Finanzamtstress.........
Finanzamtstress.........
Jo folgende Vorkommnisse in einer ....Zentrale....
: Zentrale wickelt für angeschlossenen Unternehmer die Abrechnung mit KK, Grosskunden, öffentlichen Einrichtungen pp. für alle Fahrten ab..
Schreibt Rechnung (wir führten in Ihrem Auftrag blalal)..
bekommt das Geld und führt es an die Unternehmer ab, die die Ust. abführen...
Smarter junger Finanzbeamter- und 2 Unterstützer - (um die 30 und frisch aus der Uni) mit Auftreten, welches man eher von Investmentbankern oder Equityfirmen vermutet.. : "IHRE Rechnung, UNSERE Ust."
Es müsste auf der (Zentralen)Rechnung stehen: Name des Unternehmers, Anschrift, Steuernummer, Bankverbindung, und 200 andere Sachen.
Chef der Zentraele "Gut..wegen Bürokratieabbau machen wir das natürlich in Zukunft"
Finanzdynamiker: "Gut und jetzt bitte eine hohe zweistellige Summe nachzahlen, der Staat will seine ihm zustehende Ust -wir wären bereit ihnen 10% zu erlassen, Bitte bis morgen überweisen und nicht gegenanreden"
Hinweis das die Umsätze ja bereits von den Unternehmern verumsatzsteuert sind, interessiert nicht ("Hier geht es um Gesetze")
Auch der Hinweis, daß alle Zentralen im bundesdeutschen Land so arbeiten fruchtet nicht.. "Jo, schön, sie sind dann die erste die löhnt!!"
(Steuerberater war mit anwesend...hat keinen Einfluss gehabt)
Ich als Gf - im Wissen um ordentliche >Bücher der Zentrale- hätte dem Finanzi freundlich aber bestimmt das Wort abgeschnitten und auf eine gerichtliche Klärung verwiesen...und mich wieder demonstrativ dem Tagesgeschäft gewidmet..
Tipps, Tricks, Hilfe, Urteile, Meinungen....
ab jetzt!!
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Es müsste auf der (Zentralen)Rechnung stehen: Name des Unternehmers, Anschrift, Steuernummer, Bankverbindung, und 200 andere Sachen.
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Hinweis das die Umsätze ja bereits von den Unternehmern verumsatzsteuert sind, interessiert nicht ("Hier geht es um Gesetze")
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"IHR" macht die Abrechnungen doch genauso...André hat geschrieben:Oha, da kommt ja was auf "euch" zu?
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Da hab ich glücklicherweise keine Ahnung von. Ich darf neuen Fahrern lediglich beibringen, wie man einen KT-Schein liest und was wir uns unter Service vorstellen, das war's dann auch. Gott sei Dank.taxirock hat geschrieben:"IHR" macht die Abrechnungen doch genauso...André hat geschrieben:Oha, da kommt ja was auf "euch" zu?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: Finanzamtstress.........
taxirock hat geschrieben:Jo folgende Vorkommnisse in einer ....Zentrale....
: Zentrale wickelt für angeschlossenen Unternehmer die Abrechnung mit KK, Grosskunden, öffentlichen Einrichtungen pp. für alle Fahrten ab..
Also unechtes Factoring bzw. eine schlichte Inkassodienstleistung. Diese Zentrale macht das bestimmt schon länger. Wurde eigentlich eine Zulassung nach den RBG erteilt bzw. eine Registrierung gemäß dem RDG durchgeführt?!
Ob der Fehler heilbar ist, sollte der Stb bzw. ein Fachanwalt für Steuerrecht beantworten können. Wenn das FA durchgreift, da müßten auch die Rechnungsempfänger zur Kasse gebeten werden, da diese keine korrekte Rechnung vorlegen können, sprich der Vorsteuerabzug nicht zulässig wäre.......
§ 4 USTG Nr.8
8.
a) die Gewährung und die Vermittlung von Krediten;
b) die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln. Das gilt nicht, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres Metallgehaltes oder ihres Sammlerwertes umgesetzt werden;
c) die Umsätze im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren sowie die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Einziehung von Forderungen;
d) die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft, im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr und das Inkasso von Handelspapieren;
e) die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren;
f) die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen;
g) die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze;
...sind steuerfreie Umsätze!
Und zwar deshalb, weil es sich im Falle der Tätigkeit einer Zentrale um eine umsatzsteuerbefreite Vermittlertätigkeit handelt! Die Annahme von Vermittlungsleistungen setzt ein Handeln des Vermittlers ( Taxizentrale) in fremdem Namen und für fremde Rechnung voraus. Es muss für die Beteiligten (Taxiunternehmer/Krankenkasse) klar sein, dass der Vermittler nur unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen zwei anderen, dem leistenden Unternehmer und dem Abnehmer, herstellen will!
So und nun dürft Ihr die Sau, die Ihr durch´s Dorf getrieben habt mal wieder einsperren....
8.
a) die Gewährung und die Vermittlung von Krediten;
b) die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln. Das gilt nicht, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres Metallgehaltes oder ihres Sammlerwertes umgesetzt werden;
c) die Umsätze im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren sowie die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Einziehung von Forderungen;
d) die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft, im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr und das Inkasso von Handelspapieren;
e) die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren;
f) die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen;
g) die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze;
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Und zwar deshalb, weil es sich im Falle der Tätigkeit einer Zentrale um eine umsatzsteuerbefreite Vermittlertätigkeit handelt! Die Annahme von Vermittlungsleistungen setzt ein Handeln des Vermittlers ( Taxizentrale) in fremdem Namen und für fremde Rechnung voraus. Es muss für die Beteiligten (Taxiunternehmer/Krankenkasse) klar sein, dass der Vermittler nur unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen zwei anderen, dem leistenden Unternehmer und dem Abnehmer, herstellen will!
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Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es um einen Formfehler.
In o.g. Beispiel hat die Zentrale nicht klar erkennbar "im Auftrag und Namen" eines Dritten die Rechung gestellt (vermittelt), sonderen in eigenem. Darüber sind die Jungs wohl gestolpert. Das die Zentrale nur das Inkasso betreibt, ist für die Prüfer zunächst einmal nebensächlich. Zumindest habe ich Taxirocks Beitrag so verstanden.
In o.g. Beispiel hat die Zentrale nicht klar erkennbar "im Auftrag und Namen" eines Dritten die Rechung gestellt (vermittelt), sonderen in eigenem. Darüber sind die Jungs wohl gestolpert. Das die Zentrale nur das Inkasso betreibt, ist für die Prüfer zunächst einmal nebensächlich. Zumindest habe ich Taxirocks Beitrag so verstanden.
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Das wurde gerade nicht getan! Rechnungsstellung wurde im Namen der Zentrale getätigt........ Abgesehen davon wurden ja auch die Forderungen eingezogen.....Wattwurm hat geschrieben:§ 4 USTG Nr.8
Die Annahme von Vermittlungsleistungen setzt ein Handeln des Vermittlers ( Taxizentrale) in fremdem Namen und für fremde Rechnung voraus.
Nee, nee, Watti. So leicht kommst du aus der Nummer nicht raus.
Zentralen erstellen Abrechnungen in fremden Namen und für fremde Rechnung ohne Ausweis der USt, also den reinen Betrag. Würden sie diese ausweisen, müssten sie 19% ausweisen, da sie ja nicht selbst gefahren sind, und diese USt abführen.
Da einige Kunden aber eine Gesamtrechnung mit USt wünschen, muss man sich von jedem Unternehmer eine Erklärung unterschreiben lassen, dass er damit einverstanden ist, dass die Zentrale seine USt ausweist, er alles verstanden hat, und sich der Tatsache bewusst ist, dass er die USt abzuführen hat.
Die Leistungserbringer müssen mit allen von taxirock geschilderten Angaben zusammen mit den Kleinrechnungen (Inkassobelege, Fahrschecks, Coupons – aus denen sich letztendlich ja auch die USt für den Rechnungsempfänger ergibt) im Anhang der Abrechnung der Zentrale zu finden sein.
Gleichzeitig hat die Zentrale diese Unterlagen nach Abgabenordnung 10 Jahre aufzubewahren. Wir scannen die ganze sch*** ein.
Sicherlich handeln viele Zentralen noch so, wie taxirock es beschrieben hat. Wir schon Jahre nicht mehr. Es lebe der Bürokratieabbau.
rea
Zentralen erstellen Abrechnungen in fremden Namen und für fremde Rechnung ohne Ausweis der USt, also den reinen Betrag. Würden sie diese ausweisen, müssten sie 19% ausweisen, da sie ja nicht selbst gefahren sind, und diese USt abführen.
Da einige Kunden aber eine Gesamtrechnung mit USt wünschen, muss man sich von jedem Unternehmer eine Erklärung unterschreiben lassen, dass er damit einverstanden ist, dass die Zentrale seine USt ausweist, er alles verstanden hat, und sich der Tatsache bewusst ist, dass er die USt abzuführen hat.
Die Leistungserbringer müssen mit allen von taxirock geschilderten Angaben zusammen mit den Kleinrechnungen (Inkassobelege, Fahrschecks, Coupons – aus denen sich letztendlich ja auch die USt für den Rechnungsempfänger ergibt) im Anhang der Abrechnung der Zentrale zu finden sein.
Gleichzeitig hat die Zentrale diese Unterlagen nach Abgabenordnung 10 Jahre aufzubewahren. Wir scannen die ganze sch*** ein.
Sicherlich handeln viele Zentralen noch so, wie taxirock es beschrieben hat. Wir schon Jahre nicht mehr. Es lebe der Bürokratieabbau.
rea
Das gehört auf jeden Fall als Freizeichnungsklausel in jeden Anschließervertrag! Da gebe ich Dir vollkommen Recht!reasoner hat geschrieben: Da einige Kunden aber eine Gesamtrechnung mit USt wünschen, muss man sich von jedem Unternehmer eine Erklärung unterschreiben lassen, dass er damit einverstanden ist, dass die Zentrale seine USt ausweist, er alles verstanden hat, und sich der Tatsache bewusst ist, dass er die USt abzuführen hat.
nightdancer hat geschrieben:Das wurde gerade nicht getan! Rechnungsstellung wurde im Namen der Zentrale getätigt........Wattwurm hat geschrieben:§ 4 USTG Nr.8
Die Annahme von Vermittlungsleistungen setzt ein Handeln des Vermittlers ( Taxizentrale) in fremdem Namen und für fremde Rechnung voraus.
Das ist ein ganz grober Schnitzer! Wenn dem so ist, hat die Zentrale ein Problem!
Die Frage die sich mir stellt: Was versteht man unter Forderungseinzug? Ich schreibe eine Rechnung an die Firma XY, das fällt bei mir unter dem Begriff Rechnungswesen!nightdancer hat geschrieben:Abgesehen davon wurden ja auch die Forderungen eingezogen.....
Nach mehrmaliger erfolgloser Zahlungserinnerung beauftrage ich ein Inkassobüro mit der Eintreibung meiner Forderung. Nun beginnt nach meinem Verständnis der Forderungseinzug...?!
Nach meinem Verständnis beginnt der Forderungseinzug also erst mit dem Einsetzen eines Zahlungsverzuges! Also die Zentrale macht eine Forderung zwar geltend, aber der Einzug einer Forderung, ist nicht ihre Sache! Und das sind zwei paar verschiedene Schuhe!
Sollte sich z.B. ein Kunde weigern eine Rechnung zu bezahlen, so muß die Zentrale die unbezahlte Rechnung dem Taxiunternehmer zurück reichen, damit der Taxiunternehmer bei einem Inkassounternehmen seine Forderungen einreicht! Das macht auch deshalb Sinn, weil in einem Vollsteckungsverfahren der Taxiunternehmer der Gläubiger ist, und nicht die Taxizentrale! Oder....?????????????
Tja das ist doch mal eine gute Frage für die angehenden Juristen hier im Forum...
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Ganz einfach, wenn die Ust. bereits bezahlt worden ist, sollte man die Finanzbeamten einfach auslachen und die Sache ihren gerichtlichen Gang gehen lassen. Der gleiche Umsatz muss nicht zweimal versteuert werden.Wattwurm hat geschrieben:Tja das ist doch mal eine gute Frage für die angehenden Juristen hier im Forum...
Und das ist sowieso illegal, was der Sesselfurzer da abzuziehen versucht. Gegen den sollte man Strafanzeige wegen versuchter Nötigung stellen.Finanzdynamiker: "Gut und jetzt bitte eine hohe zweistellige Summe nachzahlen, der Staat will seine ihm zustehende Ust -wir wären bereit ihnen 10% zu erlassen, Bitte bis morgen überweisen und nicht gegenanreden"
Jeder Bescheid enthält Fristen und eine Rechtsbehelfsbelehrung, fehlt letztere, ist der Bescheid zwar nicht automatisch nichtig, die Frist für den Widerspruch verlängert sich aber auf ein Jahr.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
Kommt drauf an - ist ja nicht unbedingt der gleiche Umsatz.Der gleiche Umsatz muss nicht zweimal versteuert werden.
Könnte passieren - dann wird der schon zweimal versteuerte Umsatz nochmal versteuert...Wenn das FA durchgreift, da müßten auch die Rechnungsempfänger zur Kasse gebeten werden, da diese keine korrekte Rechnung vorlegen können, sprich der Vorsteuerabzug nicht zulässig wäre.......
Der Steuerberater dieser Zentrale gehört geteert und gefedert, sach ich mal so.
--pl.
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Im Sinnde des USTG, RBG(alt), RDG(neu) dürfte der Forderungseinzug durch Dritte in fremden Namen und Rechnung gemeint sein. Sprich was die Zentrale macht, ein Inkassobüro oder ein Abrechnungsunternehmen........ Alle diese brauchten dann auch eine Zulassung i.S. des RBG...... Fehlende Zulassung/Registrierung sind im Übrigen Ordnungswidrigkeiten und können auch wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.Wattwurm hat geschrieben:nightdancer hat geschrieben:Wattwurm hat geschrieben:§ 4 USTG Nr.8
Die Frage die sich mir stellt: Was versteht man unter Forderungseinzug? Ich schreibe eine Rechnung an die Firma XY, das fällt bei mir unter dem Begriff Rechnungswesen!
:
Hier wird der Umsatz der Zentrale besteuert, erstmalig! Persönlich sehe sowohl den GF als auch den StB in einer sehr dummen Position. Evtl. reicht edie Berichtigung der Rechnung für den entsprechenden Zeitraum, wobei dann natürlich auch die Rechnungsempfänger mit neuen Rechnung beglückt werden müßten....... Bin echt gespannt wie ihr da aus der Nummer rauskommt........
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pl hat geschrieben:Naja, der könnte sich ja auf den Steuerberater berufen, wenn der das abgesegnet hat.
--pl.
Im Außenverhältnis zum FA geht das nicht. Das FA interessiert es nicht die Bohne, was der StB verbockt hat.....
Nur im Innenverhältnis Steuerpflichtiger - StB. Sprich wenn man meint der StB wäre schadensersatzpflichtig. Nur dafür mußt du regelmäßig erstmal Klagen und in der Zwischenzeit hat das FA längst das Geld eingetrieben......
Also die Argumentation des FA ist ja erst mal nachzuvollziehen...
Eine andere Sache ist es das darzustellen und zu kommunizieren..
Wenn nun dir Rechnungen rechtssicher geändert werden, glaub ich einfach nicht das irgendein Gericht fordert eine bereits gezahlte Steuer zweimal zu zahlen.. ..jedenfalls nicht beim Weg durch die Instanzen..
Ein Schaden ist ja nicht entstanden..
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