Amtsgericht muss in Urteil Beweise ausführen: Ein Bußgeld ist ohne charakteristische Identifizierungsmerkmale des Rotlichtsünders unwirksam
Der Betroffene hatte mit knapp 65 Kilometer pro Stunde innerorts eine rote Ampel überfahren und war deswegen vom Amtsgericht Berlin wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung zu einer Geldbuße von 125 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt worden.
Komplett
http://www.verkehrsrundschau.de/sixcms/ ... ?id=454987
Rote Ampel ungestraft überfahren
Rote Ampel ungestraft überfahren
Behandle andere, wie du auch selbst behandelt werden willst.
Taxi-recht.de
Taxi-recht.de
Außerdem dürfe das Amtsgericht nicht ohne weiteres von einer vorsätzlichen Rotlichtverletzung ausgehen, nur weil es annehme, der Betroffene habe sein Fahrzeug schließlich jederzeit verkehrsgerecht abbremsen können. Die überhöhte Geschwindigkeit weist nach Auffassung des Kammergerichts nämlich eher darauf hin, dass der Betroffene vor der Ampel noch beschleunigt habe, weil er glaubte, den weder gewollten noch billigend in Kauf genommenen, sondern nur als drohend erkannten Rotlichtverstoß dadurch noch vermeiden zu können. (pop/aru)
--pl.
--pl.
- Otto126
- Vielschreiber
- Beiträge: 7679
- Registriert: 20.03.2005, 07:51
- Wohnort: Oldenburg
- Kontaktdaten:
Also zahlt er nur 25 Euro für die überhöhte Geschwindigkeit, das ist ja mal eine lustige Begründung des Gerichts.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?