Mindestpreis im eigenen Ort
Mindestpreis im eigenen Ort
Ich hätte da mal ne Frage,
ich fahre in einer ca. 10 000 Einwohner Gemeinde. Mit 5 relativ kleinen Ortsteilen.
Kürzlich habe ich eine Ortsfahrt für 5 Euro gemacht. Mein Chef meinte aber das er mindestens 8 Euro dafür vom Fahrgast kassieren würde und wir das gefälligst auch machen sollten.
Wir stehen ja schließlich in Ortsteil 3 und die Fahrt war in Ortsteil 1.
Offizieller Standplatz laut Straßenverkehrsamt ist auch Ortsteil 1.
Laut unserer Tarifverordnung gibt es keine Mindestpreise.
Ich habe mich also geweigert einen Mindestpreis vom Fahrgast zu kassieren. Ich vermute nämlich, wenn sich der Fahrgast beschwert beim Verkehrsamt, bin ich dran!?
Darf der Unternehmer mir als Fahrer nun so einen Mindestpreis auferlegen oder nicht??
ich fahre in einer ca. 10 000 Einwohner Gemeinde. Mit 5 relativ kleinen Ortsteilen.
Kürzlich habe ich eine Ortsfahrt für 5 Euro gemacht. Mein Chef meinte aber das er mindestens 8 Euro dafür vom Fahrgast kassieren würde und wir das gefälligst auch machen sollten.
Wir stehen ja schließlich in Ortsteil 3 und die Fahrt war in Ortsteil 1.
Offizieller Standplatz laut Straßenverkehrsamt ist auch Ortsteil 1.
Laut unserer Tarifverordnung gibt es keine Mindestpreise.
Ich habe mich also geweigert einen Mindestpreis vom Fahrgast zu kassieren. Ich vermute nämlich, wenn sich der Fahrgast beschwert beim Verkehrsamt, bin ich dran!?
Darf der Unternehmer mir als Fahrer nun so einen Mindestpreis auferlegen oder nicht??
WER oder WAS ist "Schmidt´s Katze"???
Und, warum ist die so schnell????
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- classictaxi
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Ist das so?André hat geschrieben:Auch, wenn Du gegen die Tarifordnung verstösst, haftet grundsätzlich der Unternehmer dafür. Wollen zwar einige Unternehmer immer nicht wahr haben, ist aber so.
Ist ja geil.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
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"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
Das mag für überhöhte Preise durch Umwege zutreffen!?André hat geschrieben:Auch, wenn Du gegen die Tarifordnung verstösst, haftet grundsätzlich der Unternehmer dafür. Wollen zwar einige Unternehmer immer nicht wahr haben, ist aber so.
Für vorsätzliche 'Sieger' oder so? Schwer vorstellbar.
Die Bedienung an der Tankstelle kann ja auch nicht sagen, "okay, machen wir 'nen € pro Liter". Ziemlich sicher gilt das bei Vorsatz nicht, André? Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass der Unternehmer einen finanziellen Schaden ersetzen muss, dann aber seinerseits den Angestellten haftbar machen kann.
also ich kann mir nicht vorstellen das der Unternehmer haftet, klar evtl. wenn ich nachweisen kann das mein chef mir das wirklich angewiesen hat so viel zu kassieren.
Aber ich als fahrer kann nicht einfach sagen ich will 10 euro statt 6 damit ich mir 4 euro in die eigene tasche stecke und sage mein chef ist ja dran und nicht ich.
Aber ich als fahrer kann nicht einfach sagen ich will 10 euro statt 6 damit ich mir 4 euro in die eigene tasche stecke und sage mein chef ist ja dran und nicht ich.
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Mit der Erfahrung als Beobachter von rund 20 Prozessen wegen Wettbewerbsverstößen in Lübeck, konkret ging es um Rückkehrpflicht bei Mietwagen und unerlaubte Bereitstellung von Taxen, kann ich euch versichern, dass ausschließlich die jeweiligen Unternehmer als Beklagte vor Gericht standen. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle waren es Fahrer, die die Verstöße begangen haben. Diese waren aber ausnahmenslos als Zeugen geladen, keinesfalls jedoch als Beklagte.
Und wir reden hier von Fällen, die durch Detektive konstruiert wurden. Mietwagen vor der Disko anhalten, einsteigen und abfahren. Hier bestand zu keiner Zeit Zweifel am Vorsatz der (später eben nicht beklagten) Fahrer. Der Richter sprach in diesem Zusammenhang von "planmäßigen" Verstößen.
Zur Vertiefung empfehle ich euch, nicht das erste Mal, das Studium unserer Prozessberichte und der entsprechenden Diskussion.
http://www.taxiforum-luebeck.de/f34t96- ... richt.html
Es ist auch eine irrige Annahme, diese Dinge schriftlich per Vertrag auf den Fahrer übertragen zu können. Neben vielen anderen Dingen steht u.a. die im Gewerbe übliche Bezahlung auf Proviosionsbasis dem entgegen. Zumindest wurde dies vom vorsitzenden Richter am Lübecker Handelsgericht als Argument gegen die Anerkennung von schriftlichen Einlassungen der Fahrer vorgebracht, was auch logisch ist. Denn die Entlohnung auf Prozente veranlasst die Fahrer zur kreativen Ausübung ihres Jobs, was auch nahe legt, gesetzliche Regeln zu umgehen.
In zwei mit bekannten Fällen standen allerdings auch die Fahrer vor Gericht, denn es waren selbstfahrende Unternehmer.
Und wir reden hier von Fällen, die durch Detektive konstruiert wurden. Mietwagen vor der Disko anhalten, einsteigen und abfahren. Hier bestand zu keiner Zeit Zweifel am Vorsatz der (später eben nicht beklagten) Fahrer. Der Richter sprach in diesem Zusammenhang von "planmäßigen" Verstößen.
Zur Vertiefung empfehle ich euch, nicht das erste Mal, das Studium unserer Prozessberichte und der entsprechenden Diskussion.
http://www.taxiforum-luebeck.de/f34t96- ... richt.html
Es ist auch eine irrige Annahme, diese Dinge schriftlich per Vertrag auf den Fahrer übertragen zu können. Neben vielen anderen Dingen steht u.a. die im Gewerbe übliche Bezahlung auf Proviosionsbasis dem entgegen. Zumindest wurde dies vom vorsitzenden Richter am Lübecker Handelsgericht als Argument gegen die Anerkennung von schriftlichen Einlassungen der Fahrer vorgebracht, was auch logisch ist. Denn die Entlohnung auf Prozente veranlasst die Fahrer zur kreativen Ausübung ihres Jobs, was auch nahe legt, gesetzliche Regeln zu umgehen.
In zwei mit bekannten Fällen standen allerdings auch die Fahrer vor Gericht, denn es waren selbstfahrende Unternehmer.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Vor vielen Jahren, zu Zeiten der ersten Prozesswelle gegen Mietwagen kam es natülich auch zu Retouren. In erster Linie wurde versucht, den Taxifahrer zum Fahren ohne Uhr zu bewegen. Als dies in einem Fall nicht gelang, viel nach dem Kassieren einem der "Kunden" ein, dass er doch knapp 100 Meter weiter wolle. Das wars. Die 20 Pfennig ohne Uhr haben dem Unternehmer, der in diesem Fall nicht der Fahrer war, wohl mehrere Tausend DM gekostet.
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JBM422 hat geschrieben:also ich kann mir nicht vorstellen das der Unternehmer haftet, klar evtl. wenn ich nachweisen kann das mein chef mir das wirklich angewiesen hat so viel zu kassieren.
Aber ich als fahrer kann nicht einfach sagen ich will 10 euro statt 6 damit ich mir 4 euro in die eigene tasche stecke und sage mein chef ist ja dran und nicht ich.
Es kommt hier sicher auch drauf an, wer Dich der "Tat" überführt. Wenn es die Ordnungsbehörde selbst ist, wird sicher eines der üblichen Ordnugns- oder Bußgelder fällig. Wenn es der Wettbewerb tut, wird es teurer. Mit all den Folgen, die man als Verurteilter, im Zweifel als unzuverlässig überführter Unternehmer zu rechnen hat.
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nightdancer
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JBM422 hat geschrieben:also ich kann mir nicht vorstellen das der Unternehmer haftet, klar evtl. wenn ich nachweisen kann das mein chef mir das wirklich angewiesen hat so viel zu kassieren.
Aber ich als fahrer kann nicht einfach sagen ich will 10 euro statt 6 damit ich mir 4 euro in die eigene tasche stecke und sage mein chef ist ja dran und nicht ich.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind ja nicht neu(allgemein, nicht auf unsere Branche bezogen) sondern durchaus Routine und richten sich immer gegen den Unternehmer.
Als AN machst du dich naturgemäß dem AG gegenüber schadensersatzpflicht , sofern du den Wettbewerbsverstoß grob fahrlässig/vorsätzlich herbeigeführt hast. Mal von arbeitsrechtlichen Konsequenzen abgesehen.