Im Alternativantrag der SPD findet sich ein Passus, der aufhorchen lassen dürfte:
Antrag von CDU und FDP:Das Land Baden-Württemberg hat einen Feldversuch zur Freigabe der Farbgebung von Taxen durchgeführt, der Ende 2005 ausgewertet wurde. In Baden-Württemberg wurden im Jahr 2005, im Saarland und in Schleswig-Holstein im Jahr 2006 auf Grundlage von § 43 Abs. 1 Satz 1 und 2 BOKraft gestützte Allgemeinverfügungen durch die jeweiligen Genehmigungsbehörden erlassen, die eine Ausnahme von der Bestimmung des § 26 Abs. 1 Nr. 1 BOKraft über den Farbanstrich von Taxen in den genannten Ländern zulassen. Die rechtliche Bewertung dieser Allgemeinverfügungen ist strittig.
http://www.landtag.rlp.de/landtag/druck ... 588-15.pdf
Gegenantrag der SPD:
http://www.landtag.rlp.de/landtag/druck ... 836-15.pdf
Pressemitteilung der SPD-Fraktion:
Keine Neuregelung im Land gegen den Willen der betroffenen Verbände und Unternehmen