Rückschlag im Kampf gegen Uber
Rückschlag im Kampf gegen Uber
Uber darf in London an den Start gehen. Die Londoner Verkehrsbehörde TFL hat Uber die Lizenz als "regulated taxis service" erteilt....! Der Taxifahrerverband LDTA will nun vor Gericht prüfen lassen ob die Messung der Fahrtstrecke per Smartphoneapp und der daraus reslutierende Fahrpreis rechtens ist und das Taxameter ersetzt!
Das Uber-Problem verlangt eine politische Lösung auf europäischer Ebene! So wie bisher kommen wir nicht weiter. Wenn jeder für sich in seinem Kämmerlein vor sich herumklütert wird das nix!
http://time.com/2953528/uber-london/
Das Uber-Problem verlangt eine politische Lösung auf europäischer Ebene! So wie bisher kommen wir nicht weiter. Wenn jeder für sich in seinem Kämmerlein vor sich herumklütert wird das nix!
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Zuletzt geändert von Wattwurm am 07.07.2014, 18:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rückschlag im Kampf gegen Uber
Solange sich Uber in D an die gesetzlichen Regelungen hält, haben diese die gleiche Berechtigung am Markt teilzunehmen, wie der selbstausbeutende EWU Wattwurm.
Re: Rückschlag im Kampf gegen Uber
Nie etwas anderes behauptet. Das Wort "wenn" ....ist der Casus Knacktus! Wenn die sich an die Gesetze halten...
Zuletzt geändert von Wattwurm am 07.07.2014, 20:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rückschlag im Kampf gegen Uber
Du glaubst ja gar nicht, Watti, wie schlau die Kollegen sind! Näheres die Tage...Wattwurm hat geschrieben:...Der Taxifahrerverband LDTA will nun vor Gericht prüfen lassen ob die Messung der Fahrtstrecke per Smartphoneapp und der daraus reslutierende Fahrpreis rechtens ist und das Taxameter ersetzt!
...
Dura lex, sed lex.
Re: Rückschlag im Kampf gegen Uber
@Klare Worte :
Aber immerhin besser, als die 0,5 % Rendite, die man zur Zeit mit anderen Geldanlagen erzielt.
Gehen die Zinsen wieder rauf, wird das zur Zeit vagabundierende und in den Geschäftsfeldern des Mittelstands marodierende Kapital wieder an den üblichen Spekulationsfronten eingesetzt. Dann gibts wieder Yachten und Maseratis. Und Uber und Co sind Geschichte.....
Ich hoffe, diese Worte waren klar genug
....ist das aber in keinster Weise so richtig profitabel. Das kann hier jeder bestätigen.Solange sich Uber in D an die gesetzlichen Regelungen hält.......
Aber immerhin besser, als die 0,5 % Rendite, die man zur Zeit mit anderen Geldanlagen erzielt.
Gehen die Zinsen wieder rauf, wird das zur Zeit vagabundierende und in den Geschäftsfeldern des Mittelstands marodierende Kapital wieder an den üblichen Spekulationsfronten eingesetzt. Dann gibts wieder Yachten und Maseratis. Und Uber und Co sind Geschichte.....
Ich hoffe, diese Worte waren klar genug
Re: Rückschlag im Kampf gegen Uber
Das ist auch eine meiner Hoffnungen. In seiner Großkotzigkeit und Arroganz sowie der damit verbundenen Aggressivität kann es durchaus passieren, dass das dort zwangsweise zwischengeparkte Geld mal schnell auf das falsche Pferd gesetzt wird. Es sind schon einige Hedge-Fonds aufgrund von Fehlspekulationen gegen die Wand gefahren. Wenn die 250 Mio von Google durch Prozesse, sinnloses Verschleudern zum Ankurbeln des Geschäftes und Fehlspekulationen durch die Toilette gespült worden sin, kann sich Kalanick so verstecken wie Sadam damals.
UBERall illegal
Re: Rückschlag im Kampf gegen Uber
Nur wird wieder mit keinem Wort erwähnt, ob es um UberBlack oder UberPopo geht.
Die StVO behindert meinen Fahrstil!
Re: Rückschlag im Kampf gegen Uber
Eine (von vielen) fundierte Antwort aus dem o.g. Heise-Newsticker:
...und weiter:
Link hierzu:=> kuckst du hierDie "privaten" Fahrer bei UberPop sollten wohl besser ein Gewerbe
anmelden und Umsatzsteuer abführen.
Wenn ich mir die Rechtsprechung zu Ebay und Gewerblich anschaue,
stehen die nämlich mit mindestens einem Fuß in der
Steuerhinterziehung:
...und weiter:
Am Ende werden die "privaten" Fahrer bluten, Uber Traumrenditen
einfahren und keinerlei Verantwortung und nur ein minimales
betriebswirtschaftliches Risiko tragen.
Und vermutlich nicht mal nennenswert Steuern zahlen (s. oben)
Zuletzt geändert von eichi am 08.07.2014, 18:05, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
Re: Rückschlag im Kampf gegen Uber
Hier werden mal wieder Äppel mit Birnen verglichen.Wattwurm hat geschrieben:Uber darf in London an den Start gehen. Die Londoner Verkehrsbehörde TFL hat Uber die Lizenz als "regulated taxis service" erteilt....! Der Taxifahrerverband LDTA will nun vor Gericht prüfen lassen ob die Messung der Fahrtstrecke per Smartphoneapp und der daraus reslutierende Fahrpreis rechtens ist und das Taxameter ersetzt!
Das Uber-Problem verlangt eine politische Lösung auf europäischer Ebene! So wie bisher kommen wir nicht weiter. Wenn jeder für sich in seinem Kämmerlein vor sich herumklütert wird das nix!
http://time.com/2953528/uber-london/
Im Falle London geht es um lizensierte Mietwagenfahrer.
Eine Messung mit App per se auszuschlagen halte ich für unklug.
Hier schreien doch alle, na gut, fast alle, nach Ehrlichkeit.
So lässt sich a) der Beschixx mit falschen Reifengrössen vermeiden und b) -gravierende- Umwege werden auch dokumentiert.
Re: Rückschlag im Kampf gegen Uber
Falls von den lokalen Behörden für Mietwagen ein Wegstreckenzähler vorgeschrieben wird, ist eine App kein Ersatz, da nicht eichfähig. Wenn er nicht vorgeschrieben ist, können sie messen, wie es ihnen gefällt.ilkoep hat geschrieben:
Im Falle London geht es um lizensierte Mietwagenfahrer.
Eine Messung mit App per se auszuschlagen halte ich für unklug.
Hier schreien doch alle, na gut, fast alle, nach Ehrlichkeit.
So lässt sich a) der Beschixx mit falschen Reifengrössen vermeiden und b) -gravierende- Umwege werden auch dokumentiert.
Den angeblichen Betrug mit der Reifengröße halte ich für unrealistisch. Wenn man laut Schein erlaubte Reifengrößen aufzieht, beträgt die Differenz maximal 3%, denn bei einer Änderung des Felgenumfangs verändert sich in der Regel auch der Querschnittsfaktor, so dass der Reifenumfang annähernd gleich bleibt. Sonst würde der Tacho auch falsch gehen. Bis zu 2% Unterschied bedingt schon der Reifenverschleiß.
Eine lückenlose Speicherung sämtlicher Bewegungsdaten dürfte zu Problemen mit dem Datenschutz führen. Für Kunden, Fahrer und Unternehmer.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."
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Re: Rückschlag im Kampf gegen Uber
Entscheidend ist doch, ob die Uber-Fahrer die gleichen Voraussetzungen erfüllen müssen wie ihre Taxikollegen. Alles andere wäre ein Wettbewerbsvorteil. Und deswegen habe ich in Berlin im Juni an der Demo teilgenommen. Gegen Wettbewerbsvorteile von irgendwem. Es kann nicht sein, dass die Gesetzte unterschiedlich greifen. Ich fürchte keine Konkurrenz - aber bitte zu gleichen Bedingungen.
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden
Re: Rückschlag im Kampf gegen Uber
Scheinst neu im Gewerbe zu sein, ne?Marvin hat geschrieben:Falls von den lokalen Behörden für Mietwagen ein Wegstreckenzähler vorgeschrieben wird, ist eine App kein Ersatz, da nicht eichfähig. Wenn er nicht vorgeschrieben ist, können sie messen, wie es ihnen gefällt.ilkoep hat geschrieben:
Im Falle London geht es um lizensierte Mietwagenfahrer.
Eine Messung mit App per se auszuschlagen halte ich für unklug.
Hier schreien doch alle, na gut, fast alle, nach Ehrlichkeit.
So lässt sich a) der Beschixx mit falschen Reifengrössen vermeiden und b) -gravierende- Umwege werden auch dokumentiert.
Den angeblichen Betrug mit der Reifengröße halte ich für unrealistisch. Wenn man laut Schein erlaubte Reifengrößen aufzieht, beträgt die Differenz maximal 3%, denn bei einer Änderung des Felgenumfangs verändert sich in der Regel auch der Querschnittsfaktor, so dass der Reifenumfang annähernd gleich bleibt. Sonst würde der Tacho auch falsch gehen. Bis zu 2% Unterschied bedingt schon der Reifenverschleiß.
Eine lückenlose Speicherung sämtlicher Bewegungsdaten dürfte zu Problemen mit dem Datenschutz führen. Für Kunden, Fahrer und Unternehmer.
Gibt auch unerlaubte Reifengrössen, die werden zur Eichung oder HU kurz gewechselt. Soll in einer Hansestadt nahe der Elbe mal up-to-date gewesen sein, oder ist es immer noch.
Kennste FMS? Nee, wahrscheinlich auch nicht. Komm mal nach Berlin, dann zeige ich dir mit GoogleMaps und dem Unternehmerportal wo ich vorletzte Woche Donnerstag oder letzten Monat am 03. um 17.43 Uhr gewesen bin. Und auch um 14.22 Uhr sowie um 19.58 Uhr. Wann ich wo einen Auftrag angenommen habe, welche Strecke ich gefahren bin, wann und wo ich mich wieder frei gemeldet habe.
Klar werden die Daten irgendwann gelöscht, aber nicht umgehend.
Re: Rückschlag im Kampf gegen Uber
Ab wie vielen Dienstjahren darf man denn im Kreis der Wissenden mitreden? Ich warte auch gern noch ein paar Jahre.ilkoep hat geschrieben: Scheinst neu im Gewerbe zu sein, ne?
Es gibt viele Arten zu betrügen - falls man das möchte. Wenn Dir irgend ein Seibelfreier am Posten erzählt hat, dass er sich nach dem Eichen 12 Zoll Reifen auf seinen W212 gezogen hat, kannst Du ihm das gerne glauben. Innerhalb der fahrzeugtypischen Größen sind die Unterschiede so gering, dass es sich kaum lohnt. Es gibt außerdem Möglichkeiten den Geschwindigkeitsimpuls zu manipulieren. Einige meiner Taxameter funktionierten bei bestimmten Fahrzeugen nur mit einem Frequenzteiler, wenn das ABS-Signal verwendet wurde. Kein großes Problem, den ein bisschen höher zu drehen. Vorausgesetzt, man ist ein Betrüger. Meines Wissens können auch aktuelle Taxameter nicht direkt auf den CAN-Bus zugreifen. Das erledigt ein Adapter, der ein - manipulierbares - Impulssignal liefert. Die Sache mit den Reifen ist die unlukrativste, dümmste und auffälligste Art zu betrügen.ilkoep hat geschrieben: Gibt auch unerlaubte Reifengrössen, die werden zur Eichung oder HU kurz gewechselt. Soll in einer Hansestadt nahe der Elbe mal up-to-date gewesen sein, oder ist es immer noch.
Mir hängt der Kontrollwahn einiger Kollegen meilenweit zum Hals raus. GPS Berechnung der Fahrpreise mit anschließender Speicherung des Bewegungsprofils, um Umwegsfahrten zu dokumentieren? Das findest Du ernsthaft angemessen? Und lässt Dir beim täglichen Einkauf munter Scheixe als Konfekt verkaufen?
Außerdem ist die Zuverlässigkeit von GPS-gestützten Entfernungsmesssystemen eher mäßig. Mit Sicherheit schlechter als ein geeichter Taxameter – trotz Manipulationsmöglichkeit. Und den GPS Empfang eines Smartphones kann man noch leichter beeinflussen.
FMS hab selbst ich schon mal gehört. Allerdings nicht als gesetzgebende Organisation, sondern als Markennahme einer stinknormalen österreichischen Softwareklitsche. Was von dem System aufgezeichnet werden darf und wann es wieder gelöscht werden muss, entscheidet allerdings meines Wissens der Gesetzgeber. Wenn Du Dein tolles Unternehmerportal noch ein bisschen behalten willst, würde ich nicht so auf die Tonne hauen.ilkoep hat geschrieben: Kennste FMS? Nee, wahrscheinlich auch nicht. Komm mal nach Berlin, dann zeige ich dir mit GoogleMaps und dem Unternehmerportal wo ich vorletzte Woche Donnerstag oder letzten Monat am 03. um 17.43 Uhr gewesen bin. Und auch um 14.22 Uhr sowie um 19.58 Uhr. Wann ich wo einen Auftrag angenommen habe, welche Strecke ich gefahren bin, wann und wo ich mich wieder frei gemeldet habe.
Klar werden die Daten irgendwann gelöscht, aber nicht umgehend.
Vollständige Bewegungsprofile im Zusammenhang mit Kunden- oder Fahrerdaten sind in jedem Fall datenschutzrechtlich heikel. Nur weil die Praxis bisher noch nicht aufgeschlagen ist, heißt das nicht, dass es in Zukunft nicht mal knallt. Mir wäre das egal, ich bin eher ein Freund des Sprachfunks.
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Re: Rückschlag im Kampf gegen Uber
heute gab es in berlin blacklane werbung im radio auf 104,6 rtl.
es wurde in der werbung gesagt das blacklane das neue taxi sei, sowie preiswerter ist
es wurde in der werbung gesagt das blacklane das neue taxi sei, sowie preiswerter ist
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Re: Rückschlag im Kampf gegen Uber
Vergleichende Werbung ist solche Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder dessen Ware bzw. Dienstleistung erkennbar macht.
Allgemeiner Grundsatz:
1) Ein Vergleich darf nicht irreführend sein.
2) Die Ware/Dienstleistung muss vergleichbar sein. Sie muss sich auf den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung beziehen.
Letzteres ist bei Taxi- und Mietwagenverkehr gegeben. Nichtsdestotrotz grenzt das PBefG den Mietwagenverkehr von Taxen - wie bekannt - folgendermaßen ab:
§ 49 Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen
Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen. Den Taxen vorbehaltene Zeichen und Merkmale dürfen für Mietwagen nicht verwendet werden. Die §§ 21 und 22 sind nicht anzuwenden.
Wenn Blacklane behauptet das es "das neue Taxi" und preiswerter sei, dann ist das für mich ein klarer Verstoß
1. gegen das PBefG, denn ein Mietwagen ist weder das alte noch das neue Taxi. Es bleibt ein Mietwagen.
in Verbindung mit
2. Gegen UWG § 6 'Vergleichende Werbung' und § 4 Nr. 11 UWG
LG Frankenthal v. 03.05.2007, AZ 2 HK O 214/06 oder KG Berlin 5. Zivilsenat v. 04.03.2005, AZ: 5 W 32/05 und BVerfGE 65, 237, 248
oder BGH, I ZR 154/10 vom 2.11.2011.
Ein Preisvergleich mit dem Begriff 'Taxi' als Mietwagen dürfte eine knappe Grenzüberschreitung sein. Mal wieder Uber-like.
Muß sich nur wieder ein Unternehmer oder Verband finden der nen Unterlassungsanspruch geltend macht.
Allgemeiner Grundsatz:
1) Ein Vergleich darf nicht irreführend sein.
2) Die Ware/Dienstleistung muss vergleichbar sein. Sie muss sich auf den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung beziehen.
Letzteres ist bei Taxi- und Mietwagenverkehr gegeben. Nichtsdestotrotz grenzt das PBefG den Mietwagenverkehr von Taxen - wie bekannt - folgendermaßen ab:
§ 49 Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen
Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen. Den Taxen vorbehaltene Zeichen und Merkmale dürfen für Mietwagen nicht verwendet werden. Die §§ 21 und 22 sind nicht anzuwenden.
Wenn Blacklane behauptet das es "das neue Taxi" und preiswerter sei, dann ist das für mich ein klarer Verstoß
1. gegen das PBefG, denn ein Mietwagen ist weder das alte noch das neue Taxi. Es bleibt ein Mietwagen.
in Verbindung mit
2. Gegen UWG § 6 'Vergleichende Werbung' und § 4 Nr. 11 UWG
LG Frankenthal v. 03.05.2007, AZ 2 HK O 214/06 oder KG Berlin 5. Zivilsenat v. 04.03.2005, AZ: 5 W 32/05 und BVerfGE 65, 237, 248
oder BGH, I ZR 154/10 vom 2.11.2011.
Ein Preisvergleich mit dem Begriff 'Taxi' als Mietwagen dürfte eine knappe Grenzüberschreitung sein. Mal wieder Uber-like.
Muß sich nur wieder ein Unternehmer oder Verband finden der nen Unterlassungsanspruch geltend macht.
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Re: Rückschlag im Kampf gegen Uber
Soeben kam die Werbung (12:24 Uhr) wieder. Eine Aussage dass Blacklane "das neue Taxi" sei, kommt
darinnen aber nicht vor.
darinnen aber nicht vor.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 10.07.2014, 12:38, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Rückschlag im Kampf gegen Uber
ja, aber inhaltlich schon.
schön wäre wenn einer das soundfile besorgen und online stellen könnte.
schön wäre wenn einer das soundfile besorgen und online stellen könnte.
- SindSieFrei?
- Vielschreiber
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- Registriert: 12.12.2009, 19:05
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Re: Rückschlag im Kampf gegen Uber
Hahaha. "Inhaltlich" ist es relevant, wenn uns ein Tondokument vorliegt, dann ist das nicht "Hören-Sagen", solange bleibt es Spekulatius.
Das hier liesse ich wettbewerbsrechtlich durchgehen:
http://www.mydriver.de/?gclid=CPKO2ZvXv ... tAodiRkAaA
LG
Das hier liesse ich wettbewerbsrechtlich durchgehen:
http://www.mydriver.de/?gclid=CPKO2ZvXv ... tAodiRkAaA
LG
Zuletzt geändert von SindSieFrei? am 11.07.2014, 18:31, insgesamt 1-mal geändert.
Dura lex, sed lex.
- alsterblick
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Re: Rückschlag im Kampf gegen Uber
Aha,SindSieFrei? hat geschrieben: Das hier liesse ich wettbewerbsrechtlich durchgehen:
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myDriver: " Ihr professioneller Chauffeurservice auf Taxi-Preisniveau."
Ja, bis 31.Dez können die Ihre Konfirmationsanzugsfahrer noch mit rechnerisch angenommenen €1,-/Std abspeisen.
Warten wir doch mal auf die Werbung ab 1 Jan 2015.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“