§ 12, 1, 9. ; Das Halten ist unzulässig an Taxenständen (Zeichen 229).
hinweis
§ 12, 1a ; Taxen ist das Halten verboten, wenn sie einen Fahrstreifen benutzen, der ihnen und den Linienomnibussen vorbehalten ist, ausgenommen an Bushaltestellen zum sofotigen Ein- und Aussteigenlassen von Fahrgästen.
hinweis
§ 12, 4 ; ...Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen.
hinweis
§ 21a, 1, 1 ; Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung.
Wichtige Auszüge aus der Straßenverkehrsordnung (StVO)
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Taxi-recht.de
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