Festlohn in Hamburg
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Festlohn in Hamburg
Hallo, eine wichtige Frage, da ein Anwalt hier einen auf dicke Hose macht:
Darf in Hamburg als Angestellter in einem Familienbetrieb Festlohn gezahlt werden, der ebenso auf der Lohnabrechnung ausgewiesen ist? Angemerkt, Teilzeit.
Beispiel FESTLOHN 1000,- Brutto bei 99 Arbeitsstunden (Stunden stehen nicht auf der Abrechnung, aber im Arbeitszeitennachweis Separat via DATEV)
Ist das so legal?
Zitat vom Anwalt:
Ausweislich der mir vorgelegten Abrechnung für Januar 2022 kann ich Ihnen nur sagen, dass diese schlichtweg
falsch ist. Ein Festlohn darf nicht vereinbart werden. Es müssen die Stunden ausgewiesen werden und Sie haben
einen Anspruch auf den Mindestlohn.
Mindestlohn ist doch gezahlt bei 99 Arbeitsstunden Teilzeit. Was also will dieser *** von mir?
Ich hoffe auf Hilfe von einem Profi.
Darf in Hamburg als Angestellter in einem Familienbetrieb Festlohn gezahlt werden, der ebenso auf der Lohnabrechnung ausgewiesen ist? Angemerkt, Teilzeit.
Beispiel FESTLOHN 1000,- Brutto bei 99 Arbeitsstunden (Stunden stehen nicht auf der Abrechnung, aber im Arbeitszeitennachweis Separat via DATEV)
Ist das so legal?
Zitat vom Anwalt:
Ausweislich der mir vorgelegten Abrechnung für Januar 2022 kann ich Ihnen nur sagen, dass diese schlichtweg
falsch ist. Ein Festlohn darf nicht vereinbart werden. Es müssen die Stunden ausgewiesen werden und Sie haben
einen Anspruch auf den Mindestlohn.
Mindestlohn ist doch gezahlt bei 99 Arbeitsstunden Teilzeit. Was also will dieser *** von mir?
Ich hoffe auf Hilfe von einem Profi.
Zuletzt geändert von Scotty6986 am 09.03.2022, 17:08, insgesamt 2-mal geändert.
Grüße Scotty
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Re: Festlohn in Hamburg
Der Arbeitgeber ist gemäß § 108 Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung grundsätzlich verpflichtet,
dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erstellen.
Die Abrechnung muss mindestens Angaben für den Abrechnungszeitraum sowie die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten (vgl. § 108 Absatz 1 Satz 2 GewO).
Diese Pflicht entfällt gemäß § 108 Absatz 2 GewO, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben.
dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erstellen.
Die Abrechnung muss mindestens Angaben für den Abrechnungszeitraum sowie die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten (vgl. § 108 Absatz 1 Satz 2 GewO).
Diese Pflicht entfällt gemäß § 108 Absatz 2 GewO, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben.
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Re: Festlohn in Hamburg
Ich hätte erwähnen müssen, dass ich erst ab Januar auf Zahl X,- Brutto und somit Teilzeit heruntergestuft habe. Vorher war es Vollzeit mehr, aber ebenfalls als Festlohn in der Lohnabrechnung deklariert. Den Mindestlohn unterschritten, habe ich jedoch nie. Der Anwalt ist ja Felsenfest der Meinung, dass dies so verboten ist, kein Festlohn vereinbart werden darf, und er meine Lohnabrechnung an die Zuständigen Behörden weiterleiten will, und meinem Vater wegen Hinterziehung ins Regal pinkeln.
Ich kann hier nichts sehen was falsch wäre, außer vielleicht der Formfehler, dass die Stunden nicht aufgeführt sind, ja aber Separat erfasst werden, auch durch Fiskaltaxameter.
Hat der Staranwalt hier ernsthaft eine Chance? Ansonsten ballern wir dem schriftlich eine vorn Latz, dass er nicht mehr aufrecht geht! Alleine für die Frechheit!
Und: ist es erlaubt meine Lohnabrechnung weiterzuleiten? Immerhin habe ich dem nicht zugestimmt, und könnte ihn doch wegen Dokumentenmissbrauch und Verstoß gegen das Datenschutzgesetz anzeigen oder nicht?
Danke =)
Ich kann hier nichts sehen was falsch wäre, außer vielleicht der Formfehler, dass die Stunden nicht aufgeführt sind, ja aber Separat erfasst werden, auch durch Fiskaltaxameter.
Hat der Staranwalt hier ernsthaft eine Chance? Ansonsten ballern wir dem schriftlich eine vorn Latz, dass er nicht mehr aufrecht geht! Alleine für die Frechheit!
Und: ist es erlaubt meine Lohnabrechnung weiterzuleiten? Immerhin habe ich dem nicht zugestimmt, und könnte ihn doch wegen Dokumentenmissbrauch und Verstoß gegen das Datenschutzgesetz anzeigen oder nicht?
Danke =)
Zuletzt geändert von Scotty6986 am 09.03.2022, 20:30, insgesamt 2-mal geändert.
Grüße Scotty
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Re: Festlohn in Hamburg
Ich gebe Dir den dringenden Rat, einen RA zu nehmen!
Das Forum ist hier der falsche Ansprechpartner!
Kommentar:
Wäre mir neu, dass ein Festlohn verboten ist!
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Wäre mir neu, dass ein Festlohn verboten ist!
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 09.03.2022, 20:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Festlohn in Hamburg
Ein Anwalt soll einen Anwalt bekämpfen? Der Anwalt ist schon ein Anwalt für Arbeitsrecht... Ich hoffte, dass sich hier jemand auskennt. Aber du hast recht, verbotener Festlohn wäre mir neu.
Grüße Scotty
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Re: Festlohn in Hamburg
Du wirst hier keinen Fachanwalt finden.Scotty6986 hat geschrieben: ↑09.03.2022, 17:03Hallo, eine wichtige Frage, da ein Anwalt hier einen auf dicke Hose macht:
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Aber wenn im Arbeitsvertrag die regelmässig zu leistende Arbeitszeit und der entsprechende Lohn vertraglich vereinbart sind, dann sehe ich da keine Problem. Wenn die tatsächlich geleistete Arbeitszeit dazu noch dokumentiert ist.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: Festlohn in Hamburg
Wie Taxifahrer und Polizisten sind auch Anwälte untereinander nicht grün!Scotty6986 hat geschrieben: ↑09.03.2022, 20:42Ein Anwalt soll einen Anwalt bekämpfen? Der Anwalt ist schon ein Anwalt für Arbeitsrecht..
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Re: Festlohn in Hamburg
Ist jetzt die Frage: Wenn der AV Vollzeit festgelegt ist, aber aufgrund von Wirtschaftlichen Gründen, der MA auf Teilzeit heruntergestuft wird in beiderlei einvernehmen, benötigt es dann einen neuen AV? Auch Mündliche Absprachen sind doch heutzutage als solche zu betrachten oder?
Grüße Scotty
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Re: Festlohn in Hamburg
Wegen was ermittelt die Staatsanwaltschaft überhaupt - wenn nicht in der Sache von vorenthalten des Mindestlohns?!
Hier ist doch anscheinend mehr am Dampfen?
Hier ist doch anscheinend mehr am Dampfen?
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Re: Festlohn in Hamburg
Diesen Gedanke hatte ich auch!
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Re: Festlohn in Hamburg
Nein, keinen neuen AV. Nur eine Ergänzung!Scotty6986 hat geschrieben: ↑09.03.2022, 20:48Ist jetzt die Frage: Wenn der AV Vollzeit festgelegt ist, aber aufgrund von Wirtschaftlichen Gründen, der MA auf Teilzeit heruntergestuft wird in beiderlei einvernehmen, benötigt es dann einen neuen AV?
Schon richtig. Wir haben Vertragsfreiheit, mündlich, Handheben (schlüssiges Handeln / konkludentes Handeln) usw.Scotty6986 hat geschrieben: ↑09.03.2022, 20:48Auch Mündliche Absprachen sind doch heutzutage als solche zu betrachten oder?
Man darf halt nur nicht gegen die guten Sitten verstoßen und wenn kein Vertrag geschrieben wurde, gelten gesetzliche Regelungen!
Es ist jedoch ratsam, was Schriftliches zu haben.
Einen Vertrag per Handschlag oder mündlich zu schließen, ist nicht sicher und biete immer Raum für Missverständnisse.
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Re: Festlohn in Hamburg
Hier ist nichts am dampfen. Ich dachte ich komme ohne Ausholen aus, weil dieser Hintergrund nichts zur Sache tut. Dem ist offensichtlich nicht so.
Es gab in meinem Taxi 2020 im Januar ( als Corona noch kein Thema war ) einen Fall der Zivilcourage, indem ein Fahrgast von einem Passanten körperlich angegriffen wurde. Alter Mann, 75 Jahre alt, zwischenzeitlich verstorben.
Der täter ist geflüchtet, ich habe ihn verfolgt soweit es in meinen Möglichkeiten war. Habe alles auf Dashcam. Das Verfahren, landete natürlich trotzdem beim Anwalt, muss ja in DE alles abgeklärt werden. Ich habe zum Glück für solche Fälle, als anständiger Berufsfahrer, eine Verkehrsrechtsschutz, soweit so gut.
Leider verlangt der Rechtsanwalt, eine Selbstbeteiligung i.H.v. 250 ,- €.
Da ich durch die Corona Krise und nun auch Ölkrise, nicht in der Lage bin zu zahlen, habe ich den Anwalt gebeten, aufgrund von sehr wenig Einkommen aktuell, die 250,- € zu stunden.
Dieser bitte habe ich dann, um der Frage ehrlichkeit zu vermitteln, meine Lohnabrechnung mit hinzugefügt. Tja... Biste zu ehrlich, hilfst anderen, bist am Ende immer der Gear*chte...
So kam das ganze zu Stande. Anschreiben vom Rechtsanwalt war nun wie folgt:
Sehr geehrter Herr _______
ich komme zurück auf Ihre Mail vom 01.03.2022.
In Beantwortung Ihres Schreibens teile ich Ihnen mit, dass hier ein Honorarverzicht nicht in Betracht kommt.
Ausweislich der mir vorgelegten Abrechnung für Januar 2022 kann ich Ihnen nur sagen, dass diese schlichtweg
falsch ist. Ein Festlohn darf nicht vereinbart werden. Es müssen die Stunden ausgewiesen werden und Sie haben
einen Anspruch auf den Mindestlohn.
Ich möchte an dieser Stelle zunächst darauf hinweisen, dass ich beabsichtige die Schreiben an die entsprechende
Behörde weiterzuleiten, so dass gegenüber dem Arbeitgeber dann auch wegen Hinterziehung von Sozialabgaben
mit großer Wahrscheinlichkeit ermittelt werden wird.
Ich habe Sie letztmalig aufzufordern, die Selbstbeteiligung bis zum
21.03.2022
anzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Es gab in meinem Taxi 2020 im Januar ( als Corona noch kein Thema war ) einen Fall der Zivilcourage, indem ein Fahrgast von einem Passanten körperlich angegriffen wurde. Alter Mann, 75 Jahre alt, zwischenzeitlich verstorben.
Der täter ist geflüchtet, ich habe ihn verfolgt soweit es in meinen Möglichkeiten war. Habe alles auf Dashcam. Das Verfahren, landete natürlich trotzdem beim Anwalt, muss ja in DE alles abgeklärt werden. Ich habe zum Glück für solche Fälle, als anständiger Berufsfahrer, eine Verkehrsrechtsschutz, soweit so gut.
Leider verlangt der Rechtsanwalt, eine Selbstbeteiligung i.H.v. 250 ,- €.
Da ich durch die Corona Krise und nun auch Ölkrise, nicht in der Lage bin zu zahlen, habe ich den Anwalt gebeten, aufgrund von sehr wenig Einkommen aktuell, die 250,- € zu stunden.
Dieser bitte habe ich dann, um der Frage ehrlichkeit zu vermitteln, meine Lohnabrechnung mit hinzugefügt. Tja... Biste zu ehrlich, hilfst anderen, bist am Ende immer der Gear*chte...
So kam das ganze zu Stande. Anschreiben vom Rechtsanwalt war nun wie folgt:
Sehr geehrter Herr _______
ich komme zurück auf Ihre Mail vom 01.03.2022.
In Beantwortung Ihres Schreibens teile ich Ihnen mit, dass hier ein Honorarverzicht nicht in Betracht kommt.
Ausweislich der mir vorgelegten Abrechnung für Januar 2022 kann ich Ihnen nur sagen, dass diese schlichtweg
falsch ist. Ein Festlohn darf nicht vereinbart werden. Es müssen die Stunden ausgewiesen werden und Sie haben
einen Anspruch auf den Mindestlohn.
Ich möchte an dieser Stelle zunächst darauf hinweisen, dass ich beabsichtige die Schreiben an die entsprechende
Behörde weiterzuleiten, so dass gegenüber dem Arbeitgeber dann auch wegen Hinterziehung von Sozialabgaben
mit großer Wahrscheinlichkeit ermittelt werden wird.
Ich habe Sie letztmalig aufzufordern, die Selbstbeteiligung bis zum
21.03.2022
anzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Grüße Scotty
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Re: Festlohn in Hamburg
Wir können hier keine Rechtsberatung geben, weder aus fachlichen noch rechtlichen Gründen.
Ich würde mir vorbehalten ihn im Falle, dass er in Richtung Behörde tätig wird, ihn wegen falscher Verdächtigung zu belangen.
Wenn die 250€ schriftlich vereinbart sind, bzw. sich diese aus deinem Versicherungsvertrag ergeben, dann hast du sie zu zahlen. Lass die Bettelei und sieh zu, dass du die Kohle zusammenkratzt und gut ist.
Ich würde mir vorbehalten ihn im Falle, dass er in Richtung Behörde tätig wird, ihn wegen falscher Verdächtigung zu belangen.
Wenn die 250€ schriftlich vereinbart sind, bzw. sich diese aus deinem Versicherungsvertrag ergeben, dann hast du sie zu zahlen. Lass die Bettelei und sieh zu, dass du die Kohle zusammenkratzt und gut ist.
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Re: Festlohn in Hamburg
Bettelei klingt immer so armseelig. Ist es aber leider auch denn: Aufgrund der gestiegenen Benzinpreise, ist es aktuell nicht mehr möglich zur Arbeit zu kommen, da von Außerhalb.
Von meiner Seite, sind die 250€ also einfach nicht da, Punkt. Leihen, kann ich mir das Geld, damit der Anwalt wenigstens befriedigt ist. Die Frage lautet nur:
Welche garantie habe ich, dass der Typ dann nicht trotzdem ein Fass aufmacht? Wir haben uns nichts vorzuwerfen, und auf eine Betriebsprüfung, besonders in dieser Zeit, muss man nun wirklich nicht haben - auch wenn man absolut grüne Zahlen hat. Da ist nix gedreht, da ist nix verbogen, es ist alles korrekt und ordentlich über den Steuerberater abgerechnet.
Was das aber für einen Rattenschwanz nach sich zieht, kann sich jeder vorstellen. Muss nicht sein. Also alleine schon für seinen versuch, werde ich rechtliche Schritte einleiten müssen.
Ich danke euch trotzdem herzlich. Schöne Restwoche !
Von meiner Seite, sind die 250€ also einfach nicht da, Punkt. Leihen, kann ich mir das Geld, damit der Anwalt wenigstens befriedigt ist. Die Frage lautet nur:
Welche garantie habe ich, dass der Typ dann nicht trotzdem ein Fass aufmacht? Wir haben uns nichts vorzuwerfen, und auf eine Betriebsprüfung, besonders in dieser Zeit, muss man nun wirklich nicht haben - auch wenn man absolut grüne Zahlen hat. Da ist nix gedreht, da ist nix verbogen, es ist alles korrekt und ordentlich über den Steuerberater abgerechnet.
Was das aber für einen Rattenschwanz nach sich zieht, kann sich jeder vorstellen. Muss nicht sein. Also alleine schon für seinen versuch, werde ich rechtliche Schritte einleiten müssen.
Ich danke euch trotzdem herzlich. Schöne Restwoche !
Grüße Scotty
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Re: Festlohn in Hamburg
Clown gefrühstückt? Wenns nicht alles grad so traurig wär, würd ich gern mitlachen!
Grüße Scotty
Re: Festlohn in Hamburg
Hier stinkt es .Scotty6986 hat geschrieben: ↑09.03.2022, 22:03
Leider verlangt der Rechtsanwalt, eine Selbstbeteiligung i.H.v. 250 ,- €.
Da ich durch die Corona Krise und nun auch Ölkrise, nicht in der Lage bin zu zahlen, habe ich den Anwalt gebeten, aufgrund von sehr wenig Einkommen aktuell, die 250,- € zu stunden.
...
In Beantwortung Ihres Schreibens teile ich Ihnen mit, dass hier ein Honorarverzicht nicht in Betracht kommt.
- Taxi Georg
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Re: Festlohn in Hamburg
So Leute, bleibt friedlich!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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Re: Festlohn in Hamburg
Mich würde schon interessieren, wie man auf genau 99 Stunden kommt oder auf 170 Stunden bei Vollzeit. Das würde 5 bzw. 8 Stunden am Tag bedeuten. Was machst Du bei einer längeren Auswärtsfahrt am Ende der Tour? Die Anfahrt zum Taxistand und die Rückkehr verschlingt ja oft schon über eine Stunde. Und der Lohn ist ab Betriebshof und bis Betriebshof zu zahlen.
Festlohn ja, aber auf Stundenbasis. Und der Mindestlohn darf nicht unterschritten werden.
Festlohn ja, aber auf Stundenbasis. Und der Mindestlohn darf nicht unterschritten werden.
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Re: Festlohn in Hamburg
Thema ist ja nun schon lange vom Tisch. Mittlerweile bin ich wieder auf vollzeit 160 Std. unterwegs. Aber das führt mich zur nächsten Frage ohne einen neuen Thread aufmachen zu müssen:
Was verdient man nun im Durchschnitt in Hamburg Brutto? Muss man wirklich trotz Inflation und dem ganzen Drumherum ( Alles 30-40% teurer geworden) Mit 12€ Mindestlohn leben?
Was vor einem Jahr noch nach viel klang, ist ja nun nach neuestem Stand ein Furz wert. Da hat die Politik schon genau aufgepasst, dass kein Geld verschenkt wird.
Ob ich jetzt aber Jahrelang auf 12€ Mindestlohn arbeiten will, weiß ich nicht so recht Zumal ich nicht nur Fahrer bin, sondern im Grunde genommen alle Aufgaben erfülle, die eigentlich der Unternehmer hat. Aber so ist das mit der Vetternwirtschaft. Da ist man immer in den A* gekniffen.
Was verdient man nun im Durchschnitt in Hamburg Brutto? Muss man wirklich trotz Inflation und dem ganzen Drumherum ( Alles 30-40% teurer geworden) Mit 12€ Mindestlohn leben?
Was vor einem Jahr noch nach viel klang, ist ja nun nach neuestem Stand ein Furz wert. Da hat die Politik schon genau aufgepasst, dass kein Geld verschenkt wird.
Ob ich jetzt aber Jahrelang auf 12€ Mindestlohn arbeiten will, weiß ich nicht so recht Zumal ich nicht nur Fahrer bin, sondern im Grunde genommen alle Aufgaben erfülle, die eigentlich der Unternehmer hat. Aber so ist das mit der Vetternwirtschaft. Da ist man immer in den A* gekniffen.
Grüße Scotty