Freie und Hansestadt Hamburg
Pressestelle des Senats
7. Juli 2006 / bsu07
Hamburger Initiative erfolgreich: Bußgelder bei Personenbeförderung
drastisch erhöht
Schlechte Zeiten für schwarze Schafe
Der Bundesrat hat heute einer Erhöhung des Bußgeldrahmens für Verstöße gegen
das Personenbeförderungsgesetz zugestimmt. Senator Dr. Michael Freytag hat die
Hamburgische Gesetzesinitiative in der Plenarsitzung des Bundesrates begründet.
Das Gesetz regelt insbesondere die Beförderung von Personen mit Bussen oder
Taxen. Mit der Novelle wird der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen Vorschriften
des Gesetzes von 5.000 Euro auf 10.000 Euro verdoppelt. In besonders
schwerwiegenden Fällen, wie z.B. der Personenbeförderung ohne Genehmigung,
kann ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro verhängt werden.
Senator Dr. Michael Freytag:„Mit Hamburgs erfolgreicher Bundesratsinitiative
können wir jetzt gegen schwarze Schafe noch härter vorgehen. Die erhöhten
Bußgelder haben zugleich abschreckende Wirkung. Das verbessert die
Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.“
Besonders im Bus-Fernverkehr wird die Novelle greifen: Hier sind immer wieder
Unternehmer ohne Genehmigung aufgeflogen. Das bisherige Bußgeld von 5.000
Euro konnte hier keine nachhaltigen Erfolge bringen, da die illegal erzielten Erlöse
wesentlich höher liegen.
Die Gesetzesänderung betrifft nicht nur Busbetriebe, sondern auch das Taxengewerbe.
Gerade in der harten Wettbewerbssituation der Großstädte wird immer wieder
festgestellt, dass Taxifahrer ihr Fahrzeug auch außerhalb der gekennzeichneten
Stände bereithalten oder Fahrten über kurze Distanzen ablehnen. Wenn einzelne
Unternehmen dies regelmäßig tun, haben sie gegenüber ihren rechtstreuen
Konkurrenten erhebliche wirtschaftliche Vorteile. Mit dem höheren Bußgeldrahmen
werden die Aufsichtsbehörden jetzt bei ihrem entschiedenen Vorgehen gegen
Verstöße unterstützt.
Der Bußgeldrahmen ist seit 1961 nicht verändert worden.
Rückfragen:
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Kerstin Feddersen, Helma Krstanoski, Tel.: 428 40- 20 51 / 20 58, Fax.:- 37 35
E-Mail: Pressestelle-Stadtentwicklung@bsu.hamburg.de, www.bsu.hamburg.de
Bußgelder bei Personenbeförderung erhöht
Und welche Strafen gibt es nun für unerlaubte Bereitstellung??
Immerhin weiß ich seit heute von einem Fahrer deutscher Nationalität, dass er für sein Mitdrängeln und Blockieren am Stein nach diversen Anzeigen wegen "Haltens im Halteverbot" ( € 15,-) nun erstmals von der Polizei eine wegen "unerlaubter Bereitstellung" bekommen hat.
Das ist seine zweite Lampe. Die erste hat € 50,- gekostet.
Wann wäre er seinen P-Schein los??
Poorboy
Immerhin weiß ich seit heute von einem Fahrer deutscher Nationalität, dass er für sein Mitdrängeln und Blockieren am Stein nach diversen Anzeigen wegen "Haltens im Halteverbot" ( € 15,-) nun erstmals von der Polizei eine wegen "unerlaubter Bereitstellung" bekommen hat.
Das ist seine zweite Lampe. Die erste hat € 50,- gekostet.
Wann wäre er seinen P-Schein los??
Poorboy