Erhöhtes Beförderungsentgelt

Neuigkeiten aus dem Taxigewerbe.
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jr
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Erhöhtes Beförderungsentgelt

Beitrag von jr » 16.04.2007, 05:01

http://www.newstix.de/?session=3b8a5fcb ... e&mid=4617

Der VVS (Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart) und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) fordern eine Erhöhung des sogenannten "erhöhten Beförderungsentgelts" für erwischte Schwarzfahrer von derzeit 40 auf 60 und im Wiederholungsfall 120 Euro.
Wenn neuerdings 1000 € Bußgeld für das Rauchen in Bahnhöfen diskutiert werde, seien maximal 40 € „Strafe“ nicht mehr zeitgemäß. Man wolle dokumentieren, dass Schwarzfahren kein Kavaliersdelikt sei, sondern der Allgemeinheit schade.
Über eine ähnliche Einrichtung bei Taxen findet sich in dem Beitrag kein Wort. Ob das daran liegt, daß die Schwarzfahrer-Quote unter den Taxifahrgästen unter den 2,9 % des VVS liegt? Oder sollte die Schädigung eines konkreten Fahrers weniger wichtig sein als die der Allgemeinheit, deren Schutz man durch die Steigerung "dokumentieren" will?

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 16.04.2007, 10:36

Schwarzfahren heisst ja, dass der Fahrer nicht weiss, dass er blinde Passagiere an Bord hat. Bei einem Taxi ist das schwierig.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

nicht egal !
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Beitrag von nicht egal ! » 17.04.2007, 12:13

@ otto ,

wer weiß , was Du so in deinem Kofferraum beförderst ! :wink:

@jr ,

Ich würde das eigentlich nicht Schwarzfahrer nennen , sonder eher Zechpreller , oder ähnlich , aber das Ergebnis ist wohl das Gleiche .

Vielleicht liegt es auch daran , daß zu wenig dieser Delikte im Taxi zur Anzeige kommen , wenn der Fahrgast sich einfach verdünisiert hat und man ihn nicht mehr auftreiben kann .
Daher wird das keine realistische , vergleichbare Statistik ergeben !können :

Also wohl eher nichts für Deine Rechenkunststücke ! :wink:

nicht egal !

Jörn

Beitrag von Jörn » 17.04.2007, 21:38

Also, ich habe in meiner ziemlich langen Taxi-Karriere bisher etwa 250 Euronen nicht erhalten!
Deshalb zahlen z.B. Osteuropäer, die eine Tour fahren wollen, die länger als 20 Euro ist, grundsätzlich im Voraus!

Der härteste Fall, den ich erlebte, etwa 1978, war, daß ein Kollege ein Tour nach Frankfurt bekam. Er hatte 1.000 DM abgemacht, aber nicht vorher kassiert!
Eine Tanke vor dem Ziel, wollte die beiden Gäste schnell noch Zigaretten kaufen. Auf die Gäste und sein Geld wartet der Kutscher bis heute!
Und das Schlimmste daran war, daß sein Unternehmer noch 500 M'chen brutto von diesem armen Schwein verlangte, wegen all der Leerkilometer etc.pp.!
War eine wirklich gute Tour!

AnNe
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schwarzfahrer und anzeigen

Beitrag von AnNe » 15.08.2007, 04:35

man mag es nennen wie man will,
in der regel weiss der fahrgast schon beim einsteigen das er kein geld hat. da wir leider kein öffentliches verkehrsmittel sind haben wir hier auch keine unterstützung durch unsere ,, dienstherren" zu erwarten, ansonsten wäre das erschleichen einer taxifahrt im tarif mit einer strafe von € ??? bewährt. zahle ich in bus oder bahn meine € 1 fuffzig nicht darf ich € 60,00 drauflegen, wenn ich dabei erwischt werde.

95% meiner zechpreller bin ich habhaft geworden und habe diese sachen auch generell zur anzeige gebracht! das was mich daran wundert ist, das unsere liebe justitz diese schwarzfahrerei bei uns in der taxe anscheinend nicht so schlimm nimmt wie das in bus oder bahn. für die städtischen wird eine maschienerie in gang gesetzt, die mehr geld frisst als an strafe reinkommt nur um den säumigen zahler zu erziehen. ich musste auch leider die erfahrung machen, das ich auf einigen aussenständen sitzen bleiben durfte da die staatsanwaltschaft das verfahren einstellte ( wegen zu geringen öffentlichen interesses :idea: ) aber wenn wir unsere kohle nicht bekommen, wie sollen wir denn denn fahrschein bezahlen wenn wir mal den bus nutzen wollen ??

leider ist es so das eben nicht alle gleich vor unserem gesetz sind oder wie ist hier die ungleichbehandlung zu verstehen.


gruss aus potsdam AnNe
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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 15.08.2007, 11:09

[quote=""die Justiz"]"(…) das Verfahren ist nach §153 Abs. 1 Strafprozessordnung eingestellt worden, weil die Schuld des Beschuldigten als gering anzusehen wäre und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht besteht."[/quote]
So kam es letztens (16.07.2007) bei mir an!
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

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Beitrag von llbesyj » 16.08.2007, 22:09

als Taxifahrer hatte ich in den vergangenen dreizehn Jahren genau zwei " Fahrgäste" die nicht zahlen wollten, oder nicht konnten

Der eine benötigte einen Vormund der mir mitteilte, das so etwas nicht mehr von der Einrichtung in der er wohnte, bezahlt wird.
Ich habe die Polizei gerufen und nach der Personalienfeststellung ist alles weitere seinen geregelten Weg gegangen. Der Unternehmer hat unter Androhung eines Rechtsanwaltes sein Geld bekommen. 8)

Beim zweiten Mal war es ein weiblicher Fahrgast. Diese Dame wußte schon vor dem Einsteigen, das sie nicht bezahlen will und randalierte im Fahrzeug. Bei der Polizei angekommen wurden die Personalien festgestellt und ich bekam einen Zettel mit der Adresse drauf für meinen Unternehmer. Die Frau motzte weiterhin und meinte das sie mich nun verklagen will, da ich sie auf dem Weg zur Wache ihrer Freiheit beraubt hätte. Schließlich hätte ich nicht angehalten. Die gute war ziemlich "um" da sie ganz gut gebechert hatte. Letztendlich ging es um einen Fahrpreis von etwa 25,- €.
Ich habe dem Unternehmer den Zettel in die Hand gedrückt und berichtet. Danach hat der Unternehmer den Zettel in den Müll geworfen und damit hatte sich die Angelegenheit erledigt. :?

Alleine heute habe ich in meiner Eigenschaft als Busfahrer bei einer Fahrscheinkontrolle durch Kontrolleure mitbekommen wie DREI ! Schwarzfahrer "erwischt" worden sind.

Natürlich kann man darüber streiten, aber ich denke - die Masse macht es !

Genau deswegen begrüße ich auch den Vorschlag das Schwarzfahren mehr kosten darf. Wer vorsätzlich eine solche Beförderung erschleicht, darf beim zweiten oder dritten Mal auch ruhig härter bestraft werden :!:
ist das Kunst ?, oder kann das weg ?

Driver295
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Beitrag von Driver295 » 16.08.2007, 23:58

Bis jetzt habe ich jeden meiner Zechpreller eingeholt, und es haben alle bis auf einen Bezahlt.
Und der der nicht Bezahlt hat, mit den habe ich mich vor Gericht getroffen,
bei der ersten Verhandlung wurde er zu 150 Euro Strafe verurteilt, wo er dann in Berufung gegangen ist.
Bei der zweiten Verhandlung wurde er dann zu 20 Tagessätzen ah 10 Euro verurteilt, und das Urteil war dann rechtskräftig.
Achja die Zeche die er nicht Bezahlt hat belief sich auf 8,20 Euro

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