Aufklärung bei Rotschwäche und Anomaliequotient unter 0,5

Informationen, Gesetze, Urteile, Anleitungen, Adressen, Links.
Antworten
Michael B
Ich bin neu hier
Beiträge: 1
Registriert: 08.02.2020, 13:04
Wohnort: Berlin

Aufklärung bei Rotschwäche und Anomaliequotient unter 0,5

Beitrag von Michael B » 16.02.2020, 01:41

Hallo,

ich beantrage gerade den P-Schein und habe eine Rotschwäche mit Anomaliequotient unter 0,5 als einzige Anforderung, die nicht erfüllt ist. Laut https://www.gesetze-im-internet.de/fev_ ... f785129_03 2.2.2 (Farbensehen) brauche ich eine Aufklärung über die mögliche Gefährdung. Wo bekomme ich diese Aufklärung?

Pascha
Vielschreiber
Beiträge: 605
Registriert: 11.01.2018, 14:55
Wohnort: Berlin

EDIT Aufklärung bei Rotschwäche und Anomaliequotient unter 0,5

Beitrag von Pascha » 16.02.2020, 05:45


Von Michael B 16.02.2020, 00:41
Hallo,

ich beantrage gerade den P-Schein und habe eine Rotschwäche mit Anomaliequotient unter 0,5 als einzige Anforderung, die nicht erfüllt ist. Laut https://www.gesetze-im-internet.de/fev_ ... f785129_03 2.2.2 (Farbensehen) brauche ich eine Aufklärung über die mögliche Gefährdung. Wo bekomme ich diese Aufklärung?




Du musst von einem augenärztlichen Gutachter oder direkt beim TüV (MPU) ein Gutachten über Deine Farbsinnstörung machen lassen. Kostenintensiv aber notwendig zwecks Vorlage bei Deiner Genehmigungsbehörde. Ohne dieses Gutachten gibt es keinen P-Schein!
Zuletzt geändert von Pascha am 16.02.2020, 05:47, insgesamt 2-mal geändert.

Antworten