Finanzrichter diagnostiziert staatliche Untätigkeit ...

Neuigkeiten aus dem Taxigewerbe.
TAXI-MAGAZIN.DE
User
Beiträge: 118
Registriert: 07.06.2011, 08:00
Wohnort: Hamburg

Finanzrichter diagnostiziert staatliche Untätigkeit ...

Beitrag von TAXI-MAGAZIN.DE » 17.12.2013, 16:40

Finanzrichter diagnostiziert staatliche Untätigkeit bei Steuerhinterziehung im Taxigewerbe

Ein Finanzrichter aus Münster hat den staatlichen Stellen, die mit der Kontrolle des Taxengewerbes betraut sind, ein Totalversagen attestiert. Steuerbehörden, Verkehrsgewerbeaufsicht und Zoll, aber auch Sozialversicherungen kämen ihren Aufgaben in keinster Weise nach, obwohl flächige Rechtsverstöße wie Steuer- und Abgaben-Unehrlichkeit und Schwarzarbeit im Taxigewerbe selbst von Gewerbeverbänden beklagt würde. Von der Generalkritik nimmt der Autor die Hamburger Stellen explizit aus aus.


-> weiterlesen

Benutzeravatar
miamivice
Vielschreiber
Beiträge: 507
Registriert: 28.11.2013, 22:35
Wohnort: all over

Re: Finanzrichter diagnostiziert staatliche Untätigkeit ...

Beitrag von miamivice » 17.12.2013, 21:34

Wer ungezügelt Konzessionen ausgibt, versteht nicht Logistik und Dynamik des Taxigewerbes, sonst gäbe er diese Konzessionen nicht aus. Zuviele Konzessionen initiieren einen dämonischen Lähmungsvorgang, welcher sich in katastrophalen betriebswirtschaftlichen Zahlen niederschlägt. Die nach Schema-F verfahrende Administration einschließlich der Verwaltungsgerichte verstehen die Bedeutung dieser Zahlen nicht. Warum also sollten sie fingierte Zahlen verstehen.

Plausibilitätsprüfungen können ohne entsprechendes betriebswirtschaftliches Verständnis nicht stattfinden. Eine Administration, die bei einem regelmäßigen Arbeitsschicht-Volumen von 11 Touren mit den Achseln zuckt, kann keine Plausibilitätsprüfungen durchführen, weil sie selbst unplausibel ist oder anders ausgedrückt, man macht nicht den Bock zum Gärtner.

eichi
Vielschreiber
Beiträge: 3967
Registriert: 16.06.2009, 13:25
Wohnort: Hamburg Nord

Re: Finanzrichter diagnostiziert staatliche Untätigkeit ...

Beitrag von eichi » 17.12.2013, 22:06

... Logistik...des Taxigewerbes
Häh?
Was ist das denn?
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Benutzeravatar
miamivice
Vielschreiber
Beiträge: 507
Registriert: 28.11.2013, 22:35
Wohnort: all over

Re: Finanzrichter diagnostiziert staatliche Untätigkeit ...

Beitrag von miamivice » 17.12.2013, 22:35

Logistik im Taxigewerbe ist diejenige koordinative Anstrengung welche schnellstmöglich zu einer lukrativen Anschlußtour führt, aber natürlich auch die Auswahl des verkehrsgünstigsten Weges. Da mittlerweile der Vorgang der Akquise von Anschlußtouren in der Summe energetisch aufwendiger ist als die Abarbeitung der bezahlten Touren selbst - wie ja auch Leerkilometer von 55 % + x nahelegen - ist die diebezügliche Funktionsfähigkeit (logistisch, ökonomisch, arbeitsethisch, ökologisch) nicht mehr gegeben.

eichi
Vielschreiber
Beiträge: 3967
Registriert: 16.06.2009, 13:25
Wohnort: Hamburg Nord

Re: Finanzrichter diagnostiziert staatliche Untätigkeit ...

Beitrag von eichi » 17.12.2013, 23:09

Für mich ist Logistik die Versorgung des Taxengewerbes
mit z.B. Treibstoff, Dienstleistungen, Reifen, Currywurst etc.
Lt. Gablers Wirtschaftslexikon:
"...alle Aufgaben zur integrierten Planung, Koordination, Durchführung und Kontrolle der Güterflüsse..."

Ich denke, du beschreibst eher Marketing.
Was gleichwohl nicht unwichtig ist!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Benutzeravatar
miamivice
Vielschreiber
Beiträge: 507
Registriert: 28.11.2013, 22:35
Wohnort: all over

Re: Finanzrichter diagnostiziert staatliche Untätigkeit ...

Beitrag von miamivice » 20.12.2013, 07:21

Logistik ist nicht nur für Güterflüsse reserviert.

Wiki spricht u.a. von
Der logistische Auftrag besteht darin, die richtige Menge, der richtigen Objekte als Gegenstände der Logistik (Güter, Personen, Energie, Informationen), am richtigen Ort (Quelle, Senke) im System, zum richtigen Zeitpunkt, in der richtigen Qualität, zu den richtigen Kosten zur Verfügung zu stellen.
Und:
Green Logistik ist der Slogan, der in der heutigen Zeit immer mehr in das Bewusstsein der Konsumenten rückt.
Analogien sind erlaubt. Bei regelmäßigen Leerkilometern über 50 % in der Großstadt kann man von ökologischer Ineffizienz, Desorganisation, Planungschaos, Verstoß gegen den ökologischen Imperativ in Artikel 20a sprechen, "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen (..)" oder in Anlehnung an die Terminologie des PBefG von einem Mangel an logistischer Funktionsfähigkeit. Die Zahl der öffentlichen Straßenbahne, Omnibusse, Expreßzüge, Passagierflugzeuge ist schließlich auch begrenzt - Abstimmung mit dem Fahrgastaufkommen als Teil von Unternehmenslogistik.

Egal wie, das Problem permanent deutlich erhöhter Leerkilometer infolge ungezügelter Konzessionsvergabe ist in das Bewußtsein der Bürger zu rücken.

Untätigkeit gegen Resourcenvergeudung unter dem Deckmantel freier Berufswahl ist das bei weitem größere Übel als die vom Finanzrichter diagnostizierte staatliche Untätigkeit bei Steuerbetrug und Sozialabgaben-Verkürzung.

RaimundHH
Vielschreiber
Beiträge: 865
Registriert: 06.09.2011, 02:00
Wohnort: Hamburg

Re: Finanzrichter diagnostiziert staatliche Untätigkeit ...

Beitrag von RaimundHH » 20.12.2013, 14:18

miamivice hat geschrieben:
Plausibilitätsprüfungen können ohne entsprechendes betriebswirtschaftliches Verständnis nicht stattfinden. Eine Administration, die bei einem regelmäßigen Arbeitsschicht-Volumen von 11 Touren mit den Achseln zuckt, kann keine Plausibilitätsprüfungen durchführen, weil sie selbst unplausibel ist oder anders ausgedrückt, man macht nicht den Bock zum Gärtner.
Moin,

bzw. wer jahrelang die Eigenkapitalquote anhand eines eingereichten Kontoauszuges überprüfte, glaubt wohl auch,
daß man mit einem Kassenbuch den zu versteuernden Gewinn ermittelt. :wink:

Grüße

Nightmare

Re: Finanzrichter diagnostiziert staatliche Untätigkeit ...

Beitrag von Nightmare » 20.12.2013, 19:55

miamivice hat geschrieben:Wer ungezügelt Konzessionen ausgibt, versteht nicht Logistik und Dynamik des Taxigewerbes, sonst gäbe er diese Konzessionen nicht aus. Zuviele Konzessionen initiieren einen dämonischen Lähmungsvorgang, welcher sich in katastrophalen betriebswirtschaftlichen Zahlen niederschlägt.
Sehr schön ausgedrückt....als hier der Markt geöffnet wurde,dachten gewisse Herrschaften,das sei das Allheilmittel.....

Mittlerweile ist die absolute Katastrophe ausgebrochen.......Knallhart,es geht um ganze Existenzen

eichi
Vielschreiber
Beiträge: 3967
Registriert: 16.06.2009, 13:25
Wohnort: Hamburg Nord

Re: Finanzrichter diagnostiziert staatliche Untätigkeit ...

Beitrag von eichi » 22.12.2013, 18:16

miamivice verwechselt beharrlich die Nachfrager <Kunden> mit der Ware
oder Dienstleistung Taxi.
Wenn "Logistik des Taxigewerbes", dann im Sinne von Generalmeldungen wie:
"Mietgliederversammlung der FDP zuende,
bitte Telefonzelle in der Hauptstraße anfahren!"

Der geordnete Nachschub an Nachfragern ist der Job
vom Marketing (auch so'n finsteres Kapitel).
Zuletzt geändert von eichi am 22.12.2013, 18:19, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Benutzeravatar
Anna Chronismus
Vielschreiber
Beiträge: 2583
Registriert: 24.09.2009, 12:15
Wohnort: Hamburg

Konzessionsrückgang bei Offenem Konzessions-Zugang

Beitrag von Anna Chronismus » 23.12.2013, 23:26

miamivice hat geschrieben:Wer ungezügelt Konzessionen ausgibt, versteht nicht Logistik und Dynamik des Taxigewerbes, sonst gäbe er diese Konzessionen nicht aus.
Hier werden Dinge miteinander vermengt, die nichts miteinander zu tun haben. Es gibt in Hamburg, einem der wenigen Taxitarif-Gebiete in Deutschland ohne Konzessionsstop, eine seit bald einem Jahr rückläufige Taxizahlen. Obwohl also "ungezügelt Konzessionen ausgegeben" werden, sinkt die Zahl der Konzessionen. Und zwar deshalb, weil die hiesigen Behörden durch strengere und korrektere Prüfungen bei den Anträgen für Konzessionsverlängerungen über allerlei Ungereimtheiten, Behördendeutsch: Unplausibilitäten stolpern. Würden Verkehrsgewerbeaufsichten in anderen Städten ihren gesetzlichen Pflichten ähnlich nachkommen wie die in Hamburg, gäbe es auch anderswo sinkende Konzessionszahlen, zudem könnten auch dort die wettbewerbsfeindlichen und grundgesetzwidrigen* Konzessionsbeschränkungen fallen.


* vergleiche Art. 12 Absatz 1 des Grundgesetzes: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.“ Die rechtlichen Begründungen für Konzessionsbeschränkungen, nur durch diese ließe sich jeweils eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes verhindern, kann mit Verweis auf die gegenteiligen Hamburger Erfahrungen ins Reich der Märchen und Fabeln verwiesen werden.
Action speaks louder than words
-----
Otis Redding - Hard To Handle
Single "Amen" (1968), B-Seite


Mehr Taxi-Infos bei TAXI-MAGAZIN.DE

kelte2000
User
Beiträge: 78
Registriert: 05.01.2008, 14:05
Wohnort: Unna

Re: Finanzrichter diagnostiziert staatliche Untätigkeit ...

Beitrag von kelte2000 » 14.02.2014, 06:46

Dann hoffe ich für alle Kollegen das in Deutschland Plausibilitätsprüfungen nach Hamburger Standard eingeführt wird damit wir auch wieder ein Einkommensniveau erreichen das uns erlaubt auch mal wieder zu leben anstatt so wie viele noch mit Harz 4 aufstocken zu müsen.

Benutzeravatar
C.L.
Vielschreiber
Beiträge: 811
Registriert: 30.03.2005, 22:27
Wohnort: Hamburg

Re: Finanzrichter diagnostiziert staatliche Untätigkeit ...

Beitrag von C.L. » 14.02.2014, 22:59

Eigentlich wollte ich in epischer Breite gegen Annas Beitrag lospoltern, aber ich mache es ganz kurz :

In Hamburg verdient kein einziger Kutscher mehr als vor fünf Jahren. Die Geschäfte werden schleichend immer schlechter, wie das Jahr 2014 bis jetzt eindrucksvoll bewiesen hat. Da nützt der Abbau von 4% der Konzessionen überhaupt nichts. Das Linne & Krause Gutachten und die nachfolgenden verschäften Plausibilitätsprüfungen hätten nur mit einem Konzessionsstop einen Mehrwert in Form von Mehrumsatz.

So schnell wie sich Kunden vom Taxigewerbe abwenden und je nach Geldbeutel mit dem Fahrrad, Car2Go oder Mydriver fahren, kann die Aufsichtsbehörde gar keine Konzessionen abbauen. So zumindest mein Eindruck für Hamburg.

MfG C.L.
same shit - different day

Benutzeravatar
Thomas-Michael Blinten
Vielschreiber
Beiträge: 7318
Registriert: 03.02.2005, 17:52
Wohnort: Düsseldorf

Re: Konzessionsrückgang bei Offenem Konzessions-Zugang

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 15.02.2014, 04:42

Anna Chronismus hat geschrieben:... und grundgesetzwidrigen* Konzessionsbeschränkungen fallen.


* vergleiche Art. 12 Absatz 1 des Grundgesetzes: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen....

Diese Freiheit endet überall da, wo keine Nachfrage nach dm Beruf besteht weil daraus keine ausreichenden Gewinne erzielt werden können.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

Poorboy
Vielschreiber
Beiträge: 5147
Registriert: 21.01.2005, 06:23

Re: Finanzrichter diagnostiziert staatliche Untätigkeit ...

Beitrag von Poorboy » 15.02.2014, 05:11

Quatsch. Jeder hat das Recht auf Insolvenz!

Poorboy

E. G. Engel
Vielschreiber
Beiträge: 1863
Registriert: 06.09.2004, 23:11
Wohnort: Hamburg

Re: Finanzrichter diagnostiziert staatliche Untätigkeit ...

Beitrag von E. G. Engel » 15.02.2014, 11:08

Zitat Poorboy:

„Quatsch. Jeder hat das Recht auf Insolvenz!“

Zitat: Thomas-Michael Blinten

„Diese Freiheit endet überall da, wo keine Nachfrage nach dm Beruf besteht weil daraus keine ausreichenden Gewinne erzielt werden können.“

Alles Quatsch!!!!


Die Freiheit und der Schutz eines Gesetzes hört da auf wo die Freiheit und die Bedürfnisse der Allgemeinheit beeinträchtigt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall wenn ein Gewerbe nur durch Umgehung diverser Gesetze, in diesem Fall wirtschaftlich, „funktionsfähig“ ist. So beschreibt es das PBefG und so hat das BVwerG entschieden. Es ist schon lustig wenn ein Fachverbandsvertreter sich erdreistet das GG nach seinem Gusto zu interpretieren und sich in seinem Rechtsverständnis über das BVwerG erhebt. In diesem Fall, ich interpretiere die Gesetze so wie es mir passt, stellt sich der Fachverbandsvertreter auf eine Stufe mit den in unserem Gewerbe tätigen Ganoven die es als selbstverständlich betrachten Gesetze so zu interpretieren wie es ihnen passt. Weil das aber immer so ist kann die Behörde machen was sie will.


Ansonsten mit den Worten von C.L.:

"Eigentlich wollte ich in epischer Breite gegen Annas Beitrag lospoltern, aber ich mache es ganz kurz :"


Tschüss

Engel

E. G. Engel
Vielschreiber
Beiträge: 1863
Registriert: 06.09.2004, 23:11
Wohnort: Hamburg

Re: Finanzrichter diagnostiziert staatliche Untätigkeit ...

Beitrag von E. G. Engel » 15.02.2014, 11:35

Ach ja. Vielleicht sollte man dem Finanzrichter mal darlegen wie das denn jetzt in Hamburg funzt. So mit Umwandeln von Bruttolohn in steuerfreies Geld, Essensgeld, getürkten Schichtzetteln usw.. Wer macht es?

Engel

Benutzeravatar
jr
Vielschreiber
Beiträge: 6862
Registriert: 26.04.2004, 14:44
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Re: Finanzrichter diagnostiziert staatliche Untätigkeit ...

Beitrag von jr » 15.02.2014, 22:22

Der Einfluß dieses Richters auf HH dürfte begrenzt sein. Andererseits kann Fortbildung nie schaden.

roter stern
Vielschreiber
Beiträge: 667
Registriert: 17.06.2004, 10:21
Wohnort: Hamburg

Re: Finanzrichter diagnostiziert staatliche Untätigkeit ...

Beitrag von roter stern » 17.02.2014, 05:20

Finanzrichter diagnostiziert ....
nur das Taxenamt Hamburg bekommt Persilschein ?
Das würde ich mir als Leitender in der Behörde einrahmen lassen
und neben das Bild von Frau Merkel und das Bild von Bundespräsident Gauck
aufhängen.
Die tun was.
Leider hat schon bei abhängig Beschäftigten
Frau Merkel und der ehemalige Kanzlerkandidat der SPD Scharping,Rudolph
Bruttolohn und Nettolohn verwechselt !!
Das kann als allinklusiv versorgter Politiker natürlich schon mal passieren.

Aber das unser Taxenamt
Mindestlohn mit Mindestumsatz verwechselt
bedenklich
roter stern

Benutzeravatar
miamivice
Vielschreiber
Beiträge: 507
Registriert: 28.11.2013, 22:35
Wohnort: all over

Re: Konzessionsrückgang bei Offenem Konzessions-Zugang

Beitrag von miamivice » 18.02.2014, 10:25

Anna Chronismus hat geschrieben:
miamivice hat geschrieben:Wer ungezügelt Konzessionen ausgibt, versteht nicht Logistik und Dynamik des Taxigewerbes, sonst gäbe er diese Konzessionen nicht aus.
Hier werden Dinge miteinander vermengt, die nichts miteinander zu tun haben.
Es wäre besser brächte ich obigen Sachverhalt und Zusammenhang in einer konkreteren Darstellung und in unumwundener Form um Gegenreden und Umdeutungsmöglichkeiten zu reduzieren. Dies ist aber aufgrund von Zeitgeist und Zensur nicht möglich, daher habe ich Deine diesbezügliche Contra-Argumentation hinzunehmen, die man unter Normalbedingungen (in einem freien Staat) mit einem Satz vom Tisch wischte.
Anna Chronismus hat geschrieben:Es gibt in Hamburg, einem der wenigen Taxitarif-Gebiete in Deutschland ohne Konzessionsstop, eine seit bald einem Jahr rückläufige Taxizahlen. Obwohl also "ungezügelt Konzessionen ausgegeben" werden, sinkt die Zahl der Konzessionen. Und zwar deshalb, weil die hiesigen Behörden durch strengere und korrektere Prüfungen bei den Anträgen für Konzessionsverlängerungen über allerlei Ungereimtheiten, Behördendeutsch: Unplausibilitäten stolpern.
Nochmal: Die Behörde selbst ist nicht plausibel, wenn sie widerrechtlich Konzessionen an obskure Geschäftsleute - um es milde auszudrücken - ausgibt, obwohl seit mehr als zwei Jahrzehnten bekannt ist, daß das bezahlte Arbeitsvolumen immer weiter absinkt, sogar bis unter 25 %. Der Sozialstaatsbetrug und die Niedriglohnkalkulation vieler neu hinzugekommenen und neu hinzukommenden Konzessions- und P-Schein-antragssteller sind die Unfreiheit der Alteingesessenen.
Anna Chronismus hat geschrieben:Würden Verkehrsgewerbeaufsichten in anderen Städten ihren gesetzlichen Pflichten ähnlich nachkommen wie die in Hamburg, gäbe es auch anderswo sinkende Konzessionszahlen, zudem könnten auch dort die wettbewerbsfeindlichen und grundgesetzwidrigen* Konzessionsbeschränkungen fallen.
* vergleiche Art. 12 Absatz 1 des Grundgesetzes: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.“ Die rechtlichen Begründungen für Konzessionsbeschränkungen, nur durch diese ließe sich jeweils eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes verhindern, kann mit Verweis auf die gegenteiligen Hamburger Erfahrungen ins Reich der Märchen und Fabeln verwiesen werden.
Deine Konstruktion hat nur Wertigkeit im politisch korrekten Denksystem, hält einer Überprüfung vor Ort, an den überfüllten Taxihalten und in den Betrieben mit ihren Niedriglohn-Monatsabrechnungen, nicht stand. Alle Deutschen haben - im Taxigewerbe jedenfalls - eben NICHT das Recht ihren Beruf frei zu wählen, sonst würden sie ein vollkommen pervertiertes Restarbeitsvolumen von 25 % niemals erlauben. Wo Beruf Taxifahrer draufsteht sollte auch Beruf Taxifahrer drin sein und nicht ruinöses Siechtum. Geld verdienen wie ein Mensch, nicht wie eine dämliche Ra.tte (nur Redensart - nichts gegen diese possierlichen Tierchen) welche sich selbst verbiegend und selbstvergeudend viel zu wenigen Aufträgen lächerlich hinterherhetzt. Das soll Berufsfreiheit sein? Dann ist auch Gewalt rechtens - um derlei kranke Überzeugungen, daß Siechtum Freiheit sei, zu brechen - in Notwehr zur Wiederherstellung Kantscher Ethik.
Zuletzt geändert von miamivice am 18.02.2014, 11:09, insgesamt 1-mal geändert.

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Konzessionsrückgang bei Offenem Konzessions-Zugang

Beitrag von Guter_Kollege » 18.02.2014, 21:32

miamivice hat geschrieben:Wo Beruf Taxifahrer draufsteht sollte auch Beruf Taxifahrer drin sein und nicht ruinöses Siechtum.
Die ganze Polemik gipfelt in diesem Satz. Es ist zwar ein Gewerbe, aber kein Beruf. Auch wenn der Taxiunternehmer die Bedingungen der Berufzugangsverordnung erfüllen muss.

Jedoch, was hat sich Bidinger eigentlich dabei gedacht, als er schrieb:
"Ein Bewerber hat zu belegen, daß ihm das für die Betriebseinrichtung und Betriebsfortführung erforderliche Kapital tatsächlich zur Verfügung steht. Hintergrund dieser Forderung ist die objektiv begrenzte Zahl der Genehmigungen, die insgesamt nur vergeben werden können. Im Sinne der volkswirtschaftlichen Theorie handelt es sich bei diesen Konzessionen um knappe Güter. D.h. mit der Vergabe der Konzession an ein Nahverkehrsunternehmen werden alle anderen von der Bedienung dieses Gebietes ausgeschlossen. Wurde nun einem Unternehmen die Genehmigung erteilt, muß dieses im allgemeinen öffentlichen Interesse auch tatsächlich in der Lage sein, die Verkehrsleistung zu erbringen, d.h. seine Betriebspflicht (§ 21 PBefG) zu erfüllen. Andernfalls könnte den Kunden bis zur Genehmigungserteilung an ein anderes Unternehmen keine Verkehrsleistung angeboten werden."

Welches allerdings die Schwellenwerte der 'Leistungsfähigkeit' bei einem Taxiunternehmer pro Fahrzeug sind, erfährt man leider nicht. Das wird wohl auch in jedem Genehmigungsbezirk ganz individuell von den Überwachungsbehörden festgelegt!?

Der Definition der 'objektiv begrenzten Zahl' an Genehmigungen als Katalysator für 'erforderliches Kapital' zur Betriebsfortführung kommt mir dabei etwas spanisch vor. Besonders wenn als Kontrapunkt die Freistellungsverordnung und deren Verkehr hinzukommt.

Wiki-Definition:Katalysator
"In der Chemie einen Stoff, der die Reaktionsgeschwindigkeit durch die Senkung der Aktivierungsenergie einer chemischen Reaktion erhöht, ohne dabei selbst verbraucht zu werden. Er beschleunigt die Hin- und Rückreaktion gleichermaßen und ändert somit die Kinetik chemischer Reaktionen, nicht deren Thermodynamik."

Heidewitzka, was läßt sich da herrlich parlieren und Analogien herstellen .... :roll:

Antworten