Dazu muss das betreffende Taxiunternehmen tarifgebundenes Mitglied des WBO sein und deren Arbeitnehmer Mitglied bei ver.di sein.KlareWorte hat geschrieben: ↑06.03.2022, 11:16In BW werden bei taxiunternehmen ein größerer anteil der Umsätze durch og. Verkehre erwirtschaftet. Sobald ein Mitarbeiter entsprechend eingesetzt wird, muss er zukünftig nach dem og. Tarif entlohnt werden.
Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
Re: Manteltarifvertrag in BW betrifft nicht den Taxiverkehr
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Re: Manteltarifvertrag in BW betrifft nicht den Taxiverkehr
Nein, muss er nicht. Auch Nicht-Mitglieder müssen sich aufgrund des LTMG BW dran halten.Pascha hat geschrieben: ↑06.03.2022, 11:33Dazu muss das betreffende Taxiunternehmen tarifgebundenes Mitglied des WBO sein und deren Arbeitnehmer Mitglied bei ver.di sein.KlareWorte hat geschrieben: ↑06.03.2022, 11:16In BW werden bei taxiunternehmen ein größerer anteil der Umsätze durch og. Verkehre erwirtschaftet. Sobald ein Mitarbeiter entsprechend eingesetzt wird, muss er zukünftig nach dem og. Tarif entlohnt werden.
Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
Das hat aber nix mit Taxi zu tun. Es soll ja vorkommen dass einige Jäger in fremden Revieren wildern. Ändert aber nix an der Tatsache dass Taxi und die von dir genannten Verkehre verschiedene paar Schuhe sind, auch wenn sie Ähnlichkeiten aufweisen.KlareWorte hat geschrieben: ↑06.03.2022, 11:16In BW werden bei taxiunternehmen ein größerer anteil der Umsätze durch og. Verkehre erwirtschaftet. Sobald ein Mitarbeiter entsprechend eingesetzt wird, muss er zukünftig nach dem og. Tarif entlohnt werden.
Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
Genau das versuche ich ständig zu erklären, leider ohne Erfolg.ilkoep hat geschrieben: ↑06.03.2022, 11:52Das hat aber nix mit Taxi zu tun. Es soll ja vorkommen dass einige Jäger in fremden Revieren wildern. Ändert aber nix an der Tatsache dass Taxi und die von dir genannten Verkehre verschiedene paar Schuhe sind, auch wenn sie Ähnlichkeiten aufweisen.KlareWorte hat geschrieben: ↑06.03.2022, 11:16In BW werden bei taxiunternehmen ein größerer anteil der Umsätze durch og. Verkehre erwirtschaftet. Sobald ein Mitarbeiter entsprechend eingesetzt wird, muss er zukünftig nach dem og. Tarif entlohnt werden.
Linienverkehr mit Personenkraftwagen ist kein Taxi- oder Mietwagenverkehr, selbst wenn ein als Taxi oder Mietwagen zugelassener Pkw eingesetzt wird.
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Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
Das sind keine fremden Reviere. Nur für Großstädter ist das schwer begreiflich zu machen. Als Unternehmer in der Personenbeförderung auf der Straße ist dies das ureigenste Revier. Taxi ist nur ein Teilbereich. Taxi wurde bisher durch die og. Verkehr mit finanziert. Das wird nun schwieriger.ilkoep hat geschrieben: ↑06.03.2022, 11:52Das hat aber nix mit Taxi zu tun. Es soll ja vorkommen dass einige Jäger in fremden Revieren wildern. Ändert aber nix an der Tatsache dass Taxi und die von dir genannten Verkehre verschiedene paar Schuhe sind, auch wenn sie Ähnlichkeiten aufweisen.KlareWorte hat geschrieben: ↑06.03.2022, 11:16In BW werden bei taxiunternehmen ein größerer anteil der Umsätze durch og. Verkehre erwirtschaftet. Sobald ein Mitarbeiter entsprechend eingesetzt wird, muss er zukünftig nach dem og. Tarif entlohnt werden.
Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
Wusste bisher nicht das im Ländle `ne Taxe was anderes ist als in B.KlareWorte hat geschrieben: ↑06.03.2022, 10:57Ich sprach von BW, nicht von Berlin. Hier werden schülerbeförderungen und Ruftaxi per (europaweiter) Ausschreibung vergeben.
Die einen sagen Weckle, die anderen Schrippen, und doch sind es Brötchen.
Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
Na ja, so schwer geistig unterbemittelt sind wir nun auch nicht. Sehen wir doch tagtäglich "Taxen" aus dem Umland deren Hauptumsatz aus Krankenfahrten "für´n Appel und ´nem Ei" nach B bestehen. Versuch mal im Speckgürtel zwischen 08.00h und 12.00h spontan eine "Taxe" zu bekommen.KlareWorte hat geschrieben: ↑06.03.2022, 12:20
Das sind keine fremden Reviere. Nur für Großstädter ist das schwer begreiflich zu machen. Als Unternehmer in der Personenbeförderung auf der Straße ist dies das ureigenste Revier. Taxi ist nur ein Teilbereich. Taxi wurde bisher durch die og. Verkehr mit finanziert. Das wird nun schwieriger.
Zuletzt geändert von ilkoep am 06.03.2022, 12:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
Versuch mal eine Taxe in Landkreisen zu bekommen, wenn es kein Ruftaxi, Krankenfahrten und schülerbeförderungen für diese Unternehmen gäbe!
Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
Sag ich doch, hat nix mit Taxi zu tun.
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Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
So denkt man halt, wenn man nicht über den Tellerrand schauen möchte. Aber jammern, dass man keine Arbeit hat und ein ml von 12 Euro nicht gezahlt werden kann.
Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
Du machst das schon. Alles Gute.
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Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
Dem schließe ich mich an!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
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Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
Dito, heiße Luft.
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Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
FYI!Taxi Georg hat geschrieben: ↑05.03.2022, 22:53Davon bin ich noch nicht überzeugt.KlareWorte hat geschrieben: ↑05.03.2022, 19:28Dir ist klar, was es bedeutet, wenn ein Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird?
Original E-Mail liegt mir vor!WBO hat geschrieben: From: B******* M*****
Sent: Monday, March 14, 2022 10:29 AM
To: Taxi Georg; Info@****.de
Subject: AW: Manteltarif
Sehr ....,
wie im Geltungsbereich § 1 ersichtlich, gilt der Manteltarifvertrag des WBO räumlich für das Bundesland Baden-Württemberg.
*****
*****
Viele Grüße aus Böblingen
B******* M*****
Master of Business Administration (MBA)
Referent EU, Sozialvorschriften, Technik und Umwelt
WBO|Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen e.V.
Dornierstraße 3, 71034 Böblingen | www.wbo.de |
*Nicht für die Öffentlichkeit bestimmt
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Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
Geltungsbereich § 1 | Manteltarifvertrag des WBO
Gilt räumlich für das Bundesland Baden-Württemberg
Mantelvertrag | PDF
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Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen ... vertraege/Taxi Georg hat geschrieben: ↑14.03.2022, 11:58Geltungsbereich § 1 | Manteltarifvertrag des WBO
Gilt räumlich für das Bundesland Baden-Württemberg
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Deshalb gilt er auch für nicht-Mitglieder des WBO bei öffentlichen Ausschreibungen von Verkehrsdienstleistungen.
Zuletzt geändert von KlareWorte am 14.03.2022, 12:13, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
Die verlinkte Verwaltungsvorschrift entfaltet ihre Wirkung nur in Badenwürtemberg, denn sie stammt vom dortigen Regierungspräsidium.KlareWorte hat geschrieben: ↑14.03.2022, 12:11https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen ... vertraege/Taxi Georg hat geschrieben: ↑14.03.2022, 11:58Geltungsbereich § 1 | Manteltarifvertrag des WBO
Gilt räumlich für das Bundesland Baden-Württemberg
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Deshalb gilt er auch für nicht-Mitglieder des WBO bei öffentlichen Ausschreibungen von Verkehrsdienstleistungen.
Es handelt sich nicht um eine Verwaltungsvorschrift des Bundes.
Kann man auch daran erkennen, dass sich auf die Landestariftreuegesetzgebung bezogen wird.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
Richtig, ich hatte nicht geschrieben bundesweit sondern in BW.am hat geschrieben: ↑15.03.2022, 14:45Die verlinkte Verwaltungsvorschrift entfaltet ihre Wirkung nur in Badenwürtemberg, denn sie stammt vom dortigen Regierungspräsidium.KlareWorte hat geschrieben: ↑14.03.2022, 12:11https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen ... vertraege/Taxi Georg hat geschrieben: ↑14.03.2022, 11:58Geltungsbereich § 1 | Manteltarifvertrag des WBO
Gilt räumlich für das Bundesland Baden-Württemberg
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Deshalb gilt er auch für nicht-Mitglieder des WBO bei öffentlichen Ausschreibungen von Verkehrsdienstleistungen.
Es handelt sich nicht um eine Verwaltungsvorschrift des Bundes.
Kann man auch daran erkennen, dass sich auf die Landestariftreuegesetzgebung bezogen wird.
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Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
Ja, ok, das schien mir nicht deutlich zu sein.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: Gamechanger / Manteltarifvertrag in BW
So, ich habe mir den ganzen Lex jetzt mal durchgelesen.
Fazit:
Klare Worte ist im Recht, denn:
Taxiunternehmen in Baden Württemberg, die als Auftragnehmer einer öffentlichen Institution, mit einiger Wahrscheinlichkeit z b. auch einer Körperschaft Öffentlichen Rechts, wie einer städtischen Verkehrsbetriebs GmbH, Aufträge übernehmen, wie z. B. Linienersatzverkehr oder Schülerbeförderungen, dann müssen sich diese den Vorschriften des Tariftreuegesetzes des Landes Baden Württemberg unterwerfen. Dieses besagt, dass die auftraggebenen Stellen die anzuwendenden, einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge in den Ausschreibungen zu benennen haben.
In der Folge haben die Auftragnehmer diese dann anzuwenden und das eingesetzte Fahrpersonal gemäß den Bedingungen des jeweiligen Tarifvertrages zu beschäftigen.
Bei uns in SH muss das Personal in solchen Fällen beispielsweise nach dem Mindestlohngesetz des Landes SH Beschäftigt werden. Dieser liegt höher als der BundesML.
Edit @Pascha und @illkoep
Falls der Streitpunkt in einer vermeintlich bundesweiten Gültigkeit liegen sollte, Klare Worte schrieb nach meinem Verständnis ausdrücklich nur von Baden Württemberg.
Fazit:
Klare Worte ist im Recht, denn:
Taxiunternehmen in Baden Württemberg, die als Auftragnehmer einer öffentlichen Institution, mit einiger Wahrscheinlichkeit z b. auch einer Körperschaft Öffentlichen Rechts, wie einer städtischen Verkehrsbetriebs GmbH, Aufträge übernehmen, wie z. B. Linienersatzverkehr oder Schülerbeförderungen, dann müssen sich diese den Vorschriften des Tariftreuegesetzes des Landes Baden Württemberg unterwerfen. Dieses besagt, dass die auftraggebenen Stellen die anzuwendenden, einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge in den Ausschreibungen zu benennen haben.
In der Folge haben die Auftragnehmer diese dann anzuwenden und das eingesetzte Fahrpersonal gemäß den Bedingungen des jeweiligen Tarifvertrages zu beschäftigen.
Bei uns in SH muss das Personal in solchen Fällen beispielsweise nach dem Mindestlohngesetz des Landes SH Beschäftigt werden. Dieser liegt höher als der BundesML.
Edit @Pascha und @illkoep
Falls der Streitpunkt in einer vermeintlich bundesweiten Gültigkeit liegen sollte, Klare Worte schrieb nach meinem Verständnis ausdrücklich nur von Baden Württemberg.
Zuletzt geändert von am am 15.03.2022, 22:57, insgesamt 3-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.