Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails

Neuigkeiten aus dem Taxigewerbe.
Antworten
Benutzeravatar
jr
Vielschreiber
Beiträge: 6865
Registriert: 26.04.2004, 14:44
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails

Beitrag von jr » 27.02.2007, 03:26

Seit Anfang des Jahres gelten spezielle Vorgaben für geschäftliche E-Mails, die kaum ein Unternehmer kennt.
...
Seit Jahresbeginn ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass sämtliche geschäftliche E-Mails die so genannten Pflichtangaben für Schriftverkehr enthalten müssen. Unter anderem müssen wie in einem Briefbogen das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer angegeben werden.
http://www.taxi-heute.de/nachricht/news.php?id=14989

Benutzeravatar
Taxi Georg
Vielschreiber
Beiträge: 10644
Registriert: 10.06.2007, 09:09
Wohnort: Düsseldorf am Rhein
Kontaktdaten:

re

Beitrag von Taxi Georg » 22.10.2007, 21:33

und nicht nur das.

Auch muss die Preisangabe bei Mehrwertdiensten angegeben werden.
z.B.
01805 - xxxxxxxxxxx **
** 0,14 € / Min. aus dem deutschen Festnetz der DTAG.
(Abweichungen aus dem Mobilfunk möglich!)

Neu ist ab 1.3.07 die Regelung, daß bei Kapitalgesellschaften das Stamm- oder Grundkapital genannt werden muß sowie ggf. der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen.

Außerdem muß eine AG, KGaA oder GmbH, die sich in Abwicklung bzw. Liquidation befindet, in ihrem Impressum hierauf hinweisen.

Weitere Infos
Mehrwertdiensteundrecht
und
Anbieterkennung

Wie gesagt, meine Posting dienen nicht als Verpflichtung, sondern nur als gut gemeinten Hinweis. Es soll auch keine Rechtsberatung darstellen oder soll diese ersetzen. Bei Rechtsfragen wendet Euch bitte an einen Rechtsanwalt.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

Antworten