Presseinfo des TVD-SH zur Taxi-Demo am 24.08.06 in Sebeberg

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taxi522
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Presseinfo des TVD-SH zur Taxi-Demo am 24.08.06 in Sebeberg

Beitrag von taxi522 » 22.08.2006, 12:37

Der TVD und seine Mitglieder werden am Donnerstag, den 24.08.2006 um 13:00 Uhr in Bad Segeberg beim Kreishaus eine Demonstration gegen den Kreis Segeberg durchführen. Die im TVD organisierten Taxenunternehmer wollen damit auf die Untätigkeit des Kreises Segeberg hinweisen, der seine Pflichten zum Schutz des Personennahverkehrs, soweit dieser durch Taxen erbracht wird, vernachlässigt.

Der Landesverband für das Taxen- und Mietwagengewerbe Schleswig-Holstein e.V. (T & M) hat mit den großen Krankenkassen eine Sondervereinbarung über die Durchführung und Vergütung von Krankenfahrten abgeschlossen, die nach Auffassung des TVD rechtlich unzulässig ist. Den Voraussetzungen, die derartige Sondervereinbarungen nach § 51 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) erfüllen müssen, genügt die Sondervereinbarung nicht.

Trotzdem benutzen die Krankenkassen diese Vereinbarung, um Druck auf die wirtschaftlich schwächeren Taxenunternehmer dahingehend auszuüben, dass diese zu wirtschaftlich unsinnigen Preisen die Beförderung von Kranken durchführen. In dieser Vereinbarung wird die Benachteiligung all jener Unternehmer vereinbart, die nicht dem T & M angehören, indem diese geringere Entgelte erhalten und es ihnen verwehrt wird, direkt mit den Krankenkassen abzurechnen. Selbst Unternehmen, die seit über 30 Jahren mit den Krankenkassen zusammen gearbeitet und mit diesen direkt abgerechnet haben, wird dieses nunmehr verwehrt, erbrachte Leistungen nicht mehr gezahlt. Gleichzeitig fordern die Krankenkassen Taxenunternehmer dazu auf, doch dem T & M beizutreten, um höhere Zahlungen zu erhalten. Dieses Verhalten richtet sich nicht nur gegen die nicht dem T & M angehörenden Unternehmer, sondern auch gegen die Kranken selbst. Da die Unternehmer nicht mit den Krankenkassen abrechnen können, müssen nun die Kranken selbst hohe Beträge für ihre Krankenbeförderung verauslagen. Hierzu sind viele gerade in Zeiten der Krankheit nicht in der Lage. Die Unternehmer selbst können nicht ein Heer von Kranken ohne Bezahlung befördern. Im Ergebnis wird dies dazu führen, dass mitunter Krankenfahrten nicht durchgeführt werden, gesundheitliche Folgen sind zu befürchten.

Gegen diese Klüngelei zwischen Krankenkassen und dem T & M hätte der Kreis Segeberg einschreiten müssen. Dieser beruft sich darauf, dass die Sondervereinbarung dem Kreis Segeberg - wie es die einschlägige Kreisverordnung verlangt - ordnungsgemäß angezeigt worden sei. Zudem sei diese Vereinbarung rechtmäßig. Dabei reicht es schon aus, den Text der Vereinbarung zu lesen, um deren Rechtswidrigkeit zu erkennen. Vom Gesetz her wird gefordert, dass eine derartige Vereinbarung für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wird. Der Kreis Segeberg meint nun, nur weil diese Vereinbarung vor dem

31.12.2006 nicht kündbar sei, bestehe schon die Einigung über einen bestimmten Zeitraum. Diese Auffassung ist rechtlich nicht haltbar. Wenn es in das Ermessen jeder einzelnen Vertragpartei gestellt wird, wann diese Vereinbarung endet, ist ihre Dauer gerade nicht bestimmt.

Auch weiteren gesetzlichen Voraussetzungen genügt diese Vereinbarung nicht. Dort wird eine Benachteiligung bestimmter Unternehmer vereinbart. Neben wettbewerbsrechtlichen Bedenken ist hierin jedenfalls eine Störung des Verkehrsmarktes zu sehen, da lenkend in diesen eingegriffen wird. Zu einer derartigen Störung darf es jedoch nach § 51 PBefG gerade nicht kommen. Im Ergebnis ergibt sich, dass der mangelnde Mut des Kreises Segeberg, begangene Fehler sofort zu beheben, zu erheblichen Benachteiligungen bestimmter Unternehmergruppen - mit der Folge von Entlassungen von Mitarbeitern bis hin zu Insolvenzen - als auch der zu befördernden Kranken - mit der Gefahr schlimmster gesundheitlicher Beeinträchtigungen - führen wird.

Hinzu kommt, dass die Sondervereinbarung einen Eingriff in das verfassungsmäßig geschützte Recht der Vereinigungsfreiheit darstellt, indem die Krankenkassen nicht nur einen bestimmten Verband direkt unterstützen und bevorzugen, sondern gleichzeitig gegen einen anderen Verband - der nicht so spurt, wie es die Krankenkassen wollen - vorgeht, indem er dessen Mitgliedern geringere Entgelte für gleiche Leistungen zahlt und nicht gebundenen Unternehmern sagt, sie würden nur dann das höhere Entgelt für ihre Leistungen erhalten, wenn sie einem bestimmten Verband beitreten.

Auch hier hat der Kreis Segeberg ruhig vor sich hin geschlafen, selbst Eingriffe in durch die Verfassung geschützte Rechte haben ihn nicht zum Eingreifen bewegen können

Freundliche Grüße

TVD Schleswig-Holstein e. V.


gez. Hans-Werner Süfke gez. i. A. Sönke Kortum
(1. Vorsitzender) (Ausschuss Pressearbeit)

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