Neue Verkehrsvorschriften ab 1. Mai 2006

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hjm
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Neue Verkehrsvorschriften ab 1. Mai 2006

Beitrag von hjm » 28.04.2006, 17:04

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Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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Pressemitteilung Nr. 135/2006


28. April 2006

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Tiefensee: Schärfere Sanktionen für Drängler

Neue Verkehrsvorschriften treten am 1. Mai in Kraft

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Ab dem 1. Mai gelten für Autofahrer in Deutschland neue
Verkehrsvorschriften. Darauf wies Bundesverkehrsminister Wolfgang
Tiefensee heute in Berlin hin. "Angesichts des leider viel zu oft
auftretenden rowdyhaften Verhaltens einiger weniger Autofahrer müssen
harte Maßnahmen ergriffen werden, um die vielen vernünftigen
Autofahrer zu schützen. Als weiteren Beitrag zu mehr Sicherheit im
Straßenverkehr wird der Sanktions- und Bußgeldkatalog jetzt an einigen
Stellen verschärft", sagte der Minister.

Ab dem 1. Mai gilt eine Verschärfung der Sanktionen bei Unterschreiten
des gesetzlich geforderten Mindestabstands, um ein deutlich
abschreckendes Signal gegen das "Drängeln" auf Autobahnen zu setzen.
"Bei Drängelei erhöht sich nun die Geldbuße von 100 Euro auf
mindestens 150 Euro. Außerdem wird künftig dafür ein einmonatiges
Fahrverbot verhängt. Die Höchststrafe für fahrlässige Abstandsverstöße
wird auf 250 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot erhöht. Bislang
waren 150 Euro und einen Monat Fahrverbot fällig", so Tiefensee.

Außerdem wird ab dem 1. Mai die bereits heute schon bestehende
Verpflichtung, die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges an die
Wetterverhältnisse anzupassen, ausdrücklich in die
Straßenverkehrs-Ordnung aufgenommen. Dies betrifft etwa eine
funktionierende Scheibenwischanlage, genauso wie Sonnenblenden oder

>>> die geeignete Bereifung. <<< !!!

20 Euro kostet es zukünftig, wenn Autofahrer
etwa im Winter nicht mit geeigneten Reifen unterwegs sind. "Bis zum
nächsten Winter haben die Autofahrer damit ausreichend Zeit, sich auf
diese Veränderung einzustellen", so der Minister.

Aufgrund europäischer Vorgaben gilt weiterhin ab Mitte Mai 2006, dass
nur noch so viele Personen in Kraftfahrzeugen befördert werden dürfen,
wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.


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