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Taxi-Kontrolle in Kaiserslautern

Verfasst: 20.05.2023, 13:57
von Taxi Georg
Acht von 31 Taxen beanstandet!

Die Ordnungsbehörde Kaiserslautern hat letzte Woche gemeinsam mit der Polizei Taxen kontrolliert.
Die Folge sind acht Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Der kommunale Vollzugsdienst hat zusammen mit der Landespolizei Rheinland-Pfalz insgesamt 31 Taxen kontrolliert.
Gegen jeden vierten Fahrer bzw. dessen Unternehmen werden im Nachgang Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Die Behörden beanstandeten fehlende Personenbeförderungsscheine (geht gar nicht), eine fehlende Genehmigung für eine Sonderfarbe (geht gar nicht), falsch angebrachte Werbung (yes, das ist sehr wichtig!), eine fehlende Ordnungsnummer, (geht gar nicht) ein fehlender Sozialversicherungsnachweis (???) sowie das Fehlen einer beglaubigten Kopie der Genehmigungsurkunde für die Zulassung des Fahrzeugs innerhalb von Kaiserslautern (yes, das ist sehr wichtig!).

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Meinung:
Fehlender Sozialversicherungsnachweis?

Seit Januar 2009 muss der nicht mehr mitgeführt werden, weil der nicht fälschungssicher ist!
Deswegen muss entweder der Perso oder Reisepass mitgeführt werden!

Alle andere Verstöße sind natürlich schwerwiegend und müssen mit voller Härte bestraft werden! :roll:

Re: Taxi-Kontrolle in Kaiserslautern

Verfasst: 20.05.2023, 15:14
von Pascha
Unglaublich, nichts, rein gar nichts, hat sich an der Misere im Taxigewerbe geändert.
Wen wundert dann noch der kometenhafte Aufstieg der appbasierten Mitbewerber?
Sind die besser? Nein, bei Kontrollen fallen die genauso durchs Raster und Verstöße gegen geltendes Recht (Rückkehrpflicht) sind die Regel.
Bedeutet also der ganze Mobilitätsmarkt egal ob Taxi, Mietwagen oder appbasierte Mitbewerber ist ein zum Scheitern verurteiltes Gewerbe.

Re: Taxi-Kontrolle in Kaiserslautern

Verfasst: 20.05.2023, 16:00
von Taxi Georg
Pascha hat geschrieben:
20.05.2023, 15:14
Bedeutet also der ganze Mobilitätsmarkt, ... ist ein zum Scheitern verurteiltes Gewerbe.
Ich glaube es langsam auch!

Re: Taxi-Kontrolle in Kaiserslautern

Verfasst: 20.05.2023, 22:22
von Taxi Georg
Btw!
Wikipedia hat geschrieben:Jedes Mitglied der Sozialversicherung in Deutschland erhält von der Datenstelle der Rentenversicherung eine Versicherungsnummer.
Einen Sozialversicherungsausweis (§ 18h SGB IV) erhielten Arbeitnehmer vor 2011.
Bei Beginn einer Beschäftigung war der Ausweis dem Arbeitgeber vorzulegen.

Seit 2023 rufen deutsche Arbeitgeber Versicherungsnummern bei der Rentenversicherung automatisiert ab.
Der Sozialversicherungsausweis wird daher durch den Versicherungsnummern-Nachweis ersetzt.


Bei Verlust, Zerstörung oder Unbrauchbarkeit musste bei der zuständigen Rentenversicherung ein neuer Sozialversicherungsausweis beantragt werden.
Der beschädigte Ausweis musste bei Neuausstellung zurückgegeben werden.

Diese Verpflichtung entfällt seit 2023 aufgrund automatisierter Datenabgleiche.
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