Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
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Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
In BW ist zum 1.1.2022 ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag in Kraft getreten und gilt jetzt (*sofern Vergabe nach dem Inkrafttreten des Manteltarifvertrages in der aktuellen Fassung (01/2022) eingeleitet worden ist) auch für:
Linienverkehr mit Personenkraftwagen (Ruftaxi/Anrufsammeltaxi)
freigestellten Verkehr* (Schüler und Behindertenbeförderung), großer Eckfeiler in der Provinz für Taxen
Linienbedarfsverkehr* (MOIA,Ruftaxi, Anrufsammeltaxi))
und gebündelten Bedarfsverkehr (MOIA) mit
Personenkraftwagen
https://www.wbo.de/images/21Akt_V/21121 ... 2_2021.pdf
Linienverkehr mit Personenkraftwagen (Ruftaxi/Anrufsammeltaxi)
freigestellten Verkehr* (Schüler und Behindertenbeförderung), großer Eckfeiler in der Provinz für Taxen
Linienbedarfsverkehr* (MOIA,Ruftaxi, Anrufsammeltaxi))
und gebündelten Bedarfsverkehr (MOIA) mit
Personenkraftwagen
https://www.wbo.de/images/21Akt_V/21121 ... 2_2021.pdf
Zuletzt geändert von KlareWorte am 03.03.2022, 22:05, insgesamt 3-mal geändert.
Manteltarifvertrag in BW hat nichts mit Taxi zu tun
Gamechanger? Nein!KlareWorte hat geschrieben: ↑03.03.2022, 21:43In BW ist zum 1.1.2022 ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag in Kraft getreten und gilt jetzt (*sofern Vergabe nach dem Inkrafttreten des Manteltarifvertrages in der aktuellen Fassung (01/2022) eingeleitet worden ist) auch für:
Linienverkehr mit Personenkraftwagen (Ruftaxi/Anrufsammeltaxi)
freigestellten Verkehr* (Schüler und Behindertenbeförderung), großer Eckfeiler in der Provinz für Taxen
Linienbedarfsverkehr* (MOIA,Ruftaxi, Anrufsammeltaxi))
und gebündelten Bedarfsverkehr (MOIA) mit
Personenkraftwagen
https://www.wbo.de/images/21Akt_V/21121 ... 2_2021.pdf
food for thought? yes!
Dieser Tarifvertrag gilt für das Land Baden-Württemberg für alle Betriebe und Betriebsabteilungen des privaten Verkehrsgewerbes, die gewerbsmäßig Personenbeförderung durch Kraftomnibusse oder Linienverkehr mit Personenkraftwagen betreiben und tarifgebundenes Mitglied des WBO (Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V.) sind und für alle Arbeitnehmer in den genannten Betrieben und Betriebsabteilungen, die Mitglieder der Gewerkschaft ver.di sind.
Das tangiert einen Taxiunternehmer und einen Taxifahrer in Baden-Württemberg wenn überhaupt nur in sehr seltenen Fällen.
Aber ein inspirierender Thread der deutlich die Vorteile eines Busfahrers gegenüber eines Taxifahrers zeigt (nicht nur in Baden-Württemberg). Die aktuellen Spritpreise, der ab Herbst geltende Mindestlohn von 12,00 Euro, die sehr schlechte Auftragslage im Taxigewerbe werden für weitere Insolvenzen der Mehrwagenunternehmer sorgen. Nur ein Einzelunternehmer wird dieses Desaster überleben können.
Zuletzt geändert von Pascha am 05.03.2022, 06:44, insgesamt 11-mal geändert.
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Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
Dieser Tarifvertrag ist allgemein verbindlich für öffentliche Aufträge von verkehrsdienstleistungen, darunter fallen eben ua schülerbeförderungen und Ruftaxi und somit hat das große Relevanz hier.
Deine Äußerungen zeigen, dass du vom Gewerbe außerhalb deines kleinen Mikrokosmos keinerlei Ahnung hast.
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Ein Omnibus ist kein Taxi
Ich wiederhole mich ungern, aber es scheint nötig zu sein:KlareWorte hat geschrieben: ↑05.03.2022, 10:15Dieser Tarifvertrag ist allgemein verbindlich für öffentliche Aufträge von verkehrsdienstleistungen, darunter fallen eben ua schülerbeförderungen und Ruftaxi und somit hat das große Relevanz hier.
Deine Äußerungen zeigen, dass du vom Gewerbe außerhalb deines kleinen Mikrokosmos keinerlei Ahnung hast.
Dieser Tarifvertrag gilt für das Land Baden-Württemberg für alle Betriebe und Betriebsabteilungen des privaten Verkehrsgewerbes, die gewerbsmäßig Personenbeförderung durch Kraftomnibusse oder Linienverkehr mit Personenkraftwagen betreiben und tarifgebundenes Mitglied des WBO (Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V.) sind und für alle Arbeitnehmer in den genannten Betrieben und Betriebsabteilungen, die Mitglieder der Gewerkschaft ver.di sind.
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Re: Ein Omnibus ist kein Taxi
Und du kapierst es nicht, der Tarifvertrag wurde auf Linienverkehr/freigestellter verkehr mit Personenkraftwagen erweitert und für allgemein verbindlich erklärt.Pascha hat geschrieben: ↑05.03.2022, 10:37Ich wiederhole mich ungern, aber es scheint nötig zu sein:KlareWorte hat geschrieben: ↑05.03.2022, 10:15Dieser Tarifvertrag ist allgemein verbindlich für öffentliche Aufträge von verkehrsdienstleistungen, darunter fallen eben ua schülerbeförderungen und Ruftaxi und somit hat das große Relevanz hier.
Deine Äußerungen zeigen, dass du vom Gewerbe außerhalb deines kleinen Mikrokosmos keinerlei Ahnung hast.
Dieser Tarifvertrag gilt für das Land Baden-Württemberg für alle Betriebe und Betriebsabteilungen des privaten Verkehrsgewerbes, die gewerbsmäßig Personenbeförderung durch Kraftomnibusse oder Linienverkehr mit Personenkraftwagen betreiben und tarifgebundenes Mitglied des WBO (Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V.) sind und für alle Arbeitnehmer in den genannten Betrieben und Betriebsabteilungen, die Mitglieder der Gewerkschaft ver.di sind.
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Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
Hmm, sehr interessant. Passt die Antwort nicht, hat man keine Ahnung!KlareWorte hat geschrieben: ↑05.03.2022, 10:15Deine Äußerungen zeigen, dass du vom Gewerbe außerhalb deines kleinen Mikrokosmos keinerlei Ahnung hast.
Bleibt doch einfach sachlich, als immer nur deine Gesprächspartner mit "Blödsinn" oder "du hast keine Ahnung" abzuwiegeln!
Ich weiß, dass du mit vielen Dingen hier nicht einverstanden bist, dennoch respektiere die Antworten, die hier gepostet werden.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
Es sind sachlich unrichtige Antworten u Bemerkungen.
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Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
Ob sich unrichtig sind, wird sich klären! Stand-by!
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Re: Ein Omnibus ist kein Taxi
Bitte sachlich bleiben und nicht persönlich angreifen.KlareWorte hat geschrieben: ↑05.03.2022, 10:46Und du kapierst es nicht, der Tarifvertrag wurde auf Linienverkehr/freigestellter verkehr mit Personenkraftwagen erweitert und für allgemein verbindlich erklärt.Pascha hat geschrieben: ↑05.03.2022, 10:37Ich wiederhole mich ungern, aber es scheint nötig zu sein:KlareWorte hat geschrieben: ↑05.03.2022, 10:15Dieser Tarifvertrag ist allgemein verbindlich für öffentliche Aufträge von verkehrsdienstleistungen, darunter fallen eben ua schülerbeförderungen und Ruftaxi und somit hat das große Relevanz hier.
Deine Äußerungen zeigen, dass du vom Gewerbe außerhalb deines kleinen Mikrokosmos keinerlei Ahnung hast.
Dieser Tarifvertrag gilt für das Land Baden-Württemberg für alle Betriebe und Betriebsabteilungen des privaten Verkehrsgewerbes, die gewerbsmäßig Personenbeförderung durch Kraftomnibusse oder Linienverkehr mit Personenkraftwagen betreiben und tarifgebundenes Mitglied des WBO (Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V.) sind und für alle Arbeitnehmer in den genannten Betrieben und Betriebsabteilungen, die Mitglieder der Gewerkschaft ver.di sind.
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„Linienverkehr mit Personenkraftwagen,
freigestellter Verkehr, Linienbedarfsverkehr und gebündelter Bedarfsverkehr mit Personenkraftwagen“ ist nicht Taxiverkehr nach § 47 PBefG.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Zuletzt geändert von Pascha am 05.03.2022, 15:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ein Omnibus ist kein Taxi
Das ist richtig. Aber was hat das mit dem Thema zu tun?!Pascha hat geschrieben: ↑05.03.2022, 15:34Bitte sachlich bleiben und nicht persönlich angreifen.KlareWorte hat geschrieben: ↑05.03.2022, 10:46Und du kapierst es nicht, der Tarifvertrag wurde auf Linienverkehr/freigestellter verkehr mit Personenkraftwagen erweitert und für allgemein verbindlich erklärt.Pascha hat geschrieben: ↑05.03.2022, 10:37
Ich wiederhole mich ungern, aber es scheint nötig zu sein:
Dieser Tarifvertrag gilt für das Land Baden-Württemberg für alle Betriebe und Betriebsabteilungen des privaten Verkehrsgewerbes, die gewerbsmäßig Personenbeförderung durch Kraftomnibusse oder Linienverkehr mit Personenkraftwagen betreiben und tarifgebundenes Mitglied des WBO (Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V.) sind und für alle Arbeitnehmer in den genannten Betrieben und Betriebsabteilungen, die Mitglieder der Gewerkschaft ver.di sind.
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Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Re: Ein Omnibus ist kein Taxi
Mühsam, trotzdem ein schönes Wochenende.KlareWorte hat geschrieben: ↑05.03.2022, 17:31Das ist richtig. Aber was hat das mit dem Thema zu tun?!Pascha hat geschrieben: ↑05.03.2022, 15:34Bitte sachlich bleiben und nicht persönlich angreifen.KlareWorte hat geschrieben: ↑05.03.2022, 10:46
Und du kapierst es nicht, der Tarifvertrag wurde auf Linienverkehr/freigestellter verkehr mit Personenkraftwagen erweitert und für allgemein verbindlich erklärt.
„Linienverkehr mit Personenkraftwagen,
freigestellter Verkehr, Linienbedarfsverkehr und gebündelter Bedarfsverkehr mit Personenkraftwagen“ ist nicht Taxiverkehr nach § 47 PBefG.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
viewtopic.php?f=47&t=12476#top
Zuletzt geändert von Pascha am 05.03.2022, 18:39, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
Dir ist schon bewusst, dass schülerbeförderung und ruf-/anrufsammeltaxi mit Fahrzeugen mit taxizulassung regelmäßig durchgeführt wird?!
Dir ist klar, was es bedeutet, wenn ein Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird?
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Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
Davon bin ich noch nicht überzeugt.KlareWorte hat geschrieben: ↑05.03.2022, 19:28Dir ist klar, was es bedeutet, wenn ein Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird?
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Manteltarifvertrag in BW betrifft nicht den Taxiverkehr
Linienverkehr mit Personenkraftwagen ist kein Taxi- oder Mietwagenverkehr, selbst wenn ein als Taxi oder Mietwagen zugelassener Pkw eingesetzt wird.KlareWorte hat geschrieben: ↑05.03.2022, 19:28Dir ist schon bewusst, dass schülerbeförderung und ruf-/anrufsammeltaxi mit Fahrzeugen mit taxizulassung regelmäßig durchgeführt wird?!
…
Taxi- und Mietwagenverkehr ist Gelegenheitsverkehr mit Pkw.
Zuletzt geändert von Pascha am 06.03.2022, 04:56, insgesamt 4-mal geändert.
Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
Das mag für deinen Mikrokosmos gelten.KlareWorte hat geschrieben: ↑05.03.2022, 19:28Dir ist schon bewusst, dass schülerbeförderung und ruf-/anrufsammeltaxi mit Fahrzeugen mit taxizulassung regelmäßig durchgeführt wird?!
Dir ist klar, was es bedeutet, wenn ein Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird?
Hier in der Bundeshauptstadt z.B. ist der Anteil der von dir angeführten Beförderungen im Taxigewerbe im Promillebereich und werden, sofern sie mal doch vorkommen, zum aktuellen Tarif gefahren.
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Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
Ich sprach von BW, nicht von Berlin. Hier werden schülerbeförderungen und Ruftaxi per (europaweiter) Ausschreibung vergeben.ilkoep hat geschrieben: ↑06.03.2022, 08:47Das mag für deinen Mikrokosmos gelten.KlareWorte hat geschrieben: ↑05.03.2022, 19:28Dir ist schon bewusst, dass schülerbeförderung und ruf-/anrufsammeltaxi mit Fahrzeugen mit taxizulassung regelmäßig durchgeführt wird?!
Dir ist klar, was es bedeutet, wenn ein Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird?
Hier in der Bundeshauptstadt z.B. ist der Anteil der von dir angeführten Beförderungen im Taxigewerbe im Promillebereich und werden, sofern sie mal doch vorkommen, zum aktuellen Tarif gefahren.
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Re: Manteltarifvertrag in BW betrifft nicht den Taxiverkehr
Richtig und was willst du damit sagen?Pascha hat geschrieben: ↑06.03.2022, 04:49Linienverkehr mit Personenkraftwagen ist kein Taxi- oder Mietwagenverkehr, selbst wenn ein als Taxi oder Mietwagen zugelassener Pkw eingesetzt wird.KlareWorte hat geschrieben: ↑05.03.2022, 19:28Dir ist schon bewusst, dass schülerbeförderung und ruf-/anrufsammeltaxi mit Fahrzeugen mit taxizulassung regelmäßig durchgeführt wird?!
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Taxi- und Mietwagenverkehr ist Gelegenheitsverkehr mit Pkw.
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Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
Der Tarifvertrag des WBO mit Verdi wird als repräsentativ betrachtet und somit müssen alles anderen Unternehmen nach dem landestariftreu- und mindestlohngesetz diesen auch einhalten bei den og verkehren.Taxi Georg hat geschrieben: ↑05.03.2022, 22:53Davon bin ich noch nicht überzeugt.KlareWorte hat geschrieben: ↑05.03.2022, 19:28Dir ist klar, was es bedeutet, wenn ein Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird?
Re: Manteltarifvertrag in BW betrifft nicht den Taxiverkehr
Dieser Manteltarifvertrag hat damit für den Taxi- und Mietwagenverkehr keine Geltung und ist damit auch kein Gamechanger.KlareWorte hat geschrieben: ↑06.03.2022, 11:02Richtig und was willst du damit sagen?Pascha hat geschrieben: ↑06.03.2022, 04:49Linienverkehr mit Personenkraftwagen ist kein Taxi- oder Mietwagenverkehr, selbst wenn ein als Taxi oder Mietwagen zugelassener Pkw eingesetzt wird.KlareWorte hat geschrieben: ↑05.03.2022, 19:28Dir ist schon bewusst, dass schülerbeförderung und ruf-/anrufsammeltaxi mit Fahrzeugen mit taxizulassung regelmäßig durchgeführt wird?!
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Taxi- und Mietwagenverkehr ist Gelegenheitsverkehr mit Pkw.
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Re: Manteltarifvertrag in BW betrifft nicht den Taxiverkehr
In BW werden bei taxiunternehmen ein größerer anteil der Umsätze durch og. Verkehre erwirtschaftet. Sobald ein Mitarbeiter entsprechend eingesetzt wird, muss er zukünftig nach dem og. Tarif entlohnt werden.Pascha hat geschrieben: ↑06.03.2022, 11:09Dieser Manteltarifvertrag hat damit für den Taxi- und Mietwagenverkehr keine Geltung und ist damit auch kein Gamechanger.