Bunter Blumenstrauß an Fragen

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DieschnelleGerdi
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Bunter Blumenstrauß an Fragen

Beitrag von DieschnelleGerdi » 28.02.2023, 12:01

Guten Morgen,
ich bin neu als angestellte Fahrerin in einem mittelgroßen Betrieb und habe die ein oder andere Frage. Die Recherche in diesem sehr umfangreichen Forum hat mich ehrlicherweise etwas erschlagen. Erfahrungswerte von Kollegen am Stand sind immer sehr lustig, aber in den meisten Fällen entartet die nette Runde in einer zickigen Endlosdiskussion mit 5 verschiedenen Meinungen und gräßlichen Streit.
Deshalb an dieser Stelle meine Fragen an Euch:

:?: Wird die Wartezeit von der KK vergütet? Konkret meine ich z.B. eine Fahrt in ein überörtliches KH. Rückfahrt lohnt nicht. Ich stehe auf dem Parkplatz und warte fein 2 Stunden. Bekommt mein Chef die Wartezeit bezahlt?
:?: Kann ich von einer Serienfahrt (Chemo, Dialyse..) mehrere Fahrgäste mitnehmen? Also eine Art Sammeltaxi sein?
:?: Ich nutze mein privates Handy zu Kommunikation mit der Zentrale. Kann ich das ggü. dem Finanzamt geltend machen?
:?: Darf ich an einem Taxistand stehen, der nicht zu meiner "Stadt" gehört. Ohne dass ich bereit bin? Dachte bisher, dass das nicht erlaubt ist. Jetzt gab es am Stand eine große Diskussion dazu. Also sagen wir, ich warte dort auf meinen
abgesetzten Fahrgast. Schalte mein Taxislämpchen aus und warte. Ich möchte auch keine Fahrgäste mitnehmen, sondern nur warten.
:?: Wenn mein Fahrgast mit EC Karte zahlt, kann er dann das Trinkgeld "mitbezahlen"?
:?: Warum sind manche Unternehmen manchmal silber oder schwarz? Ich verstehe das in der BoKraft so, dass die nur Elfenbein nutzen dürfen. Oder kann das jeweilige Bundesland das "erlauben"

Bitte nicht schimpfen und keine Belehrungen, dass ich meinen Chef fragen könnte. Habe ich schon. Möchte das gerne mal von der breiten Masse mit Erfahrung hören, die ggf. auch den ein oder anderen Link mit Paragraphen dazu wissen. Mag dieses gefährliche Halbwissen nicht.
Sonnige Grüße

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Taxi Georg
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Re: Bunter Blumenstrauß an Fragen

Beitrag von Taxi Georg » 28.02.2023, 15:42

Alles Fragen, die Dein Arbeitgeber zu beantworten hat!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: Bunter Blumenstrauß an Fragen

Beitrag von LRKN » 28.02.2023, 16:36

:?: Ich nutze mein privates Handy zu Kommunikation mit der Zentrale. Kann ich das ggü. dem Finanzamt geltend machen?
Ja. Ist dann Werbungskosten.

:?: Darf ich an einem Taxistand stehen, der nicht zu meiner "Stadt" gehört. Ohne dass ich bereit bin? Dachte bisher, dass das nicht erlaubt ist. Jetzt gab es am Stand eine große Diskussion dazu. Also sagen wir, ich warte dort auf meinen abgesetzten Fahrgast. Schalte mein Taxislämpchen aus und warte. Ich möchte auch keine Fahrgäste mitnehmen, sondern nur warten.
So weit ich weiß darfst du da nicht stehen. Ein Fahrgast könnte dich dann für einen örtliches Taxi halten. Aber es wird wahrscheinlich toleriert, wenn es ein Krankenhaus-Taxistand ist.
:?: Wenn mein Fahrgast mit EC Karte zahlt, kann er dann das Trinkgeld "mitbezahlen"?

Bei allen Unternehmern konnte das Trickgeld mit der EC Karte bezahlt werden. Ich musste dann entsprechend weniger Bargeld abgeben. Aber wenn du z.B. einen festen Stundenlohn hast (der Unternehmer also alles an Umsatz einsammelt), dann sieht es anders aus.
:?: Warum sind manche Unternehmen manchmal silber oder schwarz? Ich verstehe das in der BoKraft so, dass die nur Elfenbein nutzen dürfen. Oder kann das jeweilige Bundesland das "erlauben"
Einige Bundeländer haben die Vorgabe der Farbe (Hell-Elfenbein) abgeschafft. Zum Beispiel Baden-Würtemberg oder Niedersachsen.

Talbot
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Re: Bunter Blumenstrauß an Fragen

Beitrag von Talbot » 28.02.2023, 17:22

Einiges kann ich beantworten;
Wartezeiten werden von der Krankenkasse nicht bezahlt, die Fahrer wissen normal auch nicht wie hoch der km Preis in den Verträgen mit den Kassen ist
Die Zusammenlegung von Fahrgästen z.B regelt der Chef aber 3 Personen im Fahrzeug bringt dir nur 1x Geld, Chef hält sich mit solchen Methoden über Wasser
am fremden Taxiständen darf man nicht warten
die Farbe regelt das Bundesland

Handy weiß ich nicht, und Kartenzahlung gibt es bei mir auch nicht
Vielleicht konnte ich ein bisschen helfen

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Jim Bo
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Re: Bunter Blumenstrauß an Fragen

Beitrag von Jim Bo » 01.03.2023, 00:37

DieschnelleGerdi hat geschrieben:
28.02.2023, 12:01

:?: Darf ich an einem Taxistand stehen, der nicht zu meiner "Stadt" gehört. Ohne dass ich bereit bin?
Warum möchtest du unbedingt an einem Taxistand stehen? Bei Fahrten in einer fremden Region habe ich prinzipiell immer das Taxischild abmontiert und mich vom Fahrgast anrufen lassen. Stand derweil auf Pause irgendwo an einem Supermarkt.

Ob du es darfst, würde ich verneinen, weil Taxistände ausschließlich dazu da sind jederzeit Fahrgäste aufzunehmen. Bei dir in der Region gibt es bestimmt einen Flughafen. Würdest du wollen, dass da 20 fremde Taxen auf dem Taxistand stehen, weil in ein oder zwei Stunden deren Fahrgäste kommen?

DieschnelleGerdi
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Re: Bunter Blumenstrauß an Fragen

Beitrag von DieschnelleGerdi » 01.03.2023, 17:36

Lieben Dank für Eure Rückmeldungen LRKN und Talbot. Mit euren Antworten habt ihr mir schon sehr geholfen.

Die Sache mit den Werbungskosten (auf diese Bezeichnung wäre ich nie gekommen) habe ich angestoßen.

Dass die Wartezeiten offensichtlich nicht bezahlt werden, ist ja im Grunde ein starkes Stück. Wenn ich z.B. 114 km (einfache Tour) in die entsprechende Klinik fahre und dort 2 Std oder länger auf einen Patient mit einem Narkosevorgespräch und anschließendem Coronatest warte, kann ich einfach nicht zurück fahren. Deshalb konnte ich mir - rein logisch - nicht vorstellen, dass das nicht vergütet wird. Mein Chef hatte das bereits so angedeutet, aber ich bin ganz gerne umfassend informiert.

Das Warten am Taxistand habe ich nicht richtig beschrieben. Wenn ich diese 2 Stunden oder länger warte, stehe ich auch immer auf einem Supermarktparkplatz (allerdings mit Schild - ohne Beleuchtung). An einem Flughafen, Bahnhof oder gar in der Innenstadt....nene Freunde... das würde ich mich das gar nicht erst trauen. Bin in der Hackordnung ganz weit unten. Ich meine z.B. eine kleine Klinik, vor großen Arztpraxen oder Kaufhäusern. Da sind immer die Minitaxistände. Kann ich mich da hinstellen ohne von Blicken getötet zu werden. Zum Warten, Toilette oder Kaffee?

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Re: Bunter Blumenstrauß an Fragen

Beitrag von Talbot » 02.03.2023, 09:03

Auf einem Taxistand einer fremden Stadt darf man nicht stehen! Bei der Wartezeit bei Krankenfahrten habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Die Kassen zahlen keine Wartezeit, für dich ist es aber Arbeitszeit und wird vom AG bezahlt - halt mit Mindestlohn.

Talbot
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Re: Bunter Blumenstrauß an Fragen

Beitrag von Talbot » 02.03.2023, 09:04

Auf einem Taxistand einer fremden Stadt darf man nicht stehen! Bei der Wartezeit bei Krankenfahrten habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Die Kassen zahlen keine Wartezeit, für dich ist es aber Arbeitszeit und wird vom AG bezahlt - halt mit Mindestlohn.

KlareWorte
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Re: Bunter Blumenstrauß an Fragen

Beitrag von KlareWorte » 02.03.2023, 09:13

Ob Wartezeit bezahlt wird oder nicht, hängt vom Vertrag ab bei den gesetzlichen Krankenkassen und ansonsten vom Tarif.

Mein Mitarbeiter haben bei solch langen Wartezeiten die Pflicht ihre gesetzliche Pause zu machen.

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Re: Bunter Blumenstrauß an Fragen

Beitrag von DieschnelleGerdi » 02.03.2023, 13:14

Ich werde bezahlt, dass weiß ich. Aber das Taxi ja nicht.
Das fand ich eben seltsam. Sind solche Veträge öffentlich einsehbar oder verhandelt jeder Unternehmer selbst einen mit allen Kassen aus?

Kann man dem Fahrer vorschreiben wann er die Pause machen soll? Bietet sich bei solchen Wartezeiten ja an. Bei uns ist das sehr entspannt und flexibel. Da macht jeder so wie es passt Pause.
Ich las von Pausen, die am Taxameter eingestellt werden. Wie geht das denn 🙈? Ist das üblich?

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Re: Bunter Blumenstrauß an Fragen

Beitrag von KlareWorte » 02.03.2023, 14:24

Im einem gewissen Rahmen kann man die pausenzeiten vorschreiben.

Die Verträge sind teils einzelverträge und teils auf verbandsebene Land bzw. Bund.

Teilweise öffentlich teilweise Betriebsgeheimnis.

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Re: Bunter Blumenstrauß an Fragen

Beitrag von Eloman » 02.03.2023, 16:09

Mit Karte, App oder sonstwie unbar bezahltes Trinkgeld kann man als Fahrer grundsätzlich von den Bareinnahmen abziehen, egal ob man nur Stundenlohn bekommt oder Umsatzprovision. Es ist ja eine freiwillige Gabe des Fahrgasts an den Fahrer. Im übrigen muss der Arbeitgeber seit Einführung des Mindestlohngesetzes sowieso den Stundenlohn bezahlen. Der Umsatz bestimmt allenfalls den mehr zu zahlenden Lohn, wenn die Umsatzprovision höher ist als der Stundenlohn.

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Re: Bunter Blumenstrauß an Fragen

Beitrag von Jim Bo » 03.03.2023, 01:38

Talbot hat geschrieben:
02.03.2023, 09:04
Auf einem Taxistand einer fremden Stadt darf man nicht stehen! Bei der Wartezeit bei Krankenfahrten habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Die Kassen zahlen keine Wartezeit, für dich ist es aber Arbeitszeit und wird vom AG bezahlt - halt mit Mindestlohn.
Das kommt drauf an, ob der Arbeitgeber die Anordnung gegeben hat, dass sie dort warten soll!

Der Unterschied ist, wenn der AG sagt: sei um die Uhrzeit dort und bringe den Fahrgast zum Ziel X und sagt dann zu dir: sei zur Uhrzeit so und so wieder dort und fahre den Fahrgast zurück, dann ist die Zeit zwischen Ablieferung des Fahrgastes und dem Einladen des Fahrgast nämlich Pause. Naja gut, eigentlich steht dir dann noch eine Fahrstrecke zu, bis du zum Pausenstandort hingekommen bist. Dann muss der AG die Zeit nicht bezahlen.

Bei zwei Stunden wird er dir aber sagen warte dort, denn sonst dürftest du theoretisch von dort nach Hause fahren und später wieder hin und die Fahrzeit müsste bezahlt werden, weil das Arbeitszeit ist.

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Re: Bunter Blumenstrauß an Fragen

Beitrag von am » 05.03.2023, 10:53

DieschnelleGerdi hat geschrieben:
01.03.2023, 17:36

Das Warten am Taxistand habe ich nicht richtig beschrieben. Wenn ich diese 2 Stunden oder länger warte, stehe ich auch immer auf einem Supermarktparkplatz (allerdings mit Schild - ohne Beleuchtung). An einem Flughafen, Bahnhof oder gar in der Innenstadt....nene Freunde... das würde ich mich das gar nicht erst trauen. Bin in der Hackordnung ganz weit unten. Ich meine z.B. eine kleine Klinik, vor großen Arztpraxen oder Kaufhäusern. Da sind immer die Minitaxistände. Kann ich mich da hinstellen ohne von Blicken getötet zu werden. Zum Warten, Toilette oder Kaffee?

Du darfst noch nicht einmal an Taxiständen ausserhalb deiner Betriebssitzgemeinde halten. Denn an Taxiständen gilt für nicht ortsansässige Taxis das „absolute“ Halteverbot wie für alle anderen PKW ausser Ortstaxen auch.

Entnehmen kannst du dies aus dem PbefG §47 1+2

PbefG §47 hat geschrieben: (1) Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen.
(2) Taxen dürfen nur an behördlich zugelassenen Stellen und in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Fahrten auf vorherige Bestellung dürfen auch von anderen Gemeinden aus durchgeführt werden. Die Genehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit anderen Genehmigungsbehörden das Bereithalten an behördlich zugelassenen Stellen außerhalb der Betriebssitzgemeinde gestatten und einen größeren Bezirk festsetzen.
Aufgrund des Umstandes, dass Zeichen 229 bereits das Halten verbietet, darfst du dort auch keine 3min im Auto sitzend warten, um beispielsweise einen Kunden auszuladen. Zwar wird das ganz sicher überall geduldet, es ist jedoch nicht StVO konform. Alles, was darüber hinaus geht ist, sofern du dich im oder in unmittelbarer Nähe deines Taxis befindest, unerlaubte Bereitstellung. Parkst du es dort, ohne dich in der Nähe aufzuhalten, ist es ein Parkverstoß mit Behinderung. An hochfrequentierten Ständen führt das auch gerne mal zu Sachbeschädigungen an deinem Auto.
Zuletzt geändert von am am 05.03.2023, 10:55, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Bunter Blumenstrauß an Fragen

Beitrag von Pascha » 05.03.2023, 13:26

am hat geschrieben:
05.03.2023, 10:53
DieschnelleGerdi hat geschrieben:
01.03.2023, 17:36

… Parkst du es dort, ohne dich in der Nähe aufzuhalten, ist es ein Parkverstoß mit Behinderung. An hochfrequentierten Ständen führt das auch gerne mal zu Sachbeschädigungen an deinem Auto.

😂 ja sag mal, was lese ich denn hier 😂

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Re: Bunter Blumenstrauß an Fragen

Beitrag von Jim Bo » 05.03.2023, 13:27

am hat geschrieben:
05.03.2023, 10:53

Du darfst noch nicht einmal an Taxiständen ausserhalb deiner Betriebssitzgemeinde halten. Denn an Taxiständen gilt für nicht ortsansässige Taxis das „absolute“ Halteverbot wie für alle anderen PKW ausser Ortstaxen auch.

Entnehmen kannst du dies aus dem PbefG §47 1+2

PbefG §47 hat geschrieben: (1) Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen.
(2) Taxen dürfen nur an behördlich zugelassenen Stellen und in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Fahrten auf vorherige Bestellung dürfen auch von anderen Gemeinden aus durchgeführt werden. Die Genehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit anderen Genehmigungsbehörden das Bereithalten an behördlich zugelassenen Stellen außerhalb der Betriebssitzgemeinde gestatten und einen größeren Bezirk festsetzen.
Und wofür ist dieser Zusatz gedacht? Muss man als Taxifahrer bzw. Unternehmer sich eine spezielle Genehmigung einholen?

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Re: Bunter Blumenstrauß an Fragen

Beitrag von sivas » 05.03.2023, 18:41

Die Stadt Berlin kann z.B. mit der Genhmigungsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald vereinbaren, dass Berliner Taxen auch am BER stehen dürfen (bei für B-und LDS-Taxen einheitlichen Tarifen !).
Offenbar will das der Landrat nicht ... jedenfalls nicht in vollem Ausmaß. Deshalb der Streit. Die Berliner sind auf das Wohlwollen der LDS'ler angewiesen.

Untoter :shock:

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