Videoüberwachung im Taxi: Rechtsunsicherheit in Deutschland
- Anläuf3r
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Videoüberwachung im Taxi: Rechtsunsicherheit in Deutschland
Videoüberwachung im Taxi: Flop in Wien, Rechtsunsicherheit in Deutschland
Im September hatte die österreichische Datenschutzkommission die Einrichtung von Videoüberwachungsanlagen in Taxis genehmigt. Ziel der umstrittenen Fahrgastüberwachung sollte nicht nur die Abschreckung, sondern auch die Aufklärung von Überfällen und Vandalismus sein.
...
Hierzulande könne der Einbau solcher Überwachungsanlagen jedoch zu datenschutzrechtlichen Problemen führen, warnt taxi heute.
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Quelle:
heise online
http://www.heise.de/newsticker/meldung/98151
Im September hatte die österreichische Datenschutzkommission die Einrichtung von Videoüberwachungsanlagen in Taxis genehmigt. Ziel der umstrittenen Fahrgastüberwachung sollte nicht nur die Abschreckung, sondern auch die Aufklärung von Überfällen und Vandalismus sein.
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Hierzulande könne der Einbau solcher Überwachungsanlagen jedoch zu datenschutzrechtlichen Problemen führen, warnt taxi heute.
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Quelle:
heise online
http://www.heise.de/newsticker/meldung/98151
Netten Gruß & Fette Beute
Es gibt 2 wichtige Regeln im Leben:
1. Sag niemals alles was du weist
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versteh ich nicht. Öffentliche Gebäuder werden überwacht, mittlerweile sogar öffentliche Plätze. Warum soll denn das gerade bei Taxen ein Problem sein?
Wo es da doch tatsählich um den Schutz einer Person (dem Fahrer) geht.
Oder ist genau das, das Problem? Das es um den Schutz von Taxifahrern geht und nicht um "Terrrorismusbekämpfung"??
Irgendwie gaga
Wo es da doch tatsählich um den Schutz einer Person (dem Fahrer) geht.
Oder ist genau das, das Problem? Das es um den Schutz von Taxifahrern geht und nicht um "Terrrorismusbekämpfung"??
Irgendwie gaga
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- Otto126
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Da ich bereits ein in der 126 aufgenommenes Video zusammen mit einem Kripobeamten angeschaut und besprochen habe, und dieses Video auch dem Gericht vorgelegt worden ist, gehe ich davon aus, dass die Sache legal ist.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
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Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
- mister mister
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So lange es von außen Sichtbar zu lesen ist, das dieses Fahrzeug Videoüberwacht wird, sollte es kein Problem sein. Denn dadurch wird der Fahrgast vor dem Einsteigen informiert...
Der Pessimist sieht das Dunkle im Tunnel.
Der Optimist sieht das Licht am Ende des Tunnels.
Der Realist sieht im Tunnel einen Zug kommen.
Der Zugführer sieht die 3 Idioten, die auf den Gleisen sitzen...
Der Optimist sieht das Licht am Ende des Tunnels.
Der Realist sieht im Tunnel einen Zug kommen.
Der Zugführer sieht die 3 Idioten, die auf den Gleisen sitzen...
- Otto126
- Vielschreiber
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Ja, überwiegend!
Manchmal ist es nachts aber auch so:
"Also, wenn ich gleich ohne zu bezahlen abhaue..."
"Dann stehst du Dienstag mit Bild in der Zeitung!"
"Ach so."
Das ist der allgemeinen Zahlungsmoral absolut förderlich.
Manchmal ist es nachts aber auch so:
"Also, wenn ich gleich ohne zu bezahlen abhaue..."
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Re: Videoüberwachung im Taxi: Rechtsunsicherheit in Deutschl
Ich komme nochmal auf den Datenschutzaspekt zurück.Anläuf3r hat geschrieben:Videoüberwachung im Taxi: ............., Rechtsunsicherheit in Deutschland
Hierzulande könne der Einbau solcher Überwachungsanlagen jedoch zu datenschutzrechtlichen Problemen führen, warnt taxi heute.
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Quelle:
heise online
http://www.heise.de/newsticker/meldung/98151
Alle Kollegen meines Funks und ich haben einen versteckten Alarmknopf zur Auslösung eines stillen Alarms.
Dieser bewirkt bei Betätigung u.a. Folgendes:
- sofortige Meldung an die Zentrale.
- sofortige Meldung der Funknummer an Kollegen in der Umgebung.
- öffnen des Mikrofons (Zentrale und Kollegen in der Umgebung hören mit).
- zusätzlich sieht die Zentrale durch GPS Überwachung jederzeit den aktuellen Standort des Fahrzeugs.
- Weitergabe der Position an Polizei (und die beteffenden Kollegen bei Bedarf).
Mein Vorschlag lautet wie folgt:
In das beschriebene System wird eine Kamera integriert.
Die Kamera wird dann und nur dann aktiviert, wenn der Fahrer sich tatsächlich bedroht fühlt.
Das Einbinden einer Kamera sollte so gesehen, meiner Ansicht nach, datenschutzrechtlich kein Hindernis mehr darstellen, wenn sie nur bei Auslösen des Alarms aktiviert würde.
Den oben beschriebenen derzeitigen Sicherheitsstandard unserer Zentrale empfinde ich schon als sehr hoch und würde wohl schon einen Großteil der potentiellen Tätergruppe von einem Überfall abhalten, wenn er denn allgemein bekannt wäre!
Der Informationsstand in der Öffentlichkeit hierzu ist jedoch nach meinen Erfahrungen erschreckend gering.
Deshalb ist es wichtig und notwendig zur Prävention erstmal zu informieren.
In Gesprächen mit Kunden erfahre ich immer wieder, dass sie von diesen gegenwärtigen Techniken gar nichts wissen und sind höchst erstaunt und beeindruckt.
Einer der sinnvollsten Präventivmassnahmen sind also zunächst mal Öffentlichkeitsinformation zu dem gegenwärtig schon relativ hohen Stand der Technik, durch Medien usw.,
oder einfach ------> so
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.