gast
Neee, es war keine Fehlinformation, denn.................die Fa. hat Ihre Dachzeichen IMMER NOCH AUF DEM DACH der Mietwagen. Nur eben ohne Beleuchtung, was auch vollkommen richtig ist!!!!Otto126 hat geschrieben:Bis einer, der es nicht macht, dem Spuk ein Ende macht.
Übrigens, wenn du gewusst hast, dass es in Kempten durch das Ordnungsamt verboten worden ist, warum hast du uns das nicht erzählt?
Du hast geschrieben:
Das war dann ja wohl eine "Fehlinformation".Auch die Ordungsämter haben es erlaubt.
