scarda hat geschrieben:
interessanter ist doch die frage: wann müsste sie aus, obwohl sie an muss. auf der rückfahrt ins pflichtfahrgebiet angehalten: aber sie haben doch das dachschild an - wieso darf ich jetzt nicht einsteigen? mein lieblingsparadox...
Wie es aussieht gibt es tatsächlich keine rechtsverbindliche Regelung wie das außerhalb Pflichtgebiet aussieht.
Meine Meinung dazu für die die es interessiert:
Meine Lampe ist an solange die Uhr aus ist, ende. Ich schalte sie nie (in der Nacht) manuell aus, weil ich dann vergesse sie wieder einzuschalten bis ich zufällig bemerke dass sie aus ist.
Bei uns gilt jeder als „Schwarzfahrer” der in der Nacht unbesetzt ohne Hungerlampe unterwegs ist.
Außerhalb auch außerhalb Pflichtgebiet bleibt die Lampe bei mir an und wenn einer winkt, kommt mein Spruch „ich bin nicht ortskundig und habe einen anderen Tarif, wenn ihnen das nichts ausmacht, steigen sie ein”. Die Kunden wissen wohin sie wollen und wie sie am besten fahren, oder ich schalte das Navi ein, aber mitgenommen wird JEDER.
In jedem Gebiet wird auch intern „geräubert” und in Städten wird wohl Keiner reicher und Keiner ärmer nur weil eine Fahrt fehlt. Winkt Einer irgendwo in der Pampa frage ich aus Fairnessgründen schon ob er irgendwo ein Taxi bestellt hat, denn es ist wirklich ärgerlich wenn ein Kollege meinetwegen 15 Kilometer anfährt und der Fahrgast ist weg.
Ansonsten wird eingeladen was kommt.
Zwar gibt es sowas wie ein „Gentleman Agreement”, dass man außerhalb Pflichtgebiet nicht Fahrgäste einlädt, aber grundsätzlich denke ich gilt Licht an = Beförderungspflicht wenn es dem Fahrgast egal ist dass man einen anderen Tarif hat und nicht ortskundig ist. Ein Gesetz welches es explizit verbietet das Licht außerhalb einzuschalten habe ich nicht gefunden.
....ach ja und es handelt sich bei einer Heim- Rückfahrt ja auch um keine Bereitstellung und wenn mir einer freundlich winkt passt er in mein „Beuteschema”