Taxitarif Essen Regressansprüche
Taxitarif Essen Regressansprüche
Das Straßenverkehrsamt Essen hat mir mitgeteilt, daß aus personellen und organisatorischen Gründen der Taxitarif nicht wie geplant zum 01.11.2022 angehoben wird, sondern erst
am 14.11.2022. Der neue Mindestlohn gilt aber seit dem 01.10.2022. Für die zweimalige Verschiebung der Erhöhung entstehen mir zusätzliche Lohnkosten von ca. 2000.-€.
Es kann nicht sein, daß erst andere Kreise erhöhen dürfen und danach andere. Gleiches Recht für alle.
Gibt es Möglichkeiten für den entstandenen Schaden, das Amt/Stadt in Regress zu nehmen. Oder sind wir wirklich nur Untertanen?
Grüße
Brogardi
am 14.11.2022. Der neue Mindestlohn gilt aber seit dem 01.10.2022. Für die zweimalige Verschiebung der Erhöhung entstehen mir zusätzliche Lohnkosten von ca. 2000.-€.
Es kann nicht sein, daß erst andere Kreise erhöhen dürfen und danach andere. Gleiches Recht für alle.
Gibt es Möglichkeiten für den entstandenen Schaden, das Amt/Stadt in Regress zu nehmen. Oder sind wir wirklich nur Untertanen?
Grüße
Brogardi
Re: Taxitarif Essen Regressansprüche
2.000 Euro? Wie kommt dieser vermutlich gerundete Betrag zustande?
Wir sind natürlich keine „Untertanen“, wie kommst Du auf diesen Begriff?
Hast Du die finanziellen Möglichkeiten das Amt/ Stadt zu verklagen und hast Du die Zeit für dieses Unterfangen?
Das Prozessrisiko wird ein Vielfaches der 2.000 € betragen. Das ist aus Unternehmersicht Unsinn.
Merkel, was tun?
So what?
Wir sind natürlich keine „Untertanen“, wie kommst Du auf diesen Begriff?
Hast Du die finanziellen Möglichkeiten das Amt/ Stadt zu verklagen und hast Du die Zeit für dieses Unterfangen?
Das Prozessrisiko wird ein Vielfaches der 2.000 € betragen. Das ist aus Unternehmersicht Unsinn.
Merkel, was tun?
So what?
Zuletzt geändert von Pascha am 19.10.2022, 20:20, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Taxitarif Essen Regressansprüche
In der Vorlage zur Ratssitzung vom 14.08.2022 steht u.a.:
Dort steht:
Die genannten Gründe deuteten sich schon in der verlinkten Vorlage an, dem hätte man mit einer entsprechend späteren Verkündung Rechnung tragen können. Ich halte es aber für zweifelhaft, ob Unkosten (wie z.B. der Mindestlohn) in Echtzeit in einen Tarif eingearbeitet werden müssen. Wäre das so, müßten fallende Spritpreise (die gab es früher ja gelegentlich) ebenfalls zeitnah einfließen. Der Mindestlohn hat anteilig zwar eine ganz andere Größenordnung, aber das ändert nichts am Prinzip.
Die Bekanntmachung der am 26.08.2022 unterzeichneten Änderungsverordnung fand am 23.09.2022 im Amtsblatt statt: https://amtsblatt.essen.de/sdnetrim/UGh ... 9.2022.pdfFür die Umsetzung und Einarbeitung der Tarife in die Taxameter ist das Eichamt in Köln zuständig. Eine technische und eichrechtliche Prüfung der Änderungen konnte dort bisher nicht erfolgen.
Vom Eichamt wurde aber signalisiert, dass eine Anpassung des Tarifs in der beabsichtigten Form grundsätzlich möglich ist. Die Tarifänderung tritt 4 Wochen nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Aufgrund der Vielzahl der aktuell auch von anderen Städten geplanten Tarifanpassungen ist es dem Eichamt nicht möglich eine zeitnahe Realisierung der Tarifumstellung durchzuführen. Voraussichtlich wird dies erst im Oktober oder November 2022 erfolgen können.
Die Satzungsänderung ist daher nicht unmittelbar nach Beschlussfassung zu veröffentlichen, da faktisch keine Eichungen durch die Taxiunternehmer durchgeführt werden können. Insofern kann zum jetzigen Zeitpunkt der konkrete Termin zu dem die Tarifanpassung dann wirksam wird, noch nicht benannt werden.
https://ris.essen.de/sdnetrim/UGhVM0hpd ... 2022-6.pdf
Dort steht:
Je nach Zählweise wäre das z.B. morgen. Von einer Planung zum 01.11.2022 finde ich da nichts - oder gab es abseits des Tarifverfahrens weitere Dokumente, in denen das festgehalten ist?Artikel 4
Die Verordnung tritt 4 Wochen nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Essen in Kraft.
Die genannten Gründe deuteten sich schon in der verlinkten Vorlage an, dem hätte man mit einer entsprechend späteren Verkündung Rechnung tragen können. Ich halte es aber für zweifelhaft, ob Unkosten (wie z.B. der Mindestlohn) in Echtzeit in einen Tarif eingearbeitet werden müssen. Wäre das so, müßten fallende Spritpreise (die gab es früher ja gelegentlich) ebenfalls zeitnah einfließen. Der Mindestlohn hat anteilig zwar eine ganz andere Größenordnung, aber das ändert nichts am Prinzip.
Metadiskussionen bitte hier: http://www.taxiforum.de/forum/viewforum.php?f=40
Re: Taxitarif Essen Regressansprüche
Danke für die Antworten. Werde die Links studieren und danach meinen Anwalt fragen.
Grüße
B.
Grüße
B.
Re: Taxitarif Essen Regressansprüche
Es gibt ja auch noch die Verfahrensweise, den neuen Tarif
von einer Funkwerkstatt ins Taxameter einzuspielen und dann
mit dem Werkstattsiegel wieder zu plombieren. Die Eichung,
also die Überprüfung der technischen Richtigkeit, kann dann
später oder turnusmäßig durchgeführt werden.
So kann der neue Tarif schnell ausgerollt werden.
von einer Funkwerkstatt ins Taxameter einzuspielen und dann
mit dem Werkstattsiegel wieder zu plombieren. Die Eichung,
also die Überprüfung der technischen Richtigkeit, kann dann
später oder turnusmäßig durchgeführt werden.
So kann der neue Tarif schnell ausgerollt werden.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
Re: Taxitarif Essen Regressansprüche
Das ist wohl möglich und richtig. Aber wird hier nicht die Tür zum Mißbrauch aufgemacht, weil Mitbewerber ihren #eigenen# Tarif für ein paar Wochen einstellen.
Nichts ist unmöglich.
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- Beiträge: 822
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Re: Taxitarif Essen Regressansprüche
Man sollte unterscheiden zwischen Eichung eine Fahrzeuges mit neuem Tarif und die eichrechtliche Freigabe durch die zuständige eichdirektion. Solange letzteres nicht geschehen ist, wird kein Hersteller einen Tarif für die Werkstätten freischalten.
Hier in BaWü läuft derzeit ein gerichtliches Verfahren gegen die eichdirektion Tübingen wegen der langsamen Arbeit.
Hier in BaWü läuft derzeit ein gerichtliches Verfahren gegen die eichdirektion Tübingen wegen der langsamen Arbeit.