Also ich weiß ja nicht........
Leihwagen fällt insofern flach, da der Taxiunternehmer mitfährt. Das ist nicht üblich bei Leihwagen. Den mietet man außerdem auf Zeit ( oder Kilometer ) , aber niemals für eine bestimmte Strecke xy. Ähnlich einer Mietswohnung ist es unüblich das der Vermieter dort mit drin sitzt
Taxitour kann auch nicht sein, weil wie gesagt: Der fahrgast sich ja nicht selber befördern kann. Denn Taxiunternehmer befördert er ja auch nicht, der paßt ja nur auf das er nicht 120 km/h in der Stadt fährt, sein wagen klaut oder sonstiges Duimmeszeug damit anstellt. Und Taxiunternehmer bekommt ja das Geld, auch deshalb keine Beförderung gegen Entgelt.
Auch
Mietwagen geht nun garnicht, nicht nur weil keine Wegstreckenzähler etc, sondern auch sonst keine Bedingung zutrifft.
Es mag ja in Cuxhaven anders sein, aber das Gesetz oder die Vorschrift das eine Taxe "außer Betreib" gesetzt werden muss, kenne ich hier in Hamburg nicht.
Was soll das auch bedeuten ? Schild abnehmen? KonzessionsNummer rausnehmen? Quittungsblöcke zuhause lassen? Unternehmerschild demontieren?...
Eine Taxe bleibt erstmal eine Taxe. Und deren Eigenschaften setzen sich aus sehr vielen Dingen zusammen.
Wenn ich auf ein x-beliebigen privat Pkw ein Dachschild montiere, wird der Wagen ja auch nicht gleich zur Taxe deshalb.
Weihnachtsmann