Leider bist du nur unzureichend informiert und hast die Thematik nicht im ausreichendem Maße verfolgt. Ist ja auch nicht schlimm, bist ja Großstädter.Sven Althorn hat geschrieben: ↑29.05.2024, 13:00Das ist nicht meine Meinung, sondern der Kern der EU-Messgeräterichtlinie und für Taxameter in der Anlage Mi007 beschrieben. Die Aufnahme von Taxametern in die Kassensicherungsverordnung sagt lediglich aus, dass die Messwerte mit einer ähnlichen Systematik, wie bei Registrierkassen, gespeichert werden müssen. Aber bei der Ausführung gibt es immer noch große Unklarheit. Es gibt meiner Ansicht nach keine rechtliche Basis und erst recht keine Pflicht für die Eingabe von Festpreisen in ein Taxameter.KlareWorte hat geschrieben: ↑29.05.2024, 12:35Auch wenn du meinst, dass ein Taxameter nur ein Meegerät ist, wird es im Sinne der Abagbenordnung wie eine Kasse behandelt.
Letztlich ist das auch egal, du kannst das nennen wie du möchtest, am Ende des Tages müssen die Grundaufzeichnungen aus dem Fahrzeug vorliegen. Das haben wir hier schon zu genüge erörtert. Elektronisch gibt es vermutlich, bis auf fms in größerer Ausbauform, kein System, mit dem man alle Einzelaufzeichnungen elektronisch im Fahrzeug sauber dokumentieren kann.
Zudem kommt es dann auch jede einzelne Finanzdirektion an, was diese akzeptieren und was nicht.
Ich nutze ein Kassensystem von Payco, das sowohl die Taxameterdaten, als auch die tatsächlich kassierten Umsätze TSE signiert aufzeichnet.
Die Entwicklung, dass der größte Taxameterhersteller seine Kunden dazu zwingt, immer das kostenpflichtige eigene Datencenter zu nutzen, anstatt die gesetzlich vorgeschriebenen Schnittstellen freizugeben, ist für das Gewerbe sehr ungünstig. Der Hersteller verkauft uns auf diese Weise unsere eigenen Daten und entscheidet, welches System wir für die Verarbeitung unserer Daten nutzen können.
Pay-Co kann zB kein ÖPNV-Taxi-Ticket inkl. Abrechnung darstellen...... Ein Beispiel von vielen.